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Autor Thema: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?  (Gelesen 7732 mal)

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Die Frage ist gemäß des schikanösen Urteils vom BverfG mehr als berechtigt. 
Denn damit wurde seine Streitschrift quasi in der Luft zerissen, als seine Begründungen zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit des RBStV unbeachtet blieben.
Und das als ein Dr. iur. utr. Leitender Ministerialrat a. D. welcher es doch eigentlich wissen sollte!

Google spukt dazu Nichts aus und ebenso hier fand ich nichts... 

***

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Warum mein Beitrag "angepasst" werden musste, ist - wegen evtl. Falschinterpretation" anderer - sehr fragwürdig!
Beleidigt habe ich mit den von Dir gelöschten Fragen schon gar Niemanden! Ich fand diese sogar berechtigt!



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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Dr. Hennecke wird genauso fassungslos über das Bruder-Urteil sein, wie wir alle.

Dr. Hennecke war bereits nach am 16.05. sehr empört über den unzureichenden Inhalt und Ablauf der mündlichen Verhandlung.

Wenn man die Streitschrift kennt, wird aufgefallen sein, dass viele Punkte seiner Streitschrift nicht verhandelt wurden.
 
Wenn man Dr. Hennecke kennt, kann man davon ausgehen, dass sich dieser mit dem Bruder-Urteil nicht zufriedenstellen wird und man darf auf seine weiteren Schritte gespannt sein.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Dr. Hennecke wird genauso fassungslos über das Bruder-Urteil sein, wie wir alle.
Denke ich auch...

Dr. Hennecke war bereits nach am 16.05. sehr empört über den unzureichenden Inhalt und Ablauf der mündlichen Verhandlung.
Woher weißt Du das? Gibt es bereits doch ein Statement?

Wenn man die Streitschrift kennt, wird aufgefallen sein, dass viele Punkte seiner Streitschrift nicht verhandelt wurden.
Hast teilweise meine Zustimmung. Denn es wurden gefühlt fast ALLE seiner Punkte nicht verhandelt..
 
Wenn man Dr. Hennecke kennt, kann man davon ausgehen, dass sich dieser mit dem Bruder-Urteil nicht zufriedenstellen wird und man darf auf seine weiteren Schritte gespannt sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2018, 14:28 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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Denn damit wurde seine Streitschrift quasi in der Luft zerissen, als seine Begründungen zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit des RBStV unbeachtet blieben.

Es wurden mehr oder weniger nur 4 Verfahren ausgewählt, welche den Beitrag mit ähnlichen Argumenten angegriffen haben, vorwiegend das es kein Beitrag sei ... Gesetzgebungskompetenz ... usw., aber es fehlen viele andere Punkte, wo nicht verständlich ist warum diese unberücksichtigt bleiben sollten.

Es kann nicht erkannt werden, dass durch nicht Beachtung etwas in der Luft zerrissen wird. Das Bundesverfassungsgericht täte gut daran die weiteren Verfassungsbeschwerden entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und die weiteren Entscheidungen ebenfalls öffentlich zu präsentieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2018, 16:16 von DumbTV«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Woher weißt Du das? Gibt es bereits doch ein Statement?

Dr. Hennecke war, wie viele von uns, unter den Zuschauern der mündlichen Verhandlung und man tauschte danach gegenseitig die Eindrücke aus.
Ein offizielles Statement ist nicht bekannt, aber man hat die Möglichkeit sich persönlich mit ihm in Verbindung zu setzen. Ich kann nur soweit unseren Eindruck ergänzen, dass für Dr. Hennecke das letzte Wort noch nicht gesprochen bzw. geschrieben worden ist und er sich mit dem Urteil vom 18.07.2018 nicht zufriedengeben wird.

Siehe hierzu:
Gab es zum BverfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28422.msg184043.html#msg184043


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2021, 22:54 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
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Herr Hennecke kam mit seiner Streitschrift aus der juristisch, intellektuellen Ecke. Er setzte auf Logik und die Anwendung des Rechts. Damit unterlag er von Anfang an dem gleichen Irrtum, wie so viele. Dies zeigt auch, dass es beim Thema ÖRR nicht um Recht und Logik geht, ging es noch nie. Jedenfalls solange nicht, als dass der Schein des Rechts gewahrt werden konnte. Dies ist jetzt vorbei. Immerhin das kam jetzt offen und für alle sichtbar zum Vorschein.

Tja, und das scheint niemanden zu stören, da es keine Konsequenzen nach sich zieht. Und so ganz nebenbei verdient eine nicht so kleine Minderheit sehr gut an den Zwangsbeiträgen der Zahlschafe. .. und wird dies dank des Bundesverfassungsgerichtes auch noch eine ganze Weile weiter tun.

Das Bundesverfassungericht ist wohl eher als das Schwert und Schild des ÖRR anzusehen, als ein Beschützer der Verfassung. Aber auch dies sollte niemanden mehr wundern, wenn er nur ein bißchen die Augen aufmacht.

Wenn der Herrscher im Mittelalter durch das Dorf ritt und so nebenbei zwei bis drei Frauen geschändet und anschließend hat umbringen lassen, blieb das ohne Folgen für ihn. Warum? Weil er die reale Macht dazu hatte, ganz einfach. Jeder normale Bürger wäre am Galgen gelandet oder von den Dorfbewohnern gelyncht worden. Aber für den die Macht innehabenden blieb es ohne Konsequenzen.

Niemand von den Regierenden hatte oder hat vor, etwas am ÖRR zu ändern. Dies wird auch in Zukunft so sein. Der Rechtsweg ist verbrannt, er war es schon vorher, nur hatte dies bisher keiner wirklich geglaubt/realisiert.

Es ist wirklich keine Frage der Intelligenz oder der Schulbildung zu realisieren, dass man von hinten bis vorne verarscht wird und über den ÖRR gelenkt und gesteuert werden soll.


Man muss nur für sich eingestehen, dass man geschickt manipuliert und belogen wurde. Manchmal sind dafür akademische Titel und eine Universitätsausbildung eher hinderlich.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2018, 16:20 von DumbTV«

m
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  • Murks? Nein danke!
Und nun?

Kopf in den Sand stecken oder Sand in den MurX stecken?

Der Rechtsweg wird immer offen stehen, selbst wenn es nur der Dokumentation des Zustandes dient.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2018, 18:22 von DumbTV«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Rechtsweg wird immer offen stehen, selbst wenn es nur der Dokumentation des Zustandes dient.

Es gibt jetzt gefestigte Rechtsprechung, abgesegnet vom höchsten deutschen Gericht. Kein Gericht in Deutschland wird sich über das Urteil des BVerfG hinwegsetzen. Selbst wenn, wird es in der nächsten Instanz kassiert. Damit steht der Rechtsweg eigentlich nicht offen, er ist faktisch eine Sackgasse. Da das BVerfG der Ansicht ist, die Rundfunkfinanzierung wäre völlig in Ordnung und basiere auf einem "Beitrag", den die Länder beschliessen konnten und der gegenüber der Gebühr keinen Unterschied aufweist, ist auch das Schicksal der weiteren Verfassungsbeschwerden im wesentlichen klar. "Alles in Butter mit dem Beitrag!" Da lachen zwar die Hühner und keiner, der mehr als zwei aktive Hirnzellen hat, glaubt das; die Richter, die das Urteil verfassten inklusive. Aber angesichts der realen Machtverhältnisse setzt man Recht eben auch mit faustdicken Lügen. War so, ist so und wird ziemlich sicher so bleiben. Wegen der sogn. Rundfunkbeiträge macht nämlich kein Deutscher Revolution.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Sind alle Rechtsfragen geklärt? Ist das Urteil widerspruchsfrei? Akzeptiert der Einzelne die Menschenrechtsverletzung?

***

Besteht nicht die Chance, dass sich der Druck vergrößert? Das Thema ist doch nicht vom Tisch. Nur weil Kirchhof über Kirchhof geurteilt hat, akzeptiert doch nicht einfach jeder den Murks. Murks bleibt doch so lange Murks, solange er MurX bleibt. Eure Analysen mögen ja korrekt sein, sie sind es auch. Aber der Watschenball beginnt doch erst an Größe zu zu nehmen. Das Informationszeitalter steht am Anfang. Die Anmaßungen wollen benannt werden und dann zerstört. Die freie Rede läßt sich nicht einschränken, trotz Zensur bei ZON, SPON und TAGESSCHAU. Wenn es kocht und dampft, dann springt der Deckel.


Edit DumbTV:
*** Missverständiche Aussage entfernt



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2018, 16:22 von DumbTV«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wie auch in der Streitschrift von Dr. Henneke beschrieben, besteht auch nach dem Urteil des BVerfG der Rechtschutz in der Möglichkeit zur Erhebung einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht. Je nach Sachlage kann es notwenig und sinnvoll sein, diese gerichtlich prüfen zu lassen. Damit steht jeder Person der Rechtsweg offen und kann von Fall zu Fall auch nach dem Urteil des BVerfG zu einer positven Entscheidung für die Klägerin oder den Kläger führen und muss nicht unbedingt in einer Sackgasse enden.

Es bleibt weiterhin die Möglichkeit des Rechtsweges durch die Instanzen bestehen. Auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Verfassungsbeschwerde bleibt bestehen. Hinzu käme noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim EGMR:

EGMR Menschenrechtskonvention - nach Entscheid BVerfG Juli 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28352.msg178417.html#msg178417

Bitte das Thema "Rechtsweg" hier nicht weiter vertiefen und das Thema des Threads beachten, das da lautet:
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Bitte das Thema "Rechtsweg" hier nicht weiter vertiefen und das Thema des Threads beachten, das da lautet:
Gab es zum BverfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?

Schließe mich hier an! Wir alle haben mittlerweile erkannt wie  "der Hase läuft" und ärgern uns über die Entmündigung weiterhin frei entscheiden zu dürfen!

Dennoch bin ich der Meinung nicht immer alles sofort zu zensieren! Ist aber okay, insofern ich das auch verstehe.

Meine Fragen im Bezug auf die Streitschrift des Dr. Hennicke war - zugegeben - etwas provozierend. Gewollt provozierend mit dem Sinn zum darüber Nachdenken. Schließlich wurde mit der fehlenden Würdigung seiner Streitschrift sein Ruf erheblich geschädigt! Provozierend ebenso aus dem Grunde, da seine korrekte Sichtweise seinerzeit  (m. E. n.) ein echt "starker Tobak hinsichtlich der/seines Gegner/s" war - ungeachtet dessen er aber dennoch großartig juristisch fehlerfrei die Fehlerhaftigkeit dargelegt und diese im Sinne unserer zugesicherten verfassungsmäßigen Rechte (zum Schutze des Volkes!) voll auf den Punkt gebracht hatte...

Für mich einer der wenigen Helden unseres Volkes!
Ich hoffe nur dass sein letztes Wort nicht lange auf sich warten lässt...
...ebenso dass sich noch die anderen Helden melden und Bezug auf dieses Schandurteil nehmen!

Doch leider höre ich zur Zeit nur wenig... 

EDIT> vielleicht könnten die ihm persönlich Bekannten ihn bitten, auf das "Urteil" Bezug zu nehmen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2018, 00:31 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

T
  • Beiträge: 220
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Ich habe Herrn Dr. Hennecke darauf hin angeschrieben: Auch er ist von dem Urteil entsetzt. Er überlegt eine Entgegnung auf das BVerfG zu schreiben, sei aber noch nicht dazu gekommen. Er hat uns jedoch seine Notizen dazu zur Verfügung gestellt.


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o
  • Beiträge: 1.575
Diese...  "Notizen" sind ein wahres Feuerwerk!  ;D

Ich muss gerade innehalten (beim Stichpunkt "Handlungsfreiheit" bei "Grundrechten", Abschnitt 3), atemlos schreibe ich dieses Posting zwischendrin...

*japs*

Vielen, vielen tausend Dank, Herr Dr. Hennecke! ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 21:39 von DumbTV«

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  • Beiträge: 3.270
Bei
Zitat
Argumente gegen die Rundfunkabgabe nach der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG vom 16.Mai 2018

4.4: Mit dem Tatbestand "Wohnung" verwandelt sich der "Beitrag" in eine Wohnungsabgabe! Diese Abgabe entfaltet ihre eigene, systemsprengende Dynamik. Die Belastung der Wohnung ist mit einem vollkommen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger verbunden: Eine unentrinnbare Belastung der Wohnung ein Leben lang, Auskunftspflichten, behördliche Recherchen, digitale Erfassung aller Bürger über die Meldebehörden etc.

fällt mir deutlich auf, das Herr Hennecke die Tatbestandsbindung nicht deutlich erkennt: Der Tatbestand ist, in dinglicher Form ausgedrückt, die bewohnte Wohnung. Dies kann zur Argumentation wichtig sein, denn es wird von allen Bürgern für die von ihnen bewohnte Wohnung gezahlt. Das täuscht vor, die Abgabe sei an eine Sache oder ein Vertragsverhältnis gebunden, aber: weder Eigentum noch Mietverhältnis an der Sache begründen den Tatbestand. Es ist nach RBStV das "Innehaben" der Wohnung, auf gut deutsch: es ist das nackte Wohnen, das die unentrinnbare Belastung für den Bewohner erzeugt. Und das Wohnen als Grundbedürfnis ist so eng mit der Existenz verbunden, dass hier die Handlungsfreiheit auf Null reduziert ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 890
Hallo Seppl,

Wenn ich mir das Video angucke, hat Herr Hennecke sehr wohl das Problem der Wohnungsabgabe erkannt. Er sagt zwar "jeder der eine Wohnung hat", meint aber wohl, jeder der wohnt, oder in einer Wohnung lebt. Denn sonst könnte man auch interpretieren, dass er nur Eigentümer von Wohnungen benennt, was bestimmt nicht in seinem Sinne ist.
Vielleicht hat Herr Campos Sánchez-Bordona das so verstanden, das werden wir bald wissen.

29.11.2017 | 21.00 Uhr | mal ehrlich | SWR Fernsehen
"mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?"

[Auszug ab ~30:00min, Dauer ~1:30min, Frank Hennecke]
https://drive.google.com/open?id=1q644_ClxHJHoGr-9qAZWMyKg_m5icZuw

Siehe auch im Forum unter
mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.msg160671.html#msg160671


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2018, 04:06 von Bürger«

 
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