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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)  (Gelesen 12506 mal)

K
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Nachdem es nun einige Zeit ruhig war, mittlerweile eine fiktive Klage verloren wurde und ein fiktiver Umzug aus NRW nach Schleswig-Holstein stattfand, trudelte gestern im normalen Briefumschlag fiktiv eine Vollstreckungsankündigung der Stadt ein.

Mahnungen gab es keine.

Laut der "Vollstreckungsankündigung" der Stadt geht es angeblich um folgende "Forderungen":
Zitat
Rundfunkbeitrag 01.2013 bis 12.2014: 431,52€ (+8€ Säumniszuschlag)
Rundfunkbeitrag 01.2015 bis 03.2015:   53,94€ (+8€ Säumniszuschlag)
Rundfunkbeitrag 04.2015 bis 06.2018: 682,50€ (+8€ Säumniszuschlag)


Wie könnte Person K vorgehen?

- Brief mit "unbekannt verzogen" zurück zur Post bringen?
- Anfordern des Vollstreckungsersuchens mit dem notwendigen Leistungsbescheid?
- Öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch beim Verwaltungsgericht gegen die Vollstreckungsbehörde erheben?
- Vollstreckungsbehörde auffordern den Willen der Rundfunkanstalt ohne Vollmachtsnachweis zurückzuweisen (BGB 174 und 180)?
- Antrag auf Auskunft nach § 25 der VwVfG stellen?



Edit "Bürger": Auf Seite 1 waren der Name in der Anrede und das Kassenzeichen im rechten Textblock noch nicht anonymisiert. Kontodaten ebenfalls entfernt - wenn auch mglw. nicht problematisch, so aber auch zur Beurteilung nicht erforderlich. Ausnahmsweise angepasst. Bitte immer eigenverantwortlich gewissenhafte vollständige Anonymisierung. Danke.
Ursprünglicher Betreff "Vollstreckungsankündigung Stadt P......." vorsorglich schon mal etwas präzisiert.


Edit "Bürger" 16./17.02.2023:
Nach fiktivem Schreiben an die Stadt als Vollstreckungsbehörde samt Einwänden und Anträgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
hier nun die (vorläufige?) "Erfolgsmeldung" - welche aber augenscheinlich erst einmal nicht direkt den Gegenmaßnahmen zuzuschreiben ist,
da die Rücknahme (angeblich?) bereits 2 Tage nach Erlass des Vollstreckungsersuchens erfolgte - siehe weiter unter ;)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221376.html#msg221376

Nachdem Person A auf ihr vorab per E-Mail gesendetes und später persönlich eingereichtes Schreiben mit Einwänden und Anträgen - siehe oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
keine Antwort von der Stadt als Vollstreckungsbehörde erhielt, brachte ein fiktives
Telefonat mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde nun die gewünschte Klarheit:
Der NDR hat den Fall zurückgenommen.
[...]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221387.html#msg221387
Auf nochmalige Rückfrage bei der Stadtkasse erhielt Person A ein Abbild (siehe Anhang) der fiktiven
Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023 (angeblich? ggf. "rückdatiert?)):
Zitat von: Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023, Eingang Stadt 07.02.2023
[...] Inzwischen hat sich ein anderer Sachverhalt ergeben. Stellen Sie die Vollstreckung bitte ein. [...]
Mit freundlichen Grüßen
Norddeutscher Rundfunk


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Zur ersten schnellen Orientierung und Vermeidung von Mehrfachdiskussionen zum dem Grunde nach offensichtlich in wesentlichen Teilen vergleichbaren Sachverhalt siehe bitte bereits umfangreiche aktuelle Diskussion bzgl. NRW/ WDR unter
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0

Dort jedoch bitte keine vom dortigen Fall abschweifende individuelle Fragen zum hiesigen Fall!

Auch im hiesigen Fall scheint der anberaumte "Zahlungs-Termin" bzw. Termin zur Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse noch nicht der eigentliche "offizielle" Termin zur Vermögensauskunft zu sein, weshalb diesseits davon ausgegangen wird, dass sich die Vorgehensweise aus oben verlinktem Thread entsprechend übertragen ließe.

Es muss insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung verwirrender Mehrfachdiskussionen (und auch noch ausstehender Ergebnisse aus dem anderen Thread) geprüft werden, unter welchem individuellen Sonder-Aspekt hiesiger Thread zur Diskussion ggf. überhaupt noch freigeschaltet werden kann/ soll/ muss. Dafür bitte etwas Geduld. Ursprünglicher Betreff "Vollstreckungsankündigung Stadt P........" vorsorglich schon mal etwas präzisiert.

Zwischenzeitlich muss Person K sich eingehend(!!!) mit dem Landes-Verwaltungsverfahrensrecht und insbesondere den Vollstreckungsvoraussetzungen nach Landes-Verwaltungsvollstreckungsrecht Schleswig-Holstein vertraut machen, welche recht ähnlich zu denen von NRW formuliert zu sein seinen - siehe dazu beginnen unter
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Schleswig-Holstein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14140.0

Zusatzfrage:
Stammen die betreffenden "Festsetzungsbescheide" allesamt vom WDR?

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Vorbehaltlich der Rückmeldung zu o.g. Frage...
Stammen die betreffenden "Festsetzungsbescheide" allesamt vom WDR?

...könnte eine fiktive Person B aufgrund der Eile ggf. Gedanken an ein unverbindliches fiktives Beispiel-Schreiben (vorab per Mail) ähnlich diesem haben :angel:
Zitat von: fiktives Beispiel-Schreiben an eine fiktive Stadt bzgl. Einwände gg. die Vollstreckung
Abs.
...

An
Stadt P.
Persönlich. Ehrlich. Anders.
Die Bürgermeisterin als Vollstreckungsbehörde
FB I / Fachdienst Finanzen
SG Zahlungsverkehr und Vollstreckung
xxxxxstraße x
xxxxx P.


vorab per FAX an ..... - .............
vorab per MAIL an ...@...........

EILT! Bitte sofort bearbeiten! Termin So 12.02.2023!

Kassenzeichen ...
Ihr Schreiben vom 02.02.2023 - Vollstreckungsankündigung


hier:
- Einstellung/ Unterlassung der Vollstreckung wg. fehlender Voraussetzungen nach LVwG
- stillschweigende Aufhebung/ Erledigung des Termins 12.02.2023
- Löschung der zu meiner Person gespeicherten/ verarbeiteten Daten (DSGVO)



Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin als Vollstreckungsbehörde,
sehr geehrte/r Frau/ Herr [Nachname] als beauftagte/r Bearbeiter/in,


Ihr o.g. Schreiben nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis.

Es liegen zu meiner Person keine der in o.g. Schreiben bezeichneten Forderungen eines Gläubigers "Norddeutscher Rundfunk,, 50656 Köln" vor.
Weder existert ein diesbezüglicher Leistungsbescheid nach LVwG noch eine diesbezügliche Mahnung gem. LVwG.
Die Vollstreckung ist unzulässig, einzustellen und zu unterlassen.

Zwecks weiterer Prüfung u.a. auch von Regressansprüchen ggü. dem Verursacher des anlasslosen "Vollstreckungsersuchens/ Amtshilfeersuchens" bitte ich Sie abschließend um umgehende Zusendung einer lesbaren vollständigen Ausfertigung des lt. o.g. Schreibens Ihnen vorliegenden "Vollstreckungsersuchens/ Amtshilfeersuchens" des "Gläubigers" sowie des Vollstreckungsauftrags der Vollstreckungsbehörde - beides jeweils in amtlich beglaubigter Form.

Angesichts der Sachlage betrachte ich den bereits für diesen Sonntag(?), den 12.02.2023, anberaumten Termin als stillschweigend aufgehoben/ erledigt.

Ich beantrage hiermit Löschung der anlasslos und damit widerrechtlich an Sie übermittelten und bei Ihnen gespeicherten und verarbeiteten Daten zu meiner Person (DSGVO) und diesbezügliche abschließende schriftliche Bestätigung.

Im Falle der Nicht-Zuständigkeit für die jeweiligen Einwände und Anträge beantrage ich hiermit Verweisung an die jeweils zuständige Stelle.

Gegen jedwede Kostentragung verwahre ich mich.


Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
...
Ergänzungen 07.02.2023 in violett

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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K
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Stammen die betreffenden "Festsetzungsbescheide" allesamt vom WDR?
Ja.

Danke für die Beispiel E-Mail. Diese wird noch heute rausgeschickt.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zur Ergänzung:

1: In den entsprechenden Schreiben im Anhang des Startbeitrages könnten noch die entsprechenden Kontodaten anonymisiert werden. > Edit "Bürger" = erledigt
2: Werden Anträge (Terminverschiebung, Akteneinsicht, Aussetzung der Vollziehung) gestellt, könnte es von Vorteil sein, wenn diese an den verantworlichen Behördenleiter gesendet werden, idealerweise als Brief per Einschreiben Einwurf, damit ein Nachweis für den Empfang vorliegt.

In einem fiktiven Vollstreckungsfall in NRW könnten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung folgende Anträge beim verantwortlichen Behördenleiter gestellt worden sein, die möglicherweise auch für das Bundesland Schleswig-Holstein in etwa zutreffen könnten:

Antrag auf Ansicht des Vollstreckungs- und Amtshilfeersuchens
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220970.html#msg220970
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34317.msg208224.html#msg208224

Antrag auf Terminverschiebung/Fristverlängerung
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Antrag auf Akteneinsicht
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg193171.html#msg193171

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bzw.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196653.html#msg196653


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2023, 10:24 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Siehe obige Ergänzungen in violett
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206

Nachweislich und rechtsverbindlich wäre auch ein FAX vorab - jedenfalls schneller und gewisser als jedes Einschreiben, bei welchem man bis zum Eingang des Rückscheins nicht weiß, ob das nun schon eingegangen ist oder nicht :angel: Hinweis: Der "Termin" ist schon diesen Sonntag(!) 12.02.2023.

Alternativ: Persönliche Abgabe (unter Hinweis auf Dringlichkeit/ sofortige Vorlage/ Bearbeitung) direkt vor Ort mit Eingangsstempel auf Duplikat für die eigenen Unterlagen.

> Hier bitte dann kurze Erledigungs-Info mit der anonymisierten fiktiven Finalfassung als kopierbares Text-Zitat.


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K
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Am 07.02. Mittag ging das an obigem Beispiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206
orientierte Schreiben fiktiv per Mail an die Sachbearbeiterin.

Da bisher noch keine Antwort kam, wird am 09.02. fiktiv bei der Stadt persönlich das Schreiben abgegeben, um den Eingangsstempel zu erhalten.

Zitat von: fiktives Schreiben an eine fiktive Stadt bzgl. Einwände gg. die Vollstreckung
EILT! Bitte sofort bearbeiten! Termin So 12.02.2023!
Kassenzeichen XY
Ihr Schreiben vom 02.02.2023 - Vollstreckungsankündigung

hier:
- Einstellung/Unterlassung der Vollstreckung wg. fehlender Voraussetzungen nach LVwG
- stillschweigende Aufhebung/Erledigung des Termins 12.02.2023
- Löschung der zu meiner Person gespeicherten/verarbeiteten Daten (DSGVO)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin als Vollstreckungsbehörde,
sehr geehrte Frau H als beauftragte Bearbeiterin,

Ihr o.g. Schreiben nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis.

Es liegen zu meiner Person keine der in o.g. Schreiben bezeichneten Forderungen eines Gläubigers "Norddeutscher Rundfunk,, 50656 Köln" vor.
Weder existiert ein diesbezüglicher Leistungsbescheid nach LVwG noch eine diesbezügliche Mahnung gem. LVwG.
Die Vollstreckung ist unzulässig, einzustellen und zu unterlassen.

Zwecks weiterer Prüfung u.a. auch von Regressansprüchen ggü. dem Verursacher des anlasslosen "Vollstreckungsersuchens/Amtshilfeersuchens" bitte ich Sie abschließend um umgehende Zusendung einer lesbaren vollständigen Ausfertigung des lt. o.g. Schreibens Ihnen vorliegenden "Vollstreckungsersuchens/Amtshilfeersuchens" des "Gläubigers" sowie des Vollstreckungsauftrags der Vollstreckungsbehörde - beides jeweils in amtlich beglaubigter Form.

Angesichts der Sachlage betrachte ich den bereits für diesen Sonntag(?), den 12.02.2023, anberaumten Termin als stillschweigend aufgehoben/erledigt.

Ich beantrage hiermit Löschung der anlasslos und damit widerrechtlich an Sie übermittelten und bei Ihnen gespeicherten und verarbeiteten Daten zu meiner Person (DSGVO) und diesbezügliche abschließende schriftliche Bestätigung.

Im Falle der Nicht-Zuständigkeit für die jeweiligen Einwände und Anträge beantrage ich hiermit Verweisung an die jeweils zuständige Stelle.

Gegen jedwede Kostentragung verwahre ich mich.

Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen


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Eingangsstempel erhalten.

Ist es ratsam, die von Markus KA genannten Anträge hinterher zu schieben oder erstmal deren fiktive Antwort abzuwarten?


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Eine fiktive Person B würde erst mal abwarten, da der für Sonntag anberaumte Termin ja augenscheinlich noch kein (potenziell kritischer) Termin zur Vermögensauskunft ist. Etwaige weitere oder präzisierte Anträge könnten bzw. würden ggf. erst dann gestellt werden, wenn die Vollstreckung unbeeindruckt fortgesetzt werden sollte - z.B. mit Anberaumung eines Termins zur Vermögensauskunft o.ä.

Der allerwesentlichste Antrag auf Einstellung/Unterlassung der Vollstreckung wg. fehlender Voraussetzungen nach LVwG ist mit dem Schreiben ja gestellt.
Wenn die Vollstreckungsstelle das nicht interessiert, dann würden sie vmtl. auch jegliche andere Anträge nicht interessieren.

Das wundersame Wörtchen "stillschweigend" soll bewirken, dass - sofern seitens der Vollstreckungsstelle keine anderslautende Mitteilung erfolgt - (stillschweigend) davon ausgegangen werden kann, dass der für Sonntag anberaumte Termin aufgehoben/ erledigt ist.

Es wäre nicht auszuschließen, dass aufgrund der vorgebrachten Einwände der Vorgang zunächst an den NDR zurückgegeben wird oder mglw. bereits wurde - zwecks dortiger Prüfung und Mitteilung an die Stadtkasse, ob/wie ggf. weiter verfahren werden soll.

Falls in 1-2 Wochen noch keine neueren Erkenntnisse vorliegen sollten, könnte ggf. eine Sachstandsanfrage bei der Vollstreckungsstelle in Betracht gezogen werden. Man will ja vielleicht nicht dauerhaft in der Luft schweben... ::) sondern etwas Klarheit haben.

Person B würde aber erst mal schauen, ob/was bis dahin passiert ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2023, 19:19 von Bürger«
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Vorsorglicher Hinweis:
Fall eine betroffene Person ggf. eine mehrwöchige Abwesenheit planen sollte, stellt sich die Frage, ob sie nicht rechtzeitig vor einer solchen mehrwöchigen Abwesenheit bei der fiktiven Stadtkasse den aktuellen Sachstand und weiteren Verlauf abklären und ggf. vorsorglich (aber auch nachweislich) ihre "Verhinderung vom ... bis ... aus persönlichen Gründen ankündigen" sollte...
...damit z.B. im Nachgang z.B. bei einer Abwehr etwaiger dennoch eingeleiteter Maßnahmen belegt werden kann, dass die Stadtkasse von der Verhinderung vorab rechtzeitig in Kenntnis gesetzt war und eine Fortsetzung der Maßnahmen unter Ausnutzung der Verhinderung der betroffenen Person erfolgte.

Das Leeren eines Briefkastens in dieser Zeit durch eine nicht weitergehend bevollmächtigte Person würde etwaige - mglw. konsequenzenreiche - Termine nicht aufschieben.

Eine Nachfrage könnte ja schließlich auch ergeben, dass der Vorgang bereits eingestellt/ zurückgegeben sei... ;)

Sofern nur noch wenige Tage bis zu einer etwaigen Abwesenheit verbleiben sollten, sollte vmtl. besser unverzüglich und persönlich vorgesprochen + die gegenseitigen Informationen zur Niederschrift festgehalten werden (also auch die möglichen Abwesenheits-Daten), da Schriftverkehr/ Mail zu lange dauert bzw. ohne rechtzeitige Rückmeldung ungewünschte Unsicherheit besteht.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ist es ratsam, die von Markus KA genannten Anträge hinterher zu schieben oder erstmal deren fiktive Antwort abzuwarten?

Ob etwas ratsam sein könnte oder nicht, hängt immer von den persönlichen Lebensbedingungen ab und kann das Forum nicht beurteilen ohne zu spekulieren.
Das Forum kann lediglich auf Möglichkeiten hinweisen. Die Entscheidung etwas zu tun, bleibt einer Person selbst überlassen.

Abwarten könnte eine Strategie sein, sofern man es sich leisten und mit den möglichen Reaktionen der Gegenseite umgehen kann.

Eine andere Strategie könnte es aber auch sein, entsprechenden Mitteln und Möglichkeiten zu nutzen, um ein Verfahren selbst zu führen oder zu lenken.


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K
  • Beiträge: 17
Eine Idee, die K fiktiv gekommen sein könnte:
Ist es durch den neuen FB
Festsetzungsbescheid vom NDR für Zeitraum in NRW (Zuständ.-Bereich WDR)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36977.0
nicht möglich, den Bumerang-Effekt zu nutzen?
Der Bumerangeffekt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25185.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2023, 20:47 von Bürger«

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Die Frage ist ja zunächst, ob dies oder zusätzlich zu den bereits gestellten wesentlichen Anträgen weitere Anträge aktuell überhaupt noch nötig ist/ sind...
...oder ob der Vorgang nicht bereits "auf Eis gelegt" oder mittlerweile sogar schon gänzlich vom Tisch ist? ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2023, 11:58 von Bürger«
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K
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Nachdem Person A auf ihr vorab per E-Mail gesendetes und später persönlich eingereichtes Schreiben mit Einwänden und Anträgen - siehe oben
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keine Antwort von der Stadt als Vollstreckungsbehörde erhielt, brachte ein fiktives
Telefonat mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde nun die gewünschte Klarheit:

Der NDR hat den Fall zurückgenommen.

Ob Person A denn keine Info von denen erhalten hätte?
Person A bräuchte diesbezüglich nichts zu befürchten.


Danke an alle für den Input!


Edit "Bürger": Beitrag etwas angepasst. Gratulation zu diesem (vorläufigen?) "Erfolg"! ;)


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K
  • Beiträge: 17
Auf nochmalige Rückfrage bei der Stadtkasse erhielt Person A ein Abbild (siehe Anhang) der fiktiven
Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023 (angeblich? ggf. "rückdatiert?)):
Zitat von: Rücknahme des Vollstreckungsersuchens vom 01.02.2023 durch den NDR vom 03.02.2023, Eingang Stadt 07.02.2023
Finanzbuchhaltung
- 07.02.2023
Eingegangen
[Anm.: Stempel der Stadt]


ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
...

Datum 03.02.2023

Stadt P[...] Stadtkasse
...

Unser Ersuchen vom 01.02.2023 über 1.191,96 EUR - Beitragsnummer [...] -
[...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.02.2023 haben wir Sie beauftragt, gegen oben genannten Schuldner die Zwangsvollstreckung durchzuführen.

Inzwischen hat sich ein anderer Sachverhalt ergeben. Stellen Sie die Vollstreckung bitte ein. Eine Rücksendung des Ersuchens ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Norddeutscher Rundfunk

Da dieses Rücknahme-Schreiben (angeblich?) am 03.02.2023 und somit bereits einen Tag nach der Vollstreckungsankündigung der Stadt vom 02.02.2023 erstellt wurde (bzw. gerade einmal 2 Tage nach Erlass des Ersuchens an die Stadt), werden die fiktiven Gegenmaßnahmen mglw. nicht der Anlass oder Grund für die Rücknahme sein - jedoch war der Eingang*** der Rücknahme gem. Eingangsstempel 07.02.2023 und also taggleich mit der ersten Nachricht an die Stadtkasse - siehe oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221233.html#msg221233
Am 07.02. Mittag ging das an obigem Beispiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206
orientierte Schreiben fiktiv per Mail an die Sachbearbeiterin.

***Edit: Soweit Person A bekannt, ist dieses Schreiben auf dem Postweg eingegangen, da die Stadtkasse noch nicht digital sei, wie Person A gestern fiktiv mitgeteilt worden sein könnte.

Über Anlass/ Gründe der Rücknahme sowie auch, warum die Stadt nach Eingang dieser Rücknahme am 07.02.2023 die betroffene Person nicht unverzüglich von sich aus informiert hat, dass sie ihre Vollstreckungsmaßnahmen nicht weiterbetreiben wird, kann Person A vorerst nur spekulieren.


Edit "Bürger": Abbild verkleinert/ Anonymisierung ergänzt. Beitrag bearbeitet/ Zitat ergänzt.
Mit einem offensichtlich frühestens am 13.02.2023 fiktiv eingelegten aktuellen Widerspruch gegen einen neuerlichen "Festsetzungsbescheid"
Festsetzungsbescheid vom NDR für Zeitraum in NRW (Zuständ.-Bereich WDR)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36977.msg221328.html#msg221328
kann es offensichtlich auch nicht in Zusammenhang stehen - allenfalls ggf. mit dem Erlass dieses Bescheides zum 01.02.2023 = taggleich mit dem Vollstreckungsersuchen.
***Zur Eingrenzung der Spekulationen könnte es noch wichtig/ interessant sein zu erfahren, auf welchem Übermittlungsweg diese Rücknahme bei der Stadtkasse einging, d.h. postalisch (einfache Briefsendung? förmliche Zustellung?), per FAX (hätte dann aber vmtl. die üblichen Kennungen von FAX-Blättern incl. Datum, Nummer, etc.) oder elektronisch (per Email, per "besonderer Schnittstelle" o.ä.).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2023, 13:35 von Bürger«

 
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