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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Miklap am 11. August 2018, 13:30

Titel: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Miklap am 11. August 2018, 13:30
Die Frage ist gemäß des schikanösen Urteils vom BverfG mehr als berechtigt. 
Denn damit wurde seine Streitschrift quasi in der Luft zerissen, als seine Begründungen zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit des RBStV unbeachtet blieben.
Und das als ein Dr. iur. utr. Leitender Ministerialrat a. D. welcher es doch eigentlich wissen sollte!

Google spukt dazu Nichts aus und ebenso hier fand ich nichts... 

***

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Warum mein Beitrag "angepasst" werden musste, ist - wegen evtl. Falschinterpretation" anderer - sehr fragwürdig!
Beleidigt habe ich mit den von Dir gelöschten Fragen schon gar Niemanden! Ich fand diese sogar berechtigt!

Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Markus KA am 11. August 2018, 14:08
Dr. Hennecke wird genauso fassungslos über das Bruder-Urteil sein, wie wir alle.

Dr. Hennecke war bereits nach am 16.05. sehr empört über den unzureichenden Inhalt und Ablauf der mündlichen Verhandlung.

Wenn man die Streitschrift kennt, wird aufgefallen sein, dass viele Punkte seiner Streitschrift nicht verhandelt wurden.
 
Wenn man Dr. Hennecke kennt, kann man davon ausgehen, dass sich dieser mit dem Bruder-Urteil nicht zufriedenstellen wird und man darf auf seine weiteren Schritte gespannt sein.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Miklap am 11. August 2018, 14:20
Dr. Hennecke wird genauso fassungslos über das Bruder-Urteil sein, wie wir alle.
Denke ich auch...

Dr. Hennecke war bereits nach am 16.05. sehr empört über den unzureichenden Inhalt und Ablauf der mündlichen Verhandlung.
Woher weißt Du das? Gibt es bereits doch ein Statement?

Wenn man die Streitschrift kennt, wird aufgefallen sein, dass viele Punkte seiner Streitschrift nicht verhandelt wurden.
Hast teilweise meine Zustimmung. Denn es wurden gefühlt fast ALLE seiner Punkte nicht verhandelt..
 
Wenn man Dr. Hennecke kennt, kann man davon ausgehen, dass sich dieser mit dem Bruder-Urteil nicht zufriedenstellen wird und man darf auf seine weiteren Schritte gespannt sein.

Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: PersonX am 11. August 2018, 14:28
Denn damit wurde seine Streitschrift quasi in der Luft zerissen, als seine Begründungen zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit des RBStV unbeachtet blieben.

Es wurden mehr oder weniger nur 4 Verfahren ausgewählt, welche den Beitrag mit ähnlichen Argumenten angegriffen haben, vorwiegend das es kein Beitrag sei ... Gesetzgebungskompetenz ... usw., aber es fehlen viele andere Punkte, wo nicht verständlich ist warum diese unberücksichtigt bleiben sollten.

Es kann nicht erkannt werden, dass durch nicht Beachtung etwas in der Luft zerrissen wird. Das Bundesverfassungsgericht täte gut daran die weiteren Verfassungsbeschwerden entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und die weiteren Entscheidungen ebenfalls öffentlich zu präsentieren.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Markus KA am 11. August 2018, 15:24
Woher weißt Du das? Gibt es bereits doch ein Statement?

Dr. Hennecke war, wie viele von uns, unter den Zuschauern der mündlichen Verhandlung und man tauschte danach gegenseitig die Eindrücke aus.
Ein offizielles Statement ist nicht bekannt, aber man hat die Möglichkeit sich persönlich mit ihm in Verbindung zu setzen. Ich kann nur soweit unseren Eindruck ergänzen, dass für Dr. Hennecke das letzte Wort noch nicht gesprochen bzw. geschrieben worden ist und er sich mit dem Urteil vom 18.07.2018 nicht zufriedengeben wird.

Siehe hierzu:
Gab es zum BverfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28422.msg184043.html#msg184043
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Peli am 11. August 2018, 15:35
Herr Hennecke kam mit seiner Streitschrift aus der juristisch, intellektuellen Ecke. Er setzte auf Logik und die Anwendung des Rechts. Damit unterlag er von Anfang an dem gleichen Irrtum, wie so viele. Dies zeigt auch, dass es beim Thema ÖRR nicht um Recht und Logik geht, ging es noch nie. Jedenfalls solange nicht, als dass der Schein des Rechts gewahrt werden konnte. Dies ist jetzt vorbei. Immerhin das kam jetzt offen und für alle sichtbar zum Vorschein.

Tja, und das scheint niemanden zu stören, da es keine Konsequenzen nach sich zieht. Und so ganz nebenbei verdient eine nicht so kleine Minderheit sehr gut an den Zwangsbeiträgen der Zahlschafe. .. und wird dies dank des Bundesverfassungsgerichtes auch noch eine ganze Weile weiter tun.

Das Bundesverfassungericht ist wohl eher als das Schwert und Schild des ÖRR anzusehen, als ein Beschützer der Verfassung. Aber auch dies sollte niemanden mehr wundern, wenn er nur ein bißchen die Augen aufmacht.

Wenn der Herrscher im Mittelalter durch das Dorf ritt und so nebenbei zwei bis drei Frauen geschändet und anschließend hat umbringen lassen, blieb das ohne Folgen für ihn. Warum? Weil er die reale Macht dazu hatte, ganz einfach. Jeder normale Bürger wäre am Galgen gelandet oder von den Dorfbewohnern gelyncht worden. Aber für den die Macht innehabenden blieb es ohne Konsequenzen.

Niemand von den Regierenden hatte oder hat vor, etwas am ÖRR zu ändern. Dies wird auch in Zukunft so sein. Der Rechtsweg ist verbrannt, er war es schon vorher, nur hatte dies bisher keiner wirklich geglaubt/realisiert.

Es ist wirklich keine Frage der Intelligenz oder der Schulbildung zu realisieren, dass man von hinten bis vorne verarscht wird und über den ÖRR gelenkt und gesteuert werden soll.


Man muss nur für sich eingestehen, dass man geschickt manipuliert und belogen wurde. Manchmal sind dafür akademische Titel und eine Universitätsausbildung eher hinderlich.

LG Peli
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: marx am 11. August 2018, 16:22
Und nun?

Kopf in den Sand stecken oder Sand in den MurX stecken?

Der Rechtsweg wird immer offen stehen, selbst wenn es nur der Dokumentation des Zustandes dient.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: drboe am 11. August 2018, 17:40
Der Rechtsweg wird immer offen stehen, selbst wenn es nur der Dokumentation des Zustandes dient.

Es gibt jetzt gefestigte Rechtsprechung, abgesegnet vom höchsten deutschen Gericht. Kein Gericht in Deutschland wird sich über das Urteil des BVerfG hinwegsetzen. Selbst wenn, wird es in der nächsten Instanz kassiert. Damit steht der Rechtsweg eigentlich nicht offen, er ist faktisch eine Sackgasse. Da das BVerfG der Ansicht ist, die Rundfunkfinanzierung wäre völlig in Ordnung und basiere auf einem "Beitrag", den die Länder beschliessen konnten und der gegenüber der Gebühr keinen Unterschied aufweist, ist auch das Schicksal der weiteren Verfassungsbeschwerden im wesentlichen klar. "Alles in Butter mit dem Beitrag!" Da lachen zwar die Hühner und keiner, der mehr als zwei aktive Hirnzellen hat, glaubt das; die Richter, die das Urteil verfassten inklusive. Aber angesichts der realen Machtverhältnisse setzt man Recht eben auch mit faustdicken Lügen. War so, ist so und wird ziemlich sicher so bleiben. Wegen der sogn. Rundfunkbeiträge macht nämlich kein Deutscher Revolution.

M. Boettcher
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: marx am 11. August 2018, 18:11
Sind alle Rechtsfragen geklärt? Ist das Urteil widerspruchsfrei? Akzeptiert der Einzelne die Menschenrechtsverletzung?

***

Besteht nicht die Chance, dass sich der Druck vergrößert? Das Thema ist doch nicht vom Tisch. Nur weil Kirchhof über Kirchhof geurteilt hat, akzeptiert doch nicht einfach jeder den Murks. Murks bleibt doch so lange Murks, solange er MurX bleibt. Eure Analysen mögen ja korrekt sein, sie sind es auch. Aber der Watschenball beginnt doch erst an Größe zu zu nehmen. Das Informationszeitalter steht am Anfang. Die Anmaßungen wollen benannt werden und dann zerstört. Die freie Rede läßt sich nicht einschränken, trotz Zensur bei ZON, SPON und TAGESSCHAU. Wenn es kocht und dampft, dann springt der Deckel.


Edit DumbTV:
*** Missverständiche Aussage entfernt
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Markus KA am 11. August 2018, 18:24
Wie auch in der Streitschrift von Dr. Henneke beschrieben, besteht auch nach dem Urteil des BVerfG der Rechtschutz in der Möglichkeit zur Erhebung einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht. Je nach Sachlage kann es notwenig und sinnvoll sein, diese gerichtlich prüfen zu lassen. Damit steht jeder Person der Rechtsweg offen und kann von Fall zu Fall auch nach dem Urteil des BVerfG zu einer positven Entscheidung für die Klägerin oder den Kläger führen und muss nicht unbedingt in einer Sackgasse enden.

Es bleibt weiterhin die Möglichkeit des Rechtsweges durch die Instanzen bestehen. Auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Verfassungsbeschwerde bleibt bestehen. Hinzu käme noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim EGMR:

EGMR Menschenrechtskonvention - nach Entscheid BVerfG Juli 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28352.msg178417.html#msg178417 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28352.msg178417.html#msg178417)

Bitte das Thema "Rechtsweg" hier nicht weiter vertiefen und das Thema des Threads beachten, das da lautet:
Gab es zum BverfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Miklap am 12. August 2018, 00:13
Bitte das Thema "Rechtsweg" hier nicht weiter vertiefen und das Thema des Threads beachten, das da lautet:
Gab es zum BverfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?

Schließe mich hier an! Wir alle haben mittlerweile erkannt wie  "der Hase läuft" und ärgern uns über die Entmündigung weiterhin frei entscheiden zu dürfen!

Dennoch bin ich der Meinung nicht immer alles sofort zu zensieren! Ist aber okay, insofern ich das auch verstehe.

Meine Fragen im Bezug auf die Streitschrift des Dr. Hennicke war - zugegeben - etwas provozierend. Gewollt provozierend mit dem Sinn zum darüber Nachdenken. Schließlich wurde mit der fehlenden Würdigung seiner Streitschrift sein Ruf erheblich geschädigt! Provozierend ebenso aus dem Grunde, da seine korrekte Sichtweise seinerzeit  (m. E. n.) ein echt "starker Tobak hinsichtlich der/seines Gegner/s" war - ungeachtet dessen er aber dennoch großartig juristisch fehlerfrei die Fehlerhaftigkeit dargelegt und diese im Sinne unserer zugesicherten verfassungsmäßigen Rechte (zum Schutze des Volkes!) voll auf den Punkt gebracht hatte...

Für mich einer der wenigen Helden unseres Volkes!
Ich hoffe nur dass sein letztes Wort nicht lange auf sich warten lässt...
...ebenso dass sich noch die anderen Helden melden und Bezug auf dieses Schandurteil nehmen!

Doch leider höre ich zur Zeit nur wenig... 

EDIT> vielleicht könnten die ihm persönlich Bekannten ihn bitten, auf das "Urteil" Bezug zu nehmen?
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Thejo am 16. November 2018, 11:27
Ich habe Herrn Dr. Hennecke darauf hin angeschrieben: Auch er ist von dem Urteil entsetzt. Er überlegt eine Entgegnung auf das BVerfG zu schreiben, sei aber noch nicht dazu gekommen. Er hat uns jedoch seine Notizen dazu zur Verfügung gestellt.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: ope23 am 16. November 2018, 19:07
Diese...  "Notizen" sind ein wahres Feuerwerk!  ;D

Ich muss gerade innehalten (beim Stichpunkt "Handlungsfreiheit" bei "Grundrechten", Abschnitt 3), atemlos schreibe ich dieses Posting zwischendrin...

*japs*

Vielen, vielen tausend Dank, Herr Dr. Hennecke! ;D
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: seppl am 16. November 2018, 23:07
Bei
Zitat
Argumente gegen die Rundfunkabgabe nach der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG vom 16.Mai 2018

4.4: Mit dem Tatbestand "Wohnung" verwandelt sich der "Beitrag" in eine Wohnungsabgabe! Diese Abgabe entfaltet ihre eigene, systemsprengende Dynamik. Die Belastung der Wohnung ist mit einem vollkommen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger verbunden: Eine unentrinnbare Belastung der Wohnung ein Leben lang, Auskunftspflichten, behördliche Recherchen, digitale Erfassung aller Bürger über die Meldebehörden etc.

fällt mir deutlich auf, das Herr Hennecke die Tatbestandsbindung nicht deutlich erkennt: Der Tatbestand ist, in dinglicher Form ausgedrückt, die bewohnte Wohnung. Dies kann zur Argumentation wichtig sein, denn es wird von allen Bürgern für die von ihnen bewohnte Wohnung gezahlt. Das täuscht vor, die Abgabe sei an eine Sache oder ein Vertragsverhältnis gebunden, aber: weder Eigentum noch Mietverhältnis an der Sache begründen den Tatbestand. Es ist nach RBStV das "Innehaben" der Wohnung, auf gut deutsch: es ist das nackte Wohnen, das die unentrinnbare Belastung für den Bewohner erzeugt. Und das Wohnen als Grundbedürfnis ist so eng mit der Existenz verbunden, dass hier die Handlungsfreiheit auf Null reduziert ist.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 16. November 2018, 23:41
Hallo Seppl,

Wenn ich mir das Video angucke, hat Herr Hennecke sehr wohl das Problem der Wohnungsabgabe erkannt. Er sagt zwar "jeder der eine Wohnung hat", meint aber wohl, jeder der wohnt, oder in einer Wohnung lebt. Denn sonst könnte man auch interpretieren, dass er nur Eigentümer von Wohnungen benennt, was bestimmt nicht in seinem Sinne ist.
Vielleicht hat Herr Campos Sánchez-Bordona das so verstanden, das werden wir bald wissen.

29.11.2017 | 21.00 Uhr | mal ehrlich | SWR Fernsehen
"mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?"

[Auszug ab ~30:00min, Dauer ~1:30min, Frank Hennecke]
https://drive.google.com/open?id=1q644_ClxHJHoGr-9qAZWMyKg_m5icZuw

Siehe auch im Forum unter
mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.msg160671.html#msg160671
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: seppl am 17. November 2018, 00:29
Er drückt es undeutlich aus. Ich denke auch, dass er das meint. Aber die Wohnung ist nicht Anknüpfungspunkt, da sie leerstehend beitragsfrei ist.

Das Wohnen ist der einzige echte Anknüpfungspunkt. Die Tätigkeit des Wohnens erzeugt den Beitragszwang, nicht die Wohnung selbst. Es gibt keine andere Verbindung zwischen dem Wohnenden und der Wohnung: Der Tatbestand des dort gemeldet seins, erzeugt die Vermutung, dass derjenige dort wohnt. (§ 2 (2) RBStV). Jetzt kann man sich fragen, warum die Anmeldung des Lebensmittelpunkts (§ 7 BGB) nicht einfach per Gesetz direkt zur Beitragspflicht führt. Es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass derjenige, der in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat, nicht auch die "Haberschaft innehat": Das würde zu deutlich auf die Überschreitung der Grenze der Handlungsfreiheit führen. Von der Vermutung über das existieren eines Mietverhältnisses hat man inzwischen Abstand genommen.  Da ein Wohnen nun ohne Wohnung nicht geht, wird sie zur Verschleierung vorgeschoben, um die Grundrechtsverletzung zu vertuschen.

Es wird eine Trennung zwischen natürlicher Person und Abgabepflicht vorgegaukelt. In Wirklichkeit ist die Zahlung an die Existenz gebunden und der Wille ausgeschaltet.

Und was beachtlich ist: Der RBStV wurde in der Hinsicht grundrechtskonform formuliert. Aber wer kann die Vermutung, dass er dort wohnt, wo er gemeldet ist, widerlegen? Man meldet sich ja gerade da an, wo man wohnt, alles andere wäre Blödsinn. Die Formulierung "Vermutung" im RBStV muss und möchte eine Möglichkeit der Gelöstheit der Abgabe vom Grundbedürfnis "Wohnen" darstellen, kann sie aber faktisch nicht.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Baileys am 17. November 2018, 10:24
Leerstehend bedeutet aber laut RBStV nicht, dass dort Niemand wohnt, sondern Niemand gemeldet ist und auch kein Mietverhältnis besteht. Ich habe aktuell den Fall, dass eine Wohnung wegen schwerer Krankheit dauerhaft unbewohnt ist - kein Grund für Befreiung :(
Nur mal so erwähnt, weil's zur Diskussion passt...
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: seppl am 17. November 2018, 10:55
Danke für den Hinweis!

"Wohnen" bedeutet ja nicht, dass man nicht mehr an einem Ort wohnt, wenn man mal weg ist, auch über längere Zeit. Der Ausdruck des Willens, irgendwo dauerhaft zu wohnen, kann verwaltungsrechtlich nur an der Anmeldung festgemacht werden. Wenn man z.B. in Urlaub fährt, ist die Wohnung faktisch, aber nicht rechtlich leerstehend.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: pinguin am 17. November 2018, 13:36
Tatsache wäre aber, daß jemand mit einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Kur nicht einmal die Möglichkeit hätte, Rundfunk in seiner Wohnung zu nutzen.
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: seppl am 17. November 2018, 14:37
"Es wird vermutet, dass da wo eine natürliche Person gemeldet ist, diese Person die Möglichkeit des Rundfunkempfangs in Anspruch nehmen könnte...!

Das sind 2-3 Konjunktive als Abgabegrund! Und dazu hat das Wohnen erstmal nichts mit Rundfunk zu tun. Irre!
Titel: Re: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
Beitrag von: Bürger am 17. November 2018, 14:56
Die - inkonsistente - Begründung lautet ja, dass Rundfunk überall genutzt werden könnte, auch und gerade "mobil" - und lediglich als "Ersatzanknüpfung" ein "immobiler" Abgabe-Ersatz-Tatbestand geschaffen wurde. Ohne Worte.

@alle:
Bitte aber eigenständige Enzelaspekte hier nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema diese Threads bleiben, welches da lautet
Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
und weiter oben bereits beantwortet ist...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28422.msg184043.html#msg184043
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.