Bevor jetzt ein weiterer Fall von Erzwingungshaft entsteht, gilt es, die Zeit bis zum angekündigten Verhaftungstermin nicht mit Diskussionen zu verschwenden, sondern konkrete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Verhaftung abgewehrt und die Vollstreckung vorerst zum Erliegen gebracht werden kann.
Hierzu bitte ich um die folgenden Angaben:
Grundsätzlich: aus welcher Motivation wird die Zahlung verweigert (keine Geräte, grundsätzliche Erwägungen,...)? Dies hat möglicherweise Einfluß auf die vor Gericht vorzubringenden Argumente
Bitte stelle hier das Bild einer Forderungsaufstellung der Stadtkasse ein. Diese Forderungsaufstellung muß sich z. B. auf dem Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls (den muß die Stadtkasse Dir zusenden) befinden, aber auch auf allen anderen Vollstreckungsschreiben der Stadtkasse.
Die Verhaftung kann nur durch eine sofortige Klage vor dem VG gegen die Stadtkasse auf Unterlassung der Vollstreckung abgewendet werden. Beispiel dafür ist der Fall Robert Schröter - siehe u.a. unter
Auf Antrag d. Stadtkasse Bonn droht erneut eine Inhaftierung im Bereich des WDR (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35140.0Eine weitere Auseinandersetzung mit der Stadtkasse wird zu keinem Ergebnis führen, da die Stadtkasse von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns regelmäßig überzeugt ist, obwohl die grundlegenden Voraussetzungen für die Vollstreckung nicht vorliegen: es gibt regelmäßig keinen Leistungsbescheid, ohne den aber nach § 6 VwVG NRW die Vollstreckung gar nicht beginnen darf.
Wichtig: Es ist jetzt keine Zeit mehr zu verlieren, es muß jetzt sofort gehandelt werden.