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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Leo am 17. Juni 2016, 11:24

Titel: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 17. Juni 2016, 11:24
Inspiriert durch zwei kürzliche Threads:

Zwangsvollstreckung trotz Aussetzung der Vollziehung und Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17196.msg124541.html#msg124541
Der OGV findet die Machenschaften so auch nicht in Ordnung, Person D soll durchhalten und den OGV auf dem Laufenden halten.

und

Erfolg gegen Beitreibung durch Inkasso unternehmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19221.0
Die antwort des Inkasso Büros:
[...]
Ihr Schreiben haben wir an den Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio in Köln weitergeleitet.

Unsere Bemühungen haben wir eingestellt und die Akte abgelegt

schlage ich vor, hier mal einen Sammelthread für Erfolgsmeldungen im Kampf gegen den BS/ÖRR einzurichten.

Manche Forumsmitglieder sind schon seit Jahren dabei, da wird sich einiges finden lassen!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 17. Juni 2016, 14:02
sammelthread! super Idee,

aber doch bitte nicht unter dies+das.. das findet doch kein Mensch...?

lg.c.


Edit "Bürger":
Thread wurde im Board vorerst fixiert, was zumindest für bessere Auffindbarkeit sorgen sollte.
Der Thread wäre aber auch in kaum einem der anderen spezifischen Boards besser aufgehoben - allenfalls ggf. im Board
Schnelleinstieg/Suchfunktion
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,67.0.html
Dafür sollte der Thread und die Erfolgsmeldungen aber erst entsprechend seriöse Erfolgsmeldungen zusammengetragen haben.
Wahrscheinlich wäre es zu gegebenem Zeipunkt sinnvoll, die Erfolgsmeldungen thematisch getrennt zu sammeln nach Erfolgen im Bereich
- Klage/ Widersprüche
- Vollstreckungen usw.
Dies bedarf aber erst noch ein wenig "Material" und "Substanz".
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 18. Juni 2016, 02:18
bewilligte Prozesskostenhilfe:

OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17881.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 18. Juni 2016, 17:54
Miklap: Meine Erfolgsmeldung ist

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19261.msg124949.html#msg124949

Zitat
diese Forum hier !!

Ohne dieses hätten die Meisten schon längst das Handtuch geworfen!   - > Ich auch!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 20. Juni 2016, 11:36
Verhandlung OVG Münster, Di. 28.06.16, 10.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19282.msg125097#msg125097

Zitat
Der Kläger ist Zeitungsjournalist und begehrt die Erteilung von Auskünften betreffend den WDR durch den Landesrechnungshof. Die Klage hatte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Grundsatz Erfolg. Der Senat verhandelt über die Berufung des Beklagten.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/T160602.pdf
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 20. Juni 2016, 11:44
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125100.html#msg125100

Person A war heute bei dem entsprechenden Beamten der Stadt.
Insgesamt verlief das Gespräch überraschender Weise sehr angenehm (#). Da die angestellte Person wohl alleine bei der Stadt für die Vollstreckung zuständig ist, könne man durch die Angaben dieses Threads auf die entsprechende Person schließen. Daher möchte Person A nicht zu viel Informationen verbreiten, [da] der Feind bekanntlich mitliest.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 21. Juni 2016, 15:46
BVerfG bestätigt Anwendungsvorrang des Unionsrechts
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19294.msg125211#msg125211

Zitat
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht gilt grundsätzlich auch mit Blick auf entgegenstehendes nationales Verfassungsrecht [...] und führt bei einer Kollision in aller Regel zur Unanwendbarkeit des nationalen Rechts im konkreten Fall [...]

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rs20160621_2bvr272813.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 23. Juni 2016, 11:29
Das Urteil des LG Tübingen vom 09.09.15 wird vielen hier im Forum schon bekannt sein, es gehört sicherlich in diese Übersicht mit hinein.

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.msg104860.html#msg104860

Zitat
Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 20.05.2015, Az. 2 M 715/15, aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen vom 1.12.2014 für unzulässig erklärt.

2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Die Voraussetzungen zur Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor.

Gründe

Der Gläubiger muss so genau bezeichnet sein, dass er richtig festgestellt werden kann. Der Schuldner muss erkennen können, gegen wen ggf. Vollstreckungsgegenklage zu erheben wäre, auf wessen Forderung er zahlen muss.

[...]
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Blitzbirne am 23. Juni 2016, 15:47
Das VG Minden hat in meinem Verfahren zumindest klargestellt, dass die Schriftform bei Korrespondenz via Fax ebenso gewahrt wird.

Es ist eine kostengünstige Alternative zu teuren Einschreiben.
Wochenend-Lektüre mit klitzekleinem Klage-Erfolg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15877.msg105635.html#msg105635

Zitat
Die Wahrung der Schriftform setzt dabei grundsätzlich voraus, dass die Einwendung schriftlich verfasst und von dem Verfasser oder einem Vertretungsberechtigten eigenhändig unterschrieben ist.
...
Davon ausgehend hat das OVG sodann festegestellt, dass es für die Ersetzung der Schriftform nach § 3a Abs. 2 VwVfG NRW genügt, wenn per (einfacher) E-Mail ein qualifiziert signiertes Wiederspruchsschreiben als PDF übersandt wird, und zur begründung dargelegt, dass in der übersandten Datei "die entscheidende formgebundene Erklärung über die Widerspruchseinlegung elektronisch verkörpert" ist.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 24. Juni 2016, 19:29
In Anbetracht der vielen Vollstreckungsersuchen, die zur Zeit laufen, hier mal wieder ein Fall, auf den ich eben gestoßen bin:

X Hatte heute Besuch vom Vollstreckungsbeamten Y
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17663.msg125393#msg125393

Zitat
Der Herr vom Finan.z.a.mt Y wollte sich über die Lebensverhältnisse erkundigen, nix zu holen. X probierte darauf aufmerksam zu machen, dass das Treiben unter gewissen Umständen als regelwidrig einzustufen wäre und  Y das Recht hätte sich den Schritten zu widersetzen. Y hat bekundet selbst Angst zu haben dabei seinen Job auf's Spiel zu setzen und gab sich in vielerlei Punkten einsichtig.

Könnte es sein, dass immer mehr mit der Vollstreckung beauftragte Personen nur noch handeln, weil sie Angst haben, ihren Job zu verlieren?


Zitat
Fear is the path to the dark side. Fear leads to anger, anger leads to hate, hate leads to suffering.

Quelle: Star Wars, Episode 1
("Furcht ist der Pfad zur dunklen Seite. Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu Leid.")
https://www.youtube.com/watch?v=_QyKN45KpLs


So sieht die Lage doch momentan aus: der BS ist nach dem Leipziger Urteil vom 18.03.16 noch im "Recht" - aber wie lange noch, wenn immer mehr Menschen dies fragwürdig finden? 
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 26. Juni 2016, 14:11
EuGH zur Rundfunkgebühr in Tschechien
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19338.msg125503#msg125503

Zitat
Der EuGH hat sich kürzlich mit der [tschechischen] Rundfunkgebühr beschäftigt (Aktenzeichen C-11/15).

[...]

Zum einen wird festgestellt, dass "kein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden", zum anderen bestehe "kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser öffentlichen Rundfunkdienstleistung und der Gebühr".

[...]

Damit scheint mir ein wichtiges Argument der deutschen Gerichte entkräftet zu sein
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 30. Juni 2016, 16:13
Landesrechnungshof darf Auskunft zum WDR nicht ablehnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19360.msg125682.html#msg125682

Zitat
Der Landesrechnungshof darf nicht generell Auskünfte zur Prüfung des Westdeutschen Rundfunks an Journalisten verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der ersten Instanz bestätigt. Der Landesrechnungshof sei nach dem NRW-Pressegesetz gegenüber Journalisten zur Auskunft verpflichtet.

Quelle: http://www.wetter.de/cms/landesrechnungshof-darf-auskunft-zum-wdr-nicht-ablehnen-2967887.html


Vergleiche dazu auch #4
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 03. Juli 2016, 11:25
Kontopfändung Stadtverwaltung (trotz Widerspruch und Antrag auf Aussetzung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19308.msg126015.html#msg126015
Person B wurde kürzlich ebenfalls durch den Vollstreckungsbeamten der Stadt mit einer Pfändung gedroht. [...]
Darauf hat Person B ein Schreiben aus den Argumenten des o.g. Thread zusammengefasst und an den WDR, die Stadt sowie an die [Präsidenten] des Landtags geschrieben. Innerhalb kürzester Zeit...
Na sowas...
Zitat
... kam die Antwort des Beitragsservice und auch des Landtags NRW, wo man diese Angelegenheit an die Petitionsstelle übergeben hätte. Person B hatte im Anschreiben das Vollstreckungsersuchen ohne zugestellte Bescheide/Mahnungen/etc. gerügt.

bzw. unter
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125770.html#msg125770
Person A hat am 27.06.2016 ca. 21:30 Uhr via Fax eine Zurückweisung des Vollstreckungsersuchen mit den hier gesammelten Argumenten an den "Westdeutscher Rundfunk Köln c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln", In Kopie an die Vollstreckungsbehörde der Stadt, sowie an die Präsidentin des Landtags NRW geschickt.

Argumente waren, wie im Verlauf dieses Threads zu lesen: die unzulässige Vollstreckung eines oder mehrerer nicht beschiedener Widersprüche mit Antrag auf Aussetzung und die negative Behördeneigenschaft der LRA gemäß Urteil VG Köln 6K 2032/08 (hier hat der WDR selbst beschritten, eine Behörde zu sein).

Im Rekordtempo erhielt Person A bereits heute 29.06.2016 einen Widerspruchsbescheid (siehe Anhang). [...]

Ich finde es ausgesprochen positiv, mit welcher Entschlossenheit sich Person B zur Wehr setzt. Die Erfolge, welcher Art auch immer, werden sich dann zwangsläufig einstellen - z.B., dass noch mehr Personen diesem Beispiel folgen und sich mit der selben Entschlossenheit gegen das Unrecht zur Wehr setzen.

Vielleicht kann man die Sache auch an die Presse geben?

Weiter so!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 06. Juli 2016, 19:12
Vorbemerkung:

"Die Fragestellungen im Forum gaben immer ein gutes Bild ab von den Zuständen bezüglich des Zwangsbeitrags. Kamen Anfang 2013 immer wieder Fragen zu Widersprüchen, wechselte zu Fragen zur Zwangsanmeldung und Klagen, sind wir nun bei Fragen zu Zwangsvollstreckungen angekommen."

Quelle: Fünf Millionen verzichten aus Scham auf Hartz IV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19413.msg126032.html#msg126032

Dass das Thema Pfändungs- / Vollstreckungsersuchen zunehmend an Bedeutung gewinnt, zeigt sich auch in diesem Thread. Zu den diesbezüglichen Erfolgsmeldungen von Personen, die sich nicht einschüchtern lassen, vgl. den allerersten Beitrag sowie die Antworten #5, #9 und #12.

Zur Erinnerung: eine hohe Trumpfkarte, die Drohung der Inhaftierung (Stichwort: Vermögensauskunft), haben ÖRR/GEZ bereits ausgespielt und damit in Deutschland und im Ausland deutlich an Ansehen verloren, vgl. dazu

Internationale Presseschau zur Erzwingungshaft von Sieglinde Baumert 02-04/2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18364.msg120307.html#msg120307

Beim Thema Pfändung/Vollstreckung gibt es wiederholt Berichte, dass die Rädchen im System sehr wohl wissen, dass die Sache faul ist, aber eben auch an ihrem Arbeitsplatz bzw. ihrer Karriere interessiert sind und den Anweisungen von oben folgen.


*******

Gestern gab es nun diese sehr positive Rückmeldung:

erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg126169.html#msg126169

Zitat
Letztendlich ist es wie erwünscht positiv verlaufen und eine Fristverlängerung zur Klärung mit dem Beitragsservice wurde eingeräumt. Der Weg dorthin war aber sehr steinig

[...]

Darauf hin wurde wieder ein anderer Kollege aktiv (auch ein älteres Semester) und stammelte etwas von "die sind eh alle abgeschmettert worden vom BGH" und fragt noch [...] ob man wüsste, was der Bundesgerichtshof sei.

Person B erklärte, dass über die Grundgesetzverstöße, die Person B im Widerspruch vorgebracht habe, noch nicht entschieden wurde. Darauf hin brach fast ein Tumult aus und der Kollege holte einen Wisch aus seinem Tisch.

"Schreiben der GEZ an Stadtkassen, dass das Tübinger Urteil (#7) vom BGH aufgehoben wurde"


ist vermutlich etwas präziser als "Wisch" :-)

Zitat
Am Schluss kam die Offenbarung für Person B, als sie mit dem Sachbearbeiter auf den Flur zum Kopierer ging und dieser eingestand, dass er ja wüsste, dass das alles leider so ist und er nur ein Rädchen im System ist, das seine Arbeit macht und Person B es nicht persönlich nehmen soll.

Es war so offensichtlich, dass die älteren im Büro vor den jüngeren Härte zeigen mussten, damit die genau so versuchen potentielle Verweigerer einzuschüchtern und zum Bezahlen zu bringen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Leo am 09. Juli 2016, 08:23
Gerade habe ich gesehen, dass die Idee für einen Sammelthread für Erfolgsmeldungen nicht neu ist. Daher verlinke ich mal diesen im März 2015 gestarteten und derzeit geschlossenen Thread:

Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.msg92105.html#msg92105

Kurzer Ausschnitt:

Zitat
Beachte hierbei auch bereits existierende, mitunter höher- bis höchstinstanzliche Urteile insbesondere bzgl.
Nachweis der Bekanntgabe/ Bestreiten des Zugangs etc. u.a. unter

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Ankündigung der Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13577.msg92228.html#msg92228


*******

BADEN-WÜRTTEMBERG
AG Besigheim
AG Mannheim
AG Rastatt
LG Tübingen (2x)

SACHSEN
AG Riesa

SCHLESWIG-HOLSTEIN
VG Schleswig-Holstein (2x)

Die jeweiligen Fälle sind dort beschrieben und verlinkt.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 25. August 2016, 18:10
(Zwischen-)Erfolge bei Vollstreckungen

im Sinne eines
- vorläufigen außergerichtlichen(!)
Aufschubs des Termins zur Vermögensauskunft
(also vorerst ohne gerichtliche "Erinnerung gem. §766 ZPO")
und somit
- vorläufige außergerichtliche(!)
Vermeidung eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis
(also ohne Erfordernis eines gerichtlichen "Widerspruchs gegen die Eintragungsanordnung nach §882 ZPO")

und zwar
- sowohl bei "Vollstreckungen trotz Widerspruch"/ "Vollstreckungen ohne WiderspruchsBESCHEID"
- als auch bei "Vollstreckungen ohne (Festsetzungs-)Bescheide"



(Zwischen-)Erfolgs"geheimnis" ;)

Der Vollstreckungsstelle gegenüber auf
- sachlich-freundliche Art und Weise
- kooperative Mitwirkung und aktives Bemühen um eine Sachverhaltsklärung durch
- direkte Kontaktaufnahme mit ARD-ZDF-GEZ deutlich machen.

Insbesondere Vermeidung jeglicher(!) auch nur unterschwelliger Diskussionen bzgl. Legitimation/ Befugnisse der Vollstreckungsbediensteten usw., da dies lediglich bewirkt, kein Entgegenkommen zu erhalten. Dann wird nämlich i.d.R. auf "Automatismus"-Modus geschaltet und der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ist nahezu gewiss. Genau dies zu vermeiden, ist ja aber Ziel der Übung.
Siehe u.a. auch unter
Sind Gerichtsvollzieher seit 2012 private Selbstständige ohne Befugnis oder stimmt das so nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17486.msg123513.html#msg123513

Außerdem:
So früh wie möglich reagieren!
Nicht unnötig verschleppen!!

Je später, desto komplizierter und weniger aussichtsreich!!!

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Hinweis:
Sobald Bescheide zugehen, bitte die Hinweise zum regulären und Vollstreckungen vermeidenden Rechtsweg beachten!
Bei allem bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html




(Zwischen-)Erfolgs-Beispiel anhand
"Vollstreckung trotz Widerspruch"/
"Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"
u.a. unter

Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19998.msg129378.html#msg129378
Die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, ihre Vertretung gewährte "ausnahmsweise" eine Fristverlängerung bis zum 14.09 [...]
Anm.: Im konkreten Fall bedeutete das ca. 3 Wochen Aufschub für eine direkte Sachverhaltsklärung mit ARD-ZDF-GEZ.

Vollstreckungsankünd. trotz zahlreicher Widersprüche (ohne Widerspruchsbescheid)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20261.msg130869.html#msg130869
[...] Pfändungsandrohung. Diese konnte damals dank der Unterstützung im Forum erfolgreich abgewendet werden, indem Person A und Person C einen Antrag auf Zusammenführung der Beitragskonten gestellt hatten und darauf verwiesen hatten, dass Person A bereits fleißig Widersprüche geschrieben hatten und eine Reaktion darauf noch ausbleibt. [...]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20261.msg131542.html#msg131542
Der Vollstreckungsbeamte hat die Frist sofort verlängert und mitgeteilt, man könne, falls man Einwände gegen die Vollstreckung habe, diese ihm schriftlich mitteilen, er würde sie weitergeben an den BS. Sollen die sich damit auseinandersetzen und Stellung dazu beziehen.




(Zwischen-)Erfolgs-Beispiel anhand
"Vollstreckung ohne (Festsetzungs-)Bescheid/e" u.a. unter

WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129325.html#msg129325
Person A hat mit GV telefoniert und 2 Wochen nach dem Vollstreckungstermin Aufschub bekommen.
Schreiben mit Sachverhaltklärung an Beitragservice wurde versendet.
Person A muss sich aber laut Telefonat in 2 Wochen wieder bei GV melden.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129346.html#msg129346
Gratulation zu diesem Zwischenerfolg ;)
Hier - wie auch in mehreren anderen ähnlichen Fällen - zeichnet sich ab, dass die Vollstreckungsstellen tatsächlich "zugänglich" und etwas "sachter" sind, sofern sich Betroffene kooperativ und bemüht zeigen.
Dies sollte Person A dann wohl auch entsprechend so fortsetzen.
[...]
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 21. November 2016, 18:31
Hier eine weitere Erfolgsmeldung.

Betreffend: Vollstreckung trotz Widerspruch, Vollstreckung ohne (W.-)Bescheid

Wie in folgendem thread dargestellt

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg126425.html#msg126425

konnte eine schriftliche Darstellung ihrer Sichtweise durch eine Person A-Z sowie frühzeitige freundliche und wiederholte Kontaktaufnahme mit dem/der vollstreckenden Person und Nachfragen bei selbiger bewirken, dass...

trallali- :) und trallala!

- ... der Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses aufgehoben wurde.

- die schriftlichen stichhaltigen Einwendungen der Person A-Z an die vollstreckende Person wurden an das zuständige Vollstreckungsgericht weitergeleitet und dort als Rechtsbehelf der "Erinnerung" verstanden

- Mit Hilfe einer weiteren, ausführlichen "Erinnerungs-"begründung an das Gericht konnte eine erkleckliche Zeitverzögerung erreicht werden (immerhin 8 Monate!) - der (hoffentlich positive) Beschluss des Amts-/Vollstreckungsgericht steht aus bzw. ist in Kürze zu erwarten.

wollte euch dies nicht vorenthalten  :)   
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: pjotre am 21. November 2016, 21:38
Bitte nach Möglichkeit die Aktenzeichen angeben, jedenfalls, sofern gerichtliche Entscheide.
         (Oder ist das im Forum unerwünscht?)
Diese Entscheide werden ziemlich vollständig eingehen in eine Liste für Gerichte. Ich sammle also...
Und zur Belegung der Authentizität wollen Gerichte dann die Aktenzeichen sehen. Insbesondere kommt es jedenfalls auf die ersten Buchstaben der Aktenzeichen an, weil diese besagen, welche "Kammer" (welcher "Senat") des Gerichts entschieden hat. Dies in Verbindung mit dem Daten ist eine wenigstens hilfsweise Lösung für Authentizität. Gut ist das so aber noch nicht. Gut ist nur das KOMPLETTE Aktenzeichen.

Und warum ist das so wichtig?
Hier nachlesen über Prozessbetrug: https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug
Ist es Prozessbetrug, wenn in den Bausteintexten der Rundfunkabgabe-Jäger - die ja in die Klagen eingehen - durchgehend behauptet wird, alle Klagen seien gewonnen worden, obgleich dies nachweislich nicht stimmt?

Strafrecht ist eine komplizierte Sache.
Falls Rechtslaien, verbrennt euch nicht die Finger mit Strafanzeigen ohne Anwaltshilfe. Ihr riskiert viel Ärger mit Gegenanzeigen wegen falscher Anschuldigung - und überhaupt, eine Strafanzeige muss bis ins Detail mit Vorwarnung usw. perfektioniert sein, damit sie exakt trifft, wer/was an- oder abgeschossen werden soll. 
Eine einzige derartige perfekte Anzeige genügt. Um die kümmert sich jemand für alle.

Näherer Einblick in die Verwertung:
"Toolbox von streitbaren Bürgern gegen die Rundfunkabgabe" unter
Superspannend! Detektivjob! Wer hat obersten Gerichten die Urteile vor-getextet?
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21026.msg135296.html#msg135296
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 22. November 2016, 01:04
Noch eine kleine (Zwischen-)Erfolgsmeldung bzgl.
Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid

Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135211.html#msg135211
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135301.html#msg135301
Nachdem die städtische Vollstreckungsbehörde der fiktiven Person A auf ihre Einwendungen hin immer wieder mitteilte, dass sie nichts prüfen müsse und die Vollstreckung fortsetzen werde, hat Person A beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz beantragt.

Nach einer Woche wurde Person A der Beschluss zugestellt, dass der Antragsgegner beigeladen wird. Kein Termin, keine Nachricht darüber, ob die Vollziehung ausgesetzt wird!? Die hatte Person A zwar beantragt, wird aber im Beschluss des VG nicht aufgeführt. [...]

:D :laugh:;D Person A kann es kaum fassen und darf euch heute eine kleine Erfolgsmeldung präsentieren:
Zwar liegt Person A  das Urteil oder der Beschluss des VG noch nicht vor, aber Person A wurde vom Verwaltungsgericht vorab schon einmal darüber informiert, dass der Beklagte erklärt habe, die Zwangsvollstreckung zu beenden und zunächst die Widersprüche zu bescheiden. Zudem habe der Beklagte die Kostenübernahme erklärt.[...]

Gratulation zu diesem (Zwischen-)Erfolg ;)

Bitte noch den (erfolgreichen) Antrag auf Eilrechtsschutz von Person A wegen "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" hier wortgleich zitieren.

"Erfolgreich" heißt hier vermutlich, dass der Antragsgegner, also die Rundfunkanstalt, als "Beigeladene/r" Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und dies genutzt hat, noch vor Erlass einer für sich ungünstigen Gerichtsentscheidung die "Flucht nach vorn" anzutreten und die Vollstreckung zurückzuziehen.

Frei nach dem Motto:
"Man kann es ja mal probieren..." / "...mal schauen, ob sich der Betroffene wehrt" / "...bei dem einen oder anderen wird es schon funktionieren" usw.
...tausendfach erlebt hier im Forum. Riesen-Sauerei!

Genau aus diesem Grunde hier bitte gut dokumentieren!
Danke für die Bemühungen.


Edit "Bürger" zur schnelleren Auffindbarkeit:
Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beschluss (Stattgabe)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135829.html#msg135829
Antrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135975.html#msg135975
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 04. Dezember 2016, 23:49
Vollstreckung erfolgreich abgewehrt,
GEZ muss die Kosten übernehmen!



:) Der Beschluss ist da! :)

Ergebnis: Der Beklagte (die Vollstreckungsbehörde der Stadt) und der Beigeladene (Rundfunkanstalt) müssen sich die Gerichtskosten, sowie meine außergerichtlichen Kosten teilen. Person A sendet dem Gericht jetzt mal seine Kostenaufstellung und ist gespannt, was davon anerkannt wird.
[...]

Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.msg135619.html#msg135619
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: pjotre am 05. Dezember 2016, 11:59
Bitte immer mit Aktenzeichen, sofern nichts dagegen steht.

Wir müssen die generalisierte Lüge ausbremsen, die ARDs (/ "Beitragsservice") hätten "bisher alle Klagen begonnen". Hierzu müssen wir die Authentizität der gewonnenen Verfahren belegen können. Namen sollen verdeckt sein und bleiben.

Die Erfolgsmeldung ist in einem anderen Thema / Thread verankert. Dort bitte ich über das Nachrichtensystem noch um das Aktenzeichen in der konkreten Sache.
(Dieser Beitrag wurde nachträglich noch rasch auf Sachliches reduziert. Dem nachfolgenden Hinweis von "cecil" wurde damit entsprochen.)
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 05. Dezember 2016, 12:32
ich habe ein Bedürfnis nach Klarheit und Übersichtlichkeit und bitte deshalb darum, hier möglichst nah am Thema "Sammelthread für Erfolgsmeldungen" zu bleiben und auf ausführliche weiterführende Begründungen und Gedanken zu verzichten.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 05. Dezember 2016, 14:48
Bitte nach Möglichkeit die Aktenzeichen angeben, jedenfalls, sofern gerichtliche Entscheide.

         (Oder ist das im Forum unerwünscht?)

Diese Entscheide werden ziemlich vollständig eingehen in eine Liste für Gerichte. Ich sammle also...

Da fiktive Betroffene ein Aktenzeichen nicht veröffentlichen können oder dies evtl. nicht wollen würden, bestünde Forumsmitgliedern notfalls die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Persönliche Mitteilung (PM). Der Schutz persönlicher Daten und Sachverhalte sollte stets berücksichtigt werden und steht aus meiner Sicht im Vordergrund.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 27. Januar 2017, 04:00
eine (Zwischen-)Erfolgsmeldung gibt es hier:

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg139439.html#msg139439
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: ChrisLPZ am 30. Januar 2017, 13:28
Ein Mitstreiter aus Tübingen hat seinen Teilerfolg auf FB gepostet
(sein Einverständnis es hier zu posten ist gegeben)

Zitat
Amtsgericht Tübingen
Vollstreckungsgericht
Beschluss 23.01.2017
[..]
Gründe:
Die Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen vom x.7.16 ist zulässig und begründet

Zwar greifen die vom Schuldner vorgebrachten Einwände überwiegend nicht durch. Insbesondere wurde die Entscheidung des LG Tübingen vom 09.09.2015, 5 T 162/15 ebenso wie die Entscheidung vom 09.01.2015, 5 T 296/14, vom Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 11.06.2016. I ZB 64/14, und vom 21.10.2015, I ZB 6/15 aufgehoben, weil Vollstreckungsgläubiger der standardisierten Vollstreckungsersuchen erkennbar der Südwestrundfunk und damit eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nicht der nichtrechtsfähige ARD/ZDF Beitragsservice ist und weil die Vollstreckungsersuchen auch im Übrigen den Anforderungen des § 16 Abs. 3 LVwVG BW und des § 15a Abs. IV LVwVG BW genügen und insbesondere keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift bedürfen, weil sie mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden sind. In seinen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof schließlich auch klargestellt, dass sich die Verpflichtung zur Entrichtung von Rundfunkgebühren aus dem in Landesrecht umgesetzten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergibt, sodass er entgegen der Auffassung des Schuldners, keines Vertrages zwischen ihm und dem Südwestrundfunk bedarf.

Dennoch sind nicht alle allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nach § 750 Abs. 1 ZPO erfüllt. Denn das Vollstreckungsersuchen ersetzt zwar im Vollstreckungsverfahren nach § 16 Abs. 3 Satz 3 LVwVG BW den Titel, macht aber nicht dessen Zustellung entbehrlich. An dieser fehlt es - worauf das LG Tübingen in seinem jüngsten Beschluss vom 16.09,2016, 5 T 232/16 zu Recht hingewiesen hat - weil die Feststellungsbescheide in ständiger, gerichtsbekannter Verwaltungspraxis des Gläubigers den Schuldnern nur durch Aufgabe zur Post übersandt werden.

Die Zustellung könnte lediglich nach § 41 Abs. 2 LVwVfG BW verzichtbar sein. Danach kann ein schriftlicher Verwaltungsakt durch Aufgabe zur Post übermittelt werden und gilt am dritten Tag nach der Aufgabe als bekannt gegeben, es sei denn, dass die Zustellung ausdrücklich angeordnet ist (§ 41 Abs. 5 LVwVfG BW). - Die Zugangsfiktion griffe bei Geltung des § 41 LVwVfG BW nur dann nicht, wenn sie durch substantiierten Vortrag in Zweifel gezogen wäre. -

Das Landgericht Tübingen hat jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass das LVwVfG BW nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 LVwVfG BW nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks anwendbar ist und eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt, weil Rechte der Bürger in einer Form berührt sind, die eine rechtssatzmäßige Anordnung der Anwendbarkeit der Vorschrift erfordert. Daher kann sich der Gläubiger des hiesigen Verfahrens zumindest in Baden-Württemberg nicht darauf beschränken, die Festsetzungsbescheide durch Aufgabe zur Post bekannt zu geben, sondern muss sie im Einklang mit den Regeln der Zivilprozessordnung zustellen lassen.

Der Erinnerung ist daher stattzugeben.
(OCR des geposteten Textes aus den Bilddateien kann Fehler beinhalten)


Edit "DumbTV":
Hervorhebungen und Formatierung für eine bessere Lesbarkeit
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Knax am 30. Januar 2017, 21:50
Wir befinden uns im Jahre 2017 n.Chr. Ganz Deutschland ist von systemtreuen Richtern besetzt... Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Richtern bevölkertes Dorf namens Tübingen hört nicht auf, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die Rundfunker, die als Besatzung in den befestigten Lagern Hamburg, Bremen, Frankfurt/Main, Köln, Saarbrücken, Mainz, Stuttgart, Potsdam, Berlin, Leipzig und München liegen...
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 24. Februar 2017, 13:39
(auch wenn der schriftliche Beschluss bislang nicht vorliegt:)

Klageverfahren wird von einem Richter am Verwaltungsgericht ausgesetzt, ...

.... nachdem die klagende Person in der mündlichen Verhandlung darauf hinwies, dass am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) etliche Beschwerden gegen den RBStV anhängig sind, bzw. insbesondere darauf,

... dass einige Verfahren gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom BVerfG auf dessen Agenda für 2017 gesetzt wurde. Dies wurde am 21-2-2017 auf der Jahrespressekonferenz des BVerfG verkündet. In der Jahresvorausschau (Übersicht) des BVerfG werden vier zu verhandelnde Beschwerden gegen den RBStV mit Aktenzeichen beispielhaft aufgeführt.

Wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art ausweisen würde und der Sachverhalt angeblich geklärt wäre, stellt sich die Frage warum es die Sache dann bis vor das BVerfG geschafft hat, wo ca. 50 Verfassungsgeschwerden bezüglich der Sache anhängig sind und daher der Sachverhalt noch gar nicht geklärt sein kann. Eine mögliche Klärung könnte evtl. mittels der ausgewählten Leitverfahren erfolgen.

Siehe: Jahrespressekonferenz 2017 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22189.msg141767.html#msg141767

Aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden, sollte auch gleich die Aussetzung des Urteils im eigenen Verfahren beantragt werden. Das dies zum Erfolg führen kann zeigt folgender Bericht:

Ergänzung 9.30 Uhr, Verhandlung VG Freiburg, Mi. 08.02.17, 11.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21526.msg140738.html#msg140738
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21526.msg141993.html#msg141993
Zitat
Klägerin

möchte nun einen Antrag auf Aussetzung des Urteils stellen, bis über diese Verfahren vor dem BVFG entschieden ist.

Und man staune, der Richter geht darauf ein.

Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Necromant am 16. März 2017, 16:05
Hallo zusammen,

nachdem meine Klage noch Ende Januar abschlägig entschieden und meinem Antrag auf Aussetzung nicht gefolgt wurde, hat heute ein Kollege bei der gleichen Richterin einen Erfolg verbuchen können (siehe Anhang).

Sein Verfahren wurde ausgesetzt*** Es wird beabsichtigt, sein Verfahren auszusetzen bis zur Klärung von vier Verfassungsbeschwerden, welche zwischenzeitlich vom BvG angenommen wurden (bei mir wurde noch mit den bisher nicht angenommen Beschwerden die Ablehnung begründet). Timing ist wohl auch beim GEZ-Widerstand alles.  (#)

Grüße aus FFM

Zitat von: Necromant
Aktenzeichen zu diesem Verfahren
1 K 5955/15 F

***Edit "Bürger": Korrektur + entsprechender Auszug aus dem Schriftstück - falls irgendwer den reinen Text aus der Mitteilung des Gerichts einfach für seine Argumentationen übernehmen möchte (dank an PersonX)
Zitat
[...] das Gericht beabsichtigt, das Klageverfahren auszusetzen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nach § 93 a BVerfGG angenommenen Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16 u.a.) zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, insbesondere §§ 2 und 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV -, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Aussetzung rechtfertigt sich nach § 94 VwGO - in entsprechender Anwendung-, da die Vereinbarkeit von §§ 2 bzw. 5 RBStV mit (Bundes-) Verfassungsrecht im gegebenen Streitverhältnis entscheidungserheblich ist.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Maverick am 17. März 2017, 09:47
Sein Verfahren wurde ausgesetzt*** Es wird beabsichtigt, sein Verfahren auszusetzen bis zur Klärung von vier Verfassungsbeschwerden, welche zwischenzeitlich vom BvG angenommen wurden [...]
Danke für den Upload. Ich möchte nur kurz daraufhinweisen, dass momentan das Verfahren offenbar noch nicht ausgesetzt wurde. Das Schreiben deutet allerdings darauf hin, dass ein solcher Beschluss folgen könnte. Müssen wir uns noch ca. 3-4 Wochen gedulden. Wäre nett, wenn dann auch die Entscheidung hochgeladen wird.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: faust am 30. März 2017, 14:35
 ... ich denke, der Schlüssel zum Verständnis liegt im letzten Satz des angehängten Dokuments:

"Es besteht Gelegenheit zur Äußerung binnen 2 Wochen etc. "

Das Gericht SETZT also AUS, wenn der Empfänger des Schreibens diesem Ansinnen nicht aus irgendwelchen Gründen (die das Gericht - noch - nicht kennt) binnen 2 Wochen widerspricht, richtig?

Dann wäre dies hier de facto die  ERSTE BELEGTE AUSSETZUNG ?!?
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 30. März 2017, 23:25
An alle:
Dies ist ein Sammelthread für Erfolgsmeldungen. Bitte an dieser Stelle keine vertiefenden Diskussionen führen sondern ggf. einen geeigneten neuen Thread erstellen.

Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 31. März 2017, 23:41
... ich denke, der Schlüssel zum Verständnis liegt im letzten Satz des angehängten Dokuments:

"Es besteht Gelegenheit zur Äußerung binnen 2 Wochen etc. "

Das Gericht SETZT also AUS, wenn der Empfänger des Schreibens diesem Ansinnen nicht aus irgendwelchen Gründen (die das Gericht - noch - nicht kennt) binnen 2 Wochen widerspricht, richtig?

Dann wäre dies hier de facto die  ERSTE BELEGTE AUSSETZUNG ?!?

Nur insoweit zum Verständnis/ zur Relativierung:

Schriftsätze in Verfahren gehen i.d.R. beiden Verfahrensparteien zu.
Es gibt also nicht nur einen, sondern zwei "Empfänger des Schreibens" ;)

Da u.U. die gegnerische Partei also Gründe vorbringen könnte, welche das Gericht mglw. dazu bewegen könnten, von deren beabsichtigter Aussetzung Abstand zu nehmen, wäre die Schlussfolgerung, dass dieses Schreiben "de facto die  ERSTE BELEGTE AUSSETZUNG" wäre, zu voreilig.

Verbindlich wäre hier wie bei allen Verfahren nur, was wirklich unmissveständlich schwarz auf weiß steht und entschieden ist.
Alles andere bleibt Spekulation.


@alle:
Bitte hier nicht vertiefen, sondern bitte die tatsächliche, verbindliche Erfolgsmeldung abwarten.
Dies hier ist ein Sammel- und kein Diskussions-Thread.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: mb1 am 01. April 2017, 13:17
siehe u.a. unter

Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0

Ein neues Urteil des VG Schleswig
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 4. Kammer, Urteil vom 23.03.2017, 4 B 38/17

Leitsatz
Das Bestimmtheitsgebot erfordert die Angabe des zu vollstreckenden Leistungsbescheides in einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/68w/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE170005347&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Mir ist zwar unklar, warum die Beitragsnummer offen angeführt ist (Retusche in Bildern vergessen?), aber der Begründungstext hat ein paar interessante Infos.

Zitat
25
Der Antrag ist begründet. Nach §?80 Abs.?5 Satz?1 Var. 1?VwGO kann das Gericht die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs bzw. einer Anfechtungsklage anordnen, wenn das Interesse der Antragstellerin am vorläufigen Nichtvollzug des streitgegenständlichen Verwaltungsaktes das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung dieses Verwaltungsaktes, hier der Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom 26.01.2017, überwiegt. Die vom Gericht vorzunehmende Interessenabwägung hat sich an den voraussichtlichen Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache zu orientieren.

26
Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe überwiegt das Interesse der Antragstellerin an dem Nichtvollzug der Pfändungs- und Überweisungsverfügung das behördliche Vollzugsinteresse. Nach der gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom 26.01.2017.

27
Rechtsgrundlage für die Vollstreckung der vom Beigeladenen festgesetzten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge sind §§?262?ff., 300?LVwG.

28
Die in §?269 Abs.?1?LVwG normierten Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind (überwiegend) erfüllt. § 269 Abs. 1 Nr. 1 LVwG bestimmt, dass die Vollstreckung erst dann beginnen darf, nachdem ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert wird (Leistungsbescheid).

29
Die Antragstellerin wurde vom Beigeladenen durch den Erlass der Bescheide vom 04.07.2014, 01.04.2015 und 04.03.2016 aufgefordert, die dort festgesetzten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge zu zahlen. Hierbei handelt es sich um Leistungsbescheide im Sinne von §?269 Abs.?1 Nr.?1?LVwG.

30
Ein Verstoß gegen § 269 Abs. 1 Nr. 1 LVwG liegt nicht deshalb vor, weil der Antragsgegner nicht selbst über die benannten Leistungsbescheide verfügte und sich von deren Vollstreckbarkeit überzeugt hat. § 269 Abs. 1 Nr. 1 LVwG verlangt lediglich, dass die der Vollstreckung zugrunde liegende Leistungsbescheide überhaupt vorliegen. Der Antragsgegner war daher grundsätzlich nicht verpflichtet, die Angaben des Beigeladenen über das Bestehen der Bescheide und deren Vollstreckbarkeit zu überprüfen. Sollte sich im Laufe des Vollstreckungsverfahrens jedoch herausstellen, dass die zu vollstreckenden Bescheide nicht existieren oder nicht wirksam geworden sind bzw. nicht vollstreckbar sind, ginge dies zu Lasten der Vollstreckungsbehörde.

31
Das Gericht geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die benannten Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide der Antragstellerin bekannt gegeben wurden und wirksam geworden sind. Die Antragstellerin hat gegen die jeweiligen Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt und nicht geltend gemacht, die Widerspruchsbescheide vom 05.12.2016 und 05.04.2016 nicht erhalten zu haben. Während des gerichtlichen Verfahrens hat die Antragstellerin zudem vorgetragen, dass sie bezüglich der streitgegenständlichen Forderungen teilweise Zahlungen an den Beigeladenen geleistet hat.

32
Das Gericht hat hingegen ernstliche Zweifel daran, dass für die im Vollstreckungsersuchen des Beigeladenen benannten Mahngebühren in Höhe von 7,50 € ein entsprechender Leistungsbescheid vorliegt. Ausweislich des Vollstreckungsersuchens sollen die Mahngebühren mit Bescheid vom 04.07.2014 festgesetzt worden sein. In dem benannten Bescheid findet sich eine solche Kostenposition jedoch nicht. Eine Vollstreckung wegen dieses Betrages hätte somit nicht erfolgen dürfen.

33
Die Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom 26.01.2017 ist jedenfalls deshalb offensichtlich rechtswidrig, weil sie gegen das in § 108 Abs. 1 LVwG normierte Bestimmtheitsgebot verstößt. Danach muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

34
Der Bestimmtheitsmangel folgt daraus, dass die zu vollstreckende(n) Forderung(en) in der Pfändungs- und Überweisungsverfügung nicht hinreichend konkret bezeichnet wurde(n). Die Pfändungs- und Überweisungsverfügung ist in § 300 LVwG geregelt. Diese Vorschrift enthält – im Gegensatz zu anderen landesrechtlichen Regelungen und zu § 260 Abgabenordnung (AO) – keine Vorgaben zur Bezeichnung des Schuldgrundes. Insoweit ist daher auf allgemeine, in der Rechtsprechung entwickelte, Grundsätze zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Wege der Forderungspfändung zurückzugreifen.

35
Die Pfändungsverfügung muss als Verwaltungsakt die nötige Klarheit und Bestimmtheit so in sich tragen, dass Anordnung und Umfang der Pfändung mit Sicherheit zu ersehen und zu erkennen sind. Sie muss die gepfändete Forderung so genau bezeichnen, dass keine Verwechslungsmöglichkeit besteht und unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll (vgl. Schlatmann, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG VwZG, § 309 AO Rn 4 m.w.N.; Fritzsch, in: Koenig, Kommentar zur AO, § 309 Rn 39 m.w.N.). Zu den – vor allem anhand von § 260 AO dargestellten – Mindestanforderungen gegenüber dem Vollstreckungsschuldner gehört dabei, dass die Pfändungsverfügung grundsätzlich (Steuer)Art, Höhe und Zeitraum der Forderung angeben muss, aus denen sich der gepfändete und eingezogene Betrag ergibt (vgl. Werth, in: Klein, Abgabenordnung, 13. Aufl. 2016, § 260 Rn 2 m.w.N.).

36
Ob zur notwendigen Angabe des Schuldgrundes, d.h. bei der Bezeichnung der zu vollstreckenden Forderung, auch zwingend die Benennung des konkreten Leistungsbescheides gehört, wird in der Rechtsprechung offensichtlich nicht einheitlich beurteilt (vgl. beispielsweise VG Schwerin Beschl. v. 20.10.2015 – 6 B 1469/15 SN – BeckRS 2015, 56488 und VG Kassel, Beschl. v. 22.06.2015 – 1 L 677/15.KS – BeckRS 2015, 48904, die eine solche Voraussetzung jedenfalls nicht ausdrücklich formulieren).

37
Aus Gründen des Schutzes des Vollstreckungsschuldners und der Rechtssicherheit folgt die Kammer der – insbesondere in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung – vertretenen Auffassung, dass der Schuldner anhand der Angaben in der Pfändungs- und Überweisungsverfügung erkennen können muss, welche Forderung aus welchem Verwaltungsakt (bzw. welche Nebenforderung) gegen ihn vollstreckt wird (vgl. VG München, Beschl. v. 30.11.2005 – M 10 S 05.2069 -; VG Augsburg, Beschl. v. 17.03.2006 – Au 1 S 06.23 – jeweils nach juris). Nur wenn der Vollstreckungsschuldner dies weiß, kann er prüfen, ob die Voraussetzungen der Vollstreckung gegeben sind und ob sich folglich die Einlegung eines Rechtsbehelfs für ihn lohnt (vgl. BFH, Urt. v. 18.07.2000 – VII R 101/98 – BFHE 192, 232 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 07.06.1989 – 6 S 3244/88 – juris). Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss demzufolge klarstellen, auf welchem Bescheid bzw. welchen Bescheiden die Festsetzung der Abgabe beruht und um welche Art von Abgabe es sich handelt (vgl. auch VG München, Beschl. v. 18.03.2011 – M 10 E 11.1109 – juris, m.w.N.; VG Augsburg, Beschl. v. 08.01.2013 – Au 5 V 12.1392 - juris).

38
Nach Auffassung der Kammer erfordert das Selbstvollstreckungsrecht bei Verwaltungsakten, den Schuldgrund so genau und eindeutig wie möglich anzugeben. Schuldgrund ist dabei nicht bereits das Rechtsverhältnis zwischen dem Vollstreckungsschuldner und dem Gläubiger der Forderung. Dieser wird erst durch den konkreten Leistungsbescheid, welcher als Verwaltungsakt die Zahlungspflicht konkret regelt, gebildet (vgl. auch VG Neustadt [Weinstraße], Beschl. v. 19.05.2014 – 1 L 323/14.NW – juris, m.w.N.).

39
Den soeben dargestellten Anforderungen genügt die Bezeichnung der zu vollstreckenden Forderung in der streitbefangenen Pfändungs- und Überweisungsverfügung nicht. Zwar wurde vom Antragsgegner angeben, welche Forderungsart (Rundfunkbeiträge) in welcher Höhe und für welchen Zeitraum vollstreckt werden soll. Es fehlt jedoch die Angabe der jeweiligen Festsetzungsbescheide des Beigeladenen, welche die Grundlage der Gesamtforderung des Beigeladenen bildet.
[...]


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 07. Mai 2017, 16:21
VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23002.0.html

Eine vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) anhängige Klage gegen den Rundfunkbeitrag, ist (nachweislich) vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden, insbesondere der 4 vom BVerfG ausgewählten Leitverfahren, per Beschluss nach § 94 VwGO ausgesetzt worden! Die Beklagte LRA muss dem also nicht zustimmen und es akzeptieren. Der Kläger hat die Aussetzung gegenüber dem Gericht angeregt und Erfolg gehabt!


Aus dem Beschluss
Zitat
Das Verfahren wird bis zur Erledigung der beim Bundesverfassungsgericht unter den Geschäftsnummern 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16 u.a. anhängigen Verfassungsbeschwerden ausgesetzt.

[..]

Der Beschluss und eine Diskussion im dortigen Thread!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Kurt am 08. Mai 2017, 00:40
Sächsisches Oberverwaltungsgericht 22. Januar 2016

Zitat
Auf  die  Beschwerde  der  Antragstellerin  wird  der  Beschluss  des  Verwaltungsgerichts Leipzig vom 31. August 2015 - 1 L 221/15 - geändert.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Vollstreckung von Forderungen in Höhe von 352,42 €, welche seinem an den  Gerichtsvollzieherdienst  beim  Amtsgericht  Leipzig  gerichteten  Vollstreckungsersuchen vom 2. Januar 2015 zugrunde liegen, vorläufig zu unterlassen.

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B304.pdf


Edit "Bürger":
Es handelt sich um eine vorläufige Unterlassung der Vollstreckung wegen bestrittenen und nicht nachgewiesenen Zugangs der vor der Vollstreckung zu erfolgenden "Mahnung".
Es gibt hierzu mehrere ähnliche Entscheidungen am SächsOVG Bautzen - siehe u.a. unter
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.msg123494.html#msg123494
Dort ist auch o.g. Entscheidung erwähnt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Bitte beachten ;)
Edit "Bürger" - Hinweis:
Die hier aufgrund des Bestreitens des Zugangs von Mahnungen jeweils angeordnete "vorläufige" Einstellung der Vollstreckung ändert nichts an der grundsätzlich bestehenden Forderung.
Sofern die "vorläufige" Einstellung der Vollstreckung lediglich auf fehlenden Mahnungen beruht, könnte dieser Mangel wohl vergleichsweise einfach von ARD-ZDF-GEZ "geheilt" werden, indem die jeweiligen Mahnungen nochmals (ggf. nachweislich) zugestellt werden.
Sofern nicht auch der Zugang der zu vollstreckenden Bescheide strittig ist, könnte deren Vollstreckung dann wohl ebenso kurzfristig wieder aufgenommen/ fortgesetzt werden. Dies bitte beachten.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

[...]
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 22. Mai 2017, 22:07
Warum auch immer dies bislang noch keinen Eingang hierher gefunden hat - hier ist es ;)

Ist zwar vom März 2015, aber vermutlich durchaus vom Prinzip her wohl auch auf andere Konstellationen entsprechend übertragbar/anwendbar:

Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch") (03/2015)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0

...aufgrund damaligen unbeabsichtigten Parallelposts geschlossen - Diskussion unter

Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice (03/2015)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13568.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 22. Mai 2017, 22:37
Zwar nicht direkt, aber indirekt dann doch wieder "rundfunkbeitragsbezogen" ;)

aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 23. Mai 2017, 00:15
Ebenfalls hier wohl bislang noch nicht aufgelistet ;)

Juni 2014
Klage beim VG hat gewirkt (Aussetzung der Vollziehung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9749.0.html

Juli 2014
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 23. Mai 2017, 00:33
Erfolgte Ruhendstellung des Verfahrens (mit Zustimmung des NDR) gem. §173 VwGO i.V.m. §251 ZPO am VG Hannover durch Verweis auf Verfassungsbeschwerden beim BVerfG.

September 2016
Mein aktiver Widerstand 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13857.msg131246.html#msg131246
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 31. Mai 2017, 02:18
Zwei für die Kläger positive Verfahrensausgänge bzgl. "Befreiung" ;)
VG Saarlouis am 24.05.2017 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22958.msg148115.html#msg148115

WEITER SO!!! ;)
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 14. Juni 2017, 20:33
kleiner "Erfolg" bzgl. "ungerechtfertigter" Forderung...

Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23021.msg149048.html#msg149048
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 28. Juni 2017, 00:27
Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft (Zwangsvollstreckung) zurückgezogen!

Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23393.msg149743.html#msg149743

(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=23393.0;attach=12466;image)

Haftbefehl siehe dortiger Einsteigsbeitrag unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23393.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 28. Juni 2017, 23:45
Auf Nachfrage des Gerichtsvollziehers an die "Landesrundfunkanstalt" erfolgte ihrerseits aufgrund zwischenzeitlich anhängiger Verfassungsbeschwerde des Betroffenen in diesem konkreten Fall eine
"Ruhendstellung" dieser Vollstreckung trotz Widerspruch und Klage - siehe unter

Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg149919.html#msg149919

So Person A hat sich entschlossen den Termin zur Vermögensauskunft ersteinmal wahrzunehmen. Ein kurzes freundliches Gespräch mit ihm, nachdem A ihm ihren Sachverhalt geschildert hatte (Klage vor VG > abgewiesen > Zulassung Berufung > abgewiesen > Verfassungsbeschwerde), ergab zunächst folgende Optionen:

[...]
5) Er ruft bei GEZ/ MDR (OT GV) an und versucht eine Ruhendstellung der Vollstreckung zu erreichen.

Person A entschied, er solle zunächst erstmal für Option 5) gehen - und siehe da, der "Gläubiger" hat dem zugestimmt, allerdings nur weil eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.
[...]


Edit 19.07.2017 > mglw. ist die "Kuh noch nicht vom Eis", denn die "Ruhendstellung des Verfahrens" basiert nur auf einer fernmündlichen Rücksprache des GV:
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg151194.html#msg151194
Die Information, dass das Verfahren ruhend gestellt werde, hat Person A nur mündlich vom GV bekommen.
Dafür hat ihr das Amtsgericht die Erinnerung zurückgewiesen/ negativ beschieden. [...]
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. Juli 2017, 15:25
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Free-TV

Zitat
Das ZDF löst die ARD beim Eröffnungsspiel der 1. Liga ab und zeigt fünf weitere Partien im frei zu empfangenden Fernsehen.
http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/fussball-im-fernsehen-das-aendert-sich-2017-18-aid-1.6974903

Vielleicht als kleiner Erfolg bei den Print-Journalisten im Kampf gegen die sich etablierten Wordings des örR zu werten  ;)
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 20. August 2017, 20:22
Um die überaus erfreuliche Mitteilung  :)  auch hier bekannt zu geben ...:


LG Tübingen:

Verfügung vom 03.08.2017

Zitat
Im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden betreffend Rundfunkbeitragsstaatsvertragsgesetz (1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16 u.a.: Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist) werden bis zu deren Entscheidung die oben genannten Beschwerdeverfahren ausgesetzt, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbare Auswirkungen auf die Beschwerdeverfahren hätte.

Siehe Anhang

...

Weiteres siehe:

Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24019.msg152648.html#msg152648
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 22. August 2017, 13:22
Ein Mitstreiter teilte folgende gute Nachricht mit:

Zitat
Eine Zwangsvollstreckung war eingeleitet worden trotz erhobener verwaltungsrechtlicher Klage. Daher wurde ein Eilantrag (§ 80 Abs. 5 VwGO) gestellt. Im Eilverfahren erklärt das Verwaltungsgericht die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen für rechtens :-[, der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft stand kurz bevor, ...

... jedoch teilte nach Zustellung des Gerichtsbeschlusses der zuständige Gerichtsvollzieher mit, der Vollstreckungsauftrag sei von der Rundfunkanstalt zurückgenommen worden :)

Aus dem Schreiben des Gerichtsvollziehers:
Zitat
... teile ich mit, dass der Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses am ... aufgehoben wird, da der Gläubiger den Auftrag zurückgenommen hat.

Die Erkenntnis daraus:
Gegenwehr lohnt sich!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: pjotre am 22. August 2017, 13:45
Das Nachstehende ist nur begrenzt zum Thema zugehörig. Sollte hier besser nicht ausgeweitet werden. Aber da es vielen helfen könnte, die diesen Thread sichten, habe ich mal ausnahmsweise gesündigt:

Nach telefonischer Erörterung mit zuständigen Personen besteht folgende Vermutung:

a) Gewöhnlich bewilligt der Beitragsservice die Unterlassung von Vollstreckung, sofern man:

- seine Briefe grundsätzlich immer namentlich an den Intendanten adressiert
.   (wann wissen endlich alle, dass das zu einer Samthandschuh-Sonderbehandlung führt?)
- und einen entsprechenden Antrag beizeiten vorträgt - notfalls telefonisch vor Klageerhebung oder auch später.

b) Etwa Juli 2017 erfolgte wohl ein "ungewollter Fehler" (haha!)  bei der Kölner Nicht-Rechtsperson mit der "Etablissement-Bezeichnung" Beitragsservice:
Vollstreckung wurde wohl auch für alle Klagefälle veranlasst - oder für viele.

c) Abhilfe war vielleicht immer per Telefon zu erreichen,
vorausgesetzt, das man nicht mit den Callcenter-Kücken des Kölner Service telefonierte,
sondern bei der ARD-Anstalt bei der Telefonzentrale darauf bestand, mit den Mitarbeitern der ARD-Anstalt zu telefonieren.
Man wird dann meist dennoch nach Köln durchgeschaltet. Man fragt zu Beginn des Telefonats, ob bei der ARD-Anstalt sitzend - wenn nicht, verweigert man Teilnahme an illegalität ("Nicht-Rechtsperson darf nicht Außenwirkung entfalten"), ruft nochmals bei der ARD-Zentrale an.
Wenn die das Durchstellen zu DORTIGEN Personen verweigern, besteht man darauf, dass ein für Vollstreckungen zuständiger Dienst nach herrschendem Recht telefonisch zu erreichen sein muss. Spätestens beim fünften Anlauf dürfte das klappen.
Wenn nicht, dann Anruf bei der Staatskanzlei / Senatskanzlei für Schützenhilfe.

Sodann beim ARD-internen ECHTEN Beitragsservice-Menschen endlich angekommen. bittet man, den Verstoß gegen die Klageverfahren-Zusicherung zu annullieren.
Übrigens, wohl 2 Sender haben ihren hausinternen ARD-Service vereint - da ist man dann ebenfalls richtig.

Damit ist klar, wieso die hier geschilderten Fälle so unklar waren.
Ganz sicher weiß man das alles nicht. So ist das bei gottlosen digitalen Automaten mit menschlichen Callcenter-Anhängsel-Faktotum_s. 
Und, Leute, trainiert zu kämpfen, "lasst euch durch niemand nicht einschüchtern", meint in energischer doppelter Verneinung Soldat Schweijk. Die müssen lernen, wer der Souverän ist hier im Land - wir, das Volk, die Bürger.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Frühlingserwachen am 22. August 2017, 20:56
Und ich kann mich an die Szene erinnern, als der Soldat Schweijk erschossen werden sollte, und nur durch ein ununterbrochenes Statment, und lamentieren, die Schützen so verwirrte, das diese nicht zum Schießen kamen. Einige Sekunden später wurde Kriegsende verkündet, die Schützen liefen davon, und der Soldat Schweijk war gerettet. Wohl eine der besten Rollen von Heinz Rühmann.
Was hat das mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. Ganz einfach, nicht aufgeben, bis zum letzten Moment, aufgeben werde ich erst mit dem letzten Atemzug.
Die V-Gerichte beschäftigen, die LRA auf Trapp halten, bis eine Entscheidung fällt, und sie muss früher oder später fallen, und dann werden, wie beim Schweijk, einige sich kleinlaut davon schleichen. Es wird kommen.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte - wenn auch durchaus anschaulich und motivierend - dies hier nicht weiter vertiefen, sondern diesen Thread bitte der konzentrierten Sammlung der Erfolgsmeldungen vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: pjotre am 23. August 2017, 10:29
@Bürger war schneller als schuldbewusster @pjotre .
Also, dieser Teil der Erörterung hat Fortsetzung im nun passenden Thread, hier gleich der Link zum Fortsetzungs-Beitrag:


Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg153309.html#msg153309
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 27. August 2017, 15:14
(Teil-) Erfolg:

Einleiten der Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid für unzulässig erklärt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24184.msg153493.html#msg153493


Edit "Bürger":
In vorbenanntem Thread fehlen noch die Belege. Bis der Thread-Ersteller die entsprechenden Belege beigefügt hat, kann nicht geprüft werden, ob der Erfolg gegen die Vollstreckung
a) einmalig ist wegen Vollstreckung vor Widerspruchsbescheidung o.ä. Gründen oder
b) ggf. grundsätzlicher ist aufgrund der im Widerspruch und ggf. in der Klage ähnlich vorgebrachter Argumente
Daher wären diese Belege noch abzuwarten.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: volkuhl am 29. August 2017, 18:41
(Teil-) Erfolg:

Erstattung der Reisekosten für den Prozeßbevollmächtigten vom NDR i.A.v. Radio Bremen abgelehnt:

Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag:
http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf

aufgeführt auch unter
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.msg153705.html#msg153705
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: cecil am 03. Oktober 2017, 00:30
Bitte auch beachten diesen thread:

Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg152104.html#msg152104
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 03. Oktober 2017, 01:12
Hach, Mensch... und alle haben wir den Wald vor lauter "Erfolgs"-Bäumen gar nicht gesehen ;)

Daher hier auch noch mal manifestiert:

Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24693.0.html

in Bezug auf diese aktuelle Entscheidung des BVerwG
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851


Außerdem:

Weitere "Erfolge" im Sinne eines "Vorankommens" nach der nun schon 5 Jahre währenden "Rundfunkbeitrags"-Farce... ::) :D

Zur Vorlage des LG Tübingen an den EuGH siehe bitte unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607

und schließlich der an über 40 Stellen adressierte
Fragenkatalog des BVerfG mit Aufforderung zur Stellungnahme bzgl. der Verfassungsbeschwerden
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207


Dranbleiben!
Weitermachen!!!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: TVFranz am 22. Oktober 2017, 17:43
Na wer sagts denn,
eine eingeleitete Zwangsvollstreckung konnte wegen nicht beweisbar eingegangenem Titel (Festsetzungsbescheid) abgewehrt werden. Eine darauf folgende Klage gegen die Anstalt, mit zahlreichen nachgereichten Klagebegründungen und umfassender Daten-Auskunftsforderung führte zur Aussetzung des Vollzugs bis zum irgendwann rechtskräftigen Abschlußurteil.

Goliath wankt! Er wird auch erheblich kleinlauter.  :P

David dagegen ist entschlossener denn je.  :)
Nicht zuletzt, dank dieses Forums und Euch Mitstreitern!!!!

Zum Leben brauche ich diesen ÖRR Schmuh nicht. Und unterstützen will ich ihn nicht.

Mir gewett nix!!


Edit "Bürger":
Hier bitte keine eigenständigen Einzelfalldiskussionen, sondern bitte nur
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
d.h. Erfolgsmeldungen bzw. Links zu Erfolgsmeldungen.
Einzelne Erfolgsmeldungen besser in eigenständigem, ggf. bereits bestehenden Thread posten einschl. Belege und Erläuterungen der Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit wegen - und hier dann nur verlinken.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: noGez99 am 22. Oktober 2017, 18:16
@TVFranz:
Zitat
wegen nicht beweisbar eingegangenem Titel (Festsetzungsbescheid) abgewehrt werden.

D.h. den Bescheiden wurde nicht widersprochen, dann kam die ZV und wurde zurückgezogen(?), dann kamen die Kopien der Festsetungsbescheide, darauf wurde Klage eingereicht?
Verstehe ich den Verlauf so richtig?


PS: TVFranz kann natürlich auch gleich Verfassungsbeschwerde gegen die ZV einlegen:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Die Frist beträgt einen Monat (minus Postlaufzeit!) um die Verfassungsbeschwerde+EA inklusiv Begründung einzureichen.


Edit "Bürger":
Hier bitte keine eigenständigen Einzelfalldiskussionen, sondern bitte nur
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
d.h. Erfolgsmeldungen bzw. Links zu Erfolgsmeldungen.
Einzelne Erfolgsmeldungen besser in eigenständigem, ggf. bereits bestehenden Thread posten einschl. Belege und Erläuterungen der Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit wegen - und hier dann nur verlinken.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 22. Oktober 2017, 20:41
Hinweis unter

Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg152104.html#msg152104
Gemäß hier im Thread gesammelter Informationen werden Verfahren an
folgenden Verwaltungsgerichten ausgesetzt nach §94 VwGO:
VG Frankfurt/M.
VG Göttingen
VG Hamburg
...
(Alle Angaben ohne Gewähr!)


sowie gleicher Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg157787.html#msg157787
Ergänzung zu:

VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.0.html

Das VG GÖ hat nun das Verfahren auch wirklich ausgesetzt :)

Siehe den Beitrag im genannten Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg157783.html#msg157783
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 29. Oktober 2017, 02:14
Weiterer Teil-Erfolg auf dem steinigen Weg des Verwaltungsrechts... ;)

Säumniszuschl. unzuläss. wenn Zeitraum in vorangeg. Bescheid festsetzbar war
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25039.msg158487.html#msg158487

VG Berlin, Urteil vom 22. August 2017 – 8 K 262.16
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170037919&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170037919&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint)
Zitat
Leitsatz
Der Landesrundfunkanstalt ist es verwehrt, in einem späteren Festsetzungsbescheid einen Säumniszuschlag festzusetzen, wenn dieser Bescheid ausschließlich einen Zeitraum betrifft, für den die rückstandige Rundfunkbeitragsschuld insgesamt bereits in einem früheren erlassenen Bescheid hätte mit festgesetzt werden können. Der später festgesetzte Säumniszuschlag ist durch die bereits vorher erfolgte Festsetzung eines Säumniszuschlags abgegolten.
[...]

...wobei zu beachten ist, dass dies im jeweiligen Einzelfall genau zu prüfen ist und dies leider auch (noch) keine Steilvorlage für einen Frontalangriff auf den aus diversen anderen Gründen rechtlich höchst fragwürdigen sogenannten "Säumniszuschlag" ist... :-\
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: dreamliner am 24. November 2017, 07:49
Hallo Mitstreiter,

ich darf nun auch mal über einen (Teil)Erfolg berichten:
Aussetzung der Rechnungstellung sowie des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens
bis zum Ende des Rechtsstreitverfahrens


Ich habe damals (in 2015) folgendes seitens der Rundfunkanstalt schriftlich erhalten:
Zitat
Bis zur Beendigung des Verfahrens wird das Beitragskonto des Widerspruchführers für die Rechnungsstellung sowie für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.

Kürzlich erhielt ich vom Beitragsservice dennoch auf einmal wieder eine Mahnung mit der Androhung, dass bei Nichtbezahlen zwangsvollstreckt wird.

Ein kurzer Anruf bei der Rundfunkanstalt war dann ausreichend, damit dem Beitragsservice wieder "Einhalt" geboten wurde:
Die Mahnung sei nun hinfällig und das Beitragskonto ist weiterhin von Rechnungsstellung sowie für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.

(#)
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 28. Dezember 2017, 23:29
...ähnliche Antwort - nun sogar schon im Widerspruchsverfahren - siehe u.a. unter

kein/e Mahnverfahren/Vollstr.-maßnahmen bis Entscheidg. ü. Aussetzungsantrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25738.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 08. Februar 2018, 00:52
Aus aktuellem Anlass... ;)
...ein weiteres Gericht, welches Verfahren zwar nicht "aussetzt", jedoch "ruhendstellt".
Dies immerhin mit dafür erforderlicher ausdrücklicher Zustimmung der beklagten "Rundfunkanstalt"!

Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg165420.html#msg165420
VG Hannover: Ruhen des Verfahrens gemäß richterlicher Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26247.msg165403.html#msg165403

Ist nicht Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO, sondern Ruhendstellung, doch auch beim VG Hannover wird die Entscheidung beim BVerfG nun abgewartet.

Kurzer Hinweis:
Der Unterschied zwischen ruhend stellen und aussetzen (nach § 94 VwGO). Bei ersterem muss der Prozessgegner (LRA) zustimmen, bei letzterem entscheidet das Gericht nach eigener Überzeugung, ohne dass es der Zustimmung des Prozessgegners bedarf.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 22. Februar 2018, 00:44
...kleine "Erfolgsmeldung" ;)
VG HH: Vorerst keine mündlichen Verhandlungen in Sachen Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26461.0.html
Gute Entspannung...
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: seppl am 22. Februar 2018, 13:15
Hier eine weitere kleine Erfolgsmeldung, betrifft allerdings "nur" eine Untätigkeitsklage (VG Hamburg Kammer 3). Im Moment sind diese Art Klagen ja etwas rar gesät. Die meisten hoffen ja auf Ruhendstellung oder Aussetzung ihre Klage. Hier geht es um einen Bescheid von vor "drei Jahren und acht Monaten", der nach Widerspruch nicht beschieden wurde. Auch ein Grund für die erhebliche Verzögerung wurde nicht genannt. Erst nach Erhebung der Untätigkeitsklage 2018 wurde beschieden.

Das Verfahren wurde ohne öffentliche Verhandlung eingestellt, da sich beide Parteien einig sind, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.

Der NDR hat in Person eines Justiziars noch versucht, das Gericht in einem Schreiben davon zu überzeugen, dass dem Kläger die Aussetzungsbegründung ("Prozessökonomie") bekannt gegeben worden war. Das stimmt nicht. Das Schreiben kann nur als Versuch gewertet werden, die Verfahrenskosten trotz Selbstverschulden dennoch auf den Kläger abzuwälzen. Das ist nicht gelungen.

Die Aussetzung der Widerspruchsbescheidung aus prozessökonomischen Gründen wäre zwar nachvollziehbar, aber nur mit Kenntnis und Einverständnis des Widerspruchsführers möglich. (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl 2017, § 161 Rn. 36)

Die Kosten trägt der Beklagte (NDR). (Leider müssen die Zwangsbeitragszahler nun dafür aufkommen!  >:( )

Die Untätigkeitsklage bezieht sich nur auf einen fehlenden Verwaltungsakt (Widerspruchsbescheid), Inhalt des Verwaltungsvorgangs ist nicht Thema gewesen!
Anstelle einer Umwandlung in eine Feststellungsklage begehrt der Kläger nun die Aufnahme des Widerspruchsbescheides in seine anhängige, jedoch seit 2015 ausgesetzte  Feststellungsklage.

Beschlussbegründung im Anhang.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 08. März 2018, 00:48
Mglw. kleiner (Teil-)"Erfolg" bzgl. anhaltender Datenschutz-Kritik ;)

Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26703.0.html

Diskussion dazu bitte dort. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 03. April 2018, 17:38
...weitere Aussetzung(en) am VG Darmstadt - siehe u.a. unter

Aussetzung nach § 94 VwGO beim VG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25508.msg169604.html#msg169604
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. Mai 2018, 15:46
Ein weiterer Teilerfolg aus Sachsen-Anhalt:

Aussetzung der Vollziehung nach direktem Antrag an die Intendanz (MDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27325.msg171734.html#msg171734

[…] Jedenfalls hat Person A nach seinem/ihrem "Antrag auf Aussetzung" an die Intendanz entsprechend
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html

das angehängte Schreiben erhalten.

Die Medizin aus diesem Forum wirkt!

Durch die enthaltene ausdrückliche Bitte, von weiterem Schriftverkehr mit der Intendanz abzusehen, deutet sich an, daß der Nerv-Faktor schon recht hoch sein muß. Also - immer weiter auch in diese Kerbe   >:D

Glückwunsch! :laugh:
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2018, 15:49
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0

Beschluss des VG Düsseldorf (mit Download)
RA Thorsten Bölck erfolgreich gegen den WDR und die Stadt Duisburg!
Eine Pfändungsverfügung, in der der zu vollstreckende Leistungsbescheid nicht angegeben ist, ist rechtswidrig

WEITER SO! ;) >:D ;D


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: noGez99 am 10. Juni 2018, 12:12
Ja, so muss es sein!!!!!
Beendigung der Vollstreckung durch eine Stadtkasse/ Kreiskasse (hier Main-Taunus-Kreis) wegen
absehbarer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("noch in diesem Jahr"):

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg174559.html#msg174559

Person X hatte ja an das Bundesverfassungsgericht geschrieben und daraufhin folgende Antwort erhalten:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg174068.html#msg174068
Zitat
Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1675/16 u.a.
[...]
zu Ihrem oben genannten Schreiben wird mitgeteilt, dass mit einem Urteil in den vorgenannten Verfahren noch in diesem Jahr zu rechnen ist.
Ein konkreter Entscheidungstermin steht jedoch derzeit noch nicht fest.
[...]

Dieses Schreiben hat dann Person X an die Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) weitergeleitet.
So hatte es ja Person X es ja bereits in einem fiktiven Telefonat mit der Stadtkasse vereinbart.

Heute nun könnte Person X folgendes fiktives Schreiben bekommen haben:
Zitat
Ihr Schreiben haben wir an den Gläubiger weitergeleitet.
Die Vollstreckung haben wir beendet.
Wir weisen darauf hin, dass Sie trotzdem damit rechnen müssen, dass der Gläubiger uns erneut beauftragt, sollten Sie den Prozess verlieren.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 15. Juli 2018, 11:13
Wenn auch zu alten "Rundfunkgebühren"-Bescheiden gem. RGebStV...

OVG Bremen 1 LB 55/17 20.3.18 > Mandat. Verw.-träger ohne gesetzl. Grundlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28102.0.html

OVG Bremen, 1 LB 55/17 vom 20.03.2018
Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen Verwaltungsträgers ohne gesetzliche Grundlage
https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen72.c.16259.de&asl=bremen72.c.11265.de

Zitat
2. Der Bescheid erweist sich wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft als formell rechtswidrig. Nach diesem Grundsatz muss die zuständige Behörde die ihr zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich durch eigene Bedienstete erfüllen (vgl. VGH BW, Urteil vom 16.12.2009 – 1 S 3263/08 –, Rn. 16, juris; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 59a). Zuständig für die Festsetzung einer etwaig bestehenden Rundfunkgebührenschuld der Klägerin war nach § 7 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 RGebStV die Beklagte. Hiernach setzte die Landesrundfunkanstalt die Rundfunkgebühren fest, in deren Bereich das Rundfunkempfangsgerät bereitgehalten wurde. Dies war vorliegend die Beklagte als die vom Land Bremen errichtete Rundfunkanstalt (vgl. § 1 Abs. 1 Radio-Bremen-Gesetz). Tatsächlich erfolgte die Gebührenfestsetzung jedoch durch Bedienstete des NDR. Für die Mandatierung des NDR fehlte es an der infolge des Abweichens von der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung erforderlichen formell gesetzlichen Grundlage. Die in der gescheiterten Mandatierung des NDR liegende materielle Preisgabe der Zuständigkeit der Beklagten führt zur formellen Rechtswidrigkeit des Festsetzungsbescheides, die hier nicht unbeachtlich ist.
Urteil: https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_LB_55_17_Urteil_anonym_Entscheidungsmodul.6936.pdf
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 13. August 2018, 14:11
Auch das "Urteil" des BVerfG vom 18.07.2018 könnte man unter verschiedenen Punkten als "Erfolgsmeldung" verbuchen...
...und sei es nur, dass sich das BVerfG damit in großen Teilen öffentlich selbst diskreditiert ;)

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

im Forum u.a. unter

Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28121.0.html

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.html

Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html

Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.html



Zum Thema unzulässige Abgabe auf die "Zweitwohnung" hier noch eine aktuelle
"echte" Erfolgsmeldung - die wohl symbolisch für noch viele folgende stehen dürfte ;)
Zweitwohnung: SWR hebt Bescheide nach Urteil BVerfG 07/18 auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28426.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 15. September 2018, 18:12
Auch als (Zwischen-)Erfolg zu werten:

Ein (wenn auch noch nicht rechtskräftiges) VG-Urteil wirft - hier im Forum bereits behandelte - Fragen auf bzgl. der
(Un-)Zumutbarkeit der Umlage von Befreiungs-Einnahmeausfällen auf die übrigen Beitragspflichtigen ;)

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 24. Oktober 2018, 14:40
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29103.0

Siehe auch:
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182140.html#msg182140


Auch in Karlsruhe haben die Gerichtsvollzieher so langsam ein Problem mit dem Eintreiben des Rundfunkbeitrags.

Herzlichen Dank an Forumsmitglied busymeister für seinen Einsatz!


Edit "Bürger": Siehe auch weiter unten
In Ergänzung [...]
...hier auch noch diese Erfolgsmeldung ;)
(warum auch immer diese hier im Thread noch keine Erwähnung fand)
Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30118.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Markus KA am 25. Oktober 2018, 16:59
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg182711.html#msg182711 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg182711.html#msg182711)

Auch Creditreform als "Verwaltungshelfer" scheint wohl solangsam vom Eintreiben des Rundfunkbeitrags die Schnauze voll zu haben.

Herzlichen Dank an Forumsmitglied scottel für seinen Einsatz!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 30. Oktober 2018, 23:06
Ein - bis auf die trotz Klage fortdauernde Vollstreckung aus vorhergehenden Bescheiden - kleiner Teilerfolg bzgl. eines aktuellen Bescheides trotz Klage...

Klage - SWR - Zweiter Festsetzungsbescheid bei offener Klage vor VG 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29042.msg183037.html#msg183037
[...]
Antwort vom SWR:
Zitat
- Eine technische Sperre wurde kulanterweise vorerst eingerichtet.
- Vollstreckungsersuchen vom 02.10.2018 bliebe unberührt.
- Aufgrund der wieder eingerichteten Sperre werden wir bis auf weiteres vorr. bis zum Abschluss der Klage, keine weiteren Festsetzungsbescheide o. Mahnungen gegen Sie erlassen
- Es besteht ferner Einverständnis damit, das Widerspruchsverfahren mit Blick auf den Bescheid vom 02.10.2018 vorerst ruhen zu lassen.
[...]
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: drboe am 08. März 2019, 17:28
Widerspruch gegen verjährte Forderungen des sog. Rundfunkbeitrags für 2015 erfolgreich (NDR)

Anfang Feb. 2019 erreichte mich eine Zahlungsaufforderung des BS. In dieser enthalten eine Übersicht offener Forderungen mit diversen Zeiträumen, darunter auch 01.01.2015 - 31.12.2015. Für diesen Zeitraum hätte spätestens Ende Dezember 2018 ein Festsetzungsbescheid vorliegen müssen. Anders als in den Jahren zuvor (2017 für 2014, 2016 für 2013) wurde mir ein solcher, die Verjährung unterbrechender Bescheid, jedoch nie zugestellt. Ich habe daher Ende Februar dem Betrag von 211,44 € (3 x 17,98€ + 9 x 17.50€) vorsichtshalber gegenüber dem NDR widersprochen. Zudem habe ich einem ebenfalls aufgeführten Säumniszuschlag in Höhe von 8 € widersprochen, weil ein widerspruchsfähiger Bescheid erst dann ausgestellt wird, wenn man die Zahlungen einstellt. Dieser Säumniszuschlag wurde erstmalig im Herbst 2013 in Kontoaufstellungen aufgeführt, nachdem ich die Zahlungen mit Januar 2013 eingestellt hatte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erzwingen.

Heute nun die Überraschung: dem Widerspruch wurde vollständig entsprochen. Dem sogn. Rundfunkbeitrag für 2015, weil der Einwand der Verjährung als berechtigt anerkannt wurde, dem Säumniszuschlag aus "good will", d. h. ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Eine entsprechend korrigierte Aufstellung lag dem Schreiben bei.

M. Boettcher
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Markus KA am 20. März 2019, 01:27
Erfolg gegen das Vollstreckungsersuchen des HR
Zitat
"Die Erinnerung hat in der Sache Erfolg."
Nachdem die Zwangsvollstreckung auf Ersuchen des Hessischen Rundfunks (HR) durch die Kreiskasse (entspr.Stadtkasse) und dem späteren Hinzuziehen des Gerichtsvollziehers vom Richter des Amtsgerichtes für unzulässig erklärt wurde, zog der HR am Ende auch seine Beschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichtes zurück.

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30273.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 14. April 2019, 19:28
Auch dies ist durchaus einer "Erfolgsmeldung" würdig ;)

N.Häring: Am 27.3. entscheidet das BVerwG in Leipzig über meine Bargeld-Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30513.msg191463.html#msg191463
Norbert Häring (blog), 27.03.2019
Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten und verweist meine Klage an den Europäischen Gerichtshof
[...]
Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1125-meine-bargeldklage-geht-an-den-europaeischen-gerichtshof

siehe auch Kalendereintrag:
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi. 27.03.2019, 11 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29132.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 15. April 2019, 00:17
In Ergänzung zu diesen Erfolgsmeldungen...
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29103.0

Siehe auch:
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29014.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182140.html#msg182140
[...]

...hier auch noch diese Erfolgsmeldung ;)
(warum auch immer diese hier im Thread noch keine Erwähnung fand)

Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30118.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 27. April 2019, 18:43
...und gleich noch ergänzt um diese Erfolgsmeldung ;)

Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 05. Mai 2019, 22:24
Gebührenbescheide rechtswidrig - Obdachloser bietet dem SWR die Stirn
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30961.0
beobachternews.de, 05.05.2019
Stuttgarter Verwaltungsgericht erklärt Gebührenbescheide für rechtswidrig
Obdachloser bietet dem SWR die Stirn

Stuttgart. Wie wir bereits berichteten, wurde im Mai 2018 ein Obdachloser vom Verwaltungsgericht Stuttgart zur Zahlung der sogenannten Rundfunkgebühr verurteilt (siehe „Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen„). Der Mann bekam jetzt in einer weiteren Instanz vor Gericht Recht.
[...]
Weiterlesen auf:
http://www.beobachternews.de/2019/05/04/obdachloser-bietet-dem-swr-die-stirn/ (http://www.beobachternews.de/2019/05/04/obdachloser-bietet-dem-swr-die-stirn/)
Zum ganzen Vorgang:
http://www.beobachternews.de/tag/gez/ (http://www.beobachternews.de/tag/gez/)

Update 15.06.2019
Obdachloser muss keinen R.beitrag zahlen - SWR verzichtet auf Rechtsmittel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31434.0

beobachternews.de, 15.06.2019

SWR verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Obdachloser muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Das überraschende Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 5. April 2019 ist rechtskräftig. Wie die Beobachter News von dem betroffenen Obdachlosen erfuhr, hat der SWR auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid verzichtet. In erster Instanz war der Obdachlose verurteilt worden, Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er klagte gegen die festgesetzten 600 Euro, da er nur eine Meldeadresse bei einer Bekannten hatte, dort aber gar nicht wohnte. Einzelrichter Volkmann gab dem Mann Recht. Dieses Urteil hat nun Bestand.
...

Weiterlesen auf:
http://www.beobachternews.de/2019/06/15/obdachloser-muss-keinen-rundfunkbeitrag-zahlen/
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 24. Oktober 2019, 01:03
In Ergänzung zu...
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22596.0.html
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.0.html
Beschluss des VG Düsseldorf (mit Download)
RA Thorsten Bölck erfolgreich gegen den WDR und die Stadt Duisburg!
Eine Pfändungsverfügung, in der der zu vollstreckende Leistungsbescheid nicht angegeben ist, ist rechtswidrig

ein weiterer Vergleichsfall unter
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0

(Warum auch immer - vmtl. aus Zeitgründen - dies bislang noch nicht hier verewigt wurde...)


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Markus KA am 01. November 2019, 12:26
Erfolgreiche Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
siehe unter
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
Beiträge:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199346.html#msg199346
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199368.html#msg199368

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Leipzig 01.11.2019

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78

Zitat
Pressemitteilung
Nr. 78/2019 vom 01.11.2019


Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Die Absolventin eines Zweitstudiums, die keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält, ist von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls zu befreien, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

[...]

BVerwG 6 C 10.18 - Urteil vom 30. Oktober 2019

Vorinstanzen:
VGH München, 7 BV 17.770 - Urteil vom 28. Februar 2018 -
VG Ansbach, AN 6 K 15.02442 - Urteil vom 02. Februar 2017 -
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: oliverM am 28. November 2019, 10:12
Hier ne kleine Erfolgsmeldung von der Front:

Meine Beschwerde und/oder Kritik auf den sozialen Medien der Abendschau (RBB) haben dazu geführt dass ein Exempel schmierigsten Kampagnenjournalismus aus Mediathek und sozialen Medien verschwunden ist. Ich warte noch auf die Richtigstellung und erhalte daher meine Beschwerde bei der Intendantin aufrecht.

Details hier:
Programmbeschwerde zur Berichterstattung der rbb-Abendschau vom 24.11.2019
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=3164

Der Beitrag an sich ist beim RBB inzwischen nicht mehr auffindbar :D

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich lebe nach wie vor ohne Konsum staatlicher Sender. Habe mir auf mehrfachen Hinweis auf den Beitrag aber doch mal einen Blick in die Mediathek erlaubt.

Viele Gruesse!
Olli
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 10. Januar 2020, 13:48
Eine der wichtigsten ERFOLGSMELDUNGEN, die bislang untergegangen zu sein scheint ;)

"Beitragsservice" Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32982.0.html

Beitragsservice unter “Hochdruck” – Anfragen jetzt faxen (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32996.0.html

Die Devise lautet nicht "VerwaltungsverEINfachung", sondern "VerwaltungsverVIELfachung"!

 >:D ;D (#)
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 14. Januar 2020, 01:59
Erfolgsmeldung unter

Verjährung der Beitragsforderung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg202291.html#msg202291
Aufgrund der Versäumnis von ARD-ZDF-GEZ konnte Person X einen Teilerfolg verbuchen:

Person X erhielt in Q4 - 2019 einen Festsetzungsbescheid für den noch nicht festgesetzten Zeitraum im Jahr 2015.
Dem wurde mit dem Hinweis widersprochen, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Dem Widerspruch wurde stattgegeben, d.h.: keine Zahlung für den noch "fehlenden Zeitraum" in 2015.

Person X freut sich ebenfalls, dass bisher kein Festsetzungsbescheid für 2016 eingetroffen ist.
Die 3 Jahre sind auch hier um.

Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Markus KA am 30. Januar 2020, 23:41
OVG Mecklenburg-Vorpommern bewilligt Prozesskostenhilfe

Prozeßkostenhilfe bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag + Student o. BAföG Klage (Student/Wohngeld/KFW)
Weitere Hinweise unter:
Prozeßkostenhilfe bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30202.msg203058.html#msg203058 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30202.msg203058.html#msg203058)


Edit "Bürger": Ältere PKH-Bewilligungen (noch vor dem einschlägigen BVerfG-Urteil vom 18.07.2018) siehe weiter oben in hiesigem Thread...
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH (03/2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17881.0.html

...sowie auch weitere Bewilligung unter
OVG Bautzen gewährt Prozesskostenhilfe nach Ablehnung durch VG Dresden (03/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26721.0.html
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 15. Mai 2020, 03:52
Erfolgsmeldung!!! ;)

Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
Über den Buschfunk (nicht zu verwechseln mit "Rundfunk") wurde nachstehende nicht ganz fiktive Erfolgsmeldung mitgeteilt, die es weiterzuverbreiten und vielfach anzuwenden gilt:

Einstweilige Anordnung der
Verpflichtung zur Unterlassung/ Einstellung einer Vollstreckung
wegen fehlenden Voraussetzungen/
fehlendem Zugangsnachweis von einfacher Briefpost


Meine lieben Damen und Herren Forum-Mitstreiter und -Mitleser - die hier zu lesenden Entscheidungsgründe sind die geballte Ladung jahrzehntelanger ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bzgl. nicht zugegangener, per einfacher Briefpost versendeter Bescheide/ Mahnungen kürzestmöglich auf den Punkt gebracht - und erscheinen (gerade für das hier sprechende Verwaltungsgericht bzw. dessen Kammer) wie ein nicht zu unterschätzender Meilenstein!
Im Beschluss mit herangezogene VG Dresden Entscheidungen müssen noch gesichtet werden. Seit 2013 ist den lokalen Mitstreitern aber ein solch klarer und die ständige Rechtsprechung nicht in ihr Gegenteil verkehrender Spruch noch nicht untergekommen, jedenfalls nicht in den ihnen bekannten "Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsverfahren" an besagter Kammer des besagten Gerichts.
Das lässt jetzt jedoch hoffen, dass im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und unter Wahrung des Gleichheitssatzes zukünftige - und ggf. auch rückwirkend etwaige wiederaufzugreifende - Verfahren im gleichen Sinne behandelt werden.
[...]
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 20. Juli 2020, 01:20
Erfolgsmeldung ;)
begrenzte Hotel-Unterbringung ohne Beitragspflicht BVerwG 6 B 50.19, 8.6.20
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33924.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 20. Juli 2020, 01:21
...und gleich noch eine Erfolgsmeldung ;)
HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 20. Juli 2020, 01:47
...und noch ein tangierender Erfolg, der zwar nicht direkt, aber doch mittelbar mit dem "Rundfunkbeitrag" zu tun hat - und mit den aus diesem Topf ebenfalls finanzierten Landesmedienanstalten, die sich schlichtweg zuviel anmaßen:

Klagen d. Medienanstalten waren unzulässig BVerwG 6 C 25.19, Urt. 15.07.2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33994.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 31. Juli 2020, 12:58
...wenn auch schon ein paar Wochen her und auch nur ein "Neben-Erfolg",
so soll es aber doch hier noch nachgetragen werden:

Barzahlung > Gericht beabsichtigt Aussetzung § 94 VwGO bis EuGH-Entscheidung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33693.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 01. August 2020, 17:43
In Ergänzung zu
...und gleich noch eine Erfolgsmeldung ;)
HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0

Hessischer Rundfunk hebt weitere vollautomatisierte Bescheide auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34059.0
...wobei der Thread-Betreff aufgrund der ungesicherten Kenntnis der tatsächlichen Aufhebungsgründe noch mit gewisser Vorsicht zu genießen ist.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 15. August 2020, 04:34
Jedenfalls für "Risikopersonen" (in mehrfacher Hinsicht), die "keine Eile" haben, könnte dies als - zumindest mittelbare - Erfolgsmeldung gewertet werden ;)

Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34118.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 16. August 2020, 00:52
Eine bzw. mehrere - aus unerklärlichen Gründen bislang hier noch nicht gewürdigte - Erfolgsmeldung/en bereits aus 2015 zur aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln bzgl. der Säumniszuschläge ;)

OVG/VGH - aufschiebende Wirkung von Widerspruch & Klage gg. Säumniszuschlag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14620.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: NichtzahlerKa am 08. Dezember 2020, 21:19
Das muss einfach auch hier rein :)

Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34605.0

ntv, 08.12.2020
Entwurf zurückgezogen
Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff schafft im Koalitionsstreit um den Rundfunkstaatsvertrag Fakten: Der Landtag soll sich mit der Beschlussvorlage nicht befassen, damit ist die Gefahr einer gemeinsamen Abstimmung von CDU und AfD vom Tisch.

Zitat
Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Ministerpräsident Reiner Haseloff habe den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückgenommen, teilte die Staatskanzlei mit. Damit erübrige sich die weitere Befassung mit dem Entwurf im Parlament. Faktisch bedeutet das eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung. Stimmen nicht alle Landesparlamente dem Vorhaben bis Jahresende zu, ist es gekippt.

[...]

weiterlesen
https://www.n-tv.de/politik/Haseloff-kippt-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-article22221727.html

Danke
an alle Schreiberlinge an den Landtag!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2020, 22:45
Zur obigen Erfolgsmeldung...
(der schnelleren Erfassbarkeit ausnahmsweise im Vollzitat von oben)
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
Über den Buschfunk (nicht zu verwechseln mit "Rundfunk") wurde nachstehende nicht ganz fiktive Erfolgsmeldung mitgeteilt, die es weiterzuverbreiten und vielfach anzuwenden gilt:

Einstweilige Anordnung der
Verpflichtung zur Unterlassung/ Einstellung einer Vollstreckung
wegen fehlenden Voraussetzungen/
fehlendem Zugangsnachweis von einfacher Briefpost


Meine lieben Damen und Herren Forum-Mitstreiter und -Mitleser - die hier zu lesenden Entscheidungsgründe sind die geballte Ladung jahrzehntelanger ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bzgl. nicht zugegangener, per einfacher Briefpost versendeter Bescheide/ Mahnungen kürzestmöglich auf den Punkt gebracht - und erscheinen (gerade für das hier sprechende Verwaltungsgericht bzw. dessen Kammer) wie ein nicht zu unterschätzender Meilenstein!
Im Beschluss mit herangezogene VG Dresden Entscheidungen müssen noch gesichtet werden. Seit 2013 ist den lokalen Mitstreitern aber ein solch klarer und die ständige Rechtsprechung nicht in ihr Gegenteil verkehrender Spruch noch nicht untergekommen, jedenfalls nicht in den ihnen bekannten "Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsverfahren" an besagter Kammer des besagten Gerichts.
Das lässt jetzt jedoch hoffen, dass im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und unter Wahrung des Gleichheitssatzes zukünftige - und ggf. auch rückwirkend etwaige wiederaufzugreifende - Verfahren im gleichen Sinne behandelt werden.
[...]

...nunmehr Fortsetzung der Erfolgsmeldung ;)

Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33720.msg208913.html#msg208913
Zwischenmeldung:

Nachdem der Antragsgegner (Rundfunkanstalt) gegen obigen Beschluss des VG Dresden Beschwerde beim OVG Bautzen eingelegt gehabt haben könnte...

...ein paar Scharmützel wg. Vollmacht und Vertretungsbefugnis gefolgt sein könnten...

...könnte die Antragstellerin (und dann Beschwerdegegnerin) (d.h. die betroffene Person) etwa 20 prall gefüllte und "gediegene" A4-Seiten geballte Ladung auf die Beschwerde erwidert haben...

...mit dem Ergebnis, dass der Antragsgegner (Rundfunkanstalt) - unter Angabe fadenscheiniger Gründe/ Ausreden - die Beschwerde zu seinen Kosten zurückgezogen hat.

 >:D >:D >:D

Damit dürfte o.g. Entscheidung des VG Dresden, Beschluss vom 04.05.2020, Az. 2 L 191/20, rechtskräftig geworden sein.

"Chapeau" 8)

Näheres folgt bei Gelegenheit. Bitte etwas Geduld.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: seppl am 17. Dezember 2020, 21:06
Wir konzentrieren uns meist bei Erfolgsmeldungen auf die juristische Ebene. Auf politischer Ebene wurde diesen Monat einer Rundfunkbeitragserhöhung durch den sachsen-anhaltinischen Ministerpräsidenten ein Riegel vorgeschoben, der - egal ob er erfolgreich durchgesetzt werden kann - unserem Widerstand auf politischer Ebene dann doch ein konkretes Denkmal gesetzt hat. Das Erfolgserlebnis ist der nun öffentliche Tabubruch des einstimmigen stummen Abnickens der Landesregierungen jedweder "Begehren" der öffentlich rechtlichen Rundfunksender.
Es bleibt aus meiner Sicht auch der Aufschrei der anderen Landesregierungen und Politiker ob dieser "antidemokratischen" Haltung aus. Es wird da eher abwiegend geurteilt ("Nicht jeder Beitragserhöhungsgegner ist ein Feind der Demokratie"). Die einzigen politischen Lauthälse mit eindeutiger Meinung scheinen die zu sein, die mit dem ÖRR eng durch irgendwelche Posten verbandelt sind.
Politisch wird der unerträgliche Zwangsbeitrag nicht mehr in die Tagesordnung eingefügt werden können. Es ist ungeschickt, eine Beitragserhöhung in einer medial gut aufbereiteten Wirtschaftskrise zu fordern - und weltfern darauf zu beharren. Das BVerfG mag das vielleicht irgendwie absegnen können. Die Öffentlichkeit/ Bürger/ Wähler sicherlich nicht.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: pjotre am 18. Dezember 2020, 13:23
Zu @seppl s Erfolgsmeldung ist zu ergänzen, dass aus dem Kreis der Forumsaktiven
---------------------------------------------------------------------------
hinter den Kulissen tüchtig mit rund 1000 E-Mails an die Abgeordneten mitgemischt wurde (Sachsen-Anhalt). Die Einladungen zur Mitwirkung waren ja im Forum Ende November zu lesen. Ja, das hat funktioniert wie eine "1".
Am Erfolg haben auch wir gemeinsam etwas Anteil.


Ferner: Mit dem im Forum gesammelten Spezialwissen
-----------------------------------------------------------
ist - das sei hier aus dem Internen mal mitgeteilt - schon seit Ende 2018 bei allen Staatskanzleien mehrfach über die hier gemeinsam erarbeiteten Missstandsprobleme hingewiesen - rund 200 Schriftsatzseiten - liegen auch in Sachsen-Anhalts Staatskanzlei.


Schließlich ist zur Zeit für das Eilverfahren beim BVerfG eine gemeinsam getragene Initiative gemacht worden,
----------------------------------------------------------------------------
über die wegen Anhängigkeit gegenwärtig noch nicht berichtet werden kann. Inwieweit das zur endgültigen Verhinderung der Erhöhung beitragen kann, bleibe offen. So ist Politik - man weiß nicht vorher, wie das Pendel ausschlagen wird. Man kann nur versuchen, es mit zu beeinflussen.
Aber dass wir überhaupt dort nun gemeinsam Gewicht (vielleicht) haben könnten, auch das ist schon Erfolg an sich. Der gewaltige Inforeichtum, den dies Forum federführend in Deutschland zusammenträgt, ist bisher nirgends überhaupt in oberste Gerichtsverfahren zur eventuellen Berücksichtigung eingebracht worden. Ist nun erstmals.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 22. Dezember 2020, 21:39
...was kleines großes für den Gabentisch ;) ;D

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 05. Januar 2021, 18:33
Aufgeschoben ist zwar nicht aufgehoben, aber in gewisser Weise auch dies (schon) ein (Teil-)"Erfolg"... ;)
Nach handschriftl. Kurz-Widerspruch seit über eineinhalb Jahren Ruhe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34608.0

Zu den Ausgangs-Beispielen siehe u.a. unter
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26122.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 30. Juli 2021, 20:24
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: DumbTV am 07. September 2021, 21:40
Vollstreckung für den NDR:
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“
(09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 06. Februar 2022, 22:08
Hier noch nicht erwähnt - aber wohl durchaus bedeutsam... ;)

Prozesskostenhilfe zur Klärung des Problems vollautomatisierter Bescheide
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35936.0
Gewährung von Prozesskostenhilfe durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht
zur Klärung des Problems vollständig automatisierter Bescheide


[...]
Zitat von: SächsOVG, Beschluss vom 03.11.2021 – 5 D 50/21, Rn. 8
Jedoch bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids des Beklagten vom 1. Juni 2018 im Hinblick auf den Regelungsinhalt des zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen § 35a VwVfG und des zum 1. Juni 2020 in Kraft getretenen § 10a RBStV, auf den der Kläger in der Beschwerdebegründung nunmehr hingewiesen hat. Die Vorschrift des § 10a RBStV war bei Erlass des Bescheids noch nicht in Kraft. Die Rechtsfrage, ob der Bescheid des Beklagten vom 1. Juni 2018, zu dem noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist, vollständig automatisiert erlassen wurde und, wenn ja, ob dies zum damaligen Zeitpunkt ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage formell rechtmäßig war, ist nicht ohne Weiteres zu klären (vgl. VGH BW, Beschl. v. 13. November 2020 - 2 S 2134/20 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschl. v. 26. Januar 2021 - 7 ZB 20.2029 -, juris Rn. 11; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 9. September 2021 - 2 B 1276/21 -, juris Rn. 46). Insoweit besitzt die Rechtsverfolgung deshalb hinreichende Erfolgsaussichten.

[...]
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 18. März 2022, 12:54
(Wiederholter) Erfolg - vor dem BVerfG ;)

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 29. April 2022, 00:38
Es klingt zwar auf den ersten Blick nicht wie ein Erfolg...
Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0

...und ist mglw. auch tatsächlich (noch) kein Erfolg im Sinne der verfolgten grundsätzlichen Barzahlungs-Möglichkeit (Ob dazu wirklich schon das letzte Wort gesprochen ist, bleibe zunächst offen...)

JEDOCH:
Mit dieser Entscheidung scheint die Möglichkeit eines "Antrags auf Barzahlung" nicht nur nicht entfallen, sondern bei genauerer Betrachtung mglw. geradezu manifestiert zu sein ;)

DENN:
Der "ausnahmslose" Ausschluss der Barzahlung per Satzung ist mit dieser Entscheidung als Verstoß gegen EU-Recht und gg. das Grundgesetz bewertet worden - und die zugleich eingeforderte zusatzkostenfreie Barzahlungs-Möglichkeit für "Ausnahme"-Fälle muss dann schließlich im Einzelfall beantragt werden können.

ERGO:
JEDER dürfte dann (neben diversen anderen Anträgen) prinzipiell und
durch das BVerwG höchstinstanzlich bestätigt und somit "amtlich-offiziell" einen
Antrag auf zusatzkostenfreie Barzahlungs-Möglichkeit
stellen können... ;)

Wenn das mal nicht als mittelgroßer (Teil-)Erfolg zu werten ist.. ;)

Anmerkung: Antrag "stellen" zu können bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass der Antrag auch "bewilligt" wird. Das mag aber zunächst dahinstehen. Es ist die Antragsmöglichkeit, die diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt schon einmal "sehr interessant" macht.

Weiteres dazu folgt in gesonderten Threads - hier bitte keine Diskussion. Danke.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: NichtzahlerKa am 27. August 2022, 18:17
Vielleicht einfach mal zur Motivation für alle:

Der SWR bettelt bei Gericht um mehr Zeit, weil er juristisch überlastet sei.

Also an alle: Weitermachen, dranbleiben, draufkloppen!
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 27. August 2022, 19:05
Als "Erfolgsmeldung" darf wohl auch gewertet werden, dass seit den Anfang Juli 2022 insbesondere von "Business Insider" aufgedeckten Missständen im Dunstkreis des Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) (von einigen ARD-ZDF-GEZ-Repräsentanten euphemistisch auch als "Einzelfälle" bezeichnet) - siehe dazu u.a. beginnend unter
Spesen f. Dinnerabende u. dubiose Beraterverträge - ARD-Chefin in Bedrängnis (07/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36120.0

...nunmehr reichhaltige, tlw. äußerst kritische und weitere "Einzelfälle" aufdeckende Berichterstattung in der gesamten Medienlandschaft stattfindet -siehe dazu beginnend unter Pressemeldungen ab 07/2022
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=200.0 (07/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=201.0 (08/2022)

einschl. Meldungen wie u.a. diesen
RBB-Beschäftigte sehen ihren Sender am „Rand der Handlungsunfähigkeit“ (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36335.0
Öffentlich-Rechtliche: Götterdämmerung der Arroganz im Norden (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36332.0


Daher auch hier der Hinweis bzw. die Erinnerung:

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 20. September 2022, 21:36
Querverweis aus aktuellem Anlass zu einer mglw. nicht zu unterschätzenden Erfolgs-Meldung... >:D
Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten (Abmahnungs-/Klagewelle?) (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36481.0
bzgl. möglicher Klagewelle und ersten Abmahnungen gegen ARD-ZDF-GEZ wegen des massiven Ausbaus der Internet-Angebote und damit Gefährdung der Geschäftsmodelle und somit Existenz-Gefährdung anderer Internet-Informations-Anbieter.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 06. November 2022, 22:54
Auch dies gehört zu den Erfolgen des Widerstandes und der unablässigen Recherche, Aufklärung, Kritik...
...dass sich nun selbst die eigenen Reihen von ARD-ZDF-GEZ "privat" oder "nicht-privat" für gravierende Veränderungen aussprechen ;)
(wenngleich man diese "Unkenrufe" der Frösche, die ihren eigenen Sumpf austrocknen zu helfen suggerieren, mit gewisser Skepsis beobachten sollte)

Tom Buhrow ruft die Revolution aus (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36680.0

Jung, divers & mega Programm: der öff.-rechtl. Rundfunk (ZDF MAGAZIN ROYALE) (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36683.0

...einhergehend mit weiteren Forderungen der durch den sog. "Rundfunkbeitrag" Betroffenen

4 von 5 BILD-Lesern fordern: ARD und ZDF zusammenlegen [mit UMFRAGE] (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36689.0

Selbst die Beschäftigten gehen nun auf die Barrikaden bzgl. der Sonder-Privilegien deren "Führungskräfte"

RBB-Beschäftigte fordern Geschäftsleitung zum Verzicht auf Ruhegeld auf (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36690.0


Daher auch hier nochmals der Hinweis bzw. die Erinnerung:

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 10. November 2022, 00:31
Unter Bezugnahme u.a. auf...
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0

...hier nun u.a. darauf basierende VG-Entscheidungen z.B. des VG Gießen ;)
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
VG Gießen, Urteil vom 18.07.2022, 9 K 1906/19.GI
Härtefallbefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (§ 4 Abs 6 Satz 1 RBStV)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220003592
Zitat von: VG Gießen, Urteil vom 18.07.2022, 9 K 1906/19.GI
Leitsatz

Die Vorlage eines Wohngeldbescheides kann im Einzelfall die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls rechtfertigen.
[...]

Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 17. Februar 2023, 12:56
Anlass/ Gründe zwar (noch?) nicht bekannt, aber immerhin die Rücknahme einer gerade erst veranlassten Vollstreckung durch den NDR ;)
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36948.0
[...]
Edit "Bürger" 16./17.02.2023:
Nach fiktivem Schreiben an die Stadt als Vollstreckungsbehörde samt Einwänden und Anträgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
hier nun die (vorläufige?) "Erfolgsmeldung" - welche aber augenscheinlich erst einmal nicht direkt den Gegenmaßnahmen zuzuschreiben ist,
da die Rücknahme (angeblich?) bereits 2 Tage nach Erlass des Vollstreckungsersuchens erfolgte - siehe weiter unter ;)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221376.html#msg221376

Nachdem Person A auf ihr vorab per E-Mail gesendetes und später persönlich eingereichtes Schreiben mit Einwänden und Anträgen - siehe oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
keine Antwort von der Stadt als Vollstreckungsbehörde erhielt, brachte ein fiktives
Telefonat mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde nun die gewünschte Klarheit:
Der NDR hat den Fall zurückgenommen.
[...]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387
Auf nochmalige Rückfrage bei der Stadtkasse erhielt Person A ein Abbild (siehe Anhang) der fiktiven
Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023 (angeblich? ggf. "rückdatiert?)):
Zitat von: Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023, Eingang Stadt 07.02.2023
[...] Inzwischen hat sich ein anderer Sachverhalt ergeben. Stellen Sie die Vollstreckung bitte ein. [...]
Mit freundlichen Grüßen
Norddeutscher Rundfunk


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Markus KA am 31. März 2023, 23:55
Die Stadt Gladbeck, vertreten durch die Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck wird
wegen rechtswidriger Pfändung verurteilt, 561,60 € an die Kläger zu zahlen:

WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32071.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg221964.html#msg221964


Zur Erinnerung:
Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37095.0
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Markus KA am 01. April 2023, 09:55
Eine weitere Stadt in NRW, vertreten durch ihre Bürgermeisterin, hat die Vollstreckung und weitere Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR erfolglos beendet und den Vorgang an den WDR/Beitragsservice zurückgegeben.

Zitat
Nach Erhalt Ihres Schreibens haben wir den Vorgang umgehend an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurückgegeben.
Für die Stadt XY ist die Beitreibung der offenen Forderungen hiermit erledigt.
(Hervorhebungen durch die Moderation)


Zur Erinnerung:
Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37095.0


Edit "Markus KA":
Die vorliegende Erfolgsmeldung bleibt zum Schutz der Betroffenen anonymisiert und vorläufig unkommentiert.
Die Erfolgsgeschichte der Betroffenen könnte  dem aktuell im Forum vielfach diskutierten fiktiven Vorgehen bei Vollstreckungsverfahren in NRW entsprechen. Hierbei wird ergänzend auf die aktuellen Verwaltungsvollstreckungsgesetze in NRW hingewiesen:

NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.0.html)

Danke für das Verständnis.

Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: seppl am 28. November 2023, 06:54
Eher zufällig bin ich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main gestoßen. Es betrifft nicht den Rundfunkbeitrag direkt, sondern die Berichterstattung bei Wahlen, die Einflussnahme auf Entscheidungen der Wähler:

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-gegen-den-hessischen-rundfunk
Zitat
04.10.2023
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Pressemitteilung
Landtagswahl 2023
Eilantrag gegen den Hessischen Rundfunk

Nr. 09/2023

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz ist mit einem Eilantrag gegen den Hessischen Rundfunk im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2023 teilweise erfolgreich
Mit Eilantrag vom 25. September 2023 beantragte die Partei Mensch Umwelt Tierschutz den Hessischen Rundfunk im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, in allen Ergebnispräsentationen zur Hessischen Landtagswahl 2023 am 8. und 9. Oktober die Ergebnisse bestimmter Parteien mit einem kleineren Stimmenanteil gesondert auszuweisen und nicht in der Kategorie „Andere“ zusammenzufassen.

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Denn einen Achtungserfolg einer kleineren Partei würden die Zuschauer im Gedächtnis behalten und sich an diese Partei bei kommenden Wahlen erinnern. Die separate Nennung der einzelnen Parteien, die über einem Prozent der Stimmen erhielten, sei nur ein geringfügiger Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit der Rundfunkanstalten.

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Das Gericht hat mit heute ergangenen Beschluss dem Hessischen Rundfunk im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, in den Präsentationen des vorläufigen amtlichen Endergebnisses zur hessischen Landtagswahl in seinem Dritten Fernsehprogramm („hr Fernsehen“) am 8. und 9. Oktober 2023 das (voraussichtliche) Wahlergebnis der Antragstellerin auszuweisen, wenn diese gemäß dem jeweils präsentierten vorläufigen amtlichen Endergebnis ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreicht. Im Übrigen hat es den Antrag abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht angeführt, es erscheine bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung durchaus möglich, dass sich die durch eine namentliche Ausweisung erzielte öffentliche Aufmerksamkeit – wenn auch nicht im Hinblick auf die beendete Wahl – so doch mit Blick auf künftige Wahlen auf die Erfolgsaussichten einer Partei im Wahlwettbewerb auswirken könne.

Az.: 1 L 3013/23.F
Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 12. April 2024, 12:10
fehlerhafte Festsetz. bei fehlerhafter/ willkürlicher Gesamtschuldnerauswahl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37888.0
Schwere Niederlage für den NDR am VG Hamburg: Willkür bei der Gesamtschuldnerauswahl

VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2023, 3 K 1338/21
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001535981
(PDF, 12 Seiten, ~300kB)
https://justiz.hamburg.de/resource/blob/673460/fb5a2841266f6964f61e44051061578c/3-k-1338-21-urteil-vom-16-02-2023-data.pdf

Notwendige Ermessensbetätigung einer Rundfunkanstalt bei der Auswahl eines Gesamtschuldners i.S.v. § 2 Abs. 3 Satz 1 RdFunkBeitrStVtr
Erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen aufgrund fehlerhafter Gesamtschuldnerauswahl gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV

Zitat von: VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2023, 3 K 1338/21
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Titel: Re: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
Beitrag von: Bürger am 12. April 2024, 12:43
(Teil-)Erfolg bzgl. Bestreiten des Zugangs von Verwaltungsakten...
Revisionsverfahren BVerwG 6 C 3.22 - Zugang von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37520.0
Edit "Bürger":
Hier nun die Entscheidung des BVerwG im Volltext, welche bzgl. Bestreiten des Zugangs dem Grunde nach als "Erfolg" gewertet werden könnte, jedoch bzgl. der einschränkenden "Gesinnungs-Gegenbeweisführung" noch einer kritischen Würdigung/ Erwiderung bedarf - aber leset selbst...  :angel:


Markierungen/ Hervorhebungen noch ausstehend - bitte etwas Geduld

BVerwG, Urteil vom 29.11.2023 - 6 C 3.22 -
https://www.bverwg.de/de/291123U6C3.22.0

Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts

Zitat von: BVerwG, Urteil vom 29.11.2023, 6 C 3.22 - Widerlegung Bekanntgabevermutung bei Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts
Leitsätze:

1. Einfaches Bestreiten reicht grundsätzlich aus, um Zweifel am Zugang eines Verwaltungsakts im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG darzulegen.

2. Bestreitet der Adressat den Zugang, sind die Glaubhaftigkeit seines Vortrags und seine Glaubwürdigkeit zu würdigen. Die ungewöhnlich hohe Anzahl vermeintlich nicht zugegangener Schreiben, für die es keine Erklärung gibt, reicht für sich genommen nicht aus, um von einer Schutzbehauptung auszugehen. Sie bietet aber einen Anlass für die Suche nach weiteren Anhaltspunkten in dieser Richtung.

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