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Autor Thema: Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß  (Gelesen 17037 mal)

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Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
Quelle: Die Welt

Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch.

Das Gericht beanstandete in seinem Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Das sei nicht gerecht.

Inhaber von mehreren Wohnungen müssen nur einmal zahlen, entschied das Gericht, und können sich den Beitrag der auf Antrag zurückerstatten lassen.

Die übrige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung ist demnach aber rechtens.

Die Richter des Ersten Senats hatten zu entscheiden, ob das neue Modell womöglich verfassungswidrig ist. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger (...)

(Urteils-) Begründung und Diskussion:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

Weiterlesen:
https://www.welt.de/politik/article179534246/Bundesverfassungsgericht-Rundfunkbeitrag-im-Wesentlichen-verfassungsgemaess.html

Diskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

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Golem, 18.07.2018

URTEIL
Bundesverfassungsgericht schränkt Rundfunkbeitrag leicht ein

Der Rundfunkbeitrag bleibt, darf aber nicht für Zweitwohnungen erhoben werden. Der potentielle Nutzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reicht aus, dass alle dafür zahlen müssen. Artikel veröffentlicht am 18. Juli 2018, 10:26 Uhr ,


Zitat
Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Das gab der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 18. Juli 2018 bekannt. Dass der Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen zu leisten ist, sei jedoch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Die Landesgesetzgeber müssen bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung treffen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/urteil-bundesverfassungsgericht-schraenkt-rundfunkbeitrag-leicht-ein-1807-135533.html


Danke an User pepilo für den Hinweis.

Diskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
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Zeit, 18.07.2018

Rundfunkbeitrag: Das Geld haben sie sicher

Laut Bundesverfassungsgericht sind 17,50 Euro im Monat eine gerechtfertigte Rundfunkgebühr. Aber über die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sendungen sagt das nichts.

Ein Kommentar von Heinrich Wefing

Zitat
Viel besser, kann man wohl sagen, hätte es für ARD, ZDF und Deutschlandradio in Karlsruhe nicht laufen können. Die Intendantinnen und Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürften sich heute Morgen in den Armen liegen, mindestens virtuell in ihren Schaltkonferenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Finanzierung ihrer Anstalten gesichert, mutmaßlich für viele Jahre, und im Wesentlichen alle Klagen gegen den geltenden Rundfunkbeitrag abgewiesen, mit nur einer Ausnahme, die nicht sonderlich ins Gewicht fällt. Mehr noch: Die Richter des Ersten Senats bestätigten den Öffentlich-Rechtlichen in fast pathetischen Worten, einen Auftrag zu erfüllen, der "wesentlich" sei für die Demokratie. […]

Weiterlesen auf:
https://www.zeit.de/kultur/film/2018-07/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-urteil-verfassungskonform

Diskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
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Merkur, 18.07.2018

Bundesverfassungsgericht hat entschieden
"GEZ"-Urteil gefallen: Das müssen Sie jetzt zum Rundfunkbeitrag wissen

"GEZ"-Urteil: Gegen den Rundfunkbeitrag gab es eine Flut von Klagen. Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß.

von Simona Asam

Zitat
[…]
ARD-Vorsitzender nennt Verfassungsgerichtsurteil "wegweisend"

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur weitgehenden Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. "Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten“, sagte er am Mittwoch nach der Verkündung in Karlsruhe. "Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil."

Die Entscheidung bestätige "die große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie". Die Richter hätten darüber hinaus klargestellt, dass angesichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote auch im Internet die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen wachse und eben gerade nicht sinke. […]

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/gez-urteil-gefallen-bundesverfassungsgericht-rundfunkgebuehr-wissen-zr-10040063.html

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Berliner Morgenpost
Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht mahnt Korrekturen an
https://www.morgenpost.de/kultur/tv/article214861773/Rundfunkbeitrag-Bundesverfassungsgericht-faellt-Urteil.html

Tagesspiegel
Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß
https://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-in-wesentlichen-punkten-verfassungsgemaess/22811662.html

Hamburger Abendblatt
Rundfunkgebühren: Richter mahnen Korrekturen an
https://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article214861773/Rundfunkbeitrag-Bundesverfassungsgericht-faellt-Urteil.html

Manager Magazin
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung verfassungswidrig
http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-weitgehend-verfasssungsgemaess-a-1219014.html

Cicero (Abo)
Rundfunkbeitrag - Wollt ihr den totalen Markt?
https://www.cicero.de/innenpolitik/kritik-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-gez-nobillag-schweiz-bundesverfassungsgericht/plus

FAZ (YouTube-Video)
Rundfunkbeitrag: „Der Ball liegt in der Politik“
Zitat
Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist gesichert. Doch die Medienlandschaft hat sich gewandelt – und die Frage der Wettbewerbsverzerrung muss politisch neu aufgerollt werden, fordert F.A.Z.-Ressortleiter Reinhard Müller in der Video-Analyse.
https://youtu.be/ne8NC1JCKUM

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Frankfurter Allgemeine:

Wirklichkeitsfremder geht es nicht

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen? Ein Kommentar.
...
Es verwundert nur eins: Wenn alle anderen Punkte, die von den Beschwerdeführern, deren Fälle die Verfassungsrichter aufgegriffen haben, angesprochen werden, nicht ins Gewicht fallen – warum soll dann ausgerechnet für eine Zweitwohnung kein Beitrag anfallen? Nur weil jemand nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann? Wo doch die tatsächliche Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sonst gar keine Rolle spielt, also komplett egal ist? Schon komisch, irgendwie.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html

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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Bildquelle: http://up.picr.de/27517058st.png

telepolis (heise.de), am 18.07.2018
Karlsruhe erklärt Zweitwohnungs-Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig
von Peter Mühlbauer
Zitat
Verweise auf "nicht verzerrte" Wiedergabe einer "Vielfalt der Meinungen" öffnen Raum für inhaltsorientierte Klagen [...]

Signalabschaltung, mangelnde Bandbreite und Programm könnten Klagegrundlagen werden
[...] Einen weiteren Einstieg für neue Klagen bietet ein anderer Teil der Begründung: Die Erklärung, dass ein Rundfunkbeitrag als "nichtsteuerlicher Beitrag" vom Gesetzgeber gerechtfertigt werden kann, wenn damit ein Informationsangebot gewährleistet wird, das ohne die Zwänge kommerzieller Angebote eine "Vielfalt der Meinungen" wiedergibt - und zwar "nicht verzerrt". Daran, dass das bei den häufig als Zentren des Konformitätsdrucks wahrgenommenen ARD und ZDF derzeit tatsächlich der Fall ist, werden in Sozialen Medien seit Jahren erhebliche Zweifel laut. Wertet jemand die Beispiele, die sich dort angesammelt haben, in einer quantitativen Studie aus, wäre diese möglicherweise eine Grundlage für ein Verfahren, das die öffentlich-rechtlichen Sender zu Änderungen zwingen könnte.

EuGH will im Herbst entscheiden, Gutachter legt Stellungnahme am 26. September vor
[...] Unabhängig von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH wird die Voraussetzung für eine langfristige nutzungsunabhängige Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Sender eine allgemeine Akzeptanz dieser Sender sein. Inwieweit diese aktuell noch gegeben ist, ist zweifelhaft: In einer Umfrage aus dem März sprachen sich nur mehr 55 Prozent der Befragten für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus, eine starke Minderheit von 39 Prozent ist mittlerweile dagegen. Sie nutzt lieber Netflix, Amazon und Soziale Medien.
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Karlsruhe-erklaert-Zweitwohnungs-Rundfunkbeitrag-fuer-verfassungswidrig-4114036.html


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Uwe

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Quelle Logo:https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/s599f20ad161ee68f/image/i5644908d3a0c10c4/version/1495102778/image.jpg
Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform
Rundfunkbeitrag: Diese Sonderregeln und Spartipps gibt es


Quelle: Deutsche Handwerkers Zeitung 19.07.2018


Zitat
Vergangene Woche entschied das BVerfG, dass der #Rundfunkbeitrag verfassungskonform ist. Als Reaktion auf unseren Beitrag erreichte uns diese Zuschrift (gekürzte Fassung). Was meint ihr?

weiterlesen auf:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/rundfunkbeitrag-was-rechtlich-gilt/150/3098/327119


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