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Autor Thema: VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus  (Gelesen 38971 mal)

D
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Eine vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) anhängige Klage gegen den Rundfunkbeitrag, ist (nachweislich) vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden, insbesondere der 4 vom BVerfG ausgewählten Leitverfahren, per Beschluss nach § 94 VwGO ausgesetzt worden! Die Beklagte LRA muss dem also nicht zustimmen und es akzeptieren. Der Kläger hat die Aussetzung gegenüber dem Gericht angeregt und Erfolg gehabt!


Aus dem Beschluss
Zitat
Das Verfahren wird bis zur Erledigung der beim Bundesverfassungsgericht unter den Geschäftsnummern 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16 u.a. anhängigen Verfassungsbeschwerden ausgesetzt.

Gründe (Aus dem Beschluss):
Zitat
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung der bei dem Bundesverfassungsgericht unter den im Tenor aufgeführten Geschäftsnummern anhängigen Verfassungsbeschwerden ausgesetzt, weil der Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits von dem Bestehen oder Nichtbestehen der von der beklagten Rundfunkanstalt der streitigen Beitragsfestsetzung zugrunde gelegten Rechtsgrundlage im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - abhängt.
Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit insbesondere §§ 2, 5 RBStV ist Gegenstand der dortigen Verfassungsbeschwerdeverfahren, die zur Entscheidung durch das Bunderverfassungsgericht angenommen worden sind (§93a Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) Dies rechtfertigt eine Aussetzung des fachgerichtlichen Verfahrens über die gegenüber dem Kläger festgesetzten Rundfunkbeiträge in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO.


Der Beschluss befindet sich im Anhang (Seite 1 + 2)  und im Folgebeitrag (Seite 3 + 4).


Siehe auch:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
Zitat
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
...
21.   
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16, von unserem Mitglied "maxkraft24"
1 BvR 1856/16
u.a.

Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


Noch einige Worte vom Kläger:
Zitat
Mein Dank geht an @René für den Aufbau dieses Forums sowie speziell an @Frei und @volkuhl, deren Ausarbeitungen die Grundlage der Klagebegründung war, sowie @maxkraft24 für die dem Forum zur Verfügung gestellten Kapitel seiner Verfassungsbeschwerde.

Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814

Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.0.html

>> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127778.html#msg127778
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127424.html#msg127424


Das ist doch eine Argumentationsgrundlage für die eigene Klage. Endlich mal ein Gericht, das die Kläger vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden, nicht sinnlos durch den Instanzenweg zwingt.  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2017, 19:51 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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D
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Beschluss Seite 3 + 4


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Georg Christoph Lichtenberg

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f

faust

Glückwunsch - im Freistaat Sachsen hält man dergleichen Denksport für überflüssig, hier genügt man sich selbst in Sachen Rechtsprechung.


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v
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Glückwunsch auch von mir!
Schön zu wissen, dass die Mühe doch noch einen Nutzen hatte, nachdem das VG Bremen alle Argumente gnadenlos ignoriert und vom Tisch gewischt hat.
Das VG Bremen wird seine 2. Chance erhalten...  ;D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

K
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Vielen Dank!

Dies werde ich dem Verwaltungsgericht Gießen doch gleich mal unter die Nase reiben. Mal schauen, was dann als Antwort zurückkommt.


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G
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Ein wirklich hoffnungsvoller Beschluss und lässt zumindest vermuten,  dass man die Gründe der Beitragsverweigerer wenigstens ein bisschen ernst nimmt  :)

Berlin reagiert gar nicht erst auf die entsprechenden Anträge.  Es werden einfach die Vorladungen rausgeschickt,  ohne auch nur annähernd auf die entsprechende Antragsstellung auf Aussetzung einzugehen oder diese zumindest in einer Ablehnung zu begründen.

Ist das rechtsstaatlich? Hat man tatsächlich kein Anrecht auf eine begründete Ablehnung und muss das so hinnehmen?

LG Grit


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m

mb1

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Das Aktenzeichen wäre nicht schlecht. Eventuell per PM. Sehe aber eigentlich keinen Grund, warum man das Aktenzeichen nicht veröffentlichen sollte.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Na wenn das mal keine freudige Nachricht ist.
An alle Kläger und die es noch werden wollen, ihr wisst was ihr zu tun habt ;)
Es ist anGerichtet!!! 8)


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T
  • Beiträge: 47
Kann jetzt bitte endlich jemand das Aktenzeichen (zitierfähig!) belegen....?

Es hilft wenig, wenn man das nur hier im Forum lesen kann - und ein geschwärztes PDF ist leider kein Beweis, so gerne ich die Aussetzung nach §94 auch glauben mag.

Aktenzeichen wäre sehr gut!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 13:38 von DumbTV«

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Ich habe bei der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main angerufen. Dort teilte man mir mit, dass selbst die Exemplare, die das Verwaltungsgericht rausgibt, anonymisiert sind - und zwar einschließlich des Aktenzeichens.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 13:41 von DumbTV«

T
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Danke, Knax,

aber zumindest der Kläger sollte doch im Besitz einer ungeschwärzten Version sein -
und damit machen können, was er will ;)

Öffentlichkeit bei Gericht schadet nicht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 13:43 von DumbTV«

T
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Ich habe bei der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main angerufen.

Frage:
Gibt es da eine Durchwahl- unter welcher Telefonnummer hast Du diese Auskunft bekommen...?

Und geht das auch per Fax -
also schriftlich schwarz auf weiß zum Ausdrucken?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat eines Mitstreiters nach seiner mündlichen Verhandlung am VG Darmstadt:
Zitat
Der Richter hat die Verhandlung unterbrochen für ne gute halbe Stunde um nach dem Urteil am VG in Frankfurt zu suchen. Hat es angeblich nicht gefunden!?


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D
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@all

Das Aktenzeichen ist derzeit öffentlich nicht verfügbar. Dies entspricht dem Wunsch nach Anonymität des Klägers.

Bitte dies ohne weitere Diskussion akzeptieren. Sollte eine Veröffentlichung des Aktenzeichens in Betracht kommen, wird dieses (auch) hier bekannt gegeben.

Nunmehr bitte keine weitere Diskussion hier um das Aktenzeichen.

Danke für das Verständnis.


Die Frankfurter Richter scheinen diesbezüglich auf diese Linie zu schwenken. Es gibt noch einen ähnlichen weiteren Fall, bei welchem das Aktenzeichen (1 K 5955/15 F) öffentlich ist.

Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg143608.html#msg143608


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 21:36 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das ist doch eine Argumentationsgrundlage für die eigene Klage. Endlich mal ein Gericht, das die Kläger vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden, nicht sinnlos durch den Instanzenweg zwingt.  >:D

Ohne Aktenzeichen keine Argumentationsgrundlage!

Mit allem Respekt dem Kläger gegenüber und seinen ehrenvollen Dankesbekundungen, aber in diesem Augenblick ist das anonym bleiben wollen etwas fehl am Platz. Man sollte dem Kläger klar machen, dass er ein Dokument in Händen hält, dass möglicherweise Rundfunkgeschichte schreiben könnte.

Mit der Bekanntgabe seines Aktenzeichens könnte auch seine Klage und die vieler Mitstreiter hier bald ein Ende haben.

Mit einem Aktenzeichen könnten den Anträgen auf Aussetzung in allen Klagen ein gewisser Nachdruck verliehen werden, besonders in Hessen. Wenn sich schon Richter die Mühe machen den Beschluss des Frankfurter Landgerichtes zu suchen, dann könnte dies einen besonderen Grund haben.

Dem Forum zu danken aber ein Aktenzeichen, was den gez-boykott entscheidend voran bringen könnte, zu verheimlichen, ist in meinen Augen eher widersprüchlich und könnte Zweifel an der Echtheit des Dokumentes schüren. :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 21:37 von Bürger«
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