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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 27. Februar 2020, 00:03

Titel: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: Bürger am 27. Februar 2020, 00:03
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den
(monatlichen Basis-)"Rundfunkbeitrag"?


Dem aktuellen, über 400 seitigen "KEF-Bericht"-Pamphlet unter
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33355.0
[...]
Zitat
Der 22. KEF-Bericht steht hier zum Download zur Verfügung. Eine Zusammenfassung findet sich auf S. 17 ff.
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf
ist mit der Suche nach "18,36" einzig auf Seite 328 (siehe hiesiger Anhang) eine Art "Herleitung" der 18,36 € zu entnehmen, allerdings nur in Bezug auf "bisherige Anteile" und einer "Erhöhung" basierend auf dem bisherigen Wert von 17,50 €.

Das ist aus diesseitiger Sicht nicht nachvollziehbar/ nicht transparent.

Man würde diesseitig erwarten, dass eine Berechnungs-Formel ähnlich dieser nachvollziehbar dargelegt würde - stark vereinfacht:
Zitat
genehmigter Gesamt-Bedarf / Monate des Bedarfszeitraums / Anzahl abgabepflichtiger Einheiten

> Am genehmigten Gesamt-Bedarf kann die KEF herumdoktern (mittelbar auch ARD-ZDF-GEZ, in dem in Vorausschau von Kürzungen entsprechend erhöhter Bedarf angemeldet wird = "Katz-und-Maus-Spiel") > das ist hier nicht das zu diskutierende Thema!!!
> Der Bedarfszeitraum ist fix (zumindest solange nicht für "unseren gemeinsamen Rundfunk" eine neue Zeitrechnung/ ein neuer Kalender etabliert wird).
> Entscheidend für den monatlichen Endbetrag verbleibt dann noch die
Anzahl der "abgabepflichtigen Einheiten", also
- "beitragspflichtige Wohnungen nach RBStV" abzgl. ermäßigte/ befreite
- "beitragspflichtige Betriebsstätten nach RBStV" in Abhängigkeit ihrer Beschäftigtenanzahl
- "beitragspflichtige KFZ nach RBStV"

Es finden sich im Bericht zwar hier und da Angaben zu "beitragspflichtigen Wohnungen" und "beitragspflichtigen Betriebsstätten", der schnellen Durchsicht und dem vorläufigen Verständnis nach eher Zahlen aus den Daten-"Beständen" von ARD-ZDF-GEZ, welche ja aber nicht die Realität widerspiegeln.

Es besteht daher der Verdacht, dass die Ermittlung der monatlichen "Rundfunkbeitrags"-Grundeinheit von nunmehr 18,36 € nur eine "Schätzung"/"Vermutung" (an der Grenze zur "Willkür"?) ist, weil
a) die Annahmen zu den zugrundegelegten "beitragspflichtigen Einheiten" erheblich abweichen könnten bzw. dürften von der Anzahl der nach RBStV tatsächlich "beitragspflichtigen Einheiten", es aber keine verlässliche und überprüfbare Basis-Datenlage dazu gibt (das geht schon bei der Normenunklarheit bzgl. "Wohnungen i.S.d. RBStV" los - über lediglich auf Selbstauskünften beruhenden Abgleich der übermittelten und anderweitig gesammelten Daten usw.)
b) die Formel nicht transparent ist

Wer kennt die genaue Formel?
Wie könnte zu dieser Frage weiter vorgegangen werden?



Edit "Bürger" - einige gesammelte Links zum Thema:
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19048.0
Ab Januar 2022 acht neue Mitglieder in der KEF (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35867.0
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26691.0
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Expertenkommission KEF erhält mehr Briefe: Zahler beschweren sich immer öfter (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25724.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen !!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: GesamtSchuldner am 27. Februar 2020, 02:15
1 Cent pro Monat ergibt 48 Cent im Zeitraum von 4 Jahren.
Wenn 1 Cent Beitragserhöhung zu 18.115.000 Euro Mehreinnahmen führen soll, dann geht man von  37.740.000 vollen Beiträgen aus.

Um diese Zahl zu überprüfen, müsste man die Zahl der angemeldeten Wohnungen um die Zahl der ganz oder zu 2/3 befreiten Wohnungen und der Wohnungen, für die man die Beiträge nicht eintreiben kann (Forderungsausfälle), reduzieren.

Auf den Seiten 228 ff. wird das aber nicht klar durchgerechnet: die Rundfunkanstalten gehen anscheinend von 34,5 Mio Wohnungen aus, die einen vollen Beitrag leisten.
Hinzu kommen von den 0,4 Mio beitragsreduzierten Wohnungen (Blinde etc.) wohl noch 0,133 zusätzliche volle Beiträge. Muss man davon die Forderungsausfälle in Höhe von 2,65% noch abziehen (das wären dann 0,9 Mio Beiträge weniger)? Was ist mit den 0,9 Mio ruhenden Beiträgen? Werden die nicht auch irgendwann geltend gemacht?
Die Kommission geht davon aus, dass 500.000 Wohnungen mehr beitragspflichtig sein werden als von den Rundfunkanstalten angemeldet.
Man wäre dann aber schon über 34,2  Mio realisierbare Beiträge.

Hinzu kommen dann noch die Beiträge aus dem nicht privaten Bereich. Da sind leider überhaupt keine Anhaltspunkte vorhanden, wie viele volle Beiträge die 3,78 Mio Betriebsstätten  liefern.  Das sind aber selbst bei einem Drittelbeitrag schon 1,26 Mio.
Die Hotel- und Gästezimmer und Kraftfahrzeuge müssen wohl jeweils nur einen Drittelbeitrag zahlen. Das wären dann 1,9 Mio volle Beiträge.

Damit wären wir bei mindestens 37,36 Mio. Dazu kämen dann die Mehrbeiträge aus allen größern Betrieben (mindestens 10 Mitarbeiter), die mehr als einen Drittelbeitrag zahlen.

Ich würde tippen, dass das mehr als die 400.000 Beiträge sind, die in der Rechnung noch fehlen.


Edit "Bürger" @alle:
Folgekommentare mussten der Thementreue wegen entfernt werden.
Es geht hier im Thread nicht um den angemeldeten, genehmigten oder tatsächlichen Bedarf, den Auftrag o.ä. - sondern um die Berechnungsformel, wie der genehmigte Bedarf in den einzelnen monatlichen Basis-"Rundfunkbeitrag" umgerechnet wird. Der Thread-Betreff wurde daher im Rahmen der verbleibenden Zeichenzahl nochmals präzisiert:
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Bitte nur zu dieser Frage hier diskutieren. Das ist eine eher mathematische/ statistische Frage.
Ledigliche Unmutsbekundungen, die nichts konstruktiv zur Klärung beitragen, werden - aus Kapazitätsgründen ggf. ohne gesonderte Mitteilung - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis, konstruktive Mitwirkung und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: ope23 am 27. Februar 2020, 17:14
Vielen Dank für das Reinstellen der Seite.  :)

Es sind 32625 M€ noch zu decken - durch den Rundfunkbeitrag.

Die KEF setzt als eine Art "Wechselkurs" an, dass 1 ct Zwangsabgabe einen Betrag von 18,115 M€ deckt.

Einfache Division ergibt, dass für besagte 32625 M€ eine Zwangsabgabe von 18,01 € abzupressen ist.
Diese Zahl steht auch drin.

Für die Landesmedienanstalten errechne ich rückwärts aus den angegebenen 0,35 € einen noch zu deckenden Bedarf von 634 M€. Diesen Betrag finde ich erstmal allerdings nicht so schnell auf der Seite, aber mit dem Sehen von örR-(Fake)Texten habe ich es nicht so.

Es geht nun auch darum, wie man auf den og. Wechselkurs 1 ct Zwang = 18,115 M€ kommt.

(Hallo, was für Summen sind da im Spiel? Allein mit dem, was die LMA verbrennen, könnte man alle deutschen Universitäten mit einem tollen Mittelbau [Assistenten, Lektoren, Tutoren] ausstatten!  >:( >:( >:( )

Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: drboe am 27. Februar 2020, 19:46
Eine Überschlagsrechnung ergibt bei 40 Mio. Zahler, die pro Jahr 12 ct mehr zahlen:
40.000.000 x 0,01 € x 12 = 4.800.000 €. Wenn die KEF auf 18,115 Mio Euro kommt, dann gibt es entweder ca. 160 Mio. Zahler, - unwahrscheinlich :D - die KEF rechnet falsch oder die Kolportage in den Medien ist fehlerhaft.

M. Boettcher
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: ope23 am 27. Februar 2020, 20:23
Moment,...habe ich vorhin bei den Zahlen ein Komma vergessen...

...oder hat der gesamte Haushalt des deutschen örR wirklich ein Volumen von 38668,6 Mio. Euro, also knapp neununddreißig Milliarden Euro?!? Nee, nich' wirklich, oder?  :o

Und wo kommen jetzt diese 8 oder 9 Milliarden Euro her/vor, die sonst immer zitiert werden?
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: GesamtSchuldner am 27. Februar 2020, 20:52
Eine Überschlagsrechnung ergibt bei 40 Mio. Zahler, die pro Jahr 12 ct mehr zahlen:
40.000.000 x 0,01 € x 12 = 4.800.000 €. Wenn die KEF auf 18,115 Mio Euro kommt, dann gibt es entweder ca. 160 Mio. Zahler, - unwahrscheinlich :D - die KEF rechnet falsch oder die Kolportage in den Medien ist fehlerhaft.
Die KEF rechnet mit dem Bedarf für 4 Jahre. Da reichen schon 40 Mio Zahler, um auf 19,2 Mio Euro zu kommen.

Dass sich in dem ganzen 400 Seiten langen Bericht keine nachvollziehbare Herleitung der 18,115 Mio Euro findet, mit denen die vorgeschlagene Erhöhung begründet wird, finde ich schon sehr bedenklich.
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: drboe am 28. Februar 2020, 11:35
@GesamtSchuldner: wenn die KEF für 4 Jahre rechnet, dann stimmt die Überschlagsrechnung leidlich. 4 x 4,8 Mio = 19,2 Mio. D. h., der Überschlag liegt um 5,5 % neben deren Wert. Allerdings liegt die Zahl der "Beitragskonten" m. W. oberhalb von 40 Mio. D. h., so ganz erklären sich 18,115 Mio/Cent nicht.

@ope: es werden schon in der Periode 2017-2020 ca. 38 Milliarden ausgegeben. Geteilt durch vier (siehe meine Bemerkung oben) sind das 9,5 Milliarden jährlich. Das ist der Trend! 2025 überspringen wir dann locker die 10 Milliarden. Mindestens 2 Milliarden mehr als 2012 werden es ab kommendem Jahr. 26,7% mehr als 2012, und das netto.

Welcher Arbeitnehmer, welcher Rentner, welcher kleine Gewerbetreibende bzw. Handwerksbetrieb konnte von 2012 bis 2017 seine Nettoeinkünfte um 20 Prozent steigern bzw. erwartet 2021 netto 26,7% mehr als 2012? Die Stromkosten, der öffentliche Nahverkehr und natürlich die Mieten steigen bekanntlich ebenfalls stärker als die Nettoeinkünfte oder die Sozialleistungen z. B. Hartz4. Die Bevölkerung verarmt! Das nützt bekanntlich der Demokratie; jedenfalls wenn man den regelmäßigen Verlautbarungen des ÖR-Rundfunks in eigener Sache glauben schenkt!

M. Boettcher
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: befreie_dich am 29. Mai 2021, 01:06
Die KEF verwendet Eigendefinitionen zur Berechnung. Das sollte beachtet werden. Daher wird eine Spekulation wie diese Berechnungen aussehen im Sande verlaufen - es müsste erst geklärt werden, ob die KEF ihre Definitionen usw. vollumfänglich veröffentlicht.

In einer fiktiven anderen Zeit wurde diesseits bei der KEF angefragt, da eine Kennzahl und deren Definition für eine studentische, mathematische Berechnung unklar war. In diesem fiktiven Kontext wurde darüber erfahren. Diese Definitionen finden sich nicht in den KEF-Berichten, das war damals das Problem, was zu einer Anfrage bei der KEF führte. Beste Grüße.
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: pinguin am 29. Mai 2021, 12:15
es müsste erst geklärt werden, ob die KEF ihre Definitionen usw. vollumfänglich veröffentlicht.
Zumindest wäre sie dazu verpflichtet, bzw. müsste dieses gegenüber Staat wie Gesetzgeber herausrücken, weil ja der Rundfunkbeitrag bekanntermaßen eine staatliche Beihilfe darstellt, die nicht über das notwendige Maß hinausgehen darf, was Staat wie Gericht prüfen können müssen.
Titel: Re: Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: Bürger am 28. August 2022, 00:27
Siehe aktuelle Ergänzungen der Querverlinkungen im Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger" - einige gesammelte Links zum Thema:
[...]

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0