Nun einmal eine Übersicht des wichtigsten Waffenarsenals:
Verfassungsrecht: Landesverfassungen (es geht um Landesrecht!) und Grundgesetz.
Das Recht des Staates, Bereiche zu verstaatlichen, ist im Grundgesetz verankert und ist als Sozialismus definiert. Der Staat darf also - leider - das typische sozialisitsche Unternehmens-Konglomerat ARD, ZDF usw. bilden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten auch die Politiker Westdeutschlands eigentlich eher Sozialismus machen. Hier das Relikt davon: Klassischer Sozialismus, ARD, ZDF mit Multimilllionären oben, die sich unter anderem von den letzten paar Euros von Niedrigstverdienern ihre Luxusvillen finanzieren.
Aber im übrigen, wir wissen es, im Verfassungsrecht sind feine Waffen.
Beispielsweise, die Sozialklausel verbietet Umverteilung von unten nach oben (so aber die Rundfunkabgabe...).
Ferner Freiheitsrechte, Recht auf Gleichbehandlung, Wettbewerbsrecht, Recht auf rechtliches Gehör, Datenschutz, Religionsfreiheit, Schutz von Wohnung und Familie und Mutter und Kind, "keine Strafe ohne Gesetz"
- dies alles ist durch die Rundfunkabgabe in ihrer jetzigen Konstruktion verletzt.
"MRK" - abgekürzt für "Menschenrechtskonvention
Diese Waffe wird viel zu wenig gebraucht - auch zu wenig durch Rechtsanwälte.
Das Problem ist, man muss sich recht gut auskennen, um mit ihr gezielt operieren zu können. Und mit der englischen und französischen Rechts-Terminologie - welcher normale Anwalt traut sich das zu.
Die Pflicht, sich als "Sozialhilfe"-Suchender eintragen zu lassen, um rund 200 Euro Jahres-Geldstrafe zu verhindern, verstößt gegen die Regelung: "Keine Strafe ohne ausdrückliches Strafgesetz". Das müsste bei richtiger Ausschöpfung des ziemlich komplizierten Vorgehens etwa 10 % der Haushalte abgabenfrei machen.
Noch einige weitere Rechtsgrundlagen liefert die Menschenrechtskonvenion. Das wäre dann im Detail für später.
EU-Recht:
Wir haben strikt zu unterscheiden zwischen Verfahren, die viel Geld kosten - haben vielleicht auszuscheiden -
und solchen, die den Bürger wenig oder gar nichts kosten - möglicherweise effizient.
Die Effizienz ist vielleicht generell schwach, weil man in Sachen "staatsnah" bei der EU vom Regen in die Traufe kommt?
Einige hier im Forum haben sich auf die EU-Aufgabe spezialisiert und erwarten vielleicht viel. Uns allen ist zu wünschen, dass sie Recht haben. Jedenfalls ist beeindruckend, was bisher diesbezüglich zusammengetragen wurde.
Petitionen beim EU-Parlament sind dahingegen wohl als relativ ineffizient einzustufen? Das Parlament ist ziemlich vollauf damit beschäftig, sich selbst zu administrieren mit all seinen kaum je lösbaren Funktionsproblemen?
Strafrecht: Das ist die ziemlich wichtigste Waffenkiste,
aber nur bei sehr richtiger Anwendung. Diejenigen, die an Strafanzeigen (nicht: "Strafanträge") denken, sollten einmal sich vorab kundig machen und dann vermutlich sehr bescheiden werden. Selbststudiums-Themen beispielsweise:
- objektiver Tatbestand - innerer Tatbestand (subjektiver Tatbestand)
- ist Beihilfe, ist Versuch strafbar ...
- falsche Beschuldigung / Anschuldigung
Prüfenswerte Straftatbestände bei der Rundfunkabgabe und ARD, ZDF sind beispielsweise:
- Veruntreuung - Wucher - Nötigung -Prozessbetrug -
- Korruption - massenhaft einorganisierte Scheinselbständigkeit -
Bitte informieren, aber im Prinzip nicht handeln. Ein Strafrechtsverstoß ist immer nur so lange von Hebelwirkung, so lange eine Strafanzeige unterblieb, weil nur dann der Handelnde ein Interesse hat, den Vorgang zu heilen.
Und nochmals: Strafanzeigen richtig machen ist eine Königsdisziplin. Wenn überhaupt, dann nur mit Mitwirkung eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts. Eigentlich muss das kein Anwalt sein. Aber das Gesetz lässt nicht die Wahl als es in etwa so zu formulieren wie hier gemacht.
Gerichte und Behörden:
Gerichte: Gerade bei der Rundfunkabgabe ist einiges angreifbar, was Rechtsprechung sich machen ließ. Damit kann der Normalbürger aber nicht gut umgehen. Also hierzu nichts Näheres.
Dieser komplexe Bereich wird zentral bearbeitet und eine einzige Bearbeitung für die wichtigsten Punkte genügt weitgehend für bundesweite Wirkung.
Behörden: Mit ihnen hat man vor allem bei Vollstreckung zu tun. Das ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, sobald man die scheinbar klare Oberfläche der Vollstreckung verlässt. Es ist leider so vielschichtig, dass die vielen einzelnen Themen-Thread über Vollstreckung hier im Forum dies wohl besser abdecken.
Kann man denn da wirklich überhaupt noch etwas machen? Ja, weil viele Vollstrecker ja selber meist zornig über das System sind: Wenn Niedrigstverdiener eine Ratenzahlung von beispielsweise 8 Euro monatlich aushandeln können... Egal, wie viel zukünftig auf dem Rundfunkabgabe-Konto sich in den Folgejahren akkumuliert, der persönliche Beitrag ist dauerhaft halbiert auf 8 Euro statt 17,50: "Marke Eigenbau", Erzwingen eines damals bei Gesetzeserlass ausdrücklich ausgeschlossenen Sozialtarifs.
Nun der ausdrückliche Standard-Hinweis: Nichts in einem Forum ist Rechtsberatung.
Diese allgemeine Ankündigung muss bei Rechtssachen nochmals ausdrücklich wiederholt werden.
Wichtiger Gesichtspunkt ist, nie etwas als "Mustertext" zu bezeichnen, sondern beispielsweise als
- "Beispieltext, wie ich mir das laienhaft vorstelle"
- "Textbeispiel, wie jemand es gemacht hat"
. ... (vorausgesetzt, dass jemand es wirklich so gemacht hat).