Das ist doch zur Abwechslung schon mal wieder was. Vielleicht dämmert jetzt so mancher in obigen Zusammenhängen tätigen lokalen Verwaltungsentität langsam bzw. ein Mal mehr, dass es zwar auch i. F. des sogenannten »Rundfunkbeitrages« erstmal eine billige & damit zu bevorzugende»Lösung« darstellen mag, sich im Falle einer Vollstreckungsanfechtung auf die nicht bestehende allgemeine Prüfungspflicht etwa korrekt erstellter Bescheide etc. pp. zu berufen, dass es aber auf die Dauer eine äußerst schlechte Idee ist, sich ständig & einzig zu Gunsten der sich offenbar zunehmend mit dem berühmten Landvogt Geßler verwechselnden Anstalten der Sendungsbewussten bzw. dem sg. »Beitragsservice« öffentlich zum A...... zu machen. Dito, was manches Verwaltungsgericht angeht, das sich für ÖRR/»Beitragsservice« öffentlich zum Deppen gemacht hat bzw. macht.
OT: In dem Sinn hofft sicher nicht nur ein Besucher, dass insbesondere die auf Geheiss der Anstalten erfolgten bekannten Eskapaden der Verwaltung in NRW noch Konsequenzen haben & sich zu einem dicken Boumerang für die Herren- & Damenschaften (inkl. Madame M. mit ihrer kürzlich erneuerten Behauptung, die jeweilige Anstalt habe doch mit der Einknastung der jungen Frau nebst Säuglings üüüüberhaupt nichts zu tun...) von Anstalt & ÖRR insgesamt entwickeln. Vllt. ist also in diesem Land i. S. Rechtsstaat doch noch nicht aller Tage Feierabend.