Wenn das VGH Hessen kein Gefälligkeitsurteil erlassen hätte, hätte es nicht bis zum BVerwG gemusst.
Ich bin ganz erstaunt, dass sich ein Bundesgericht doch einmal bequemt, die Frage dem EuGH vorzulegen. Offenbar ist der Aufdruck "Euro" auf den Scheinen doch deutlich genug.
Was heißt das Ganze nun für den Rundfunkbeitrag? Man müsste den Beschluss des BVerwG lesen. Aber die Pressemitteilung ist ja schon deutlich genug:
... der eine Verpflichtung öffentlicher Stellen des Mitgliedstaats zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten vorsieht. Einen solchen Annahmezwang regelt nach der - von den Vorinstanzen abweichenden - Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG, ...
Daraus folgt, dass sich jeder nun mit der fehlenden Barzahlungsmöglichkeit faktisch von der Beitragszahlung freisprechen kann, solange der EuGH nicht entschieden hat und solange die jeweilige LRA am Wohnort keine Barzahlungsmöglichkeit von sich aus anbietet!
Das sollte massiv gestreut werden!
Neben dem Vollstreckungshindernis "fehlende Angabe über Erstwohnung/Zweitwohnung" gibt es nun noch ein weiteres: "fehlende Angabe zur Barzahlungsmöglichkeit"
Fantastisch!
Wer jetzt noch zahlt ist selber schuld!