Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/weltn24.pngRundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäßQuelle: Die WeltDer Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch.
Das Gericht beanstandete in seinem Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Das sei nicht gerecht.
Inhaber von mehreren Wohnungen müssen nur einmal zahlen, entschied das Gericht, und können sich den Beitrag der auf Antrag zurückerstatten lassen.
Die übrige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung ist demnach aber rechtens.
Die Richter des Ersten Senats hatten zu entscheiden, ob das neue Modell womöglich verfassungswidrig ist. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.
Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger (...)
(Urteils-) Begründung und Diskussion:https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.htmlWeiterlesen:https://www.welt.de/politik/article179534246/Bundesverfassungsgericht-Rundfunkbeitrag-im-Wesentlichen-verfassungsgemaess.htmlDiskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
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