Vorausgesetzt, dass es sich bei den vollstreckungsgegenständlichen Bescheiden um die
widersprochenen handelt (und nicht um etwaige nicht widersprochene, weil mglw. nicht zugestellte Bescheide), scheint es sich hier um eine fiktive
Vollstreckung/ Pfändung trotz Widerspruch zu handeln.
Sofern von ARD-ZDF-GEZ noch
kein WiderspruchsBESCHEID zugestellt wurde(?), könnte fiktive Person sich an den in den einschlägigen Threads bereits beschriebenen Optionen orientieren - z.B. analog der diversen Konstellationen unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838bzw. auch in entsprechender Anwendung der Ausführungen unter
Ablauf +4a Reaktion auf Pfändung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74840.html#msg74840Ein Schreiben direkt an ARD-ZDF-GEZ gem. obiger Anregungen wäre ein letzter Versuch, ggf. deren Einlenken zu erwirken.Anderenfalls bliebe evtl. auch nur noch ein Antrag auf Eilrechtsschutz? Aber ob dieser bei bereits erfolgter(?) Pfändung noch hilft, das Geld (zumindest vorerst) wieder zurückzuerhalten...?
Ansonsten sieht es zu diesem mehr als fortgeschrittenen Zeitpunkt mehr als düster aus.
Warum warten die Leute immer so lange?
Vorher ergehen i.d.R. Mahnungen, auf welche ggf. auch schon hätte reagiert werden können.
Themen wie
- "Mahnung trotz Widerspruch"/ "Mahnung ohne WiderspruchsBESCHEID"
- "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"sind im Forum schon mehr als oft genug behandelt und auch per
Suchfunktion bzw. in den einschlägigen Threads auffindbar.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Oder wurde eine solche Mahnung mglw. gar nicht zugestellt?
Dann wäre nach bisheriger Kenntnis eine der Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt und dies ergäbe somit eine Bekräftigung der Unrechtmäßigkeit der Pfändung:
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.0.htmlEine Beschwerde an die Intendanz sowie an den jeweiligen Landtag soll für entsprechend Nachdruck sorgen und zudem die Verantwortlichen unablässig mit den Folgen ihres Tuns konfrontieren...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html