Liebe Mitstreiter,
Ich habe gestern morgen mit Herrn Hembach (RA) wegen des Ganges zum EGMR telef.
Das wichtgste im Überblick.
Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel, die ja mit dem BVerfG-Urteil in Deutschland beendet sind, kann man vor dem EGMR klagen.
Die Chance für den der durch alle Instanzen gelaufen ist, schätzt er etwas höher ein, wie die, so wie ich, die vom BVerfG ohne Begründung abgewiesen wurden.
Im Fall von (maxkraft 24) ist die Chance am größten. Und es würde auch Sinn machen, wenn die einzelnen Kläger sich zusammentun. Das heist, die Leitverfahren zusammen.
Dann die, die vom BVerfG ohne Begründung abgewiesen wurden. Allerdings sollten diese nicht vermischt werden. Also, die Leitverfahren, zusammen oder alleine, in einem Komplex. Und die vor dem BVerfG ohne Begründung abgewiesenen, alleine, oder zusammen.
Und dann jene Gruppe, deren Klagen vom BVerfG zwar bis zum Schluss angenommen wurden, allerdings nicht in der Verhandlung berücksichtigt wurden. Jeder alleine, oder zusammen.
Auch diese Gruppe sollte sich separat zusammen tun.
Es kann auch jeder alleine für sich klagen
Das Formular kann auf der Startseite des EGMR runtergeladen werden. Ausfüllen, und mit allen Urteilen an den EGMR. Irgendwann bekommt man dann Bescheid. Dann ist auch ein Anwalt Pflicht. Herr Hembach spricht hier von 2000 € für seine dann folgende Arbeit.
Ob Aussicht auf Erfolg, natürlich keine Garantie.
Es wäre sogar von Vorteil wenn mehrere Anwälte sich mit einer unterschiedlichen Argumenten-Bandbreite beim EGMR einbringen. Ideal wäre, wenn die dann in Anspruch zu nehmenden Anwälte sich untereinander absprechen würden.
Auf jeden Fall zusätzliche Kosten.
Herr Hembach meinte, dass die Kläger die vom BVerfG ohne Begründung abgewiesen wurden, noch vor dem Oberverwaltungsgericht hätten klagen müssen. Diese könnten aber trotzdem probieren vor dem EGMR zu klagen.
Dies sollte auch auf dem Formular des EGMR erklärt werden.
Mit dem Hinweis: Nach VG keine weiteren Rechtsmittel im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Herr Hembach selbst hat noch keine Kläger vor dem EGMR vertreten, die die Rechtsmittel nicht voll ausgeschöpft haben.
Die Chance auf Erfolg schätzt er geringer ein, als die Kläger deren Klage vom BVerfG angenommen wurde.
Allerdings sagt er auch: wenn es eine gefestigte Rechtssprechung gibt, was beim Bundesverwaltungsgericht der Fall war, somit eine Klage sowieso keinen Erfolg hätte, müssen die Rechtsmittel national auch nicht voll ausgeschöpft werden.
Selbst da könnte man mit der Aussichtslosigkeit auf Grund des Bundesverwaltungsurteils vom März 2016 argumentieren, da hier schon eine gefestigte Rechtssprechung vorlag. ( alle Aktz. mit angeben) und somit der Rechtsweg beendet war.
Aber wie gesagt, er hat damit keine Erfahrung.
Für die Kläger die vom BVerfG ohne Begründung abgewiesen wurden, gilt die Frist ab dem Stempel-Datum des BVerfG- Schreibens.
Bei mir ist es der 16.2.18. Das heist: ich müsste mich jetzt sputen, und bis zum 16.8.18 die EGMR-Klage einreichen.
1.Argumente, für die EGMR-Kläger wären:
Recht auf Eigentum, hier wird eine Abgabe auf erlegt, auf etwas was ich gar nicht bekomme,
Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls.2.
Und möglicherweise Artikel 10 Informationsfreiheit.
Weil es so ist, das jedes Grundrecht seine zwei Seiten hat. Es gibt immer eine positive und eine negative. Beispielweise, Meinungsfreiheit: man darf seine Meinung sagen, muss es aber nicht. Man darf Informationen aus staatlichen Quellen erhalten, muss es aber nicht, und muss nicht dafür zahlen.
Das Formular und die kompletten Anlagen. Das heist, die Entscheidungen der Gerichte in Kopie an den EMGR. Diese werden dann geprüft, ob alle Formalitäten eingehalten wurden. Dann geht seitens des EGMR Nachricht an die Bundesregierung über den Eingang der Menschenrechtsbeschwerde. Ab dann ist für den Kläger ein Anwalt von Nöten.
Die Formblätter sind auf deutsch runter zu laden. Und dann auch in deutscher Sprache auszufüllen.
Dies kann (sollte) nach Herrn Hembach unter 2. in deutsche >Sprache geändert werden.
1.
https://www.echr.coe.int/2.
https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=languagedocs3.
https://www.echr.coe.int/Documents/Application_Form_DEU.pdfDie Formblätter lassen sich problemlos runterladen. Z.B mit dem Acrobat Reader öffnen, ausfüllen.
Die Formularblätter in deutscher Sprache am PC ausfüllen. Erst dann ausdrucken. Mit allen Unterlagen, Klagen und abweisenden Urteilen, nur Kopien einreichen, an die Adresse die auf dem Formular steht.
Zur Finanzierung sollten sich die einzelnen Gruppen miteinander absprechen. Vielleicht auch ein Spendenkonto einrichten.
Es macht auf jeden Fall Sinn, mehrere Klagen zum vorliegenden Thema beim EGMR einzulegen, um der Bedeutung etwas Nachdruck zu verleihen, sofern jemand seine Klage alleine finanzieren möchte, kann er dies natürlich auch.
Gerichtskosten entstehen keine. Auch der Anwalt der Gegenseite muss in keinem Fall bezahlt werden. Und wem die finanziellen Möglichkeiten fehlen, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
So viel erst mal
Grüße aus dem badischen