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Autor Thema: ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?  (Gelesen 8883 mal)

  • Moderator++
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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Zitat
4.1.7 Keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Die Abgabenordnung unterscheidet steuerbegünstigte gemeinnützige Tätigkeiten und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
Gemäß §14 Satz 1 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden
und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht; die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Nach den Ausführungen in Abschnitt 3 sind keine Gründe
erkennbar, warum ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in irgendeiner Form steuerlich privilegiert werden sollte; das gilt auch für wirtschaftliche Betätigungen von Vereinen. Die
Erzielung von Einnahmen am Markt bedeutet Nutzungsausschluss, so dass die für eine steuerliche Förderung notwendige private Bereitstellung eines Kollektivgutes fehlt; eine
Ausnahme gilt nur bei Mildtätigkeit. Ein nicht mildtätig wirkender wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sollte immer steuerpflichtig sein. Das ist nach geltendem Recht jedoch nicht der Fall.
Die Abgabenordnung schließt zwar wirtschaftliche Geschäftsbetriebe grundsätzlich von steuerlichen Vergünstigungen aus, durchbricht diese Regel aber gleich mehrfach, ohne dass
hierfür eine sachliche Rechtfertigung vorliegt. Insbesondere dürfen nach §64 Abs. 3 AO Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer bis 30.678 Euro erwirtschaftet werden, ohne dass
Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht besteht. Das ist entschieden zu großzügig. Weitere ungerechtfertigte Einschränkungen der Steuerpflicht bestehen darin, dass

• eine wirtschaftliche Betätigung für die Steuerbegünstigung solange unschädlich ist, wie sie der Körperschaft bei einer Gesamtbetrachtung nicht das Gepräge gibt,

• Geschäftsbetriebe, die in der Form eines Zweckbetriebes geführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich dem begünstigten Bereich der Körperschaft zuzurechnen sind und

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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

a

azdb-opfer

Mehr Gemeinnützigkeit steht nicht in den drei Geschäftsberichten... ;)

Der Konzern NDR verschweigt seine angebliche Gemeinnützigkeit im Geschäftsbericht. Er präsentiert sich als Wirtschaftsunternehmen.

Die "Gemeinnützigkeit" steht im Staatsvertrag und in der Satzung.

NDR-Staatsvertrag:
Zitat
§1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Der NDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunksendungen in den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Sendegebiet).
[...]
Quelle: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf

NDR-Satzung:
Zitat
Artikel 1 - Name und Aufgaben der Anstalt
1. Die Anstalt führt den Namen „NORDDEUTSCHER RUNDFUNK Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts".
[...]
Quelle: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/download174.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2016, 20:39 von azdb-opfer«

  • Beiträge: 2.385
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
In Sachen Gemeinnützigkeit
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haben wir gemeinsam ja nun eine richtige Waffenkiste zusammengetragen. Ja, das wird in Verfahren eine Hebelwirkung gewinnen.
Nicht zu vergessen, der "gemeinnützige" RBB ist das wichtigste Angriffsziel, wo streng gemeinnützig die Indendantinnen sukzessive   mit dem Geld armer Leute zu Multi-Millionärinnen transformiert werden.

Und eben dieser "gemeinnützige" Sender legitimiert im Namen der Gerechtigkeit, eine arme Frau wegen Gebührenverweigerung ins Gefängnis zu schaffen, ganz vorsätzlich, planend, bewusst, nicht einmal eine Panne:
Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133131.html#msg133131


Welt.de, 19/10/2016, 18:16
Rundfunkbeitrag verweigert – Alleinerziehende soll in Haft
https://www.welt.de/vermischtes/article158895004/Rundfunkbeitrag-verweigert-Alleinerziehende-soll-in-Haft.html

Zitat
„Wir haben den Titel gegen die säumige Beitragszahlerin, zuständig für die Vollstreckung ist aber das Amt Beetzsee“, sagte der Sprecher über den Fall der 43-Jährigen.
„Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben WIR KEINEN Einfluss.“

Dann wiederrum:
Zitat
"Eine Frau aus dem thüringischen Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen, BIS DER Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) DEN ANTRAG AUF ERLASS DES HAFTBEFEHLS ZURÜCKGEZOGEN HATTE."

Das Beste ist aber:
Zitat
"Der RBB könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen verzichten, betonte der Sender-Sprecher. „Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“

"Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben WIR KEINEN Einfluss.“
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Jedermann, der Vollstreckungsrecht kennt, weiß, dass hier 100% vorsätzlich gelogen wird. Der Gläubiger hat 100 % Totalentscheidung, ob der Haftbefehl wegen Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung zur Anwendung gelangt. Schließlich muss der Gläubiger das Geld dafür vorschießen.
Noch Inkasso oder schon krankhafter blinder Hass?
Kann man extremer gegen die gesetzlich fixierte RBB-Pflicht der Gemeinnützigkeit verstoßen?

„Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“
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Aha, die Gemeinnützigkeit verpflichtet. "Gerechtigkeit", was für ein Wort für derartiges.
Die Intendantin des RBB soll kurzfristig von hier aus aufgefordert werden, zu entscheiden, ob die Meinung gelten darf, dass die für diese Aussage verantwortliche Person fristlos wegen totalster Überforderung und Schädigung des Ansehens des RBB und wegen mangelnder ethischer Qualifikation für sein Amt sofort zu entlassen ist.
Der Verantwortliche dafür  muss übrigens  nicht der Sprecher höchstpersönlich gewesen sein.
Der RBB hat Zuschauer-Quote von nur noch 5 %. Bundesweit minimal - also die größte Niete? - Quote im Sinkflug - bald nahe Null? Den RBB könnte man wohl ersatzlos liquidieren, weil wohl bereits überflüssig geworden, und niemand würde das so richtig überhaupt merken.
Kann dies wundern, wenn das Ansehen beschmutzt wird wie gezeigt? Welcher anständige Bürger will einen derartigen Sender noch anschalten? Das spricht sich herum. Das erzeugt Feinde und Hass bei vermutlich den meisten Zuschauern.

Dass ausgerechnet auch die TAZ diesen Unfug der "Rechtfertigung"
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abdruckte, zeigt dies, dass es in der TAZ an fachkundiger interner Kontrolle mangelt?
Für die WELT gilt, man druckt schon mal versehentlich in der Masse ab, wie es angeliefert wird.
Aber bei der der TAZ... hat die denn keine Gegenleser mehr? (So heißt der interne Schlusskontrolleur bei der Presse.)

Die Aufforderungen zur Gehälter-Halbierung der Spitzenverdiener beim RBB
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wurde Ende September übersandt und liegt auch dem Berliner Verwaltungsgericht vor. Es wurde vorgerechnet, dass allein die Absenkung für die Intendantin genügen würde, rund 500 oder 1000 oder so ähnlich von alleinerziehenden Mütter mit Arbeitseinkommen "Existenzminimum" zu Gunsten des Kindeswohls freizustellen.
Beispielsweise nun Frau W. nicht mit Haftbefehl zu ruinieren, sondern sofort freizustellen. Genau hierzu soll die Intendantin ganz persönlich nun aufgefordert werden. Wenn sie Fortsetzung anordnet, so dürfte mancher sich fragen, ob sie dem Multimillionärs-Amt gewachsen ist, das ihr vor einigen Monaten anvertraut wurde.
Sie wird an die Gemeinnützigkeits-Pflicht intensivst erinnert werden, die wir in diesem Thread nun ja überzeugend ermittelt haben.

Dieser Text geht mit etwa diesen Worten
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an RBB, Verwaltungsgericht und demnächst an den Verfassungsgerichtshof in Berlin.
Lassen wir alle immer die Verwaltungsrichter wissen, mit was für einer Sorte Mensch die Rundfunkanstalten an einzelnen ihrer Arbeitsplätze ausgestattet sind - siehe oben. Sorgen wir alle dafür, dass die Verwaltungsrichter wissen, wer das gerechte Recht auf seiner Seite hat. Man sollte nie den menschlichen Faktor der Rechtsprechung unterschätzen. Kein Richter möchte Diener für Unrecht sein. Es muss ihm dies nur belegt werden. Siehe oben.
Dieser Text liefert Ihnen eine Vorlage. Geben Sie etwa dies - mit Abwandlung nach Ihrem Stilgefühl - einfach zu Ihrer Akte beim Gericht, wenn Sie dies voll eigenverantworltich für richtig und für vertretbar halten. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 07:14 von Hailender«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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