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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 81788 mal)

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Dieses Thema (Thread) sollte relativ kurz gefasst die Rechtsgrundlagen auflisten, die man als "Waffe" einsetzen kann.
Fast alle Bürger machen 3 fundamentale Denkfehler:


(1) Irrtum: Bürger meinen, Gerichte hätten eine Pflicht, für Gerechtigkeit zu sorgen.

Dies Forum zeigt, dass ziemlich alle Bürger diese übersetzte Vorstellung haben und nicht begreifen wollen, dass sie mit ihrem Anspruch auf Gerechtigkeit etwas letztlich Unmögliches anstreben.
Die Wahrheit: Gerichte haben für "Rechtsfrieden" zu sorgen. Das ist keineswegs eine "Garantie für Gerechtigkeit". 
Gerichte finden mit vertretbar wenig Arbeit eine möglichst gut vertretbare Entscheidung. Der Staat hilft per Vollstreckung, sie durchzusetzen. Die Bürger verlieren durch diesen "formalen Rechtsfrieden" das Recht auf Eigenhilfe: Sie dürften nicht "Auge um Auge, Zahn um Zahn", Blutrache und Schlimmeres umsetzen.


(2) Irrtum: Bürger meinen, Rechtsanwälte seien gottähnliche Garanten, Gerechtigkeit zu erlangen.

Die Wahrheit: Rechtsanwälte sind gesetzlich definierte "Organe der Rechtspflege", also staatlich begleitete Mitwirkende der Aufgabe, den Rechtsfrieden herbeizuführen. Ihre Ausbildung ist in Deutschland zudem sehr staatsnah. Des weiteren, nur ein auf das jeweilige Gebiet spezialisierter Anwalt ist ein guter Anwalt. Und: Anwälte sind gewöhnlich nicht pluri-disziplinär.
Die Honorare genügen so gut wie nie, Fälle bis ins letzte Detail für Erhalt von Gerechtigkeit auszustreiten.
Nach all diesem reduziert sich die Aufgabe der Anwälte darauf,  die komplexe Realität durch fast immer viel zu kurze Schriftsätze für Richter überschaubar zu verkürzen, damit in etwa irgend etwas ähnliches wie Gerechtigkeit nicht völlig auszuschließen ist.


(3) Irrtum: Bürger meinen, ihre Meinung über Gerechtigkeit sei relevant.

Relevant ist, gezielt mit juristischen Hebelwirkungen Effekte auszulösen. Da der Bürger dies natürlich nicht kann, fühlen die Bürger sich bei der Rundfunkabgabe vom Staat im Stich gelassen.
Üblich sind Widersprüche und Eingaben, die an den gesunden Menschenverstand appellieren oder auch Vernunft- oder Sozial-Argumente vortragen. Das wird vom juristisch übermächtigen Gegner niedergewalzt mit total beliebigen Bausteintexten.   


Hier beginnt der Versuch von etwas Abhilfe im Rahmen des Möglichen für die Rundfunkabgabe:
Eine Art Waffenkiste der juristischen Hebelwirkungen, wie Bürger dennoch einiges besser durchsetzen können und Manches richtiger einschätzen können.

In der Kürze liege die Würze:
Wir sollten bei diesem Thema (Thread) nicht lange Diskussionen führen. Hier sollte listenartig schrittweise das eine oder andere erarbeitet werden, was als Waffe geeignet ist.
Juristen-Perfektion auf keinen Fall nötig, sondern praxis-orientiert:
Jeder kann mitwirken und alle Ideen sind hilfreich.
Nur sollte hier zu viel Diskussion über einzelne rechtliche Waffen vermieden werden. Die Übersicht sollte dauerhaft gut lesbar bleiben und gut verwertbar bleiben als Ideenbörse für Selbsthilfe gegen staatsnahes Unrecht.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Themen für Auslösung von juristischer Hebelwirkung
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zwecks Erzwingen der Neuordnung der Rundfunkabgabe: Unsere gemeinsam geschaffene "Info-Datenbank":


Adressen und sonstige wichtige Daten
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Beweis-Übersicht: Politiker, Parteien, Fraktionen, Behörden,.. wollen uns helfen
2016-12-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21172.msg136081.html#msg136081

Kontaktdaten sammeln: Ministerpräsidenten, Intendanten,Landesverfassungsgerichte
2016-10-31++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20789.msg134251.html#msg134251

Übersicht Verwaltungsgerichte und zuständige Landesrundfunkanstalten 
2016-01-26++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17276.msg113903.html#msg113903

Landtage, Petitionsausschüsse, Abgeordnetensuche, Medienpolitiker, Datenschutzbeauftragte
2016-04-01++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html


Manipulation der Rechtsprechung?
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Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
2016-09-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.msg130092.html#msg130092

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.
2016-10-09 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20482

"Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016 (Nachweis: "Alle Urteile nahezu identisch".)
2016-11-04++  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20852.0.html

Superspannende Detektivaufgabe: Wer hat den obersten Gerichten die Urteile getextet?
2016-11-19++  http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21026.msg135294#msg135294

Wie werden Bundes(verwaltungs)richter ernannt > gewählt?
2016-11-06++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20884.msg134606.html#msg134606
 
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (Widerlegt: "ARDs haben alle Prozesse gewonnen.")
2015-06-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg135346/topicseen.html#msg135346


Rechtsfragen / fundamentale Rechte
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Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU, Strafrecht, Gericht, Behörden usw.usw.
2016-12-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.0.html

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ ...staatsvertrag (Übersicht - mehrfach aktualisiert)
2013-06-01 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115

Beiträge, Gegenüberstellung zu Feuerwehrabgabe, Insolvenzbeiträge u.a.
2016-08-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19976.msg129310.html#msg129310

(Datenschutz:) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft
2016-10-14++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20547

[Übersicht] EU-Recht (systematisch geordnete Übersicht)
2016-10-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134035/topicseen.html#msg134035

Verfassungsbeschwerde Land Berlin: Weitere Teilnehmer nötig.
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html
(Neu: Landesverfassungsbeschwerde nun bundesweit geplant mit Pilotverfahren Berlin.)


Institutionen und Funktionsweise an der Spitze
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Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
2016-10-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416

Daten und Diagramme zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahrzehnten
2016-10-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20637.msg134562/topicseen.html#msg134562

ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
2016-10-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg132916.html#msg132916

Verbraucherzentralen  ... alimentiert durch Rundfunkabgabe. Großartige Faktensammlung.
2015-03-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90249.html#msg90249

... EU-Ausschreibungen ... ARD etc... Beitragsservice  ... offenbart interne Funktionsweise.
2016-03-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg135957/topicseen.html#msg135957

Konkrete Maßnahmen
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Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639
Verwertungsweise: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg134212.html#msg134212

Kurzanleitung "David verhaut Goliath": Für die, die nicht juristisch streiten wollen/können.
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
   2016-04-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
   2016-04-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html

!_630_! Fragen an Landesregierung durch Landtagsfraktion / Sachsen
2016-11 http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7087&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0
Ideale Bausteintext-Vorlage für Ihre seitenlangen Schriftsatz-Fragen, die den Beitragsservice stilllegen, also möglicherweise Inkasso bei Ihnen. (Link auf !_keinen_! Fall als Parteiwerbung gemeint.)

Humor als Waffe: Waffenkiste mit Witzen, Aphorismen und Schwarzem Humor
2016-09-11++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20184.msg130402.html#msg130402
Taktisch wichtig für Sympathie bei Richtern und Personal ist, ihnen den tristen Arbeitsalltag durch etwas Aphorismen, Satire und Humor fröhlicher zu machen. Hier feste Schriftsatz-Strategie - mindestens 1 pro Seite. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2018, 23:18 von Bürger«
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Nun einmal eine Übersicht des wichtigsten Waffenarsenals:

Verfassungsrecht: Landesverfassungen (es geht um Landesrecht!) und Grundgesetz.

Das Recht des Staates, Bereiche zu verstaatlichen, ist im Grundgesetz verankert und ist als Sozialismus definiert. Der Staat darf also - leider - das typische sozialisitsche Unternehmens-Konglomerat ARD, ZDF usw. bilden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten auch die Politiker Westdeutschlands eigentlich eher Sozialismus machen. Hier das Relikt davon: Klassischer Sozialismus, ARD, ZDF mit Multimilllionären oben, die sich unter anderem von den letzten paar Euros von Niedrigstverdienern ihre Luxusvillen finanzieren.

Aber im übrigen, wir wissen es, im Verfassungsrecht sind feine Waffen.
Beispielsweise, die Sozialklausel verbietet Umverteilung von unten nach oben (so aber die Rundfunkabgabe...).
Ferner Freiheitsrechte, Recht auf Gleichbehandlung, Wettbewerbsrecht, Recht auf rechtliches Gehör, Datenschutz, Religionsfreiheit, Schutz von Wohnung und Familie und Mutter und Kind, "keine Strafe ohne Gesetz"
 - dies alles ist durch die Rundfunkabgabe in ihrer jetzigen Konstruktion verletzt. 


"MRK" - abgekürzt für "Menschenrechtskonvention

Diese Waffe wird viel zu wenig gebraucht - auch zu wenig durch Rechtsanwälte. 
Das Problem ist, man muss sich recht gut auskennen, um mit ihr gezielt operieren zu können. Und mit der englischen und französischen Rechts-Terminologie - welcher normale Anwalt traut sich das zu.
Die Pflicht, sich als "Sozialhilfe"-Suchender eintragen zu lassen, um rund 200 Euro Jahres-Geldstrafe zu verhindern, verstößt gegen die Regelung: "Keine Strafe ohne ausdrückliches Strafgesetz". Das müsste bei richtiger Ausschöpfung des ziemlich komplizierten Vorgehens etwa 10 % der Haushalte abgabenfrei machen.
Noch einige weitere Rechtsgrundlagen liefert die Menschenrechtskonvenion. Das wäre dann im Detail für später.


EU-Recht:

Wir haben strikt zu unterscheiden zwischen Verfahren, die viel Geld kosten - haben vielleicht auszuscheiden -
und solchen, die den Bürger wenig oder gar nichts kosten - möglicherweise effizient.
Die Effizienz ist vielleicht generell schwach, weil man in Sachen "staatsnah" bei der EU vom Regen in die Traufe kommt?
Einige hier im Forum haben sich auf die EU-Aufgabe spezialisiert und erwarten vielleicht viel. Uns allen ist zu wünschen, dass sie Recht haben. Jedenfalls ist beeindruckend, was bisher diesbezüglich zusammengetragen wurde.

Petitionen beim EU-Parlament sind dahingegen wohl als relativ ineffizient einzustufen? Das Parlament ist ziemlich vollauf damit beschäftig, sich selbst zu administrieren mit all seinen kaum je lösbaren Funktionsproblemen?


Strafrecht: Das ist die ziemlich wichtigste Waffenkiste,

aber nur bei sehr richtiger Anwendung. Diejenigen, die an Strafanzeigen (nicht: "Strafanträge") denken, sollten einmal sich vorab kundig machen und dann vermutlich sehr bescheiden werden. Selbststudiums-Themen beispielsweise:
- objektiver Tatbestand - innerer Tatbestand (subjektiver Tatbestand)
- ist Beihilfe, ist Versuch strafbar ...
- falsche Beschuldigung / Anschuldigung

Prüfenswerte Straftatbestände bei der Rundfunkabgabe und ARD, ZDF sind beispielsweise: 
- Veruntreuung - Wucher - Nötigung -Prozessbetrug -
- Korruption - massenhaft einorganisierte Scheinselbständigkeit -
Bitte informieren, aber im Prinzip nicht handeln. Ein Strafrechtsverstoß ist immer nur so lange von Hebelwirkung, so lange eine Strafanzeige unterblieb, weil nur dann der Handelnde ein Interesse hat, den Vorgang zu heilen.

Und nochmals: Strafanzeigen richtig machen ist eine Königsdisziplin. Wenn überhaupt, dann nur mit Mitwirkung eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts. Eigentlich muss das kein Anwalt sein. Aber das Gesetz lässt nicht die Wahl als es in etwa so zu formulieren wie hier gemacht.
 

Gerichte und Behörden:

Gerichte: Gerade bei der Rundfunkabgabe ist einiges angreifbar, was Rechtsprechung sich machen ließ. Damit kann der Normalbürger aber nicht gut umgehen. Also hierzu nichts Näheres.
Dieser komplexe Bereich wird zentral bearbeitet und eine einzige Bearbeitung für die wichtigsten Punkte genügt weitgehend für bundesweite Wirkung.

Behörden: Mit ihnen hat man vor allem bei Vollstreckung zu tun. Das ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, sobald man die scheinbar klare Oberfläche der Vollstreckung verlässt. Es ist leider so vielschichtig, dass die vielen einzelnen Themen-Thread über Vollstreckung hier im Forum dies wohl besser abdecken.
Kann man denn da wirklich überhaupt noch etwas machen? Ja, weil viele Vollstrecker ja selber meist zornig über das System sind: Wenn Niedrigstverdiener eine Ratenzahlung von beispielsweise 8 Euro monatlich aushandeln können... Egal, wie viel zukünftig auf dem Rundfunkabgabe-Konto sich in den Folgejahren akkumuliert, der persönliche Beitrag ist dauerhaft halbiert auf 8 Euro statt 17,50: "Marke Eigenbau", Erzwingen eines damals bei Gesetzeserlass ausdrücklich ausgeschlossenen Sozialtarifs.


Nun der ausdrückliche Standard-Hinweis: Nichts in einem Forum ist Rechtsberatung.
Diese allgemeine Ankündigung muss bei Rechtssachen nochmals ausdrücklich wiederholt werden.   
Wichtiger Gesichtspunkt ist, nie etwas als "Mustertext" zu bezeichnen, sondern beispielsweise als
- "Beispieltext, wie ich mir das laienhaft vorstelle"
- "Textbeispiel, wie jemand es gemacht hat"
.   ... (vorausgesetzt, dass jemand es wirklich so gemacht hat).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2016, 18:55 von Hailender«
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a

azdb-opfer

BVerfG, Beschluss vom 10.06.1975, 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40,101 (rechtliches Gehör)
Zitat
Dem Recht des Beteiligten aus GG Art 103 Abs 1, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen. [...]

Gegen diesen (eigentlich selbstverständlichen) Grundsatz haben viele Verwaltungsgerichte verstoßen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2016, 08:57 von azdb-opfer«

a

azdb-opfer

BVerfG, Beschluss vom 16.09.2010, 2 BvR 2394/08 (rechtliches Gehör)
Zitat
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 <367 f.>; 47, 182 <187>). Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 <140>; 34, 344 <347>; 47, 182 <187>). Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 <104 f.>; 47, 182 <187>). Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 <149>; 42, 364 <368>; 47, 182 <187>). Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 27, 248 <251 f.>; 42, 364 <368>; 47, 182 <187 f.>). Dergleichen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn das Gericht wesentliche, das Kernvorbringen eines Beteiligten darstellende Tatsachen unberücksichtigt lässt. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (BVerfGE 86, 133 <146>; vgl. auch BVerfGE 47, 182 <189>). Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2005 - 2 BvR 1090/05 -, juris).


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Verweigerung des rechtlichen Gehörs - wie im Schriftsatz verwerten?
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Hier ein Beispiel, wie wirklich gegenüber einem Verwaltungsgericht gegenwärtig vorgetragen (nachstehend verkürzt):

Zunächst der Nachweis gegenüber dem Gericht, dass die ablehnenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts für alle bisherigen und zukünftigen Kläger bereits geschrieben sind: Siehe die Argumente wie ersichtlich aus der Themenübersicht hier am Anfang. 
Direktlink: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg136558.html#msg136558

Dem Gericht wird mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht  es durch seine Zitate für geboten hielt, sich die Urteilsfehler dieser Urteile in seiner Rechtsprechung zu eigen zu machen. Hierdurch ergebe sich eine Fernwirkung der Versagung des rechtlichen Gehörs auf das hier anhängige Verfahren beim örtlichen Verwaltungsgericht. Dies prakttiziere - ohne entsprechende richterliche Absicht - eine Versagung des rechtlichen Gehörs.
Konsequenz des Klägers (des Bürgers) hieraus sei sein Recht zu folgendem Antrag...

So, ab  jetzt wird es leider fallspezifisch, was der Bürger konkret beantragt. 
--------------------------------------------------
Ein nur zweitbester, aber universeller Ansatz könnte sein, beim örtlichen Verwaltungsgericht zu beantragen, sich von den offenkundigen juristischen Fehlern des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu distanzieren. Erfolgsaussicht denkbar durchwachsen.
Taktisch klüger könnte sein, eben dies vom Beklagten (also ARD-Anstalt) zu verlangen. Dann wird der Schwarze Peter dem Gegner zugeschoben: Dann kann das Gericht einfach übermitteln und abwarten. Kann sein, dass das Warten ziemlich lange dauern wird?

Wie gesagt, diese ideensuchenden Anmerkungen sind nicht als Empfehlung gemeint (und ohnehin inhaltlich auf keinen Fall Rechtsberatung). Es sollte nur gezeigt werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör kein "rechthaberischer imaginärer Papiertiger" ist, sondern ganz konkret verfahrensrelevant werden kann.


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Rechtsgrundlage: Bin zum "Rundfunk"-Beitrag nicht verpflichtet, weil Alter unter 31 Jahre.
In den Staatsverträgen wird für alle Bundesländer identisch definiert: - Beispiel:
https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212708
Zitat
    § 2    [...]
    (3) Kein Rundfunk sind Angebote, die
    1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
    2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
    3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
    4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
    5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.

Zu Ziffer 2.. Als "Empfangsgeräte" wären ja wohl auch Internet-Server zu "subsumieren"? (Juristen-Latein: "einzuordnen".)
Also auch Youtube...? Dem "Empfangsgerät Internet-Server"  "sendet" die "Rundfunk"-Anstalt ja die Sendung zum "Empfang" durch den Server - und dieser speichert zur "unmittelbaren" Wiedergabe. ("unmittelbar", also ohne mittelnde Sender.)

Dass ein "Empfangsgerät" zugleich andere "Empfangsgeräte" mit Inhalten versorgen kann, ist ja klar... Bluetooth, Tethering usw..  Diese Eigenschaft auch von Internet-Servern ist nichts Spezifisches.
Also wäre etwas mit "Hauptversion im Netz" nicht "Rundfunk"... Also nicht gedeckt durch die "Rundfunk"-Staatsverträge...
Also wären 45 Millionen Euro Jahresbudget für funk.net unzulässig - vielleicht sogar einzustufen als strafbare "Veruntreuung"?

Und wieso hat das Argument besonders Nutzen "für Alter bis unter 31"?

Das "Jugend"-Programm funk.net ist in satirereifer Weisheits-Überheblichkeit der wohl reichlich gealterten Macher-Greise bei ARD, ZDF vorgesehen für "Jugend"liche bis Alter 30. Diese unerzogenen "Jugend"-Halunken (in Senioren-Terminologie "Halbstarke") halten es frecherweise für denkbar, dass ein Leben ohne Fernseher möglich sei und sogar lebenswert sei. 

Und nun argumentiert der 29-jährige Bürger: Richtig erkannt - das passt auf mich exakt: Bin "Jugend" - bin 29. Ich habe keinen Fernseher und will auch nie einen haben. Also begrenzt ihr mich auf funk.net. Da dies aber nicht "Rundfunk" ist, dürft ihr für diese Haushalte keine "Rundfunk"-Gebühr kassieren, weil ihr rechtswidrig die Belieferung dieser Haushalte mit "Rundfunk" verweigert. Ihr verweigert mir Teilhabe an eurem Bildungsauftrag, bitterlich trauere ich täglich über diese Diskriminierung. Ihr macht "Rundfunk" nur noch für Senioren. Damit entfällt für mich die "Möglichkeit der Nutzung", weil ihr diese "Möglichkeit" für Haushalte unter Alter 31 ja selber unterbindet.
Eure Rundfunkabgabe legitimiert ihr mit der "Möglichkeit der Nutzung". Wenn aber ihr selbst genau diese nicht schafft, ist die Legitimation erloschen. 
 
Wie überzeugend ist das?
Man glaube nicht, dass man damit beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht "den gewonnenen Prozess schon in der Tasche hat". Immerhin hält man den Richtern den Spiegel vor Augen - denn das Vorstehende ist waisenknaberisch gegen die Absurditäten, zu denen die oberste Rechtsprechung sich der Politik zuliebe beim Rundfunkbeitrag entwürdigt hat - peinlich und nur noch zum Fremd-Schämen für uns Bürger bezüglich unserer obersten Richter.
.
Solche "rechtlich spekulativen" Argumentationen wie vorstehend macht man, um die Textbaustein-Klicker der 7 privaten Callcenter des Beitragsservice ans Schwitzen zu bekommen. Denn derartiges packt das System bei seiner eigenen Absurdität. Da muss als erstes ein neuer Textbaustein produziert werden. Im Bestfall dauert das ziemlich lange.
Gleichgültig, was man sodann darauf antworten wird, es ist dann "irgendwie falsch" und auswertbar für die nächste Runde im Boxkampf gegen staatliche Rechtsverletzung. 


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Negativ; weil auch Du hier die Basis überspringst.

Zuerst einmal ist der Rundfunkstaatsvertrag einzuhalten; der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, auf den Du verlinkt hast, baut nur darauf auf.

Rundfunk setzt einen Sendeplan voraus!

Rundfunkstaatsvertrag: https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv_2016

Zitat
§ 2
Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. [...]

Edit: Asche auf mein Haupt, da ist von mir der falsche Link im anderen Thema eingefügt worden.

Edit "Bürger": Bereits korrigiert.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die von "pinguin" aufgeworfenen Fragen habe ich noch nicht gesichtet. Soweit ich überblicke, liegen 2 nicht übereinstimmende Legaldefinitionen für "Rundfunk" vor - vielleicht noch diverse weitere. Die Rechtsfolgen wären zu untersuchen - sicherlich ganz erhebliche Rechtsfolgen.

Ein interessantes Thema... Aber ich schiebe das erst mal beiseite wegen zu viel anderer Bearbeitung zur Zeit.
 
Sofern jemand anderer sich den Spaß macht, die vermutlich 5 bis 10 verschiedenen gesetzlichen Definitionen für "Rundfunk" heauszufischen mit Text und Quellenangabe, das wäre lustig. Am besten dann in diesem Thread hinzufügen. Das wäre etwas mit juristischer Hebelwirkung.


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Gerade erhielt ich zur Stellungnahme eine Mitteilung der Nicht-Person mit Etablissements-Bezeichnung "Beitragsservice" an einen Bürger
mit den üblichen juristisch unhaltbaren Abwimmelei-Texten für unerfahrene Bürger - sind wir ja nicht mehr. Hier einmal ein Textbeispiel, wie jemand auf solche Texte zu antworten pflegt - Strategie, denen echte Bearbeitung abzuzwingen. Das Nachstehende betrifft etwas ungeordnet ein paar ziemlich verschiedene Punkte, die aber immer wieder auftreten.
Zum Anschauen für voll eigenverantwortlichen Entscheid, ob selber so oder ähnlich zu verwenden. NICHT als Mustertext oder als Empfehlung zu interpretieren. Wer Empfehlungen sucht, wende sich an den viel gerühmten "Anwalt seines Vertrauens". 
Ein paar Textsplitter als Denkbeispiele über Diverses von allgemeiner eventueller Nützlichkeit, wie ein Bürger derartiges zu behandeln pflegt: .


Sie haben Gerichtsentscheide vermerkt, aber ohne Angabe von Randnummern.
Zu fordern ist für alle Gerichtsentscheide die Randnummern-Angabe. Anderenfalls ist die Angabe nichtig mangels Nachvollziehbarkeit und mangels argumentativer Einbindung. Bitte überarbeiten Sie Ihr Schreiben dementsprechend und senden Sie es erneut. Fristsetzung 1 Monat. Nach 1 Monat, falls die Frist fruchtlos verstrichen sein sollte, betrachte ich Ihre jetzige Mitteilung als insoweit nicht geschrieben, betrachte meine Auffassung also als zutreffend im Gegensatz zu Ihrer.


Die Zwangsanmeldung erfolgt laut dessen Geschäftsbericht durch den Beitragsservice.
Da dieser hierzu vom Bürger nicht beauftragt wurde, liegt "Geschäftsführung ohne Auftrag" vor. Die rückwirkende Heilung durch Anmeldung verweigere ich. Ich bin zur Rundfunkabgabe nicht verpflichtet, habe also zu Recht von einer eigenen Anmeldung Abstand genommen. .
Der Beitragsservice hat keine Rechtsperson und kann also nicht "Geschäftsführung" machen. Die ausführenden Mitarbeiter können es aber ebenfalls nicht, weil wegen fehlender Rechtsperson des Schein-Arbeitgebers des weiteren die Arbeitsverträge nichtig sind und also keine wirksamen Vollmachtketten von den Senderintendanten zu den Ausführenden möglich sind.
Die Anmeldung ist nichtig und alles Verfahren ist auf null zurückzustellen, alle Kosten zu erstatten plus "angemessene Entschädigung" für den Bürger (zu bemessen gemäß Menschenrechtskonvention). Diese berechne ich mit 800 Euro und bitte Sie, es dem buchhalterischen Datensatz für mich zuzuordnen ("infosteuerkonto", Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto"). Da eine Anmeldung nicht vorliegt, habe ich es in diesem Sonderfall als "Datensatz" gekennzeichnet.
Hiermit rechne ich bis zum Entscheid über die Rechtslage auf, so dass Sie von nun an keine Mahnungen oder sonstige Bemühungen mehr vornehmen können.


Der zitierte Entscheid des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über Verfassungsmäßigkeit ist nichtig,
da dieser mit einem diesbezüglichen Rechtsmittelausschluss für die Zukunft ausgestattet ist, wonach dieser Entscheid gegen das übergeordnete Grundgesetz verstößt: Zukunfts-Ausschluss des rechtlichen Gehörs. Dies muss auf jeden Fall dann gelten, wenn es sich um eine vielschichtige Regelung handelt wie sicherlich bei diesem Themenkreis. Denn dann ist eine "General-Absolution" im Sinn von "ist ALLES verfassungsgemäß" nach den Regeln von Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Rechtslogik eine Unmöglichkeit. Die Unmöglichkeit von exakten Beweisen für komplexe Systeme ist bekanntlich mathematisch belegt, beispielsweise für analoge Komplexität von Software.
Das Versagen von zukünftigem rechtlichen Gehör ist eine Sondermöglichkeit der zeitlich unbegrenzten bayerischen Popularklage, wodurch das Gericht vor zeitlich unbegrenzten neuen Klagen geschützt wird. Davon wurde im betreffenden Entscheid Gebrauch gemacht. Wird davon Gebrauch gemacht, so ist der Entscheid aus angegebenem Grund als insgesamt nichtig anzusehen.
Des Weiteren ist dieser Entscheid nichtig, weil die Spruchkörper des dortigen Gerichtshofes wegen ihrer vernetzten Einbindung in die bayerischen Fernseh- und Radiokstrukturen sich wegen Befangenheit hätten ausschließen müssen, wodurch diesbezüglich kein entscheidungsfähiger Spruchkörper mehr möglich ist, weil beim dortigen Gericht zu viele Einbindungen vorliegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2016, 00:45 von Hailender«
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Bezüglich:
"Änderung der Beitragssatzungen in NRW - Inkasso kommt jetzt noch schneller" 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.msg137386.html#msg137386

Hintergrund: Es wird zur Zeit intensiv nicht-öffentlich durch E-Mails verbreitet, dass Vollstreckung über Amtshilfe in der jetzigen Form von diversen Illegalitäten begleitet sei und deshalb zurückzuweisen sei bis zum Zeitpunkt der Wiederherstellung der Legalität.
Mehr darüber:
Kontaktdaten sammeln: Ministerpräsidenten, Intendanten,Landesverfassungsgerichte
2016-10-31++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20789.msg134251.html#msg134251

Die Strategie der heftig geführten Auseinandersetzung für uns alle ist insoweit also, die Vollstreckbarkeit der Rundfunkabgabe in legaler Form zu hemmen. Für jede Strategie gilt, dass der Gegner eine Gegenstrategie erdenkt - also das für den Bürger viel teurere Privatinkasso plus SCHUFA-Drohung. 
Für uns gilt dann, dass wir eine Gegen-Gegen-Strategie zu erdenken haben. Und also wie folgt:


Die Aufgabe lautet: Sofort Verbots-Rechtsgrundlagen gegen Inkasso durch Private zu ermitteln und dann sofort derart scharf angreifen, dass es nicht gewagt werden wird.
Und nun brauchen wir Denk- und Starthilfe aus dem Rat der unendlichen Weisheit dieses Forums...
(1) Inwieweit wird für sonstiges Abgabeninkasso wohl ansonsten noch Vergabe an private Dienste praktiziert? Wohl nie. Das ist wohl irgendwo im Steuerrecht ausdrücklich verboten... (?) der Grund ist zu ermitteln.
(2) Praktiziert wird es wohl nur, wenn ausländische Strafmandate (Kfz) in Deutschland ins Inkasso gehen. ...(?) Dann ist aber keine deutsche Abgabenbehörde der Auftraggeber.


Sinnvoll wäre, Rechtsgrundlagen vorzuschlagen, sofern jemand solche weiß.
Nun soll dies Thema (Thread) recht straff vor allem ideenanregende Beispieltexte enthalten, nach Möglichkeit nicht Diskussion. Also wird vorgeschlagen, eventuelle Ideen einzubringen auf
Änderung der Beitragssatzungen in NRW - Inkasso kommt jetzt noch schneller
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.0.html

und hier in diesem Thread nur eventuelle Beispieltexte für Briefe (oder mindestens Ideenanreger für Brieftexte).
Letztlich geht die Hoffnung in Richtung des Auffindens von klaren gesetzlichen Reglungen, vielleicht und am liebsten sogar mit strafrechtlichen Hebeln. "Veruntreuung von Beitragsgeldern" greift wohl nicht, weil der Gesamteingang bei den ARDs im Mittel immer noch deutlich oberhalb der Vollstreckungskosten liegt.
So lange noch keine schöneren eindeutigeren Rechtsgrundlagen ermittelt wurden, sei schon einmal nach bisherigem Informationsstand ein Ideenansatz präsentiert, damit schon einmal irgend etwas im Raum steht statt gar nichts. Ideal und befriedigend ist das Nachstehende noch nicht.

Erster Rechtsgrundlagen-Ansatz:
Beispieltexte, nicht als Empfehlung und als Muster gemeint, sondern als Diskussionsgrundlage von ersten Ideen. Wer etwas derartiges verwenden würde, täte es voll eigenverantwortlich und nicht auf Empfehlungsbais.

Zitat
Aufforderung, Privatinkasso zu unterbinden

An den Intendanten des ...
- persönliches Büro -
...straße...    ...stadt
Betrifft Infosteuer-Konto ...... (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragskonto")

Soeben erhielt ich eine Zahlungsaufforderung durch das private Inkassounternehmen ...
Sie werden aufgefordert, umgehend anzuweisen, dass diese Auftragserteilung an ein privates Inkasso-Unternehmen zurückgezogen wird. Dies muss umfassen, dass involvierte SCHUFA-Mitteilungen auf Ihre umgehende Veranlassung hin umgehend zu annullieren sind.

Hiermit fordere ich Sie auf, sofort generell alles Inkasso durch Fa. ... zu unterbinden, soweit es im Namen Ihrer Sender-Anstalt erfolgt. Da beide Vertragsseiten solche Abkommen im Bewusstsein der Unzulässigkeit abgeschlossen haben müssen, sind sie fristlos kündbar.

Anstalten des öffentlichen Rechts dürfen dies nicht, da ihre Vollstreckungen durch das öffentliche Recht privilegiert sind. Damit wird die Wahl von nicht-privilegierten privaten Inkasso-Formen gegenstandslos und zu fragen wäre, ob es sich um (im öffentlichen Recht unzulässige) Schikane-Akte handeln würde. 
Eventuell dies autorisierende Satzungen oder Abkommen der ARD-Anstalten sind nichtig, weil Verstoß gegen übergeordnetes Bundesrecht.

Nach mir vorliegenden Informationen wurde es gewählt, um durch das Risiko eines SCHUFA-Eintrags Druck auszuüben, unabhängig von fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit zahlen zu müssen, also nach der allgemeinen Lebenserfahrung vorzugsweise durch Verwandte des leistungsunfähigen Schuldners. Anstreben von Sippenhaft ist unzulässig.

Rufschädigung von Bürgern durch Provozieren eines SCHUFA-Eintrags verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Sozialpflicht. Denn soweit trotz der Privilegien der staatlichen Vollstreckungsorgane kein pfändbares Geld zu ermitteln war, ist allein damit die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit beweiskräftig erwiesen. Dann greift bundesrechtlich die Schutzpflicht des Staats für finanziell begrenzte Personen, wie sie ja über die bundesrechtliche Gesetzgebung des P-Kontos und durch staatlich finanzierte Insolvenzhilfe-Beratung ausdrücklich als öffentlich-rechtliche Schutzpflicht und als Staatsziel anerkannt wird.

Die Beauftragung von privaten Inkasso-Unternehmen sabotiert diese bundesrechtliche Gesetzgebung:
- Hohe Kosten fördern das Entstehen von Privatinsolvenzen.
- Der SCHUFA-Eintrag führt zu Kreditkündigungen und Überziehungskündigungen - gleiches Ergebnis.
Derartiges verstößt damit gegen übergeordnetes Bundesrecht. Ausdrücklich ist im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht (Bundesrecht) der Kostenansatz schuldner-kompatibel, also niedrig bei niedrigen Forderungen. Dies bindet öffentlich-rechtliche Vollstreckungsregeln des Landesrechts, zumal das zugrundeliegende Bundes-Verfassungsrecht auch auf Landesebene in unserem Landes-Verfassungsrecht ähnlich implementiert ist.


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Weiteres Textmodul für Ideensammlung für Briefbeispiele "Privatinkasso verboten"

Zitat
Das (vernhältnismäßig) auszuübende Recht auf Widerstand wird planend vorsätzlich ausgehebelt.

Die Vergabe an private Inkasso-Unternehmen bewirkt, dass die ausgewogen niedrigen Mahngebühren des öffentlichen Rechts ausgehebelt werden. Durch eine erhebliche Lobby-Arbeit (Bundesrecht) dürfen bekanntlich Inkasso-Unternehmen trotz Massengeschäft dennoch hohe Gebühren erheben. Das Gesetz entstand in Analogie zur individuellen Mahnbearbeitung durch Anwaltskanzleien, die das wünschten und gemäß Standesrecht nicht missbrauchen dürfen.

Zusätzlich praktizieren möglicherweise oder vielleicht so gut wie immer private Inkasso-Unternehmen eine Druck-Ausübung durch SCHUFA-Einträge, während im öffentlichen Recht dies aus gutem Grund nur im fortgeschrittenen Stadium erfolgt (öffentliche Sichtbarkeit beispielsweise bei der eidesstattlichen Versicherung).

Mit dem Delegieren an private Inkasso-Unternehmen würden die als öffentlich-rechtlich und als gemeinnützig gegründeten ARD- und ZDF-Anstalten die Schutzwirkung des öffentlichen Rechts faktisch aufheben. Bürger könnten nicht mehr wagen, sich dem empfundenen Unrecht zu widersetzen, obgleich 10 bis 20 % der Bevölkerung es wohl als eindeutiges Unrecht empfinden, sofern man objektiv das Verweigerungsvolumen statistisch misst.   

Das Verfassungsrecht schützt ausdrücklich einen (verhältnismäßigen) Widerstand gegen einen den Boden des Rechts verlassenden Staat - im weitesten Sinn, also alles, was "öffentlich-rechtlich" sich darstellt. Die Vergabe des Mahnwesens der Rundfunkabgabe an private Inkasso-Unternehmen würde den aktuellen voll verhältnismäßigen Widerstand von rund 10 % der Bevölkerung aushebeln, nämlich gegen einen punktuell in Rechtswidrigkeit abgedrifteten öffentlichen und staatsnahen Sektor (ARD, ZDF - Abgaben-Inkasso). So jedenfalls ist die hier bestehende Rechtsmeinung, die nicht verwehrt werden kann. 

Rund 10 % der Bevölkerung leisten einen voll verhältnismäßig bleibenden Widerstand durch Zahlungs-Rückständigkeit. Überwiegend handelt es sich um finanziell begrenzte Bürgerhaushalte, ferner um engagierte Nichtnutzer der niedrigwertigen Medien-Ware von ARD, ZDF; niedrigwertig nach heutigen Internet-Maßstäben; ARD, ZDF sind Anachonismen, sind Dinosaurier, bevorzugt vorwiegend in Senioren-Haushalten, die "die Kurve zum Internet noch nicht geschafft haben".

Das diesen Missstand schützende formale Recht ist als "inzwischen verfassungswidrig" einzustufen, jedenfalls nach hier bestehender Rechtsmeinung, die nicht verwehrt werden kann.
Die (voll verhältnismäßig handelnden) "Widerständler durch Zahlungsaufschub" sind nach hier bestehender Rechtsmeinung voll im Recht. Sie haben demnach das Verfassungsrecht auf ihrer Seite.
-------------------------------------------------------------------------
Ende des Textmoduls der gerade stattfindenden Ideensammlung.
-------------------------------------------------------------------------

Und nochmals inständige Bitte:
Die Bedeutung dieser Sache erkennen! Das ist unser wichtigstes aktuelles Thema.


Bisher rund 5 Millionen Bürger sind im Mahnstadium und glücklicherweise werden es immer mehr.
Warum wagen die das? Weil Mahngebühren nur niedrig sind - nämlich nach öffentlichem Recht.

Was ist beabsichtigt?
Mahnwesen durch private Inkasso-Unternehmen - und die dürfen zu den riesigen Gebühren analog zum Anwaltsrecht.
Da wird dann eine Forderung von 500 Euro alsbald eine von 2000 Euro. Wer wird dann noch wagen, rückständig zu sein? Zumal sofortiger SCHUFA-Eintrag droht, was bei vielen Bürgern zur sofortigen Privatinsolvenz führen dürfte (Gefahr der Kündigung aller Kredite und Teilzahlungsfinanzierungen).

Mit dieser neuen illegalen Finanzkeule soll nun also der Widerstand der Bürger gegen staatlich verfügtes Unrecht gebrochen werden. Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf (verhältnismäßigen) Widerstand - unserer also - soll außer Kraft gesetzt werden.

Das kriegen wir weg, aber nur unter der Bedingung, dass die Intendanten noch vor Start dieser neuen Illegalität ganz massiv zur Unterlassung aufgefordert werden. Wir müssen spätestens Anfang Januar 2017 möglichst viele rechtlich stichhaltige Unterlassungsaufforderungen versenden. Wer weiß weitere Rechtsgrundlagen?


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Wer weiß weitere Rechtsgrundlagen?

Alte Info  - als Einstieg vielleicht brauchbar.

Rechtswörterbuch Creifelds, 10. Auflage, 1990

Zitat
Inkassobüro: Ein I. betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befaßt (sog. Inkassozession, s. Abtretung). Die Aufnahme des Betriebs ist nach §14 GewO anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (-> Rechtsberatung) einer besonderen Erlaubnispflicht nach dem RechtsberatungsG (dort auch über Voraussetzungen und Umfang der Erlaubnis). Soweit die zur Einziehung übernommenen Beiträge sofort gutgeschrieben oder ausgezahlt werden, liegt eine Kreditgewährung vor; zur Erlaubnispflicht bei Kreditgeschäften, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, -> Bankgeschäft, Kreditinstitute. S. a. Factoringgeschäft, Detektei.


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Da wir die Verfassungsmäßigkeit des RBStVs anzweifeln und eine Verfassungsmäßigkeit noch nicht festgestellt wurde, haben die Bürger sicherlich das Recht, die Zahlung eines offensichtlich verfassungswidrigen Rundfunkbeitrags zu verweigern. Da die Rundfunkanstalten bisher erfolgreich verhindert haben, dass die verfassungsrechtlich zu klärenden Fragen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, ist das ein weiteres Indiz dafür, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk den Boden der Verfassung verlassen hat. Zudem die entsprechenden Urteile der Gerichte bisher niemals eindeutig die Argumente der Verfassungswidrigkeit widerlegt haben. Hauptargumente der Begründungen für den derzeitigen RBStV sind, dass der örR wichtig sei und eine andere Finanzierung nicht erlaubt oder nicht praktikabel wäre, ohne Beweise für all das zu liefern. Das ganze Konstrukt des RBStVs bezieht sich auf ein vom örR gekauftem Gefälligkeitsgutachten und missachtet alle anderen Gutachten, die gegen den RBStV sprechen.
Der Bürger hat also durchaus das Recht, sich zur Wehr zu setzen, wobei die Zahlungsverweigerung das mildeste Mittel darstellt. Gedeckt ist diese Vorgehensweise durch das Grundgesetz:
Zitat
Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieses Recht auf Widerstand soll ausgehebelt werden, indem der Rechtsweg teuer und existenzbedrohend ausgestaltet wird. Wenn die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten so überzeugt von der Verfassungsmäßigkeit des RBStVs sind, sollten sie ein eigenes Interesse daran haben, es vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. So verfestigt sich in der Bevölkerung immer mehr der Verdacht, dass die Finanzierung des örR verfassungswidrig ausgestaltet wurde.


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Kurzmeinung zwischengeschoben: Ja, die Inkasso-Unternehmen sind ebenfalls als Widerspruchs-Ziel anzusehen.
Einer der Forumsteilnehmer erreichte übrigens einfach durch einen emotional anklagenden Brief, dass ein Inkasso-Unternehmen seine Tätigkeit für die Rundfunkabgabe freiwillig gänzlich annullierte. Vielleicht weiß jemand den Link zu seinem komplett wiedergegebenen Brief?

Mit den beiden gerade mitgeteilten Quellen zeichnet sich die Richtung ab:
Den Inkasso-Unternehmen mitteilen, dass und wieso sie nicht dürfen und als Abgabenzahler sollten sie bitte solidarisch sein.
Schließlich wird ja für den völligen Wegfall der Betriebsstätten-Abgabe gestritten werden. Und wer in den Betrieben hasst nicht die eigene private Rundfunkabgabe?
Und falls "solidarisch" nicht klappen werde, wäre die Frage der Zulassung des Inkasso-Unternehmens usw. aufzuwerfen.
Als immer gute Waffe ist hierfür auch das Strafrecht an unserer Seite: Fragestellung "Nötigung des Aufgebens der Bürgerrechte" u.a.m.. Das ist natürlich eine ganz andere rechtliche Dimension als ein Nichtzahler seiner Telefonrechnung.
Und letztlich sind die Entscheide ja noch gar nicht endgültig rechtskräftig, da die Verfahren vor den Verfassungsgerichten ja noch anhängig sind und bei Erfolg fast sämtliche (!) Inkasso-Forderungen auch gegenüber allen anderen Bürgern  hinfällig werden würden, ohne dass diese selber Beschwerdeführer sein müssen.

In diesen Tagen kommen Ideen von hier für Briefbeispiele an Inkasso-Unternehmen.
Bis dahin kann ja Weiteres aus unserem gemeinsamen Ideenfundus hier die Rechtsgrundlagen mehren.
Bei den Beispieltexten wurde hier immer die Farbe rot als Überschrift praktiziert. Das hilft, trotz der beginnenden Ausweitung der Kommentare immer rasch die Beispieltexte aufzufinden für eigene Anwendung der Leser.


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