Den Widerspruch kann man aber nicht koplett lesen. oder laden.
Weil unter den Querverweisen findet man nur 2 Dokumente.
- Die Pf. und Überw.Verfügung
- Bestätigung des Widerspruchs an Herrn Bölck
Einzig die Textpassage:Der betroffene Bürger legte mit Hilfe von RA Thorsten Bölck aus Quickborn am 21.9.2018 Widerspruch gegen die Pfändungs- und Überweisungsverfügung ein und beantragte beim VG Koblenz die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Zur Begründung wurde angegeben, dass es an der gesetzl. Vollstreckungsvoraussetzung fehlt, weil es keinen zu vollstreckenden Verwaltungsakt gibt.
...lässt vermuten was gemacht wurde.
Wie sähe denn der korrekte Web aus, welcher hier nicht stattfand?
Was wurde konkret als Voraussetzung vergessen?
Informationsfreiheit für alle *hust*
Danke