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Autor Thema: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)  (Gelesen 111447 mal)

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Auch dies ist durchaus einer "Erfolgsmeldung" würdig ;)

N.Häring: Am 27.3. entscheidet das BVerwG in Leipzig über meine Bargeld-Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30513.msg191463.html#msg191463
Norbert Häring (blog), 27.03.2019
Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten und verweist meine Klage an den Europäischen Gerichtshof
[...]
Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1125-meine-bargeldklage-geht-an-den-europaeischen-gerichtshof

siehe auch Kalendereintrag:
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi. 27.03.2019, 11 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29132.0.html


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In Ergänzung zu diesen Erfolgsmeldungen...
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29103.0

Siehe auch:
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29014.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182140.html#msg182140
[...]

...hier auch noch diese Erfolgsmeldung ;)
(warum auch immer diese hier im Thread noch keine Erwähnung fand)

Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30118.0.html


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...und gleich noch ergänzt um diese Erfolgsmeldung ;)

Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.


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D
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Gebührenbescheide rechtswidrig - Obdachloser bietet dem SWR die Stirn
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30961.0
beobachternews.de, 05.05.2019
Stuttgarter Verwaltungsgericht erklärt Gebührenbescheide für rechtswidrig
Obdachloser bietet dem SWR die Stirn

Stuttgart. Wie wir bereits berichteten, wurde im Mai 2018 ein Obdachloser vom Verwaltungsgericht Stuttgart zur Zahlung der sogenannten Rundfunkgebühr verurteilt (siehe „Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen„). Der Mann bekam jetzt in einer weiteren Instanz vor Gericht Recht.
[...]
Weiterlesen auf:
http://www.beobachternews.de/2019/05/04/obdachloser-bietet-dem-swr-die-stirn/
Zum ganzen Vorgang:
http://www.beobachternews.de/tag/gez/

Update 15.06.2019
Obdachloser muss keinen R.beitrag zahlen - SWR verzichtet auf Rechtsmittel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31434.0

beobachternews.de, 15.06.2019

SWR verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Obdachloser muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Das überraschende Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 5. April 2019 ist rechtskräftig. Wie die Beobachter News von dem betroffenen Obdachlosen erfuhr, hat der SWR auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid verzichtet. In erster Instanz war der Obdachlose verurteilt worden, Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er klagte gegen die festgesetzten 600 Euro, da er nur eine Meldeadresse bei einer Bekannten hatte, dort aber gar nicht wohnte. Einzelrichter Volkmann gab dem Mann Recht. Dieses Urteil hat nun Bestand.
...

Weiterlesen auf:
http://www.beobachternews.de/2019/06/15/obdachloser-muss-keinen-rundfunkbeitrag-zahlen/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2019, 16:59 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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In Ergänzung zu...
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22596.0.html
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.0.html
Beschluss des VG Düsseldorf (mit Download)
RA Thorsten Bölck erfolgreich gegen den WDR und die Stadt Duisburg!
Eine Pfändungsverfügung, in der der zu vollstreckende Leistungsbescheid nicht angegeben ist, ist rechtswidrig


ein weiterer Vergleichsfall unter
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0

(Warum auch immer - vmtl. aus Zeitgründen - dies bislang noch nicht hier verewigt wurde...)


Weitere erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen siehe u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Erfolgreiche Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
siehe unter
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
Beiträge:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199346.html#msg199346
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199368.html#msg199368

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Leipzig 01.11.2019

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78

Zitat
Pressemitteilung
Nr. 78/2019 vom 01.11.2019


Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Die Absolventin eines Zweitstudiums, die keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält, ist von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls zu befreien, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

[...]

BVerwG 6 C 10.18 - Urteil vom 30. Oktober 2019

Vorinstanzen:
VGH München, 7 BV 17.770 - Urteil vom 28. Februar 2018 -
VG Ansbach, AN 6 K 15.02442 - Urteil vom 02. Februar 2017 -


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2019, 23:11 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

o
  • Beiträge: 102
Hier ne kleine Erfolgsmeldung von der Front:

Meine Beschwerde und/oder Kritik auf den sozialen Medien der Abendschau (RBB) haben dazu geführt dass ein Exempel schmierigsten Kampagnenjournalismus aus Mediathek und sozialen Medien verschwunden ist. Ich warte noch auf die Richtigstellung und erhalte daher meine Beschwerde bei der Intendantin aufrecht.

Details hier:
Programmbeschwerde zur Berichterstattung der rbb-Abendschau vom 24.11.2019
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=3164

Der Beitrag an sich ist beim RBB inzwischen nicht mehr auffindbar :D

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich lebe nach wie vor ohne Konsum staatlicher Sender. Habe mir auf mehrfachen Hinweis auf den Beitrag aber doch mal einen Blick in die Mediathek erlaubt.

Viele Gruesse!
Olli


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine der wichtigsten ERFOLGSMELDUNGEN, die bislang untergegangen zu sein scheint ;)

"Beitragsservice" Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32982.0.html

Beitragsservice unter “Hochdruck” – Anfragen jetzt faxen (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32996.0.html

Die Devise lautet nicht "VerwaltungsverEINfachung", sondern "VerwaltungsverVIELfachung"!

 >:D ;D (#)


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Erfolgsmeldung unter

Verjährung der Beitragsforderung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg202291.html#msg202291
Aufgrund der Versäumnis von ARD-ZDF-GEZ konnte Person X einen Teilerfolg verbuchen:

Person X erhielt in Q4 - 2019 einen Festsetzungsbescheid für den noch nicht festgesetzten Zeitraum im Jahr 2015.
Dem wurde mit dem Hinweis widersprochen, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Dem Widerspruch wurde stattgegeben, d.h.: keine Zahlung für den noch "fehlenden Zeitraum" in 2015.

Person X freut sich ebenfalls, dass bisher kein Festsetzungsbescheid für 2016 eingetroffen ist.
Die 3 Jahre sind auch hier um.



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
OVG Mecklenburg-Vorpommern bewilligt Prozesskostenhilfe

Prozeßkostenhilfe bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag + Student o. BAföG Klage (Student/Wohngeld/KFW)
Weitere Hinweise unter:
Prozeßkostenhilfe bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30202.msg203058.html#msg203058


Edit "Bürger": Ältere PKH-Bewilligungen (noch vor dem einschlägigen BVerfG-Urteil vom 18.07.2018) siehe weiter oben in hiesigem Thread...

OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH (03/2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17881.0.html

...sowie auch weitere Bewilligung unter
OVG Bautzen gewährt Prozesskostenhilfe nach Ablehnung durch VG Dresden (03/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26721.0.html


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Erfolgsmeldung!!! ;)

Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
Über den Buschfunk (nicht zu verwechseln mit "Rundfunk") wurde nachstehende nicht ganz fiktive Erfolgsmeldung mitgeteilt, die es weiterzuverbreiten und vielfach anzuwenden gilt:

Einstweilige Anordnung der
Verpflichtung zur Unterlassung/ Einstellung einer Vollstreckung
wegen fehlenden Voraussetzungen/
fehlendem Zugangsnachweis von einfacher Briefpost


Meine lieben Damen und Herren Forum-Mitstreiter und -Mitleser - die hier zu lesenden Entscheidungsgründe sind die geballte Ladung jahrzehntelanger ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bzgl. nicht zugegangener, per einfacher Briefpost versendeter Bescheide/ Mahnungen kürzestmöglich auf den Punkt gebracht - und erscheinen (gerade für das hier sprechende Verwaltungsgericht bzw. dessen Kammer) wie ein nicht zu unterschätzender Meilenstein!
Im Beschluss mit herangezogene VG Dresden Entscheidungen müssen noch gesichtet werden. Seit 2013 ist den lokalen Mitstreitern aber ein solch klarer und die ständige Rechtsprechung nicht in ihr Gegenteil verkehrender Spruch noch nicht untergekommen, jedenfalls nicht in den ihnen bekannten "Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsverfahren" an besagter Kammer des besagten Gerichts.
Das lässt jetzt jedoch hoffen, dass im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und unter Wahrung des Gleichheitssatzes zukünftige - und ggf. auch rückwirkend etwaige wiederaufzugreifende - Verfahren im gleichen Sinne behandelt werden.
[...]


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begrenzte Hotel-Unterbringung ohne Beitragspflicht BVerwG 6 B 50.19, 8.6.20
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33924.0


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...und gleich noch eine Erfolgsmeldung ;)
HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0


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...und noch ein tangierender Erfolg, der zwar nicht direkt, aber doch mittelbar mit dem "Rundfunkbeitrag" zu tun hat - und mit den aus diesem Topf ebenfalls finanzierten Landesmedienanstalten, die sich schlichtweg zuviel anmaßen:

Klagen d. Medienanstalten waren unzulässig BVerwG 6 C 25.19, Urt. 15.07.2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33994.0


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...wenn auch schon ein paar Wochen her und auch nur ein "Neben-Erfolg",
so soll es aber doch hier noch nachgetragen werden:

Barzahlung > Gericht beabsichtigt Aussetzung § 94 VwGO bis EuGH-Entscheidung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33693.0


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