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Autor Thema: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)  (Gelesen 113756 mal)

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Als "Erfolgsmeldung" darf wohl auch gewertet werden, dass seit den Anfang Juli 2022 insbesondere von "Business Insider" aufgedeckten Missständen im Dunstkreis des Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) (von einigen ARD-ZDF-GEZ-Repräsentanten euphemistisch auch als "Einzelfälle" bezeichnet) - siehe dazu u.a. beginnend unter
Spesen f. Dinnerabende u. dubiose Beraterverträge - ARD-Chefin in Bedrängnis (07/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36120.0

...nunmehr reichhaltige, tlw. äußerst kritische und weitere "Einzelfälle" aufdeckende Berichterstattung in der gesamten Medienlandschaft stattfindet -siehe dazu beginnend unter Pressemeldungen ab 07/2022
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=200.0 (07/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=201.0 (08/2022)

einschl. Meldungen wie u.a. diesen
RBB-Beschäftigte sehen ihren Sender am „Rand der Handlungsunfähigkeit“ (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36335.0
Öffentlich-Rechtliche: Götterdämmerung der Arroganz im Norden (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36332.0


Daher auch hier der Hinweis bzw. die Erinnerung:

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0


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Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
#106: 20. September 2022, 21:36
Querverweis aus aktuellem Anlass zu einer mglw. nicht zu unterschätzenden Erfolgs-Meldung... >:D
Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten (Abmahnungs-/Klagewelle?) (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36481.0
bzgl. möglicher Klagewelle und ersten Abmahnungen gegen ARD-ZDF-GEZ wegen des massiven Ausbaus der Internet-Angebote und damit Gefährdung der Geschäftsmodelle und somit Existenz-Gefährdung anderer Internet-Informations-Anbieter.


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Auch dies gehört zu den Erfolgen des Widerstandes und der unablässigen Recherche, Aufklärung, Kritik...
...dass sich nun selbst die eigenen Reihen von ARD-ZDF-GEZ "privat" oder "nicht-privat" für gravierende Veränderungen aussprechen ;)
(wenngleich man diese "Unkenrufe" der Frösche, die ihren eigenen Sumpf austrocknen zu helfen suggerieren, mit gewisser Skepsis beobachten sollte)

Tom Buhrow ruft die Revolution aus (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36680.0

Jung, divers & mega Programm: der öff.-rechtl. Rundfunk (ZDF MAGAZIN ROYALE) (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36683.0

...einhergehend mit weiteren Forderungen der durch den sog. "Rundfunkbeitrag" Betroffenen

4 von 5 BILD-Lesern fordern: ARD und ZDF zusammenlegen [mit UMFRAGE] (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36689.0

Selbst die Beschäftigten gehen nun auf die Barrikaden bzgl. der Sonder-Privilegien deren "Führungskräfte"

RBB-Beschäftigte fordern Geschäftsleitung zum Verzicht auf Ruhegeld auf (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36690.0


Daher auch hier nochmals der Hinweis bzw. die Erinnerung:

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
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Unter Bezugnahme u.a. auf...
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0

...hier nun u.a. darauf basierende VG-Entscheidungen z.B. des VG Gießen ;)
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
VG Gießen, Urteil vom 18.07.2022, 9 K 1906/19.GI
Härtefallbefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (§ 4 Abs 6 Satz 1 RBStV)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220003592
Zitat von: VG Gießen, Urteil vom 18.07.2022, 9 K 1906/19.GI
Leitsatz

Die Vorlage eines Wohngeldbescheides kann im Einzelfall die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls rechtfertigen.
[...]



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Anlass/ Gründe zwar (noch?) nicht bekannt, aber immerhin die Rücknahme einer gerade erst veranlassten Vollstreckung durch den NDR ;)
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36948.0
[...]
Edit "Bürger" 16./17.02.2023:
Nach fiktivem Schreiben an die Stadt als Vollstreckungsbehörde samt Einwänden und Anträgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
hier nun die (vorläufige?) "Erfolgsmeldung" - welche aber augenscheinlich erst einmal nicht direkt den Gegenmaßnahmen zuzuschreiben ist,
da die Rücknahme (angeblich?) bereits 2 Tage nach Erlass des Vollstreckungsersuchens erfolgte - siehe weiter unter ;)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221376.html#msg221376

Nachdem Person A auf ihr vorab per E-Mail gesendetes und später persönlich eingereichtes Schreiben mit Einwänden und Anträgen - siehe oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
keine Antwort von der Stadt als Vollstreckungsbehörde erhielt, brachte ein fiktives
Telefonat mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde nun die gewünschte Klarheit:
Der NDR hat den Fall zurückgenommen.
[...]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387
Auf nochmalige Rückfrage bei der Stadtkasse erhielt Person A ein Abbild (siehe Anhang) der fiktiven
Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023 (angeblich? ggf. "rückdatiert?)):
Zitat von: Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023, Eingang Stadt 07.02.2023
[...] Inzwischen hat sich ein anderer Sachverhalt ergeben. Stellen Sie die Vollstreckung bitte ein. [...]
Mit freundlichen Grüßen
Norddeutscher Rundfunk


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2023, 19:54 von Bürger«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Stadt Gladbeck, vertreten durch die Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck wird
wegen rechtswidriger Pfändung verurteilt, 561,60 € an die Kläger zu zahlen:

WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32071.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg221964.html#msg221964


Zur Erinnerung:
Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37095.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2023, 14:08 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Eine weitere Stadt in NRW, vertreten durch ihre Bürgermeisterin, hat die Vollstreckung und weitere Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR erfolglos beendet und den Vorgang an den WDR/Beitragsservice zurückgegeben.

Zitat
Nach Erhalt Ihres Schreibens haben wir den Vorgang umgehend an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurückgegeben.
Für die Stadt XY ist die Beitreibung der offenen Forderungen hiermit erledigt.
(Hervorhebungen durch die Moderation)


Zur Erinnerung:
Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37095.0


Edit "Markus KA":
Die vorliegende Erfolgsmeldung bleibt zum Schutz der Betroffenen anonymisiert und vorläufig unkommentiert.
Die Erfolgsgeschichte der Betroffenen könnte  dem aktuell im Forum vielfach diskutierten fiktiven Vorgehen bei Vollstreckungsverfahren in NRW entsprechen. Hierbei wird ergänzend auf die aktuellen Verwaltungsvollstreckungsgesetze in NRW hingewiesen:

NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.0.html

Danke für das Verständnis.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2023, 00:29 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Eher zufällig bin ich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main gestoßen. Es betrifft nicht den Rundfunkbeitrag direkt, sondern die Berichterstattung bei Wahlen, die Einflussnahme auf Entscheidungen der Wähler:

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-gegen-den-hessischen-rundfunk
Zitat
04.10.2023
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Pressemitteilung
Landtagswahl 2023
Eilantrag gegen den Hessischen Rundfunk

Nr. 09/2023

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz ist mit einem Eilantrag gegen den Hessischen Rundfunk im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2023 teilweise erfolgreich
Mit Eilantrag vom 25. September 2023 beantragte die Partei Mensch Umwelt Tierschutz den Hessischen Rundfunk im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, in allen Ergebnispräsentationen zur Hessischen Landtagswahl 2023 am 8. und 9. Oktober die Ergebnisse bestimmter Parteien mit einem kleineren Stimmenanteil gesondert auszuweisen und nicht in der Kategorie „Andere“ zusammenzufassen.

..

Denn einen Achtungserfolg einer kleineren Partei würden die Zuschauer im Gedächtnis behalten und sich an diese Partei bei kommenden Wahlen erinnern. Die separate Nennung der einzelnen Parteien, die über einem Prozent der Stimmen erhielten, sei nur ein geringfügiger Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit der Rundfunkanstalten.

..

Das Gericht hat mit heute ergangenen Beschluss dem Hessischen Rundfunk im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, in den Präsentationen des vorläufigen amtlichen Endergebnisses zur hessischen Landtagswahl in seinem Dritten Fernsehprogramm („hr Fernsehen“) am 8. und 9. Oktober 2023 das (voraussichtliche) Wahlergebnis der Antragstellerin auszuweisen, wenn diese gemäß dem jeweils präsentierten vorläufigen amtlichen Endergebnis ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreicht. Im Übrigen hat es den Antrag abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht angeführt, es erscheine bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung durchaus möglich, dass sich die durch eine namentliche Ausweisung erzielte öffentliche Aufmerksamkeit – wenn auch nicht im Hinblick auf die beendete Wahl – so doch mit Blick auf künftige Wahlen auf die Erfolgsaussichten einer Partei im Wahlwettbewerb auswirken könne.

Az.: 1 L 3013/23.F


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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fehlerhafte Festsetz. bei fehlerhafter/ willkürlicher Gesamtschuldnerauswahl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37888.0
Schwere Niederlage für den NDR am VG Hamburg: Willkür bei der Gesamtschuldnerauswahl

VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2023, 3 K 1338/21
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001535981
(PDF, 12 Seiten, ~300kB)
https://justiz.hamburg.de/resource/blob/673460/fb5a2841266f6964f61e44051061578c/3-k-1338-21-urteil-vom-16-02-2023-data.pdf

Notwendige Ermessensbetätigung einer Rundfunkanstalt bei der Auswahl eines Gesamtschuldners i.S.v. § 2 Abs. 3 Satz 1 RdFunkBeitrStVtr
Erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen aufgrund fehlerhafter Gesamtschuldnerauswahl gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV

Zitat von: VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2023, 3 K 1338/21
[...]


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(Teil-)Erfolg bzgl. Bestreiten des Zugangs von Verwaltungsakten...
Revisionsverfahren BVerwG 6 C 3.22 - Zugang von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37520.0
Edit "Bürger":
Hier nun die Entscheidung des BVerwG im Volltext, welche bzgl. Bestreiten des Zugangs dem Grunde nach als "Erfolg" gewertet werden könnte, jedoch bzgl. der einschränkenden "Gesinnungs-Gegenbeweisführung" noch einer kritischen Würdigung/ Erwiderung bedarf - aber leset selbst...  :angel:


Markierungen/ Hervorhebungen noch ausstehend - bitte etwas Geduld

BVerwG, Urteil vom 29.11.2023 - 6 C 3.22 -
https://www.bverwg.de/de/291123U6C3.22.0

Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts

Zitat von: BVerwG, Urteil vom 29.11.2023, 6 C 3.22 - Widerlegung Bekanntgabevermutung bei Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts
Leitsätze:

1. Einfaches Bestreiten reicht grundsätzlich aus, um Zweifel am Zugang eines Verwaltungsakts im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG darzulegen.

2. Bestreitet der Adressat den Zugang, sind die Glaubhaftigkeit seines Vortrags und seine Glaubwürdigkeit zu würdigen. Die ungewöhnlich hohe Anzahl vermeintlich nicht zugegangener Schreiben, für die es keine Erklärung gibt, reicht für sich genommen nicht aus, um von einer Schutzbehauptung auszugehen. Sie bietet aber einen Anlass für die Suche nach weiteren Anhaltspunkten in dieser Richtung.

[...]


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Bezüglich der Meldung zu einem Verfahren am BayVGH...
Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37426.0

...hier nun eine "Zwischenerfolgs"-Meldung ;)
Revisionszulassung bzgl. Beitrag/Programm: "große Sprengkraft f. ARD u. ZDF" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37976.0
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0

Auch wenn man da vielleicht nicht die größten Hoffnungen hineinstecken sollte... :angel:


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