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Autor Thema: Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe  (Gelesen 7915 mal)

L
  • Beiträge: 353
Die zahlreichen kritischen Stimmen zum "Rundfunkbeitrag" werden nun durch ein neues Buch bereichert:

Gerda M. Kolf
Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe

Shaker Media, Aachen 2018
ISBN 978-3-95631-657-9

Das Inhaltsverzeichnis (PDF) ist bei der Deutschen Nationalbibliothek einzusehen:
http://d-nb.info/1158613180/04

Die Verlagsankündigung unter:
https://www.shaker.de/de/content/catalogue/index.asp?ISBN=978-3-95631-657-9


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 21:46 von Bürger«

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Aus der Verlagsankündigung:

Zitat von: Shaker Media
Schlagwörter:
[...] Millionäre in Not; Rettung durch Arme; Notstandsgesetzgebung; [...] Milgram-Experiment; [...]

Quelle:
https://www.shaker.de/de/content/catalogue/index.asp?ISBN=978-3-95631-657-9


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  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Dank für dies Buch.
Und es sei angemerkt, da hat vieles unserer Überlegungen des Forums Eingang gefunden. Irgendwie "gehört dies Buch auch zu uns". Also ruhig mal näher ansehen oder als Überdenk-Lektüre für den Sommer schon mal jetzt anschaffen?

Wir müssen uns fragen lassen: Warum machen wir das eigentlich überhaupt?
Die 17,50 Euro sind den Kampf nicht wert. Der Staat nimmt den arbeitenden Bürgern jeden Monat als Abgabenlast: Bei ökonomisch richtiger Kalkulation im Schnitt 65 oder 70 oder mehr Prozent als Zwangsabgaben, die sodann der Staat zum kleineren Teil für eigentliche Staatsaufgaben verwendet, ganz überwiegend aber nach Ermessen umverteilt oder durch beauftragte Organisationen nach staatlichem Ermessen umverteilen lässt.  Da kommt es auf 17,50 € nicht an, ausgenommen bei Geringverdienern.
Also, warum machen wir das, was sich hier im Forum ablesen lässt?

Vielleicht finden sich Ansätze zur Antwort über uns hier in einem solchen Forum in diesem Buch?
Es geht auch um das Unsichtbare der Menschen und der Gesellschaft und des staatlichen Systems, was weder unwichtig noch irrational ist noch sich in Paragrafen und Zahlen abbilden lässt .

Die Buchautorin, die dies nun bald lesen wird, mag das Vorstehende korrigieren, falls sie das anders gesehen wissen möchte.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

s
  • Beiträge: 236
darf man also Annehmen, dass die Autorin hier Mitglied ist? Gäbe es für Mitglieder dann einen Vorteil bei einer Bestellung?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 721
Wir müssen uns fragen lassen: Warum machen wir das eigentlich überhaupt?
Die 17,50 Euro sind den Kampf nicht wert....

17,50 Monat für Monat sind rund 13000 Euro bei durchschnittlicher Beitragsschuldnerlebenserwartung


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

d
  • Beiträge: 138
Wird es das Buch auch noch in elektronischer Version zum kaufen geben....?


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b
  • Beiträge: 5
Hallo Frau Gerda Kolf,
ein großes Lob zum Schreiben des Buches „Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe – wer
glücklich ist, möchte die ganze Welt umarmen“.
Nicht nur z.B. die Seiten „Notstand ist...“ auch die Botschaft dass nur jeder einzelne aktiv
Widerstand leisten kann, dann viele Einzelne zusammen sind eine Gruppe und eine große Gruppe
kann auch was bewegen, das sich in Deutschland was ändert. Gerade was Medien (Fernsehen)
betrifft.
Gerade die Vergleiche „Rentnergehalt“ kontra „Intendantengehalt“ und anderes im Zusammenhang
mit der Zwangsabgabe haben Sie gut geschrieben.
Ich zitiere frei nach Daniele Ganser:
aktiver Medienkonsum – der Einzelne bestimmt was er sehen will und nicht andere entscheiden was
der Einzelne sehen soll. Wenn der Einzeln etwas schauen/hören will ist er auch bereit dafür zu
bezahlen.
Ergänzung von mir:
Wenn der Einzeln etwas nicht schauen/hören will kann es doch nicht sein das der Einzelne für das
Nichtschauen/Nichthören auch bezahlen muß.
Wenn es doch so ist, ist es Luxus in Deutschland keinen Fernseher/Radio zu besitzen, dann man
muss dafür was bezahlen dass man „etwas“ nicht hat.
Ein bisschen Sarkasmus diesbezüglich: nur ein „Obdachloser“ schwebt nicht mehr im Luxus – Also
wenn alle Deutschen obdachlos sind sind die Medienkonzerne Hartz 4 Empfänger? 

...und ich nehme mir immer mehr „Auszeiten“ d.h. einfach mal Offline sein, einfach die Natur
genießen.
Viele Grüße aus Fürth


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  • Beiträge: 40
  • Zuordnungsnummer
Erstmal Herzlichen Glückwunsch für dieses tolle Buch, liebe Frau Kolf

darf man also Annehmen, dass die Autorin hier Mitglied ist? Gäbe es für Mitglieder dann einen Vorteil bei einer Bestellung?
So ein Buch wird geschrieben, um es der breiten Öffentlichkeit zukommen zu lassen.Ob man von den Einnahmen eines Buches leben kann, stelle ich mal in Frage.
Letztenlich geht es doch dadrum, dieses Buch zu kaufen und in die Welt zu tragen.

Ich kann es kaufen, lesen und verschenken, das habe ich getan.
Gibt es hier kostenlos Tipps, was ich tun kann um dieses tolle Buch an noch mehr Menschen zu bringen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 17:36 von Bürger«
Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

  • Beiträge: 173
Das Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 18.5.2018 in Rekordtief versetzt.

Das BVerfG bekräftigt eine neue Identität für alle erwachsenen in Deutschland Wohnenden. Sie sind jetzt nicht mehr nur Mensch, Bürger, Mann oder Frau, Grieche oder Deutscher; sie sind ausnahmslos Beitragsschuldner und haben sich selbst anzuzeigen.

Randnummer 9
3. Nach § 8 Abs. 1 RBStV bestehen Anzeigepflichten des Beitragsschuldners. Sie
 beziehen sich jedoch nicht auf das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts,
 sondern auf das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitrags-
  pflichtigen Kraftfahrzeugs. Die Anzeige muss im Einzelnen bestimmte Daten enthal-
  ten, die auf Verlangen der Rundfunkanstalt nachzuweisen sind (§ 8 Abs. 4 RBStV).
   
Nicht nur dem Menschen wurde ein neue Identität verpasst. Es gibt jetzt höchtsrichterlich bestätigt auch beitragspflichtige Wohnungen und beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Randnummer 7
Der Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist automatisch auch ein Beitragsschuldner, der nachweisen muss, wozu er das Kraftfahrzeug nutzt.

Der Mensch sollte in erster Linie Mensch sein dürfen. Der Mensch ist mit einem Willen ausgestattet, mit dem er selbst entscheiden kann. Nach Entscheidung des BVerfG ist das Menschsein aber nachgeordnet. In erster Linie ist der Mensch ein Beitragsschuldner,  dessen Willen unerheblich ist.

Randnummer 93

(2) Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rund-
funkempfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom
Willen des Empfängers. Es widerspräche dem Beitragscharakter, wenn die Zurechnung  des Vorteils vom Willen abhinge, von der bestehenden Nutzungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Also für alle Möglichkeiten, die unabhängig von meinem Willen bestehen, bin ich beitragspflichtig?

Es geht offensichtlich nicht um Menschen, sondern um Beitragsschuldner, die gebraucht werden, um Jahresgrundgehälter von z. B. 399 000 € und Pensionseinlagen in Millionenhöhe für Intendanten und Direktoren der zahlreichen Sender und Sendeanstalten beschaffen  zu  können.

Da spielt es keine Rolle, dass die Geldbeschaffungsquelle ein Mensch ist,  z.B. ein Mensch, der sein Leben als alleinerziehende Mutter zu gestalten hat, ein Student, der kein Bafög bezieht, ein Mensch in Altersarmut. Alles unerheblich für einen Beitragsschuldner! Wer Schulden hat, muss bezahlen.

Solidarmodell RBStV: Die angeblichen Schulden der Einen sichern die Pensionsverpflichtungen für die Anderen, ist die Überschrift eines Kapitels in dem Buch „Stimmungsbarometer.: Rundfunkzwangsabgabe“.
„Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts“ ist der Titel  der Dissertation eines der Verfassungsrichter (1997 erschienen).  Daraus der Satz: „Nach wie vor schützen die Grundrechte in 'erster Linie'  die Freiheitssphäre des einzelnen  vor Eingriffen der staatlichen Gewalt. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“

Bei der Urteilsverkündung am 18.7.2018 ging es aber nicht um die Bürger, sondern um Beitragsschuldner. Da konnte das hohe Gericht keine Grundrechtsverletzungen feststellen.

Eine andere Identität, die den Menschen verpasst wird, ist Lügner. Ausgehend von der Annahme, dass aus dem Land der Dichter und Denker ein Volk der Lügner und Verbrecher geworden ist, dient als Begründung für dieses „Solidarmodell“ die fehlende Kontrollmöglichkeit, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist.

Dabei fällt mir ein Sprichwort aus dem Munde meiner Großmutter ein:

„Was ich selber denk und tu, trau ich auch meinem Nächsten zu.“

Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Meinungsfreiheit werden dem Menschen im Grundgesetz zugesichert.  In Art.19 des Grundgesetzes heißt es: „Auf keinen Fall darf ein Grundgesetz in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Um die Einhaltung dieser Grundrechte abzusichern, gibt es in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Gestern gab es die schockierende Entscheidung, dass es für zu Beitragsschuldnern und Lügnern deklarierten Menschen keine Grundrechte gibt.

Dabei fällt mir das Buch „Schmerzgrenze“ des Gehirnforschers Joachim Bauer ein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 17:37 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Auch ich möchte mich für das Buch bedanken!
Zwar war Einiges schon aus dem Forum bekannt, doch schafft es die Autorin, mit einem freien und trotz aller Umstände hoffnungsvollen Blick die Absurdität der Rundfunkzwangsabgabe darzustellen.
Wir alle können wohl bei unserem Kampf einen mehr oder weniger hohen Grad der Frustration feststellen und fragen uns wohl immer wieder, ob sich das Alles überhaupt lohnt. Ja, es lohnt sich, ist die einzig richtige Antwort! Es lohnt sich, weil wir zusammenhalten, weil wir uns von unseren Prinzipien leiten lassen, weil wir miteinander kommunizieren und uns unterstützten.
Im Gegensatz zur Rundfunk-Seite haben wir die Möglichkeit, glücklich zu werden/sein, denn wir müssen nicht lügen und erpressen, wir müssen nur zu unseren Überzeugungen stehen.

Für alle, die sich nicht unterkriegen lassen wollen, ist das Buch eine echte Bereicherung!

P.s.: Man kann zum Beispiel bei Amazon Rezensionen schreiben, um das Buch zu bewerben, oder Flyer verteilen.


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  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Randnummer 9
3. Nach § 8 Abs. 1 RBStV bestehen Anzeigepflichten des Beitragsschuldners. Sie
 beziehen sich jedoch nicht auf das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts,
 sondern auf das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitrags-
  pflichtigen Kraftfahrzeugs. Die Anzeige muss im Einzelnen bestimmte Daten enthal-
  ten, die auf Verlangen der Rundfunkanstalt nachzuweisen sind (§ 8 Abs. 4 RBStV).

Randnummer 7
Der Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist automatisch auch ein Beitragsschuldner, der nachweisen muss, wozu er das Kraftfahrzeug nutzt.

Vielleicht sollten wir alle dem BS erklären, wozu wir unser Kfz, das Fahrrad, die Waschmaschine und was sonst noch von Interesse sein könnte, benutzen. Und immer schön viel Belege beipacken. Z. B. die Anleitung. Jedenfalls schreit das Urteil in diesen Punkten doch geradezu nach einer Aktion, nämlich nach

Ich erkläre dem "Beitragsservice" meine Existenz und die Nutzung meines Kraftfahrzeugs


Lieber "Beitragsservice",

als meine künftigen Eltern im Herbst des Jahres 19.. ein gewisses Verlangen überkam hatte das Folgen, nämlich mich, sodass ich im folgenden Jahr das Licht der Welt erblickte. Was mein Geburtsdatum angeht, so bin ich lediglich Zeuge von Hörensagen. Ich war zwar mit Sicherheit dabei, kann aber lediglich mittels amtlicher Dokumente zum Termin Auskunft geben. Ich hoffe, das genügt Ihnen. Auch was den Ort des Ereignisses angeht, verfüge ich über keine persönliche Erinnerung. Demnach bin ich wohl am ......... in ....... um ....... Uhr geboren worden. Auf Wunsch kann ich Ihnen eine Kopie der Geburtsurkunde zustellen. Das wird aber einige Zeit dauern, da ich das Original erst wiederfinden muss. Ich habe aber eines; Indianerehrenwort.
Nach einer fröhlichen Kindheit habe ich mich im Alter von ..... entschlossen aus dem Elternhaus auszuziehen und wohne seit dem in ...... Mein Vermieter ist ein netter Mensch und wird Ihnen das sicher bestätigen.

Wie Sie vielleicht noch nicht wissen, besitze ich ein Auto, mit dem ich jeden Samstag Wein, Brot und sonstige Lebensmittel zur Großmutter bringe, die auf der anderen Seite des Waldes wohnt. Das mit dem Wolf ist übrigens ein Märchen, daher habe ich keine Angst.
Manchmal besuche ich auch meine Eltern. Die sind auch schon ziemlich alt. Das ist eine lange Fahrt dahin. Ich hoffe, das macht nichts. Nicht, dass das extra kostet, denn ich habe in meinem Auto ein Radio drin. Wenn doch, baue ich das aus oder benutze es nicht, versprochen. Mit dem Fahrrad ist mir das zu weit, das verstehen Sie hoffentlich. Ein Bus fährt da nicht. Mit dem Auto ist es auch bequemer.

Wenn Sie noch Fragen haben, schreiben Sie mir ruhig.

Mit Gruß

Ihr Zahlschaf



Edit "Bürger" @alle:
Vorsorglich die Bitte, diese eigenständige Idee nicht innerhalb dieses Threads fortzuführen/ zu vertiefen, sondern hier bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
und im Wesentlichen das Buch selbst zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2018, 14:54 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Leider etwas verspätet konnte ich mir das Buch nun endlich auch zulegen.
Ein "Problem" bei diesem Buch ist, dass wenn man anfängt es zu lesen, kann man damit nicht mehr aufhören. ;D
In den letzten zwei Tagen habe ich 3/4 des Buches durchgelesen und kann momentan aus Gründen von extremer Müdigkeit nicht weiterlesen. Aber nach einer Mütze voll Schlaf kommt auch noch der Rest dran. ;D

Es wäre sogar noch eine glatte Untertreibung, wenn ich sage, dass dieses Buch eine Erfahrung darstellt. Und zwar nicht nur in Bezug zum Thema "Rundfunkbeitrag", sondern auch bezogen auf alle Aspekte des Lebens.
Es veranschaulicht neben dem Thema "Rundfunkbeitrag" auf sehr gute Weise, welche Potenziale in jedem einzelnen stecken. Leider scheinen sie aber für sehr viele nicht zugänglich zu sein. Aber sie sind deswegen nicht etwa "verloren", sondern nur begraben, bspw. unter Tonnen von Fernsehmüll. Man muß sie nur wieder ausbuddeln.

Neben einer Reihe von Fallbeispielen und Fakten, welche im Forum größtenteils bekannt sein dürften, enthält dieses Buch aber noch wesentlich mehr. Man kann es nicht einfach in Worte fassen, jeder sollte es selbst erleben.
Ich kann dieses Buch allen nur weiterempfehlen, selbst den "alten Hasen". ;D

Ich möchte an dieser Stelle noch die Gelegenheit nutzen, der Autorin einen herzlichen Gruß zu senden und auch ein großes Dankeschön für dieses wundervolle Buch.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Aus aktuellem Anlass ein Querverweise zur Einladung zur Autorenlesung

Lesung (Nrnb/BY) Gerda M. Kolf "Stimmungsbarometer: Rundfunkzwang" 14.11.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29001.0.html

Wir möchten Euch hiermit zur Autorenlesung von

Gerda M. Kolf
"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
*

am Mi, 14. November 2018
ab 19 Uhr
im kleinen Saal des Gemeinschaftshauses Gostenhof
(Adam-Klein-Straße 6, 90429 Nürnberg)

einladen!

Gerda M. Kolf wird dort aus ihrem Buch lesen und mit interessierten Zuhörern ins Gespräch kommen.
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 21:48 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Da sich die Autorenlesung zu einer Bayern-Tour gemausert hat, hier noch die Termine im Überblick:




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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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