Denkt das BVerfGericht doch noch weiterhin in eine andere Richtung? Wartet es auf die Verfassungsbeschwerde aus Gewissensgründen? [...]
Das BVerfGericht schreibt nicht, dass es keine anderen Befreiungsmöglichkeiten als die im RBStV angegebenen gibt.
Genau diese Frage nach der Befreiungsmöglichkeit aus religiösen bzw. Gewissensgründen ist mir auch sehr wichtig.
Bei vielen Menschen, die das BVerfG-Urteil als problematisch empfinden, geht es um 17,50 €. Sie nutzen das Angebot nicht, also warum sollen sie zahlen?
Bei mir geht es aber um 17,50 €
und um mein Gewissen.
Ich habe auch den Wehrdienst nicht verweigert, weil ich mich drücken wollte, sondern weil mein Gewissen den Dienst mit der Waffe nicht zugelassen hat. Die Alternative, Zivildienst zu machen (in meinem Fall im Krankenhaus), war für mich problemlos möglich.
Mit dem Rundfunkbeitrag verhält es sich ähnlich.
Ich möchte im Moment nicht darüber diskutieren, ob es die
Wohnungssteuer aus juristischer Sicht geben dürfte - die Karlsruher Argumentation ist ziemlich abenteuerlich, scheint aber bis zum Entscheid des EuGH erst einmal Tatsache zu sein.
Wenn ich - analog zum Zivildienst - eine Alternative hätte, wäre die Angelegenheit eine völlig andere für mich. Ich habe seit 2005 weder Fernseher noch Radio (und nutze auch im Internet keine Seiten des ÖRR), verweigere die Zahlung aber nicht vorrangig des Geldes wegen, sondern aus Gewissensgründen.
Hätte ich die Möglichkeit, statt des Rundfunkbeitrags monatlich 17,50 € einem wohltätigen Zweck zuzuführen, würde dadurch das Karlsruher Urteil zwar auch nicht besser - aber mit einer solchen Möglichkeit könnte ich sehr viel besser leben.