Sehr wichtig in diesem Zusammenhang auch
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156(Antwort: Gemäß der jetzigen Regelung die Beitragszahler - und nicht etwa der Staat, wie er es normalerweise bei anderen Grundbedürfnissen tun müsste und würde... - aber vielleicht ist das ja gerade das Stichwort???)Dies - mit der Aussage des Sozialgerichts kombiniert - würde nunmehr bedeuten, dass
nichtbefreite NICHTNutzer das
nicht existente Grundbedürfnis nichtnutzender "Befreiter" mitfinanzieren. Zwangsweise, versteht sich. Notfalls auch per Erzwingungshaft durchgesetzt.
Man kann sich wirklich nur noch an den Kopf greifen und muss sich vorbeugen - um nicht auf die Schuhe zu ko**en - um es mal atypischerweise etwas drastisch-salopp auszudrücken.