Das Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 18.5.2018 in Rekordtief versetzt.
Das BVerfG bekräftigt eine neue Identität für alle erwachsenen in Deutschland Wohnenden. Sie sind jetzt nicht mehr nur Mensch, Bürger, Mann oder Frau, Grieche oder Deutscher; sie sind ausnahmslos Beitragsschuldner und haben sich selbst anzuzeigen.
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3. Nach § 8 Abs. 1 RBStV bestehen Anzeigepflichten des Beitragsschuldners. Sie
beziehen sich jedoch nicht auf das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts,
sondern auf das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitrags-
pflichtigen Kraftfahrzeugs. Die Anzeige muss im Einzelnen bestimmte Daten enthal-
ten, die auf Verlangen der Rundfunkanstalt nachzuweisen sind (§ 8 Abs. 4 RBStV).
Nicht nur dem Menschen wurde ein neue Identität verpasst. Es gibt jetzt höchtsrichterlich bestätigt auch beitragspflichtige Wohnungen und beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
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Der Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist automatisch auch ein Beitragsschuldner, der nachweisen muss, wozu er das Kraftfahrzeug nutzt.
Der Mensch sollte in erster Linie Mensch sein dürfen. Der Mensch ist mit einem Willen ausgestattet, mit dem er selbst entscheiden kann. Nach Entscheidung des BVerfG ist das Menschsein aber nachgeordnet. In erster Linie ist der Mensch ein Beitragsschuldner, dessen Willen unerheblich ist.
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(2) Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rund-
funkempfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom
Willen des Empfängers. Es widerspräche dem Beitragscharakter, wenn die Zurechnung des Vorteils vom Willen abhinge, von der bestehenden Nutzungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Also für alle Möglichkeiten, die unabhängig von meinem Willen bestehen, bin ich beitragspflichtig?
Es geht offensichtlich nicht um Menschen, sondern um Beitragsschuldner, die gebraucht werden, um Jahresgrundgehälter von z. B. 399 000 € und Pensionseinlagen in Millionenhöhe für Intendanten und Direktoren der zahlreichen Sender und Sendeanstalten beschaffen zu können.
Da spielt es keine Rolle, dass die Geldbeschaffungsquelle ein Mensch ist, z.B. ein Mensch, der sein Leben als alleinerziehende Mutter zu gestalten hat, ein Student, der kein Bafög bezieht, ein Mensch in Altersarmut. Alles unerheblich für einen Beitragsschuldner! Wer Schulden hat, muss bezahlen.
Solidarmodell RBStV: Die angeblichen Schulden der Einen sichern die Pensionsverpflichtungen für die Anderen, ist die Überschrift eines Kapitels in dem Buch „Stimmungsbarometer.: Rundfunkzwangsabgabe“.
„Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts“ ist der Titel der Dissertation eines der Verfassungsrichter (1997 erschienen). Daraus der Satz: „Nach wie vor schützen die Grundrechte in 'erster Linie' die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der staatlichen Gewalt. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“
Bei der Urteilsverkündung am 18.7.2018 ging es aber nicht um die Bürger, sondern um Beitragsschuldner. Da konnte das hohe Gericht keine Grundrechtsverletzungen feststellen.
Eine andere Identität, die den Menschen verpasst wird, ist Lügner. Ausgehend von der Annahme, dass aus dem Land der Dichter und Denker ein Volk der Lügner und Verbrecher geworden ist, dient als Begründung für dieses „Solidarmodell“ die fehlende Kontrollmöglichkeit, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist.
Dabei fällt mir ein Sprichwort aus dem Munde meiner Großmutter ein:
„Was ich selber denk und tu, trau ich auch meinem Nächsten zu.“
Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Meinungsfreiheit werden dem Menschen im Grundgesetz zugesichert. In Art.19 des Grundgesetzes heißt es: „Auf keinen Fall darf ein Grundgesetz in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Um die Einhaltung dieser Grundrechte abzusichern, gibt es in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Gestern gab es die schockierende Entscheidung, dass es für zu Beitragsschuldnern und Lügnern deklarierten Menschen keine Grundrechte gibt.
Dabei fällt mir das Buch „Schmerzgrenze“ des Gehirnforschers Joachim Bauer ein.
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!
Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.