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Autor Thema: Zwangsvollstreckung trotz Aussetzung der Vollziehung und Klage  (Gelesen 9955 mal)

d
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Hallo alle zusammen,

Person D hat nun auch einen Brief vom OGV bekommen, dass die Zwangsvollstreckung vom MDR c/o ARD, ZDF eingeleitet wurde. Jedoch hat Person D gegen diese vollstreckbare Summe (3 Beischeide von 2013) Anfang 2014 Klage erhoben. Im Widerspruchsbescheid und diversen Stellungnahmen an das VG wurde vom BS die Vollziehung ausgesetzt. Auch hatte Person D zu voreilig einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt, welcher nach Stellungnahme des BS abgelehnt wurde (Zitat VG: " dass die Vollziehung der streitgegenständlichen Bescheide bis zum rechtskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt wird."). Bis jetzt kamen auch nur Erinnerungsschreiben mit dem derzeiten Kontostand bei Person D an.

Anfang der Woche erhielt Person D einen Festsetzungsbescheid für nicht gezahlte Beiträge ab Nov. 2013 (beklagte Bescheide sind bis Okt. 2013)  sowie den Hinweis, dass für vorangegangene Bescheide die Zwangsvollstreckung eingeleitet sei.

Da ja die Vollziehung ausgesetzt ist, überlegte sich Person D, einen erneuten Widerspruch zu verfassen und um Unterlassung solcher Drohungen zu bitten. Dazu kam Person D aber nicht, da 4 Tage später ein netter Brief vom OGV zuging. Person D hat am Donnerstag einen Termin ausgemacht, nimmt die Unterlagen sowie einen Zeugen mit.

Könnte in diesem rein fiktiven Fall der OGV die Vollstreckung aufheben, weil ja gar nicht vollstreckt wird laut BS? Gab es schon einmal so einen fiktiven Fall? Wäre es klug, das VG darüber zu informieren oder gar einen erneuten Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen?

Person D bedankt sich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2016, 23:51 von Bürger«

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Wenn die Vollstreckung schriftlich von der Landesrundfunkanstalt bestätigt "bis zum rechtsgültigen Abschluss der Klage" ausgesetzt wurde, sollte die Vollstreckungsstelle mit geeigneten Unterlagen darüber informiert werden. Sie sollte dann das Vollstreckungsersuchen an die LRA zur Überprüfung zurückgeben. Die Vollstreckungsstelle selber hat nicht die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit des Ersuchens zu überprüfen, kann es jedoch bei begründeten Verdachtsmomenten zurückgeben. Darauf würde ich bestehen. Ein vernünftiger Vollstrecker kann den Fehler auch sofort erkennen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

d
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Vielen Dank seppl für deine Antwort.

Person D hat sich ebenso bereits einige Paragraphen aus der VWGO sowie wichtige Infos aus anderen ähnlichen fiktiven Fällen hier aus dem Forum herausgesucht, um notfalls noch damit argumentieren zu können. Deine Argumentation wird Person D dann ebenso vortragen.

Ich werde in jedem Fall berichten, was bei Person D herausgekommen ist und wie es weiter geht.


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Vielleicht ist es auch sinnvoll, das Verwaltungsgericht, das den Eilantrag abgelehnt hat, über diese Ungeheuerlichkeit schriftlich zu informieren. Das alte Aktenzeichen angeben.


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Danke, Geiz ist geil.

Person D ist sich da etwas unsicher, wie es diese "Ungeheuerlichkeit" dem Gericht melden könnte. Höchstens als Information und bezugnehmend auf den abgelehnten Eilantrag. Vielleicht am Besten zusammen mit der Zustimmung zum weiteren Ruhen des Verfahrens, dessen Antrag vom fiktiven VG ironischerweise taggleich mit dem Festsetzungsbescheid zugegangen war.

Melden wird sie dies in jedem Fall und wird sich nach dem fiktiven Termin beim noch fiktiveren OGV weitere Gedanken über das "wie" machen.


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Und auf jeden Fall dem neuen Festsetzungsbescheid widersprechen.


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Und auf jeden Fall dem neuen Festsetzungsbescheid widersprechen.
Das wird Person D nach dem Termin beim fiktiven OVG tun. Das hat noch etwas Zeit, da Bescheid am 13.01. zugegangen und dieser, wie üblich, angeblich schon am 03.01. ausgestellt wurde  ;)


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Heute war ja der fiktive Termin beim fiktiven OVG. Person D nahm alles mit, in denen schriftlich vom MDR die Aussetzung bestätigt wurde. Das Ersuchen wurde Person D auch gleich ausgehändigt. Der Zeuge kam etwas später nach, aber da war die Sache schon geklärt  :D Der fiktive OVG kopierte sich 3 schriftlich vom MDR dargelegte Aussetzungen. Es fiel dann auf, wie widersprüchlich auch da vorgegangen wurde. Im Widerspruchsbescheid war diese generell ausgesetzt, in der Klageabweisung des MDR zum Eilrechtsschutz bis Dezember 2015, in der Klageerwiderung zur Anfechtungsklage bis Dezember diesen Jahres  ??? Person D wird nach Zugang des Gesprächsprotokolls vom fiktiven OVG beim VG auch darauf hinweisen und bitten, dazu eine Stellungnahme des MDR einzuholen.

Der OVG gibt das Ersuchen zur Überprüfung zurück. Nach den Formalien lächelte der OVG Person D an und meinte, er fände es gut, dass Person D den Klageweg bestritten hat  :laugh: Für den OVG sei das auch alles nicht rechtens, was da abläuft. Sowieso werde der OVG mit Ersuchen dieser Art zugeschüttet, was ihm nicht gefiel. Bei Person D war er wohl recht froh, dass er genug Beweise hatte, die Vollstreckung nicht durchführen zu müssen. Person D solle mit ihrer Klage durchhalten und den OVG privat auf dem Laufenden halten  ;)



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Bei Person D war er wohl recht froh, dass er genug Beweise hatte, die Vollstreckung nicht durchführen zu müssen.
Man muss bedenken, dass die Gerichtsvollzieher schon vor der Zwangsvollstreckungswelle des Beitragsservice meistens überlastet waren. Die müssen ja auch für "normale" Gläubiger tätig werden, irgendwann bleibt zuviel Arbeit liegen, die Gerichtsvollzieher geraten in Verzug, für alle eine Situation, die zu Streß führt. Wenn vom BS zu viele Zwangsvollstreckungen fehlerhaft sind, werden die Gerichtsvollzieher hoffentlich bald dazu übergehen, die Sache sofort an BS (oder LRA) zurückzugeben.


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Halli Hallo,

das ging schnell. Person D hat mit Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens das fiktive VG über die Ungeheuerlichkeit informiert. Heute kam mit Beschluss zur Ruhung des Verfahrens angehängtes Schreiben vom VG zurück.

Person D ist mehr als entsetzt über diese Antwort, dachte sie bisher, der fiktive Bearbeiter des VGs wäre auf ihrer Seite  >:( Der noch fiktivere OGV hat das Ersuchen zurückgegeben, eben weil ja die BS die Vollstreckung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt hat. Oder hängt sich das VG jetzt an dem Wort "Widerspruchsverfahren" auf? Das VG hat selbst in der Anragsablehnung zum Eilrechtsschutz geschrieben, dass es zwar nicht weiß, wie die Aussetzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens zu deuten sei, da ja das Widerspruchsverfahrens mit Ausstellung des Widerspruchsbescheides beendet sei, aber davon ausgeht, dass damit das Klageverfahren gemeint sei.

Person D hat nun auch vom fiktiven OVG die Kopie des Gesprächsprotokolls bekommen und wird das noch nachreichen inkl. Kopien der Textpassagen mehrer Stellungnahmen der BS, dass die Vollstreckung ausgesetzt ist.

Person D ärgert sich gerade sehr, weil der Justizbauftragte nicht in der Lage war, mal in die Akten von Person D zu schauen.

Anm. Mod. seppl: Die Schwärzungen in der PDF Datei waren nur als Ebene aufgelegt und konnten entfernt werden. Das Dokument wurde nachanonymisiert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2016, 15:24 von seppl«

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Nach dem Widerspruchsverfahren folgt das Klageverfahren, sofern man sich weigert zu bezahlen. Wenn in der Klage Aussetzung nach §80 (5) VwGo gestellt wird, ordnet das VG in der Regel an, von Vollstreckungsmaßnahmen während des Klageverfahrens abzusehen.
Zitat von: VG Düsseldorf
Der Antragsgegner (WDR) ist gebeten worden, bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen oder vorher das Gericht zu benachrichtigen.


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d
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Hallo an alle,

schon lange wollte ich euch einen kleinen "Erfolg" mitteilen, den ein Freund meines Vaters, dessen Tochter, namens Person D bei der eingeleiteten Zwangsvollstreckung zu verzeichnen hatte.

Und zwar wurde bei Person D trotz laufender Klage und Aussetzung der Vollziehung, die Zwangsvollstreckung durch den MDR eingeleitet. Nachzulesen am Anfang dieses Threads.

Person D hat sofort einen Termin bei der OGV ausgemacht und alle Stellungnahmen vom MDR, die seine Klage betreffen, vorgelegt. In diesen wurde mehrmals erwähnt, dass das Mahnverfahren ausgesetzt wird. Bei der Durchsicht ist aufgefallen, dass sich der MDR sehr widersprüchlich ausgedrückt hat. Einmal bis März 2014, 2 Seiten weiter war es dann bis Dezember 2016, in einer anderen Stellungnahme war es generell. Aber immerhin hatte Person D die schriftliche Zusage, dass die Vollziehung ausgesetzt ist. Zudem wurde genau deswegen der Eilrechtsschutz abgewiesen.

Der OGV kopierte sich die entsprechenden Seiten und gab das Vollstreckungsersuchen kostenpflichtig zurück an den MDR  :) Dann lächelte der OGV und meinte, dass er es sehr gut findet, dass Person D Klage eingereicht hat. Der OGV findet die Machenschaften so auch nicht in Ordnung, Person D soll durchhalten und den OGV auf dem Laufenden halten.

Eine Kopie des Gesprächsprotokolls wurde Person D später noch zugeschickt. In diesem wurde festgehalten, dass die Vollstreckung vorläufig eingestellt ist. Leider bekomme ich den Scan nicht klein genug, um dieses hier anzuhängen.

Das war aber noch nicht alles. Die Zwangsvollstreckung wurde mit einem neuen Festsetzungsbescheid angekündigt. Person D hat diesem widersprochen und auf seine Klage verwiesen. Nach dem Termin beim OGV bekam Person D ein Schreiben von der Rechtsabteilung des MDR. Mit originaler Unterschrift  ??? Dieses darf ich auch hier anhängen. Lest selbst.

Nicht erfreulich jedoch war die Reaktion des Gerichtes. Person D teilte diesem diese Ungeheuerlichkeit mit - trotz Mahnaussetzung doch Zwangsvollstreckung. Die Antwort habe ich auch angehangen. Person D antwortete hierauf nur, dass in den Stellungnahmen eindeutig ersichtlich ist, dass keine Vollstreckung droht und schickte das Gesprächsprotokoll des OGV, das Schreiben des MDR sowie Kopien entsprechender Seiten der Stellungnahmen (Passagen markiert) mit. Seitdem herrscht vorerst Ruhe.

Sorry für diesen langen Text. Ich will euch ermutigen. Gebt nicht auf, versucht alles, was euch möglich ist. Redet auch persönlich mit dem OGV. Der Fall von Person D zeigt, dass eine trotz Klage und bewilligter Aussetzung eingeleitete Vollstreckung erfolgreich abgewehrt werden kann - und dass es OGVs gibt, die das jetzige System der LRA auch nicht gutheißen  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2016, 21:38 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Vielen lieben Dank für diesen Bericht.

Und vor allem viel Erfolg für die zukünftigen Runden Tische.

Habe mir mal alles erwähnte auch angesehen, sehr beeindruckend, danke schön.

Wenn ich kann, werde ich auch versuchen bei einem Runden Tisch teilzunehmen :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
schon lange wollte ich euch einen kleinen "Erfolg" mitteilen [...]

Jeder Erfolg zählt!

Und irgendwann wird jemand zu uns sagen: "Wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Ausreise der RBStV als verfassungswidrig eingestuft worden ist."

(Tipp: "Genscher" und "Ausreise" in Youtube eingeben)

Der OGV findet die Machenschaften so auch nicht in Ordnung, Person D soll durchhalten und den OGV auf dem Laufenden halten.

Ja glaubst Du denn, dass die anderen "Rädchen im System" das alles in Ordnung finden, was sie machen?

Oder könnte es sein, dass der Mitarbeiter beim Beitragsservice, der Zeitungsjournalist, der Richter am Verwaltungsgericht, der Politiker nur deswegen mitmacht, weil er seinem Beruf nachgeht? Weil er Geld verdienen, ein Haus abbezahlen, eine Familie durchfüttern muss? Dass er Angst um seinen Job hat, wenn er nicht tut, was von ihm verlangt wird?

Das sind alles Menschen!


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  • Beiträge: 23
Guten Abend zusammen.

Vielen Dank für eure positiven Rückmeldungen.

@karlsruhe, ich würde mich freuen, wenn du wieder an einem Runden Tisch hier teilnehmen könntest. Die nächsten Termine stehen ja  :)

@Leo,
Und irgendwann wird jemand zu uns sagen: "Wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Ausreise der RBStV als verfassungswidrig eingestuft worden ist."

Das wäre ein Traum  ;D

Ich habe, dank Bürger, das Gesprächsprotokoll des OGV kleiner bekommen und habe es mit angehangen.

Tschakka, wir schaffen das  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2016, 23:47 von Bürger«

 
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