In der Entscheidung zur Gewährung von PKH des OVG Bautzen sehe ich die Beurteilung des Gerichtes, dass jeder Bürger vor dem Gericht gleich behandelt und die Möglichkeit haben muss, eine Klage in der Sache, die er begründet hat, führen kann, solange nicht höchstrichterlich in dem Fall vom Bundesverfassungsgericht entschieden ist.
Die Gleichbehandlung schließt eben ein, dass eine finanziell schlechter gestellte Person mit PKH in seinem Rechtsbegehren unterstützt wird.
Die PKH durch das VG Dresden zu verweigern, ist nur damit begründet, dass beide Entscheidungen - über PHK und die Klagen zum RF-Beitrag - vom VG Dresden entschieden werden/wurden.
Da ja alle Verwaltungsgerichte die Klagen zum RF-Beitrag abweisen, war es für die Richter beim VG Dresden folgend nur verständlich, dass Sie die PKH ebenfalls ablehnen. Aber gerade diese Zusammenhängigkeit darf oder sollte ein unabhängiges VG nicht für die Beurteilung von PKH für ein Verfahren anwenden.
Deshalb kann man die Entscheidung des OVG Bautzen nur begrüßen, dass Sie Ihre Entscheidung nicht mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ablehnend begründet haben, sondern für Ihre Entscheidung die beim höchsten deutschen Gericht, dem BVerfG, noch nicht entschiedenen Verfassungsbeschwerden berücksichtigt wurden.