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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Schandarm am 15. Juni 2016, 11:46

Titel: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Schandarm am 15. Juni 2016, 11:46
Wer kann mir die Frage beantworten, ob bei einem Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeiträgen
- der Staat,
- die Sozialämter oder gar
- die Rentenkasse
die Zahlung an die GEZ übernimmt?

Ich habe mich an anderer Stelle versehen. Nicht monatlich, sondern vierteljährlich liefen bei 4. Mill. Anträgen auf Rundfunkbefreiung 210 Mill. Euro auf, die möglicherweise der Staat übernimmt. Das ist auch eine stolze Summe.

4 Mill. Befreiungsanträge sind eine konservative Annahme. Die Arbeitslosenstatistik ist geschönt, denn herausfallen alle, die in Maßnahmen stecken, 1-Euro-Jobs machen oder eine Fortbildung. Die Rentner, die einen Antrag gestellt haben, sind nicht drinnen und die Lohnaufstocker ebenfalls nicht.

Man kann also mit einer ganz erheblichen Summe rechnen, die irgendwo herkommen sollte. Oder verzichtet die GEZ einfach auf das Geld? Dann aber müßte der Antrag nicht beim Sozialamt gestellt werden, sondern bei der GEZ!
Praktisch schaute es nämlich so aus, daß der Arbeitslose FÜR DIE GEZ Sozialhilfe beantragt! Denkt mal nach! Das wäre eine Zweckentfremdung von Sozialgeldern. Der Arbeiter zahlte mit seiner Versicherung keine Versicherung, sondern finanzierte die Traumschifffahrten des ZDF!

Über diese Schiene ließe sich klagen und für schönes Aufsehen sorgen. Man würde die GEZ nicht direkt angreifen, sondern indirekt. Das Resultat sollte sein, daß die Rundfunkbeiträge von ALLEN selber bezahlt werden, auch von Rentnern und Arbeitslosen. Die Trennung von Radio, Fernsehen und Internet ließe sich mit einer guten Anwaltskanzelei auf diese Weise erzwingen, das Gesetz kippen! Denn wie die Rundfunkbeiträge ausgestaltet sind, sind sie korrupt.

Für uns Beitragsgegner ist es sicher lohnenswerter, eine Sammelklage zu finanzieren, als ein Leben lang zur Ader gelassen zu werden.

Noch einmal die Frage:
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?


Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: gerechte Lösung am 15. Juni 2016, 23:43
Für uns Beitragsgegner ist es sicher lohnenswerter, eine Sammelklage zu finanzieren, als ein Leben lang zur Ader gelassen zu werden.

Noch einmal die Frage: finanziert der Staat den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Sammelklage kennt Mr.X nicht in D .

Die Frage am besten den BS direkt stellen. Mr.X denkt: nein, man hat doch Überschüsse genug.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: TVfrei am 19. Juni 2016, 17:11
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?

Der Ausfall des Finanzvolumens aufgrund von Befreiungen muss durch die übrigen "Beitragsschuldner" kompensiert werden. Das ist einer der Gründe, weswegen die derzeit bestehende Regelung von Juristen für nicht zulässig erachtet werden, wie etwa von
Klaus Meßerschmidt: Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats - Überlegungen zu den Grenzen des Rundfunkbeitrags, in: Die Öffentliche Verwaltung, Band 68, 2015, Heft 6, Seite 220 bis 228.

Hier im Forum diskutiert unter:
Literaturhinweis: "Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19085.msg123970.html#msg123970
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Schandarm am 20. Juni 2016, 12:16
Danke an beide - Beitragsschuldner?

Kompensation, das hört sich nett an? Die Befreiung des Einen wird damit zur Mehrbelastung des anderen. Also sind die 210 Mill. Euro im Vierteljahr doch versteckt der Sozialkasse entnommen und zweckentfremdet. Würden nun alle Beitragsschuldner arbeitslos werden bis auf einen, hätte der Eine alle Gebühren alleine am Hals.

Im Schreiben meines Stromlieferanten steht übrigens auch, das sei "Grundversorgung".

Das Fernsehen ist aus seiner Struktur nicht nur Selbst-, sondern auch Massenverblödung, wobei viele Serien, Filme, Meldungen und das Boulevard alleinig aus dieser Struktur ihre Berechtigung ziehen. Ohne das Internet gäbe es weder Kreditkartenklau, Überwachung noch Datenmißbrauch (in diesem Umfang) - als Beispiel. Wir werden mit Problemen bombardiert, für welches das Medium selber die Ursache ist und sich dann draufstürzt wie der Brummer auf den Kuhfladen. Ist das interessant? Oder unterbelichtet? Genauso werden für diese selbsterschaffenen Probleme Behörden gegründet, Arbeitsgruppen, Verwaltungen, die wiederum Probleme erzeugen, für die ein Mehrbedarf an Finanzierungsmitteln und Bürokraten nötig wird. Und so fort. Die ausgeschriebenen Kosten sind für den Bürger damit ganz erheblich höher. Wir finanzieren eine System, das an allen Enden und Ecken der Gesellschaft scharfe Probleme erzeugt und damit norme Kosten verursacht, die sich zusätzlich aufdrängen - sei es kriminologischer Art, sozialer, wissenschaftlicher, politischer.
Der Fernsehkritiker Marschall McLuhan gab die Parole aus: das Medium ist die Botschaft. Heute müssen wir fragen, welche? Denn es erzeugt aus seiner Struktur immense gesellschaftliche Kosten, die wir ohne das Fernsehen nicht hätten. Mit dem Gesetz sind die Kosten zum Faß ohne Boden geworden, zu einem Problem, das sich vermehrt wie die Fliegenlarven in der Regentonne und damit einer finalen Entladung zustrebt.

Das Gesetz hat uns den Fernsehmist aufgedrängt, gleichzeitig die Anstalten der Verpflichtung entledigt, sich an Marktgesetze zu halten oder Kritik anzuhören.

Ich bin eher selten im Netz, aber eine Bilanz mit echten Zahlen könnte uns sicher nützlich sein. Vielleicht könnten wir Abgeordnetenwatch in die Richtung drängen? Einer schreibt und die anderen unterstützen den Antrag?



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: 12121212 am 20. Juni 2016, 20:31
Beitragsbefreit ... wie der Name schon sagt....
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Schandarm am 24. Juni 2016, 11:46
Deutschland hat 6 Mill. Hartz 4-Empfänger, das hat der ÖRR gestern verlauten lassen. Das wären dann jährlich 1.260.000.000.000 Euro (1,26 Mrd.).

Ich werde mich aus dem Forum ausklinken, hier scheint die Froschperspektive zu Hause zu sein. Man läßt sich durch die Mühlen der Justiz drehen und ist auch noch stolz drauf, als Hühnerfutter verstreut zu werden. Das Forum hat Null Erfolge vorzuweisen.

Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Roggi am 24. Juni 2016, 12:48
Hmm, da willst du also die Froschperspektive mit der Vogel-Strauss-Taktik bekämpfen?!? Auch wenn wir noch keine Erfolge erzielt haben, die Erfolgsaussichten sind für uns besser als für örR. Denn da die Gesetze, die gegen den Zwangsbeitrag existieren, bisher von den Gerichten ignoriert werden, wird es bald Erfolge geben. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Rechtsbeugung nicht ignorieren. Wenn doch, werden aus Fröschen bald Löwen, Wölfe, Grizzlys und weitere Monster, die erbarmungslos für ihre Freiheit kämpfen. Gesetze können dann von beiden Seiten ignoriert werden, denn wir sind nicht Sklaven des örR oder des freien Journalismus. Bis dahin sind wir sicherlich keine Frösche, sondern eher rechtstreue Bürger, die mit den Mitteln kämpfen, die erlaubterweise zur Verfügung stehen. Man bedenke, in der Türkei werden Journalisten eingesperrt, in Deutschland werden diejenigen eingesperrt, die diesen Journalismus ablehnen. Es sollte doch wohl eher so sein, dass beide Seiten frei sind.
Da diejenigen, die H4 beziehen, immer mehr werden, können sich immer weniger Leute wehren, weil die finanziellen Mittel fehlen. Dennoch können diese Menge Leute etwas bewirken: Zahlung einstellen, kommen lassen. Vielen kann eh nichts mehr genommen werden.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 05. Juli 2016, 04:19
...aufgrund zwischenzeitlicher Moderation u.a. wegen abschweifender Beiträge hier der eindringliche Aufruf, nicht abzudriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads zu diskutieren!


Sehr aufschlussreich sind hier nämlich die Ausführungen im (Auftrags-)Gutachten von Prof. Kube...
...und damit eine Steilvorlage(?) aus dem "eigenen Hause" ;) für aktuelle und zukünftige Klagebegründungen - einschl. aktueller Verfassungsbeschwerden!!!

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

Kube, Hanno (Prof. Dr. , LL.M.) [neu]
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- u. Steuerrecht, Johannes Gutenberg-Uni Mainz
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
06/2013, Eltville am Rhein/ Hessen

"Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung"
http://www.ard.de/download/401140/index.pdf

Anhand eines Auszugs aus seiner Biographie sollte jeder seine eigenen Schlüsse ziehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hanno_Kube

Zitat
Leben
Hanno Kube studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg [...]
Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof). Im Jahre 1998 wurde er an der Universität Heidelberg promoviert, wo er sich im Jahr 2003 auch habilitierte (Berichterstatter: Paul Kirchhof und Prof. Eberhard Schmidt-Aßmann; Habilitationsschrift: Finanzgewalt in der Kompetenzordnung).
[...]
Er ist Bevollmächtigter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union.


Dort gibt es ab Seite 53 einen Abschnitt, der sich ausführlich mit dieser Thematik des (augenscheinlich unzulässigen!) sozialen Ausgleichs durch die Rundfunkfinanzierer beschäftigt - sehr lesenswert!!!

Zitat von: Kube "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" 06/2013
III. Sozialstaatliche Abstimmung
1. Teilhabe sozial Schwacher

[...]

Diese Teilhabe lässt sich für sozial Schwache im Grundsatz auf zwei Wegen verwirklichen. Sozial Schwache können zum einen von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu entrichten, befreit werden. Zum anderen kommt in Betracht, die auch von sozial Schwachen zu zahlende Rundfunkabgabe in den Leistungskatalog des Sozialhilferechts aufzunehmen.

Die Problematik des erstgenannten Lösungswegs ergibt sich daraus, dass die Befreiung aus sozialen Gründen – vorbehaltlich der Auffüllung der entstehenden Deckungslücke mit allgemeinen Haushaltsmitteln – im Ergebnis von den anderen Beitragspflichtigen kompensiert werden muss. Sie haben dann einen entsprechend höheren Beitrag zu entrichten, der bei unterstellter Volldeckung des Finanzierungsbedarfs durch die Beiträge über die Leistungsäquivalenz hinausgeht. Dies konfligiert jedoch mit der Feststellung, dass die Sicherung des sächlichen Existenzminimums eine allgemeine Staatsaufgabe ist, die aus den allgemeinen, primär steuerlichen Haushaltsmitteln, nicht(!!!) dagegen von einer bestimmten Gruppe der Gesellschaft zu finanzieren ist. Eine derartige Gruppenfinanzierung setzt nach den Maßstäben des Sonderabgabenrechts eine vorgefundene Sachverantwortung voraus, die vorliegend aber nicht zu erkennen ist. Die Gruppe der Beitragszahler trägt keine besondere Verantwortung für die Gewährleistung des sächlichen Existenzminimums oder auch nur den Zugang zum öffentlichrechtlichen Rundfunk sozial Schwacher.

[...]

Besonderheiten ergeben sich vorliegend zwar daraus, dass die Gruppe der Beitragszahler sehr groß und darüber hinaus auch das genaue Maß der Leistungsäquivalenz unsicher ist. Gleichwohl sollte die Teilhabe sozial Schwacher am öffentlichrechtlichen Rundfunk nach den vorgenannten Prinzipien grundsätzlich durch eine Ergänzung des Leistungskatalogs der Sozialleistungen gesichert werden209, nicht dagegen durch eine im Volumen entsprechende Beitragserhöhung zulasten der anderen Empfänger des öffentlichrechtlichen Rundfunkangebots.

Als Alternative dazu bleibt, sozial Schwache von der Beitragspflicht zu befreien, die sich ergebenden Mindereinnahmen der Anstalten aber mit allgemeinen Haushaltsmitteln zu kompensieren210. Auch hierdurch könnte dem Charakter der Sozialhilfe als allgemeiner Staatsaufgabe Rechnung getragen werden. Zu bedenken ist allerdings, dass die Auffüllung mit Haushaltsmitteln im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanungsverfahrens
beraten und beschlossen werden müsste, was die Anstalten insoweit wiederum in Abhängigkeit von der Politik setzte und in Spannung zum Prinzip der Staatsferne stünde211.
Vor diesem Hintergrund scheint erwägenswert, die durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichene Beitragsbefreiung auf Antrag nur denjenigen sozial bedürftigen Empfängern des Rundfunkangebots zu eröffnen, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, und die Beiträge der Sozialleistungsempfänger über eine Erhöhung der Sozialleistungen zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund sollte die Vorschrift des § 4 Abs. 1 RBStV, nach der bestimmte, finanziell schwache Beitragsschuldner ohne weiteres von der Beitragspflicht befreit werden212, in ihrer Ausgestaltung überdacht werden.


In der Zusammenfassung heißt es dann auf Seite 64 nochmals
Zitat von: Kube "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" 06/2013
16. Die Teilhabe sozial Schwacher am öffentlichrechtlichen Rundfunk sollte im Grundsatz durch eine Ergänzung des Leistungskatalogs der Sozialleistungen sichergestellt werden, was dem Charakter der Sozialhilfe als allgemeiner Staatsaufgabe entspricht.
Soweit sozial Bedürftige, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, einen Befreiungsantrag stellen, kommt eine Kompensation der sich daraus ergebenden Mindereinnahmen der Anstalten durch allgemeine Haushaltsmittel in Betracht.


Sozialleistungsempfänger könnten mglw. sogar formulieren, dass die "Befreiungsregelungen" des RBStV die ihnen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zustehenden finanziellen/ geldwerten(!) Mittel in verfassungswidriger Art und Weise vorenthalten bzw. fremdbestimmt einem vorausgewählten Leistungsanbieter in verfassungswidriger Art und Weise privilegiert zuschanzen. (GG Art. 5 etc.)


Meiner bescheidenen Erkenntnis nach bedeutet das, dass in alle Widersprüche/ Klagen/ Verfassungsbeschwerden sowie auch in zahlreichen Einzel-Beschwerden an die für diesen Bockmist verantwortlichen Landtage/ Staatskanzleien...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
...auch dieser skandalöse Misstand mit eingebaut gehört, und eine Finanzierungsbeteiligung an solch eigentlich allgemeinen Staatsaufgaben unter diesen Umständen kategorisch versagt/ verweigert werden sollte!

Es ist ein zum himmel schreiender SKANDAL, dass mit der jetzigen asozialen Regelung der unausweichlichen Existenzabgabe ("Wohnungsabgabe", sog. "Rundfunkbeitrag"), welche ausgerechnet die Schwächsten der Schwachen und die Gering- und Geringstverdiener am ehesten trifft, ebendiese auch noch unmittelbar für die "Teilhabe an der Gesamtveranstaltung Rundfunk" von befreiten Sozialleistungsempfängern aufkommen sollen, welches eigentlich eine originäre Staatsaufgabe aus Steuermitteln wäre!

...gar nicht zu sprechen von den NICHT-Nutzern, die - obwohl erkennbar nicht deren Verantwortung oder Aufgabe - gem. der aktuellen Ausgestaltung des sog. RBStV den Rundfunkkonsum von rundfunkbeitragsbefreiten Sozialleistungsempfängern mitfinanzieren sollen - nein, sogar den Rundfunkbeitrag für "befreite" NICHTnutzer mitfinanzieren sollen.

Bizarrer geht es nicht!
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: willnich am 05. Juli 2016, 23:40
Und nicht nur bei einem Antrag auf Befreiung - sondern jede einsame sozial schwache Omi, die alleine wohnt, kommt auf für einen Beitragsanteil der "Gepaarten" oder gemeinsam wohnenden armen, reichen oder superreichen Leute auf ... Der Skandal der Ungleichbehandlung ist viel viel größer.

Was die Sozialkassen anbelangt - so wird die Allgemeinheit jedenfalls mit den Verwaltungskosten belastet, die dadurch entstehen, dass der Beitragsserfies unfähig, zu faul oder zu geizig ist, Befreiungsanträge selbst zu prüfen. Man kann das auch eine Verschleierung der tatsächlichen Verwaltungskosten nennen.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 06. Juli 2016, 00:29
Der Skandal an obigem (neben den anderen asozialen Skandalen der aktuellen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags") ist aber, dass dies ein augenscheinlich sogar tatsächlich justiziabler Skandal sein könnte.

Das "Gute" daran ist, dass ARD-ZDF-GEZ sowie der Gesetzgeber sich dieses Misstands auch noch "bewusst" sein dürften - da dies ja von ihren beiden geschätzten "Haus- und Hof-Gutachtern" auch noch juristisch fundiert dargelegt wird.

Es ist somit ein ganz offenkundiger Bruch des Sozialstaatsprinzips - und bei juristischen Argumentationen im Zuge von Widerspruch und Klage hätte man quasi Rückendeckung durch Herrn Prof. Kirchhof und Herrn Prof. Kube.

Ich meine, das ist nicht zu unterschätzen.

Eine höchstrichterliche Entscheidung gegen diesen Missstand könnte mglw. einen (wenn auch vielleicht Jahre währenden) Kaskadeneffekt auslösen:

Die Länder hatten dazumal entgegen der Empfehlung von Prof. Kirchhof darauf "verzichtet", den Rundfunkbeitrag über die Sozialleistungen auszugleichen (auch dort bitte noch mal die ausführlichen Gründe nachlesen! lohnt sich!) - weil dann die Länder selbst die Kosten zu tragen gehabt hätten.
Dazu mal im Netz recherchieren - meines Wissens gab es dazumal schon einige Debatten, aus denen dieses Kalkül der Länder hervorzugehen schien...

Müssten die Länder nun die Kosten für die Befreiungen übernehmen, könnte automatisch eine heftige öffentliche und parlamentarische Debatte darüber entbrennen, was da so mit Steuer(!)geldern subventioniert wird:
HalliGalli-HerzSchmerz-Quotensport-Übertragungsrechte-für-korrupte-Sportverbände-GottschalkLanz&Co-KochShows-Glücksspiel-Edelpensionen und so weiter... schlicht: "mediales Wettrüsten und wettbewerbsverzerrende Quotenheischerei"

Ich meine, auf diesen Punkt sollte - falls nicht bereits geschehen - ab nun in jedem Widerspruch und in jeder Klage unnachgiebig eingeschlagen werden.


Wenn man sich vorstellt, dass jemand, der gerade zuviel hat, um von Sozialleistungen zu "profitieren", mit dem von ihm dann abgepressten sog. "Rundfunkbeitrag" auch noch offenkundig sozialstaatswidrig die "Sozialtransferleistungen" für die Befreiten tragen soll, die eigentlich der Staat übernehmen müsste, da müsste eigentlich sofort jeder die Zahlung stoppen - auch die Nutzer - aber insbesondere die NICHTnutzer...
Um mit den Worten von Jens-Ole Schröder zu sprechen...
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.msg120868.html#msg120868
Was sich der Gesetzgeber gemeinsam mit ARD-ZDF-GEZ hier leistet, ist keine Bagatelle - und unter allen Umständen jedenfalls auch kein Kavaliersdelikt! >:D
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Markus KA am 18. Februar 2017, 18:04
Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass unsere Gesellschaft immer älter wird.
Die Anzahl der befreiten Personen, auf Grund Altersarmut und Hilfe zur Pflege, wird deutlich ansteigen.

Grundsicherung:
Empfängerinnen und Empfänger am 31.12.2013: 962 187
Empfängerinnen und Empfänger im September 2016: 1 021 384
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Grundsicherung/Tabellen/Reiter_03_BL_Empf_OrtderLeistAlterGeschl_Reiter.html (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Grundsicherung/Tabellen/Reiter_03_BL_Empf_OrtderLeistAlterGeschl_Reiter.html)

Hilfe zur Pflege:
Knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftige im Dezember 2015
Im Dezember 2015 waren in Deutschland 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Die Zahl der Pflegebedürftigen hat im Vergleich zum Dezember 2013 um 234 000 (+ 8,9 %) zugenommen.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html)
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 11. März 2017, 03:09
Interessanter Thread in diesem Zusammenhang:
Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252

und ausnahmsweise ein ungekürztes Vollzitat von da
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang auch
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
(Antwort: Gemäß der jetzigen Regelung die Beitragszahler - und nicht etwa der Staat, wie er es normalerweise bei anderen Grundbedürfnissen tun müsste und würde... - aber vielleicht ist das ja gerade das Stichwort???)

Dies - mit der Aussage des Sozialgerichts kombiniert - würde nunmehr bedeuten, dass
nichtbefreite NICHTNutzer das nicht existente Grundbedürfnis nichtnutzender "Befreiter" mitfinanzieren. Zwangsweise, versteht sich. Notfalls auch per Erzwingungshaft durchgesetzt.

Man kann sich wirklich nur noch an den Kopf greifen und muss sich vorbeugen - um nicht auf die Schuhe zu ko**en - um es mal atypischerweise etwas drastisch-salopp auszudrücken.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 24. Juni 2017, 04:30
Interessantes neues Futter für diese Argumentationen siehe u.a. unter
Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.msg149611.html#msg149611
(aufgrund der Wichtigkeit und "kondensierten" Information erlaube ich mir ein Vollzitat...)
Nachdem ich erst mal nicht so viele neue Erkenntnisse entnehmen konnte, machte ein sehr aktiver Mitstreiter des "Runden Tischs" auf m.E. sehr interessante Aspekte auf Seite 31 des "Geschäftsberichts" für 2016 aufmerksam ;)
Zitat
BEITRAGSKONTEN
BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT
UND ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS

[...]

Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen.

Dieser entsprach im Jahr 2016 einem Gegenwert von 672,0 Mio. € (Bezug: private Beitragssachverhalte mit Stand 31.12.2016 ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen im Laufe des Jahres).

Anders ausgedrückt:
Der Rundfunkbeitrag könnte um 1,47 € niedriger ausfallen, wenn der Gegenwert der Befreiungen über staatliche Sozialleistungen generiert würde.

Es wird hier eingeräumt und schriftlich dokumentiert, dass
1) durch die "Befreiten" ein "Beitragsausfall" entsteht
2) für welchen die Beitragszahler aufkommen
3) mit 1,47€/mtl. - also mithin fast 10% des monatlichen sog. "Rundfunkbeitrags"
4) und um welchen der sog. monatliche "Rundfunkbeitrag" gesenkt werden könnte, wenn die derzeit "Befreiten" ihren Anteil über (staatliche, d.h. steuerfinanzierte!) Sozialleistungen finanziert bekämen und diesen dann auf diese Weise in den "Beitrags-Etat" einbringen würden

Meine lieben Mitstreiter, Betroffene und Interessierte !

Diese Auskünfte sind mglw. Zündstoff...!
...und (bislang wohl kaum bis gar nicht behandelte) Klagegründe zugleich ;) u.a. bzgl.

a) verfassungswidriger Heranziehung der Gruppe der Beitragszahler zur Kompensation der Beitragsausfälle durch die Beitragsbefreiten
(staatliche Sozial-Transferleistungen auf Beitragszahler abgewälzt, welche jedoch keine besondere Finanzierungsverantwortung für die gesellschaftliche Teilhabe "Bedürftiger" haben)

b) grundgesetzlich verbrieftes Recht der "Bedürftigen" auf entsprechende geldwerte(!) Sozialleistung
(nicht aber auf - staatlich bevormundende - "Sachleistung" in Form einer "Befreiung")


Siehe hierzu bitte diesbezügliche weitere Infos/ Diskussionen u.a. unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253

Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Sainttelemachus am 24. Juni 2017, 06:44
@Bürger
personAO fragt, ob sich dieses nicht bereits analog zu dem vor 2013 verhalten müsste?
Sollte ja unabhängig vom oft zitierten veränderten "Anknüpfpunkt" stehen, oder?

Eine Gegenüberstellung dieser Atteste könnte ggf. weiteren "Zündstoff" ans Tageslicht bringen oder nicht?

Mag sein, das PersonAO ein Interpretations-Defizit aufweist, deshalb bitte einfach verifizieren, sollte dieser Ansatz nicht sachdienlich sein.

Bitte diesen Beitrag ggf. in "Geschäftsbericht Beitragsservice 2016" verschieben. mea culpa

Gruß
Tele
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: volkuhl am 24. Juni 2017, 09:21
Zitat
Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen.

Womit auch eindeutig belegt ist, dass der BEITRAG kein Beitrag ist, da nicht der "individualisiert zurechenbare Vorteil" abgegolten wird, sondern die Gesamtveranstaltung öffentlich rechtswidriger Rundfunk finanziert wird.

Bei einem "Ausfall" von 50% der Wohnungsinhaber zahlt der Rest dann eben 200% Beiträge.

Man darf gespannt sein, ob sich das BVerfG, genau wie die zahllosen VGs, OVGs und das BVerwG aus dieser Nummer herauslügen und Argumente vom Tisch wischen oder unter eben diesen fallen lassen wird, oder ob der Rechtsstaat eine Überlebenschance hat...
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: nexus77 am 05. Dezember 2017, 15:00
"Befreiung" für Empfänger von Sozialleistungen: ABSCHAFFEN, ersatzlos. Auch die Leistungen dafür nicht erhöhen, ja die Leistungen sollten höher sein für lebensnotwendiges. Lebensmittel, Miete, Strom, Gesundheit etc. Der ÖR ist nicht lebensnotwendig, im Gegenteil. Daher keine Erhöhung/Befreiung für diesen Zweck.

Es würde dann mehr geben die sich dagegen wehren, ein Großteil davon sind nun "ruhiggestellt" und betrachten das Geschehen bzgl. "ÖR" von der Seitenlinie. Denn sie sind befreit. Ein Bekannter X musste auch Leistungen beantragen, da sein Einkommen zu gering (sog. Aufstockung). Er bekam sogar ein hübsches vorgefertigtes Formular speziell für ÖR, er hat sich aber nicht befreien lassen, aus Prinzip.Komisch in dem Falle ist "Jobcenter" unbürokratisch und schafft sogar freiwillig einen finanziellen Vorteil.

Arbeitslose könnten sich dann mit möglichst geringen finanziellem Aufwand am Widerstand beteiligen, zB. mehr per Mail / Fax senden als per Brief. Sie haben idR dafür aber mehr Zeit und daran scheitert es meist bei anderen.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Besucher am 05. Dezember 2017, 18:40
Ganz so einfach geht das aber nicht...

"Befreiung" für Empfänger von Sozialleistungen: ABSCHAFFEN, ersatzlos. Auch die Leistungen dafür nicht erhöhen, ja die Leistungen sollten höher sein für lebensnotwendiges. Lebensmittel, Miete, Strom, Gesundheit etc. Der ÖR ist nicht lebensnotwendig, im Gegenteil.

Wer sollte das machen? Das materielle Existenzminimum - markiert durch den ESt-Freibetrag - ist nämlich grundgesetzlich geschützt, um der im GG gegebenen Garantie einer menschenwürdigen Existenz Genüge zu tun. Im Kirchhof'schen Konzept war - entsprechend Deiner in die Runde geworfenen Forderung - sogar auch gar keine Befreiung der Bezieher staatlicher Transferleistungen (allen voran die - mit Verlaub - "Hartzies" bzw. die Grusis, die ja aber beileibe nicht die einzigen darstellen) vorgesehen.

Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können. Und noch mehr Geld raffen zu können - dann brauchten unsere Anstalten mit diesen läppischen 8 Mrd. € pro Jahr jetzt nicht zu darben - hätten die bestimmt ultracool gefunden. Dazu wiederum waren unsere Politiker aber zu geizig - & unter anderem Rüstung, Steuergeschenke für die Reichen etc. pp. einfach wichtiger. Da aber eben wegen der allg. Nicht-Lebensnotwendigkeit von ÖRR [außer natürlich für bspw. diese Intendanten-Fuzzies bzw. Intendösen wie diesen Buhrow & Co. mit seinen 400000.- p.a] für diesen überhaupt keine Position in den Bedarfssätzen vorgesehen ist / war, & zwar weder im RBStV noch im  letzten RGebStV,  musste die Befreiungsmöglichkeit für Hartzies, Grusis, und jede Menge anderer Bedürftiger etc. geschaffen werden, & das auch schon zu Gebührenzeiten.

Bei der Abschaffung der Befreiung für die zuletzt genannten Bedürftigen (die kein ALGII oder Grusi bekamen) schon in der letzten Variante des RGebStV vor der Erfindung des sogenannten "Rundfunkbeitrages" hatte "man" wohl gehofft, dass das keinem auffallen würde bzw. dass die Betroffenen selber zu dumm, zu schlapp oder was immer sonst sein würden, um sich dagegen zur Wehr zusetzen. Das hatte ja aber bekanntlich nicht ganz funktioniert und uns gem. Art. 3/1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) immerhin 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10 beschert - wobei die Anstalten zumindest aus den Nummern mit ihren Taschenspielertricks der nachträglichen Befreiung herausgekommen waren.

Es würde dann mehr geben die sich dagegen wehren...
[...]
Arbeitslose könnten sich dann mit möglichst geringen finanziellem Aufwand am Widerstand beteiligen, zB. mehr per Mail / Fax senden als per Brief. Sie haben idR dafür aber mehr Zeit und daran scheitert es meist bei anderen.

Unsere etablierten Politiker beiderlei Geschlechts sind zwar i. d. R. ziemlich dumm [& die wirklich Fähigen, die ihre Aufgabe überdies als öffentliche begreifen & nicht nur auf Befriedigung ihrer Machtgeilheit setzen bzw. sich nicht im wesentlichen nur ohne richtige Arbeit den A.... noch & nöcher vergolden lassen wollen, werden schliesslich rechtzeitig rausgekickt]. Aber so dumm, sich mit solch' einer wie Deinerseits angeregten "Massnahme" massiv Läuse in den Pelz zu setzen, sind diese denn wohl doch nicht. Dass es nicht welche geben könnte, die "ihrem" ÖRR noch mehr Geld zuschanzen würden wenn sie könnten, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Solch' einer im engeren Sinne politischen Dimension denkbaren Ärgers wie oben gedacht wäre aber bereits vorgelagert, dass der Gesetzgeber & unsere Damen und Herren Ministerpräsidenten und -präsidösen sich in kürzester Zeit gleich im Dutzend die entsprechenden Ohrfeigen vom BVerfG (von den europ. Rechtsinstitutionen gar nicht zu sprechen) eingefangen hätten.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Knax am 06. Dezember 2017, 00:31
Wer sollte das machen? Das materielle Existenzminimum - markiert durch den ESt-Freibetrag - ist nämlich grundgesetzlich geschützt, um der im GG gegebenen Garantie einer menschenwürdigen Existenz Genüge zu tun. Im Kirchhof'schen Konzept war - entsprechend Deiner in die Runde geworfenen Forderung - sogar auch gar keine Befreiung der Bezieher staatlicher Transferleistungen (allen voran die - mit Verlaub - "Hartzies" bzw. die Grusis, die ja aber beileibe nicht die einzigen darstellen) vorgesehen.

Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können. Und noch mehr Geld raffen zu können - dann brauchten unsere Anstalten mit diesen läppischen 8 Mrd. € pro Jahr jetzt nicht zu darben - hätten die bestimmt ultracool gefunden. Dazu wiederum waren unsere Politiker aber zu geizig - & unter anderem Rüstung, Steuergeschenke für die Reichen etc. pp. einfach wichtiger.

Es ist vollkommen korrekt, dass der Rundfunkbeitrag nicht in den Bedarfssätzen und damit auch nicht im einkommensteuerlichen Grundfreibetrag enthalten ist, der das sachliche Existenzminimum bei der Einkommensbesteuerung freistellt. Auf der anderen Seite ist das Einkommen von Erwerbstätigen in Höhe des Rundfunkbeitrags indisponibel, weil man sich dem Rundfunkbeitrag unter normalen Umständen nicht entziehen kann. Es widerstrebt dem üblichen Verständnis von Gerechtigkeit, indisponibles Einkommen der Besteuerung zu unterwerfen. Aus diesem Grund ist zu fragen, ob der Rundfunkbeitrag nicht doch von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage abzuziehen ist. Dieser Frage kann man aber erst dann nachgehen, wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags geklärt ist. Vielleicht erübrigt sich die Frage ja tatsächlich.

Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können.

Stimmt. In diesem Fall wäre aber der (meiner Ansicht nach auch jetzt schon nicht zu leugnende) Steuercharakter der Abgabe jedoch noch viel deutlicher zum Vorschein gekommen, denn letztlich passiert dann nichts anderes, als dass das Geld aus den öffentlichen Haushalten als Transferzahlung an den (bedürftigen) Bürger geht und vom Bürger an die Rundfunkanstalten. An dieser Stelle zu argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, weil das Geld ja nicht direkt von den öffentlichen Haushalten an den Rundfunk, sondern zunächst mal an den Bürger flösse, wäre ein viel zu durchschaubarer Taschenspielertrick gewesen.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 25. Juli 2018, 22:05
Übersicht 2013-2017 der
"Beitragsausfälle"/ "Schmälerungen" der Beitragseinnahmen durch
Befreite und Ermäßigte


Zitat
Jahr   Gesamterträge   Anzahl      Beitragsausfall      mögliche Reduzierung bei
   aus Rdf.-Beitr.   Befreite/Ermäß.   Befreite/Ermäßigte   Finanzierung aus Sozialleist.
2013   7,681 Mrd. €   2.503.301   604,8 Mio €      1,42€ = 7,9% von 17,98€
2014   8,324 Mrd. €   2.531.325   597,1 Mio €      1,29€ = 7,7% von 17,98€
2015   8,131 Mrd. €   3.340.379   650,7 Mio €      1,40€ = 8,0% von 17,50€ (interpol.)
2016   7,978 Mrd. €   3.395.947   672    Mio €      1,47€ = 8,4% von 17,50€
2017   7,974 Mrd. €   3.215.994   ~638 Mio € (interpol.)   ~1,40€ ~8,0% von 17,50€ (interpol.)

Anm. zu 2017:
Keine Aufschlüsselung der Schmälerung/ des Ausfalls, stattdessen der lapidare, vertuschende Satz:

Zitat
Die Befreiungen und Ermäßigungen schmälern die Erträge aus Rundfunkbeiträgen, sind aber Bestandteil der Solidarfinanzierung. Menschen, die sich nicht an der Rundfunkfinanzierung beteiligen können oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen, sollen dennoch am Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks teilhaben.


Gesamtausfall/ Gesamtschmälerung 2013-2017 durch
Beitragsbefreite und -ermäßigte

~ 3,2 Mrd. €

entspricht
~8% von
Gesamt-Einnahmen 2013-2017 aus "Rundfunkbeiträgen"
~ 40 Mrd. €
...unsolidarisch/ unsozial/ verfassungswidrig finanziert/ quersubventioniert durch die
für diese originäre Staatsaufgabe
keine besondere Finanzierungsverantwortung tragende Gruppe der Beitragszahler.


Siehe hierzu nochmals die eindringlichen Gutachten sowohl von
Prof. Paul Kirchhof (Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ) als auch von
Prof. Hanno Kube (Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ)
weiter vorn in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156



Nebenrechnung 2015
650,7 Mio € Ausfall durch Befreite/ Ermäßigte
= 8% von 8.131.285.001,97 € ERTRÄGE AUS RUNDFUNKBEITRÄGEN

Nebenrechnung 2017
angenommener Durchschnitt von
~8% von 7.974.345.013,60 € ERTRÄGE AUS RUNDFUNKBEITRÄGEN
~638 Mio €



Quellen:
Übersicht "Beitragsservice"
Geschäftsberichte/ Jahresberichte
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html?highlight=jahresbericht#organisation
"Beitragsservice" Geschaeftsbericht 2013, S. 36 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
"Beitragsservice" Geschaeftsbericht 2014, S. 39 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2015, S. 31 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e2097/Jahresbericht_2015.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2016, S. 31 u.a.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2017, S. 14 u.a.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf

Alle Angaben ohne Gewähr.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 15. September 2018, 18:09
Querverweis aus aktuellem Anlass zu wichtigen und interessanten Hinweisen unter
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: seppl am 15. September 2018, 18:46
Es ist noch viel schlimmer!
Nach dem RBStV §4 (1) soll auf Antrag jede natürliche Person vom Rundfunkbeitrag freigestellt werden, wenn sie Voraussetzungen erfüllt. Eine Gesamtschuldnerschaft ist keinesfalls eine natürliche Person. Aber der Beitragsservice stellt nur Gesamtschuldnerschaften frei, in denen alle Bewohner Befreiungsvoraussetzungen nachweisen können. In §4 RBStV (3) steht, auf welchen abgeschlossenen Personenkreis in der Wohnung sich die Befreiung erstreckt. Auf keinen Fall jedoch zielt da was auf die Gesamtschuldnerschaft ab. Es steht auch nirgends, dass der Verlust nicht vom Gläubiger (LRA) getragen werden soll. Gesetzlich festgelegte Privilegierungstatbestände führen üblicherweise zu einer Minderung des Gesamtschuldbetrags. den Verlust trägt da also meist der Gläubiger. Es wird aber beim Zwangsbeitrag so gerechnet, dass der Gläubiger die volle Schuldsumme erhält. Es bleibt bisher unklar, wer den Verlust tragen soll. In der aktuellen Praxis jedenfalls der Zahler der Gesamtschuld.
Somit tragen inoffiziell (da kein Antrag gestellt werden kann) auch eine erhebliche Dunkelziffer Zahlungsverpflichteter von zahlenden Wohngemeinschaften zusätzlich noch den Ausfall der eigentlich "freistellbaren" Mitbewohner mit. Und das wird rechnerisch eine viel höhere Summe sein als die offiziell angegebene.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 26. Oktober 2018, 18:50
Querverweis ...und wieder welche, die Befreiungen nicht aus sozialen Gründen,
sondern aufgrund von "Gruppenzugehörigkeiten" wünschen ::)
Junge Union Saar: „Wir stehen klar hinter einem beitragsfinanzierten örR" (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28892.0
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Freiwillige im FSJ und BFD gewünscht (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29128.0.html
...ohne jedoch zu thematisieren, wen die "Kompensation" der "Ertragsausfälle" durch solche "Befreiungen" dann umso mehr belasten.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Shuzi am 26. Oktober 2018, 22:05
Querverweis ...und wieder welche, die Befreiungen nicht aus sozialen Gründen,
sondern aufgrund von "Gruppenzugehörigkeiten" wünschen ::)


Irgendwie sind wir ja auch eine Gruppe von gleichgesinnten Rundfunkzwangsabgabegegnern (was für ein sperriges Wort), Nichtnutzern, Boykotteuren, Nichtzahlern, oder wie immer man uns zu betiteln vermag.

Wenn sich Anträge auf Befreiung von einer Abgabe auf das Grundbedürfnis Wohnen aufgrund von einer Gruppenzugehörigkeit etablieren sollten, könnten wir evtl. auch mal einen stellen ...   ???


Edit "Bürger": Eine solche "Befreiung aufgrund von Gruppenzugehörigkeit" wäre bitte nicht hier, sondern allenfalls in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren.
Hier im Thread bitte nur zu dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
aber eigentlich auch schon geklärt ist - siehe weiter vorn: Er wird derzeit aus den Taschen der anderen Beitragszahler finanziert, und dies ist selbst laut den Auftragsgutachtern von ARD-ZDF-GEZ, den Professoren Kirchhof sowie auch Kube, nicht zulässig.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 10. November 2022, 00:25
Querverweis aus aktuellem/ fortdauerndem Anlass...
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 27. Dezember 2022, 23:56
Querverweis aus aktuellem Anlass... ::)
ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden (12/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36826.msg220655.html#msg220655

Zitat von: faz.net, 23.12.2022, ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden (Interview)
Wie steht es um die Beitragsstabilität?
Schare: […] Es ist für mich zudem unverständlich, dass Beitragsbefreiungen von den Beitragszahlern geschultert werden müssen. Wenn der Gesetzgeber – richtigerweise – Haushalte vom Rundfunkbeitrag entlastet, die diesen nicht aufbringen können, so ist dies eine soziale Leistung. Die entsprechenden Behörden haben alle Daten vorliegen und könnten den Beitrag für diese Haushalte übernehmen – zum Beispiel zusätzlich zum Wohngeld oder zur Miete. Aktuell aber muss der Beitragsservice die Prüfung der Beitragsbefreiung zusätzlich vornehmen, gegebenenfalls ausstehende Beiträge eintreiben und nicht erhaltene Beiträge werden dann auf alle anderen Beitragszahler umgelegt. […]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-mit-claudia-schare-und-rolf-zurbrueggen-18548580/der-18549226.html
Sehr gut, dass dies auch von dieser Seite - d.h. von Frau Schare als Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats und des GVK-Finanzausschusses - einmal mehr öffentlich erwähnt wird.
[...]
Titel: Re: Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
Beitrag von: Bürger am 20. September 2023, 13:26
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37479.0


Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0