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  • Lesung (Augsburg) Gerda M. Kolf "Stimmungsbarometer: Rundfunkzwang": 08. November 2018

Autor Thema: Lesung (Augsburg) Gerda M. Kolf: "Stimmungsbarometer: Rundfunkzwang", 8. Nov.  (Gelesen 2272 mal)

P
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Wir möchten Euch hiermit zu Autorenlesung und Gespräch von und mit

Gerda M. Kolf
"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
*

am Do, 8. November 2018
ab 18 Uhr
in der Juice Junky Organic Juice Bar
Steingasse 13
86152 Augsburg

einladen!

Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl, bitte hier anmelden:
https://doodle.com/poll/u92wckg7web35qfs


Gerda M. Kolf wird dort aus ihrem Buch lesen und mit interessierten Zuhörern ins Gespräch kommen.

Zitat
Wer glücklich ist, möchte die ganze Welt umarmen!

Ist die Rundfunkzwangsabgabe eine Entscheidung glücklicher Menschen oder ein Symptom dafür, wie krank die Demokratie in Deutschland ist?

Um die Gehälter und Pensionsversprechen beim staatlichen Medienkonzern absichern zu können, werden sogar die Ärmsten des Landes zwangsenteignet, selbst wenn sie nicht einmal ein Empfangsgerät haben. Solidarmodell und Beitragsgerechtigkeit wird das genannt.
Die als Schwarzseher Diffamierten erweisen sich als Selbstdenker, wehren sich und werden zu engagierten Demokratie- und Grundrechtsverteidigern. Wo sind die Politiker, wo sind die Richter, die sie unterstützen?
Eine glückliche Gesellschaft?
Was hat uns und unsere Welt dahin gebracht, wo wir sind? Hat die Dressur mit Belohnungen zu Habsucht und Beschaffungskriminalität geführt? Wurde die Zufriedenheit durch Vergleichen abgetötet? Müssen auch Millionäre unzufrieden sein, weil es Milliardäre gibt? Wollen wir uns nicht auf unser Menschsein besinnen und uns aus Liebe zum Leben im Miteinander der Bewahrung der Welt widmen, statt durch ständige Geldvermehrung die Welt weiter zu zerstören? Es geht nicht nur um die Resilienz1 der Gesellschaft, sondern um die Resilienz der Menschheit.
Wer ist glücklich?
Unsere Welt will umarmt werden.

1Resilienz meint innere Widerstandskraft, sich nicht aufzugeben, sondern sich auch nach Schicksalschlägen wieder aufzurichten und weiter zu gehen.


Herzliche Grüße
vom GEZ-Frei-Stammtisch-Team (Augsburg)


*Mehr Infos zum Buch findet Ihr auch im Forum unter
Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.0.html
oder unter https://amzn.to/2OEbdsk


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2018, 19:03 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

g
  • Beiträge: 368
Das finde ich richtig gut formuliert.


Zitat
Ist die Rundfunkzwangsabgabe eine Entscheidung glücklicher Menschen oder ein Symptom dafür, wie krank die Demokratie in Deutschland ist?
Diesen Satz würde ich so formulieren:
Ist die Rundfunkzwangsabgabe eine Entscheidung glücklicher Menschen oder ein Symptom dafür, wie krank diese korrupten Nutznießer des Abzocksystems in Deutschland sind?

Korrupte Nutznießer des Abzocksystems sind vor allem: gewisse Gutachter, Intendanten, Politiker, Mitglieder der Aufsichtsräte und Rundfunkräte, die allesamt nur in die eigene Tasche wirtschaften und die ihrer Vettern.


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Noch eine kleine Übersicht über die Termine der Bayern-Tour findet Ihr hier:
Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.msg183362.html#msg183362


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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