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Autor Thema: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?  (Gelesen 48126 mal)

S

Schandarm

Wer kann mir die Frage beantworten, ob bei einem Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeiträgen
- der Staat,
- die Sozialämter oder gar
- die Rentenkasse
die Zahlung an die GEZ übernimmt?

Ich habe mich an anderer Stelle versehen. Nicht monatlich, sondern vierteljährlich liefen bei 4. Mill. Anträgen auf Rundfunkbefreiung 210 Mill. Euro auf, die möglicherweise der Staat übernimmt. Das ist auch eine stolze Summe.

4 Mill. Befreiungsanträge sind eine konservative Annahme. Die Arbeitslosenstatistik ist geschönt, denn herausfallen alle, die in Maßnahmen stecken, 1-Euro-Jobs machen oder eine Fortbildung. Die Rentner, die einen Antrag gestellt haben, sind nicht drinnen und die Lohnaufstocker ebenfalls nicht.

Man kann also mit einer ganz erheblichen Summe rechnen, die irgendwo herkommen sollte. Oder verzichtet die GEZ einfach auf das Geld? Dann aber müßte der Antrag nicht beim Sozialamt gestellt werden, sondern bei der GEZ!
Praktisch schaute es nämlich so aus, daß der Arbeitslose FÜR DIE GEZ Sozialhilfe beantragt! Denkt mal nach! Das wäre eine Zweckentfremdung von Sozialgeldern. Der Arbeiter zahlte mit seiner Versicherung keine Versicherung, sondern finanzierte die Traumschifffahrten des ZDF!

Über diese Schiene ließe sich klagen und für schönes Aufsehen sorgen. Man würde die GEZ nicht direkt angreifen, sondern indirekt. Das Resultat sollte sein, daß die Rundfunkbeiträge von ALLEN selber bezahlt werden, auch von Rentnern und Arbeitslosen. Die Trennung von Radio, Fernsehen und Internet ließe sich mit einer guten Anwaltskanzelei auf diese Weise erzwingen, das Gesetz kippen! Denn wie die Rundfunkbeiträge ausgestaltet sind, sind sie korrupt.

Für uns Beitragsgegner ist es sicher lohnenswerter, eine Sammelklage zu finanzieren, als ein Leben lang zur Ader gelassen zu werden.

Noch einmal die Frage:
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?


Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2023, 23:15 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Für uns Beitragsgegner ist es sicher lohnenswerter, eine Sammelklage zu finanzieren, als ein Leben lang zur Ader gelassen zu werden.

Noch einmal die Frage: finanziert der Staat den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Sammelklage kennt Mr.X nicht in D .

Die Frage am besten den BS direkt stellen. Mr.X denkt: nein, man hat doch Überschüsse genug.


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T
  • Beiträge: 334
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?

Der Ausfall des Finanzvolumens aufgrund von Befreiungen muss durch die übrigen "Beitragsschuldner" kompensiert werden. Das ist einer der Gründe, weswegen die derzeit bestehende Regelung von Juristen für nicht zulässig erachtet werden, wie etwa von
Klaus Meßerschmidt: Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats - Überlegungen zu den Grenzen des Rundfunkbeitrags, in: Die Öffentliche Verwaltung, Band 68, 2015, Heft 6, Seite 220 bis 228.

Hier im Forum diskutiert unter:
Literaturhinweis: "Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19085.msg123970.html#msg123970


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2016, 00:58 von Bürger«

S

Schandarm

Danke an beide - Beitragsschuldner?

Kompensation, das hört sich nett an? Die Befreiung des Einen wird damit zur Mehrbelastung des anderen. Also sind die 210 Mill. Euro im Vierteljahr doch versteckt der Sozialkasse entnommen und zweckentfremdet. Würden nun alle Beitragsschuldner arbeitslos werden bis auf einen, hätte der Eine alle Gebühren alleine am Hals.

Im Schreiben meines Stromlieferanten steht übrigens auch, das sei "Grundversorgung".

Das Fernsehen ist aus seiner Struktur nicht nur Selbst-, sondern auch Massenverblödung, wobei viele Serien, Filme, Meldungen und das Boulevard alleinig aus dieser Struktur ihre Berechtigung ziehen. Ohne das Internet gäbe es weder Kreditkartenklau, Überwachung noch Datenmißbrauch (in diesem Umfang) - als Beispiel. Wir werden mit Problemen bombardiert, für welches das Medium selber die Ursache ist und sich dann draufstürzt wie der Brummer auf den Kuhfladen. Ist das interessant? Oder unterbelichtet? Genauso werden für diese selbsterschaffenen Probleme Behörden gegründet, Arbeitsgruppen, Verwaltungen, die wiederum Probleme erzeugen, für die ein Mehrbedarf an Finanzierungsmitteln und Bürokraten nötig wird. Und so fort. Die ausgeschriebenen Kosten sind für den Bürger damit ganz erheblich höher. Wir finanzieren eine System, das an allen Enden und Ecken der Gesellschaft scharfe Probleme erzeugt und damit norme Kosten verursacht, die sich zusätzlich aufdrängen - sei es kriminologischer Art, sozialer, wissenschaftlicher, politischer.
Der Fernsehkritiker Marschall McLuhan gab die Parole aus: das Medium ist die Botschaft. Heute müssen wir fragen, welche? Denn es erzeugt aus seiner Struktur immense gesellschaftliche Kosten, die wir ohne das Fernsehen nicht hätten. Mit dem Gesetz sind die Kosten zum Faß ohne Boden geworden, zu einem Problem, das sich vermehrt wie die Fliegenlarven in der Regentonne und damit einer finalen Entladung zustrebt.

Das Gesetz hat uns den Fernsehmist aufgedrängt, gleichzeitig die Anstalten der Verpflichtung entledigt, sich an Marktgesetze zu halten oder Kritik anzuhören.

Ich bin eher selten im Netz, aber eine Bilanz mit echten Zahlen könnte uns sicher nützlich sein. Vielleicht könnten wir Abgeordnetenwatch in die Richtung drängen? Einer schreibt und die anderen unterstützen den Antrag?



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2018, 20:15 von DumbTV«

1
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Beitragsbefreit ... wie der Name schon sagt....


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Schandarm

Deutschland hat 6 Mill. Hartz 4-Empfänger, das hat der ÖRR gestern verlauten lassen. Das wären dann jährlich 1.260.000.000.000 Euro (1,26 Mrd.).

Ich werde mich aus dem Forum ausklinken, hier scheint die Froschperspektive zu Hause zu sein. Man läßt sich durch die Mühlen der Justiz drehen und ist auch noch stolz drauf, als Hühnerfutter verstreut zu werden. Das Forum hat Null Erfolge vorzuweisen.



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Hmm, da willst du also die Froschperspektive mit der Vogel-Strauss-Taktik bekämpfen?!? Auch wenn wir noch keine Erfolge erzielt haben, die Erfolgsaussichten sind für uns besser als für örR. Denn da die Gesetze, die gegen den Zwangsbeitrag existieren, bisher von den Gerichten ignoriert werden, wird es bald Erfolge geben. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Rechtsbeugung nicht ignorieren. Wenn doch, werden aus Fröschen bald Löwen, Wölfe, Grizzlys und weitere Monster, die erbarmungslos für ihre Freiheit kämpfen. Gesetze können dann von beiden Seiten ignoriert werden, denn wir sind nicht Sklaven des örR oder des freien Journalismus. Bis dahin sind wir sicherlich keine Frösche, sondern eher rechtstreue Bürger, die mit den Mitteln kämpfen, die erlaubterweise zur Verfügung stehen. Man bedenke, in der Türkei werden Journalisten eingesperrt, in Deutschland werden diejenigen eingesperrt, die diesen Journalismus ablehnen. Es sollte doch wohl eher so sein, dass beide Seiten frei sind.
Da diejenigen, die H4 beziehen, immer mehr werden, können sich immer weniger Leute wehren, weil die finanziellen Mittel fehlen. Dennoch können diese Menge Leute etwas bewirken: Zahlung einstellen, kommen lassen. Vielen kann eh nichts mehr genommen werden.


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...aufgrund zwischenzeitlicher Moderation u.a. wegen abschweifender Beiträge hier der eindringliche Aufruf, nicht abzudriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads zu diskutieren!


Sehr aufschlussreich sind hier nämlich die Ausführungen im (Auftrags-)Gutachten von Prof. Kube...
...und damit eine Steilvorlage(?) aus dem "eigenen Hause" ;) für aktuelle und zukünftige Klagebegründungen - einschl. aktueller Verfassungsbeschwerden!!!

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

Kube, Hanno (Prof. Dr. , LL.M.) [neu]
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- u. Steuerrecht, Johannes Gutenberg-Uni Mainz
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
06/2013, Eltville am Rhein/ Hessen

"Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung"
http://www.ard.de/download/401140/index.pdf

Anhand eines Auszugs aus seiner Biographie sollte jeder seine eigenen Schlüsse ziehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hanno_Kube

Zitat
Leben
Hanno Kube studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg [...]
Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof). Im Jahre 1998 wurde er an der Universität Heidelberg promoviert, wo er sich im Jahr 2003 auch habilitierte (Berichterstatter: Paul Kirchhof und Prof. Eberhard Schmidt-Aßmann; Habilitationsschrift: Finanzgewalt in der Kompetenzordnung).
[...]
Er ist Bevollmächtigter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union.


Dort gibt es ab Seite 53 einen Abschnitt, der sich ausführlich mit dieser Thematik des (augenscheinlich unzulässigen!) sozialen Ausgleichs durch die Rundfunkfinanzierer beschäftigt - sehr lesenswert!!!

Zitat von: Kube "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" 06/2013
III. Sozialstaatliche Abstimmung
1. Teilhabe sozial Schwacher

[...]

Diese Teilhabe lässt sich für sozial Schwache im Grundsatz auf zwei Wegen verwirklichen. Sozial Schwache können zum einen von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu entrichten, befreit werden. Zum anderen kommt in Betracht, die auch von sozial Schwachen zu zahlende Rundfunkabgabe in den Leistungskatalog des Sozialhilferechts aufzunehmen.

Die Problematik des erstgenannten Lösungswegs ergibt sich daraus, dass die Befreiung aus sozialen Gründen – vorbehaltlich der Auffüllung der entstehenden Deckungslücke mit allgemeinen Haushaltsmitteln – im Ergebnis von den anderen Beitragspflichtigen kompensiert werden muss. Sie haben dann einen entsprechend höheren Beitrag zu entrichten, der bei unterstellter Volldeckung des Finanzierungsbedarfs durch die Beiträge über die Leistungsäquivalenz hinausgeht. Dies konfligiert jedoch mit der Feststellung, dass die Sicherung des sächlichen Existenzminimums eine allgemeine Staatsaufgabe ist, die aus den allgemeinen, primär steuerlichen Haushaltsmitteln, nicht(!!!) dagegen von einer bestimmten Gruppe der Gesellschaft zu finanzieren ist. Eine derartige Gruppenfinanzierung setzt nach den Maßstäben des Sonderabgabenrechts eine vorgefundene Sachverantwortung voraus, die vorliegend aber nicht zu erkennen ist. Die Gruppe der Beitragszahler trägt keine besondere Verantwortung für die Gewährleistung des sächlichen Existenzminimums oder auch nur den Zugang zum öffentlichrechtlichen Rundfunk sozial Schwacher.

[...]

Besonderheiten ergeben sich vorliegend zwar daraus, dass die Gruppe der Beitragszahler sehr groß und darüber hinaus auch das genaue Maß der Leistungsäquivalenz unsicher ist. Gleichwohl sollte die Teilhabe sozial Schwacher am öffentlichrechtlichen Rundfunk nach den vorgenannten Prinzipien grundsätzlich durch eine Ergänzung des Leistungskatalogs der Sozialleistungen gesichert werden209, nicht dagegen durch eine im Volumen entsprechende Beitragserhöhung zulasten der anderen Empfänger des öffentlichrechtlichen Rundfunkangebots.

Als Alternative dazu bleibt, sozial Schwache von der Beitragspflicht zu befreien, die sich ergebenden Mindereinnahmen der Anstalten aber mit allgemeinen Haushaltsmitteln zu kompensieren210. Auch hierdurch könnte dem Charakter der Sozialhilfe als allgemeiner Staatsaufgabe Rechnung getragen werden. Zu bedenken ist allerdings, dass die Auffüllung mit Haushaltsmitteln im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanungsverfahrens
beraten und beschlossen werden müsste, was die Anstalten insoweit wiederum in Abhängigkeit von der Politik setzte und in Spannung zum Prinzip der Staatsferne stünde211.
Vor diesem Hintergrund scheint erwägenswert, die durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichene Beitragsbefreiung auf Antrag nur denjenigen sozial bedürftigen Empfängern des Rundfunkangebots zu eröffnen, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, und die Beiträge der Sozialleistungsempfänger über eine Erhöhung der Sozialleistungen zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund sollte die Vorschrift des § 4 Abs. 1 RBStV, nach der bestimmte, finanziell schwache Beitragsschuldner ohne weiteres von der Beitragspflicht befreit werden212, in ihrer Ausgestaltung überdacht werden.


In der Zusammenfassung heißt es dann auf Seite 64 nochmals
Zitat von: Kube "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" 06/2013
16. Die Teilhabe sozial Schwacher am öffentlichrechtlichen Rundfunk sollte im Grundsatz durch eine Ergänzung des Leistungskatalogs der Sozialleistungen sichergestellt werden, was dem Charakter der Sozialhilfe als allgemeiner Staatsaufgabe entspricht.
Soweit sozial Bedürftige, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, einen Befreiungsantrag stellen, kommt eine Kompensation der sich daraus ergebenden Mindereinnahmen der Anstalten durch allgemeine Haushaltsmittel in Betracht.


Sozialleistungsempfänger könnten mglw. sogar formulieren, dass die "Befreiungsregelungen" des RBStV die ihnen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zustehenden finanziellen/ geldwerten(!) Mittel in verfassungswidriger Art und Weise vorenthalten bzw. fremdbestimmt einem vorausgewählten Leistungsanbieter in verfassungswidriger Art und Weise privilegiert zuschanzen. (GG Art. 5 etc.)


Meiner bescheidenen Erkenntnis nach bedeutet das, dass in alle Widersprüche/ Klagen/ Verfassungsbeschwerden sowie auch in zahlreichen Einzel-Beschwerden an die für diesen Bockmist verantwortlichen Landtage/ Staatskanzleien...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
...auch dieser skandalöse Misstand mit eingebaut gehört, und eine Finanzierungsbeteiligung an solch eigentlich allgemeinen Staatsaufgaben unter diesen Umständen kategorisch versagt/ verweigert werden sollte!

Es ist ein zum himmel schreiender SKANDAL, dass mit der jetzigen asozialen Regelung der unausweichlichen Existenzabgabe ("Wohnungsabgabe", sog. "Rundfunkbeitrag"), welche ausgerechnet die Schwächsten der Schwachen und die Gering- und Geringstverdiener am ehesten trifft, ebendiese auch noch unmittelbar für die "Teilhabe an der Gesamtveranstaltung Rundfunk" von befreiten Sozialleistungsempfängern aufkommen sollen, welches eigentlich eine originäre Staatsaufgabe aus Steuermitteln wäre!

...gar nicht zu sprechen von den NICHT-Nutzern, die - obwohl erkennbar nicht deren Verantwortung oder Aufgabe - gem. der aktuellen Ausgestaltung des sog. RBStV den Rundfunkkonsum von rundfunkbeitragsbefreiten Sozialleistungsempfängern mitfinanzieren sollen - nein, sogar den Rundfunkbeitrag für "befreite" NICHTnutzer mitfinanzieren sollen.

Bizarrer geht es nicht!


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Und nicht nur bei einem Antrag auf Befreiung - sondern jede einsame sozial schwache Omi, die alleine wohnt, kommt auf für einen Beitragsanteil der "Gepaarten" oder gemeinsam wohnenden armen, reichen oder superreichen Leute auf ... Der Skandal der Ungleichbehandlung ist viel viel größer.

Was die Sozialkassen anbelangt - so wird die Allgemeinheit jedenfalls mit den Verwaltungskosten belastet, die dadurch entstehen, dass der Beitragsserfies unfähig, zu faul oder zu geizig ist, Befreiungsanträge selbst zu prüfen. Man kann das auch eine Verschleierung der tatsächlichen Verwaltungskosten nennen.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Der Skandal an obigem (neben den anderen asozialen Skandalen der aktuellen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags") ist aber, dass dies ein augenscheinlich sogar tatsächlich justiziabler Skandal sein könnte.

Das "Gute" daran ist, dass ARD-ZDF-GEZ sowie der Gesetzgeber sich dieses Misstands auch noch "bewusst" sein dürften - da dies ja von ihren beiden geschätzten "Haus- und Hof-Gutachtern" auch noch juristisch fundiert dargelegt wird.

Es ist somit ein ganz offenkundiger Bruch des Sozialstaatsprinzips - und bei juristischen Argumentationen im Zuge von Widerspruch und Klage hätte man quasi Rückendeckung durch Herrn Prof. Kirchhof und Herrn Prof. Kube.

Ich meine, das ist nicht zu unterschätzen.

Eine höchstrichterliche Entscheidung gegen diesen Missstand könnte mglw. einen (wenn auch vielleicht Jahre währenden) Kaskadeneffekt auslösen:

Die Länder hatten dazumal entgegen der Empfehlung von Prof. Kirchhof darauf "verzichtet", den Rundfunkbeitrag über die Sozialleistungen auszugleichen (auch dort bitte noch mal die ausführlichen Gründe nachlesen! lohnt sich!) - weil dann die Länder selbst die Kosten zu tragen gehabt hätten.
Dazu mal im Netz recherchieren - meines Wissens gab es dazumal schon einige Debatten, aus denen dieses Kalkül der Länder hervorzugehen schien...

Müssten die Länder nun die Kosten für die Befreiungen übernehmen, könnte automatisch eine heftige öffentliche und parlamentarische Debatte darüber entbrennen, was da so mit Steuer(!)geldern subventioniert wird:
HalliGalli-HerzSchmerz-Quotensport-Übertragungsrechte-für-korrupte-Sportverbände-GottschalkLanz&Co-KochShows-Glücksspiel-Edelpensionen und so weiter... schlicht: "mediales Wettrüsten und wettbewerbsverzerrende Quotenheischerei"

Ich meine, auf diesen Punkt sollte - falls nicht bereits geschehen - ab nun in jedem Widerspruch und in jeder Klage unnachgiebig eingeschlagen werden.


Wenn man sich vorstellt, dass jemand, der gerade zuviel hat, um von Sozialleistungen zu "profitieren", mit dem von ihm dann abgepressten sog. "Rundfunkbeitrag" auch noch offenkundig sozialstaatswidrig die "Sozialtransferleistungen" für die Befreiten tragen soll, die eigentlich der Staat übernehmen müsste, da müsste eigentlich sofort jeder die Zahlung stoppen - auch die Nutzer - aber insbesondere die NICHTnutzer...
Um mit den Worten von Jens-Ole Schröder zu sprechen...
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.msg120868.html#msg120868
Was sich der Gesetzgeber gemeinsam mit ARD-ZDF-GEZ hier leistet, ist keine Bagatelle - und unter allen Umständen jedenfalls auch kein Kavaliersdelikt! >:D


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass unsere Gesellschaft immer älter wird.
Die Anzahl der befreiten Personen, auf Grund Altersarmut und Hilfe zur Pflege, wird deutlich ansteigen.

Grundsicherung:
Empfängerinnen und Empfänger am 31.12.2013: 962 187
Empfängerinnen und Empfänger im September 2016: 1 021 384
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Grundsicherung/Tabellen/Reiter_03_BL_Empf_OrtderLeistAlterGeschl_Reiter.html

Hilfe zur Pflege:
Knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftige im Dezember 2015
Im Dezember 2015 waren in Deutschland 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Die Zahl der Pflegebedürftigen hat im Vergleich zum Dezember 2013 um 234 000 (+ 8,9 %) zugenommen.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Interessanter Thread in diesem Zusammenhang:
Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252

und ausnahmsweise ein ungekürztes Vollzitat von da
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang auch
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
(Antwort: Gemäß der jetzigen Regelung die Beitragszahler - und nicht etwa der Staat, wie er es normalerweise bei anderen Grundbedürfnissen tun müsste und würde... - aber vielleicht ist das ja gerade das Stichwort???)

Dies - mit der Aussage des Sozialgerichts kombiniert - würde nunmehr bedeuten, dass
nichtbefreite NICHTNutzer das nicht existente Grundbedürfnis nichtnutzender "Befreiter" mitfinanzieren. Zwangsweise, versteht sich. Notfalls auch per Erzwingungshaft durchgesetzt.

Man kann sich wirklich nur noch an den Kopf greifen und muss sich vorbeugen - um nicht auf die Schuhe zu ko**en - um es mal atypischerweise etwas drastisch-salopp auszudrücken.


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Interessantes neues Futter für diese Argumentationen siehe u.a. unter
Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.msg149611.html#msg149611
(aufgrund der Wichtigkeit und "kondensierten" Information erlaube ich mir ein Vollzitat...)
Nachdem ich erst mal nicht so viele neue Erkenntnisse entnehmen konnte, machte ein sehr aktiver Mitstreiter des "Runden Tischs" auf m.E. sehr interessante Aspekte auf Seite 31 des "Geschäftsberichts" für 2016 aufmerksam ;)
Zitat
BEITRAGSKONTEN
BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT
UND ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS


[...]

Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen.

Dieser entsprach im Jahr 2016 einem Gegenwert von 672,0 Mio. € (Bezug: private Beitragssachverhalte mit Stand 31.12.2016 ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen im Laufe des Jahres).

Anders ausgedrückt:
Der Rundfunkbeitrag könnte um 1,47 € niedriger ausfallen, wenn der Gegenwert der Befreiungen über staatliche Sozialleistungen generiert würde.

Es wird hier eingeräumt und schriftlich dokumentiert, dass
1) durch die "Befreiten" ein "Beitragsausfall" entsteht
2) für welchen die Beitragszahler aufkommen
3) mit 1,47€/mtl. - also mithin fast 10% des monatlichen sog. "Rundfunkbeitrags"
4) und um welchen der sog. monatliche "Rundfunkbeitrag" gesenkt werden könnte, wenn die derzeit "Befreiten" ihren Anteil über (staatliche, d.h. steuerfinanzierte!) Sozialleistungen finanziert bekämen und diesen dann auf diese Weise in den "Beitrags-Etat" einbringen würden

Meine lieben Mitstreiter, Betroffene und Interessierte !

Diese Auskünfte sind mglw. Zündstoff...!
...und (bislang wohl kaum bis gar nicht behandelte) Klagegründe zugleich ;) u.a. bzgl.

a) verfassungswidriger Heranziehung der Gruppe der Beitragszahler zur Kompensation der Beitragsausfälle durch die Beitragsbefreiten
(staatliche Sozial-Transferleistungen auf Beitragszahler abgewälzt, welche jedoch keine besondere Finanzierungsverantwortung für die gesellschaftliche Teilhabe "Bedürftiger" haben)

b) grundgesetzlich verbrieftes Recht der "Bedürftigen" auf entsprechende geldwerte(!) Sozialleistung
(nicht aber auf - staatlich bevormundende - "Sachleistung" in Form einer "Befreiung")


Siehe hierzu bitte diesbezügliche weitere Infos/ Diskussionen u.a. unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253

Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252


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S

Sainttelemachus

@Bürger
personAO fragt, ob sich dieses nicht bereits analog zu dem vor 2013 verhalten müsste?
Sollte ja unabhängig vom oft zitierten veränderten "Anknüpfpunkt" stehen, oder?

Eine Gegenüberstellung dieser Atteste könnte ggf. weiteren "Zündstoff" ans Tageslicht bringen oder nicht?

Mag sein, das PersonAO ein Interpretations-Defizit aufweist, deshalb bitte einfach verifizieren, sollte dieser Ansatz nicht sachdienlich sein.

Bitte diesen Beitrag ggf. in "Geschäftsbericht Beitragsservice 2016" verschieben. mea culpa

Gruß
Tele


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 00:30 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.203
Zitat
Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen.

Womit auch eindeutig belegt ist, dass der BEITRAG kein Beitrag ist, da nicht der "individualisiert zurechenbare Vorteil" abgegolten wird, sondern die Gesamtveranstaltung öffentlich rechtswidriger Rundfunk finanziert wird.

Bei einem "Ausfall" von 50% der Wohnungsinhaber zahlt der Rest dann eben 200% Beiträge.

Man darf gespannt sein, ob sich das BVerfG, genau wie die zahllosen VGs, OVGs und das BVerwG aus dieser Nummer herauslügen und Argumente vom Tisch wischen oder unter eben diesen fallen lassen wird, oder ob der Rechtsstaat eine Überlebenschance hat...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 03:09 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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