Dann könnte (sollte?) ggf.
mit sofortiger Wirkung in so ziemlich
jedem Widerspruch und jeder Klage, welche/r sich u.a. auch auf den
Auftrag, die Auftragserfüllung, den "beitragsrechtfertigenden Vorteil" etc. bezieht, auf dieses noch offene Verfahren berufen und entsprechend
Aussetzung/ Ruhendstellung bis zur abschließenden Entscheidung in diesem Verfahren BVerwG 6 C 5.24 beantragt werden...
![Wink ;)](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/wink.gif)
...z.B. in Verbindung mit einer
Bitte um stillschweigende Fristgewährung von drei Monaten nachdem die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren mir bekannt geworden sein wird, damit ich die für mich unter meinen persönlichen Umständen erforderliche Zeit habe, bzgl. der auf mein Verfahren übertragbaren Aspekte im Interesse meines persönlichen Rechtsschutzes noch vortragen zu können und entsprechend gehört werden kann.
Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen - dazu sollte ggf. ein gut aufbereiteter eigenständiger Thread
mit aussagekräftigem Thread-Betreff erstellt werden - als aktuelle/r Aktion/ Aufruf.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Aktuelle Meldungen zur Entscheidung des BVerwG über die Zulassung der Revision siehe u.a. unter
Revisionszulassung bzgl. Beitrag/Programm: "große Sprengkraft f. ARD u. ZDF" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37976.0
Siehe/ Beachte bitte auch nunmehr im Einstiegsbeitrag ergänzte Link-Sammlung zu dieses Thema tangierenden Threads im Forum.