... ich denke, der Schlüssel zum Verständnis liegt im letzten Satz des angehängten Dokuments:
"Es besteht Gelegenheit zur Äußerung binnen 2 Wochen etc. "
Das Gericht SETZT also AUS, wenn der Empfänger des Schreibens diesem Ansinnen nicht aus irgendwelchen Gründen (die das Gericht - noch - nicht kennt) binnen 2 Wochen widerspricht, richtig?
Dann wäre dies hier de facto die ERSTE BELEGTE AUSSETZUNG ?!?
Nur insoweit zum Verständnis/ zur Relativierung:
Schriftsätze in Verfahren gehen i.d.R.
beiden Verfahrensparteien zu.
Es gibt also nicht nur
einen, sondern
zwei "Empfänger des Schreibens" Da u.U. die
gegnerische Partei also Gründe vorbringen könnte, welche das Gericht mglw. dazu bewegen könnten, von deren beabsichtigter Aussetzung Abstand zu nehmen, wäre die Schlussfolgerung, dass dieses Schreiben
"de facto die ERSTE BELEGTE AUSSETZUNG" wäre, zu
voreilig.
Verbindlich wäre hier wie bei allen Verfahren nur, was wirklich unmissveständlich schwarz auf weiß steht und entschieden ist.
Alles andere bleibt Spekulation.
@alle:
Bitte hier nicht vertiefen, sondern bitte die tatsächliche, verbindliche Erfolgsmeldung abwarten.
Dies hier ist ein Sammel- und kein Diskussions-Thread.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.