Eine fiktive Person B würde erst mal abwarten, da der für Sonntag anberaumte Termin ja augenscheinlich noch kein (potenziell kritischer) Termin zur Vermögensauskunft ist. Etwaige weitere oder präzisierte Anträge könnten bzw. würden ggf. erst dann gestellt werden, wenn die Vollstreckung unbeeindruckt fortgesetzt werden sollte - z.B. mit Anberaumung eines Termins zur Vermögensauskunft o.ä.
Der
allerwesentlichste Antrag auf Einstellung/Unterlassung der Vollstreckung wg. fehlender Voraussetzungen nach LVwG ist mit dem Schreiben ja gestellt.
Wenn die Vollstreckungsstelle
das nicht interessiert, dann würden sie vmtl. auch jegliche andere Anträge nicht interessieren.
Das wundersame Wörtchen "stillschweigend" soll bewirken, dass - sofern seitens der Vollstreckungsstelle keine anderslautende Mitteilung erfolgt - (stillschweigend) davon ausgegangen werden kann, dass der für Sonntag anberaumte Termin aufgehoben/ erledigt ist.
Es wäre nicht auszuschließen, dass aufgrund der vorgebrachten Einwände der Vorgang zunächst an den NDR zurückgegeben wird oder mglw. bereits wurde - zwecks dortiger Prüfung und Mitteilung an die Stadtkasse, ob/wie ggf. weiter verfahren werden soll.
Falls in
1-2 Wochen noch keine neueren Erkenntnisse vorliegen sollten, könnte ggf. eine
Sachstandsanfrage bei der Vollstreckungsstelle in Betracht gezogen werden. Man will ja vielleicht nicht dauerhaft in der Luft schweben...
sondern etwas Klarheit haben.
Person B würde aber erst mal schauen, ob/was bis dahin passiert