1 Cent pro Monat ergibt 48 Cent im Zeitraum von 4 Jahren.
Wenn 1 Cent Beitragserhöhung zu 18.115.000 Euro Mehreinnahmen führen soll, dann geht man von 37.740.000 vollen Beiträgen aus.
Um diese Zahl zu überprüfen, müsste man die Zahl der angemeldeten Wohnungen um die Zahl der ganz oder zu 2/3 befreiten Wohnungen und der Wohnungen, für die man die Beiträge nicht eintreiben kann (Forderungsausfälle), reduzieren.
Auf den Seiten 228 ff. wird das aber nicht klar durchgerechnet: die Rundfunkanstalten gehen anscheinend von 34,5 Mio Wohnungen aus, die einen vollen Beitrag leisten.
Hinzu kommen von den 0,4 Mio beitragsreduzierten Wohnungen (Blinde etc.) wohl noch 0,133 zusätzliche volle Beiträge. Muss man davon die Forderungsausfälle in Höhe von 2,65% noch abziehen (das wären dann 0,9 Mio Beiträge weniger)? Was ist mit den 0,9 Mio ruhenden Beiträgen? Werden die nicht auch irgendwann geltend gemacht?
Die Kommission geht davon aus, dass 500.000 Wohnungen mehr beitragspflichtig sein werden als von den Rundfunkanstalten angemeldet.
Man wäre dann aber schon über 34,2 Mio realisierbare Beiträge.
Hinzu kommen dann noch die Beiträge aus dem nicht privaten Bereich. Da sind leider überhaupt keine Anhaltspunkte vorhanden, wie viele volle Beiträge die 3,78 Mio Betriebsstätten liefern. Das sind aber selbst bei einem Drittelbeitrag schon 1,26 Mio.
Die Hotel- und Gästezimmer und Kraftfahrzeuge müssen wohl jeweils nur einen Drittelbeitrag zahlen. Das wären dann 1,9 Mio volle Beiträge.
Damit wären wir bei mindestens 37,36 Mio. Dazu kämen dann die Mehrbeiträge aus allen größern Betrieben (mindestens 10 Mitarbeiter), die mehr als einen Drittelbeitrag zahlen.
Ich würde tippen, dass das mehr als die 400.000 Beiträge sind, die in der Rechnung noch fehlen.
Edit "Bürger" @alle:
Folgekommentare mussten der Thementreue wegen entfernt werden.
Es geht hier im Thread nicht um den angemeldeten, genehmigten oder tatsächlichen Bedarf, den Auftrag o.ä. - sondern um die Berechnungsformel, wie der genehmigte Bedarf in den einzelnen monatlichen Basis-"Rundfunkbeitrag" umgerechnet wird. Der Thread-Betreff wurde daher im Rahmen der verbleibenden Zeichenzahl nochmals präzisiert:
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Bitte nur zu dieser Frage hier diskutieren. Das ist eine eher mathematische/ statistische Frage.
Ledigliche Unmutsbekundungen, die nichts konstruktiv zur Klärung beitragen, werden - aus Kapazitätsgründen ggf. ohne gesonderte Mitteilung - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis, konstruktive Mitwirkung und die Berücksichtigung.