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Autor Thema: OVG Bautzen gewährt Prozesskostenhilfe nach Ablehnung durch VG Dresden  (Gelesen 5127 mal)

S

Sachse1

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat entgegen dem Verwaltungsgericht Dresden einem (weiteren*) Kläger Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt.

In dem Beschluss vom 5. März 2018 wird die Gewährung der PKH auch mit dem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht begründet.



Im Wortlaut (und "zum Mitschreiben!")
Zitat
"[...] Ob die Klage in der Sache Erfolg haben wird, ist derzeit offen.

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrags durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkstaatsvertrages, mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Az. 1 BvR 2284/15 u.a.).

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Herbst letzten Jahres u.a. den Landtagen und den Landesregierungen mittels eines Fragenkatalogs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Ausgang der Verfassungsbeschwerdeverfahren ist demnach offen.
Dies ist auch für das vorliegende Verfahren relevant.
[...]"

Der ganze Beschluss steht zum Download bereit unter
PKH-Beschluss-OVG-Bautzen-anonym (PDF, 5 Seiten, 210kB)
http://geht-so-saechsisch.de/wp-content/uploads/2018/03/PKH-Beschluss-OVG-Bautzen-anonym.pdf
Edit DumbTV: Das Dokument ist unter dem angegebenen Link nicht mehr vorhanden.

Die Aktenzeichen lauten
5 D 19/18 (OVG Bautzen, Beschluss vom 05.03.2018)
2 K 1938/15 (VG Dresden, Beschluss vom 10.01.2018)

Diese Begründung kann sicherlich auch für Anträge auf Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens genutzt werden.

Sicherlich hilft es aber wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.


*Anm. "Bürger" - siehe u.a. auch unter:
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17881.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2019, 11:50 von DumbTV«

1
  • Beiträge: 160
Schöner Wortlaut. Entsprechendes Zitat wird, so hörte ich, nächste Woche in einem Schriftstück an das VG Schleswig genannt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2018, 13:31 von Bürger«

m
  • Beiträge: 436
In der Entscheidung zur Gewährung von PKH des OVG Bautzen sehe ich die Beurteilung des Gerichtes, dass jeder Bürger vor dem Gericht gleich behandelt und die Möglichkeit haben muss, eine Klage in der Sache, die er begründet hat, führen kann, solange nicht höchstrichterlich in dem Fall vom Bundesverfassungsgericht entschieden ist.

Die Gleichbehandlung schließt eben ein, dass eine finanziell schlechter gestellte Person mit PKH in seinem Rechtsbegehren unterstützt wird.
Die PKH durch das VG Dresden zu verweigern, ist nur damit begründet, dass beide Entscheidungen - über PHK und die Klagen zum RF-Beitrag - vom VG Dresden entschieden werden/wurden.

Da ja alle Verwaltungsgerichte die Klagen zum RF-Beitrag abweisen, war es für die Richter beim VG Dresden folgend nur verständlich, dass Sie die PKH ebenfalls ablehnen. Aber gerade diese Zusammenhängigkeit darf oder sollte ein unabhängiges VG nicht für die Beurteilung von PKH für ein Verfahren anwenden.

Deshalb kann man die Entscheidung des OVG Bautzen nur begrüßen, dass Sie Ihre Entscheidung nicht mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ablehnend begründet haben, sondern für Ihre Entscheidung die beim höchsten deutschen Gericht, dem BVerfG, noch nicht entschiedenen Verfassungsbeschwerden berücksichtigt wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2018, 13:34 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
"[...] Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrags durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkstaatsvertrages, mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Az. 1 BvR 2284/15 u.a.). [...]
"
Das AZ 1 BvR 2284/15, auf welches Bezug genommen wird, steht bereits seit 2017 in der
Jahresvorausschau 2017
Erster Senat
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus, Punkt 21
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017.html

...und wurde 2018 erneut aufgeführt in der
Jahresvorausschau 2018
Erster Senat
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus, Punkt 16
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018.html

siehe auch im Forum:
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2018, 13:31 von Bürger«

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Der ganze Beschluss steht zum Download bereit unter
PKH-Beschluss-OVG-Bautzen-anonym (PDF, 5 Seiten, 210kB)
http://geht-so-saechsisch.de/wp-content/uploads/2018/03/PKH-Beschluss-OVG-Bautzen-anonym.pdf

Die Aktenzeichen lauten
5 D 19/18 (OVG Bautzen, Beschluss vom 05.03.2018)
2 K 1938/15 (VG Dresden, Beschluss vom 10.01.2018)
Hat das noch irgendjemand? Ist leider nicht mehr unter dem Link verfügbar.
Unter den Aktenzeichen finde ich über die Internetsuchmaschine leider auch nichts.


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  • Beiträge: 436
Die Aktenzeichen lauten
5 D 19/18 (OVG Bautzen, Beschluss vom 05.03.2018)
2 K 1938/15 (VG Dresden, Beschluss vom 10.01.2018)
Hat das noch irgendjemand? Ist leider nicht mehr unter dem Link verfügbar.
Unter den Aktenzeichen finde ich über die Internetsuchmaschine leider auch nichts.

Unter diesem Link https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/
kannst in der linken Spalte oben wählen - [alle öffnen] oder [alle schließen]

Wenn man [alle öffnen] wählt, dann erscheint eine Liste der Themen der Entscheidungssammlungen.
Hier kann man unten unter Rundfunk und Fernsehrecht [91] die Entscheidungen anzeigen lassen.

Entscheidungssammlung - Thema: Rundfunk- und Fernsehrecht - 91 Dokumemte ist diese Entscheidung zu finden
Aktenzeichen: 5 D 23/18 (Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen / Beschluss / 03.04.2018)
Leitsatz...
Schlagworte: Prozesskostenhilfe, verweigerte Akteneinsicht in eine Beitragsakte bei Widerspruch gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, unzulässige Klage
Vorschriften: § 44a VwGO, § 29 VwVfG
https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/18D23.B01.pdf

Hier geht es jedoch um einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. Dezember 2017 - 1 K 2912/17 - so in der Beschluss-Sache zu lesen.
Ansonsten bleibt nur, die 91 Entscheidungen durchzuschauen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 00:28 von Bürger«

c
  • Beiträge: 7
Die eingangs genannten Verfahren (insbesondere 5 D 19/18 (OVG Bautzen, Beschluss vom 05.03.2018) sind in der Entscheidungssammlung (Sachsen) (auch Datumsuche) und auch sonst im Netz nirgends zu finden - gibt es dazu eine vernünftige Erklärung? Kann mir jemand eine Sicherung zur Verfügung stellen? - gern als PM. Danke.


Edit "Bürger":
Siehe nunmehrige Hinweise u.a. unter
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30599.0.html
Sich damit erübrigende Folgekommentare wurden der Übersicht wegen entfernt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2019, 00:30 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 16
Bevor hier Arbeit und Geld investiert wird, der Beschluss als Anlage direkt vom Verursacher.

Eine weitere Bewilligung aus Bautzen ist eingestellt unter:

Prozeßkostenhilfe bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30202.msg189676.html#msg189676

Viel Spaß damit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2019, 00:26 von Bürger«

 
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