Hallo an alle,
schon lange wollte ich euch einen kleinen
"Erfolg" mitteilen, den ein Freund meines Vaters, dessen Tochter, namens Person D bei der eingeleiteten Zwangsvollstreckung zu verzeichnen hatte.
Und zwar wurde bei Person D
trotz laufender Klage und Aussetzung der Vollziehung, die
Zwangsvollstreckung durch den MDR eingeleitet. Nachzulesen am Anfang dieses Threads.
Person D hat sofort einen Termin bei der OGV ausgemacht und alle Stellungnahmen vom MDR, die seine Klage betreffen, vorgelegt. In diesen wurde mehrmals erwähnt, dass das
Mahnverfahren ausgesetzt wird. Bei der Durchsicht ist aufgefallen, dass sich der MDR sehr widersprüchlich ausgedrückt hat. Einmal bis März 2014, 2 Seiten weiter war es dann bis Dezember 2016, in einer anderen Stellungnahme war es generell. Aber immerhin hatte Person D die schriftliche Zusage, dass die Vollziehung ausgesetzt ist. Zudem wurde genau deswegen der Eilrechtsschutz abgewiesen.
Der OGV kopierte sich die entsprechenden Seiten und gab das
Vollstreckungsersuchen kostenpflichtig zurück an den MDR Dann lächelte der OGV und meinte, dass er es sehr gut findet, dass Person D Klage eingereicht hat. Der OGV findet die Machenschaften so auch nicht in Ordnung, Person D soll durchhalten und den OGV auf dem Laufenden halten.
Eine Kopie des Gesprächsprotokolls wurde Person D später noch zugeschickt. In diesem wurde festgehalten, dass die Vollstreckung vorläufig eingestellt ist. Leider bekomme ich den Scan nicht klein genug, um dieses hier anzuhängen.
Das war aber noch nicht alles. Die Zwangsvollstreckung wurde mit einem neuen Festsetzungsbescheid angekündigt. Person D hat diesem widersprochen und auf seine Klage verwiesen. Nach dem Termin beim OGV bekam Person D ein Schreiben von der Rechtsabteilung des MDR. Mit originaler Unterschrift
Dieses darf ich auch hier anhängen. Lest selbst.
Nicht erfreulich jedoch war die Reaktion des Gerichtes. Person D teilte diesem diese Ungeheuerlichkeit mit - trotz Mahnaussetzung doch Zwangsvollstreckung. Die Antwort habe ich auch angehangen. Person D antwortete hierauf nur, dass in den Stellungnahmen eindeutig ersichtlich ist, dass keine Vollstreckung droht und schickte das Gesprächsprotokoll des OGV, das Schreiben des MDR sowie Kopien entsprechender Seiten der Stellungnahmen (Passagen markiert) mit. Seitdem herrscht vorerst Ruhe.
Sorry für diesen langen Text. Ich will euch ermutigen. Gebt nicht auf, versucht alles, was euch möglich ist. Redet auch persönlich mit dem OGV. Der Fall von Person D zeigt, dass eine trotz Klage und bewilligter Aussetzung eingeleitete Vollstreckung erfolgreich abgewehrt werden kann - und dass es OGVs gibt, die das jetzige System der LRA auch nicht gutheißen