Das ist doch eine Argumentationsgrundlage für die eigene Klage. Endlich mal ein Gericht, das die Kläger vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden, nicht sinnlos durch den Instanzenweg zwingt.
Ohne Aktenzeichen keine Argumentationsgrundlage!
Mit allem Respekt dem Kläger gegenüber und seinen ehrenvollen Dankesbekundungen, aber in diesem Augenblick ist das anonym bleiben wollen etwas fehl am Platz. Man sollte dem Kläger klar machen, dass er ein Dokument in Händen hält, dass möglicherweise Rundfunkgeschichte schreiben könnte.
Mit der Bekanntgabe seines Aktenzeichens könnte auch seine Klage und die vieler Mitstreiter hier bald ein Ende haben.
Mit einem Aktenzeichen könnten den Anträgen auf Aussetzung in allen Klagen ein gewisser Nachdruck verliehen werden, besonders in Hessen. Wenn sich schon Richter die Mühe machen den Beschluss des Frankfurter Landgerichtes zu suchen, dann könnte dies einen besonderen Grund haben.
Dem Forum zu danken aber ein Aktenzeichen, was den gez-boykott entscheidend voran bringen könnte, zu verheimlichen, ist in meinen Augen eher widersprüchlich und könnte Zweifel an der Echtheit des Dokumentes schüren.