Ich bin sehr davon überzeugt, dass eine Bedürftigkeitsprüfung eigentlich von den Sozialbehörden vorgenommen werden muss, denn die gerichtliche Überprüfung einer Bedürftigkeit ist meines Erachtens nach ausschliesslich den Sozialgerichten vorbehalten. Gegen den Widerspruchsbescheid des (ausserdem auch noch parteiischen) Beitragsservice soll aber vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden! Es ist schon merkwürdig und traurig, mit ansehen zu müssen, wie Kläger vor den Richtern des Verwaltungsgerichts die Hosen vollständig runterlassen und trotzdem nicht befreit werden. Kompetenz in der Hinsicht, ob jemand bedürftig ist haben nur die Sozialbehörden und wenn die sich mal irren, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit. Nicht umsonst haben wir hier für jeden Bereich spezielle Gerichte!
Ein korrekter Verwaltungsverlauf müsste (wenn der Rundfunkbeitrag nicht sowieso grundsätzlich rechtswidrig wäre), m.M.n. so aussehen: Der Bedürftige lässt vom Sozialamt seine spezielle persönliche Lage überprüfen, ob er den Beitrag zahlen könnte. Wenn der Bedürftige zahlen soll, aber meint, das wäre eine falsche Entscheidung, klagt er vor dem Sozialgericht gegen das Sozialamt. Sollte er als bedürftig anerkannt werden, sollte er für den folgenden Verwaltungsweg eine Bescheinigung des Sozialamts darüber bekommen, den er auf dem Verwaltungsweg der Landesrundfunkanstalt vorlegt. Diese befreit ihn dann auf dem Verwaltungsweg vom Beitrag. Sollte er trotzdem nicht befreit werden und der Meinung sein, das wäre falsch, dann erst klagt er vor dem Verwaltungsgericht gegen die LRA. Ein unnötiges "Hoserunterlassen" vor dem im Sozialbereich inkompetenten Verwaltungsgericht entfällt. Das Verwaltungsgericht behandelt dann nur nach seinen Fähigkeiten Verwaltungsdaten, hier also den Bescheid über die Bedürftigkeit und nicht die Hintergründe davon.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)