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Autor Thema: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?  (Gelesen 8273 mal)

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Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Im Prinzip: Jedermann kann sie einreichen.
Aber da ein Forum keine Handlungsempfehlungen geben soll, handelt es sich nicht zum Anleitungen. Sondern: "Wer möchte sie einreichen?"

Es gibt im Forum bereits mehrere Themen-Threads hierzu. Als Vorgänger-Threads sind insbesondere anzusehen:
Zitat
Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung..
2017-01-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.0.html
 
Verfassungsbeschwerde Land Berlin... Teilnahme möglich: Berlin, Brandenburg.
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html

Warum ein weiteres Thema bilden? Um mit einem neuen "leeren Blatt" geradliniger die veränderten aktuellen Aufgaben anzugehen.
Die beiden Vorgänger sind im Titel und im Inhalt zu eng gefasst und zu sehr mit Ballast der Vergangenheit belastet. Das hemmt den immer wieder nach Fortentwicklung nötigen "Aufbruch zu neuen Ufern".
Auch ist eine Trennung zwischen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht / Landesverfassungsgerichten letztlich nicht wünschenswert. Das ist ein fast immer offener Wahlentscheid.

A. Zur Zeit am wichtigsten? Das Internet blockieren für ARD, ZDF.
Verfassungsbeschwerden gegen den bereits eingeleiteten Übergang von ARD, ZDF,... auf unsere Beitrags-Kosten ins Internet.
Jedermann kann sie einreichen - aber effizient nur noch bis Ende September 2017.
Nebenbei Beschwerde gegen "Meldedatenabgleich 2018". Ob das erstrangig oder zweitrangig ist, bleibe offen. Es gehört zum Paket.

B1. Härtefallprüfung Typ 1:  Bürger mit niedrigem Einkommen.
Vielleicht jederzeit Verfassungsbeschwerde fast sofort möglich? Das ist zu erarbeiten.

B2. Härtefallprüfung Typ 2:  Nichtzuschauer von ARD, ZDF,....
Vielleicht jederzeit Verfassungsbeschwerde fast sofort möglich? Das ist zu erarbeiten.

C. Betriebsstättenabgabe?
Das wäre eine ganz andere und wichtige und hoch interessante Thematik. "wäre", weil wohl zu wenig Interessiente hier im Forum sind.

Zum Wie in diesem Thema: -
a) Entwicklung von Textbeispielen / Textmodulen.
b) Ideenbeiträge bezüglich des Einreichungsverfahren. .

Also bitte möglichst gut freihalten von allgemeiner Diskussion, ob das Sinn hat oder nicht "et cetera et cetera".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2017, 21:14 von pjotre«
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Themen für Auslösung von juristischer Hebelwirkung
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zwecks Erzwingen der Neuordnung der Rundfunkabgabe: Unsere gemeinsam geschaffene "Info-Datenbank": Aktuellste Übersicht dieser Liste: Dieser jetzige Beitrag:
2017-08-21  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24127.msg153215.html#msg153215
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Adressen und sonstige wichtige Daten
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Beweis-Übersicht: Politiker, Parteien, Fraktionen, Behörden,.. wollen uns helfen
2016-12-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21172.msg136081.html#msg136081
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Kontaktdaten sammeln: Ministerpräsidenten, Intendanten,Landesverfassungsgerichte
2016-10-31++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20789.msg134251.html#msg134251
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2016-01-26++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17276.msg113903.html#msg113903
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... Darlegungen bei Nichtzustellung... (Wann/wie hilft "habe das nie erhalten"?)
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(Datenschutz:) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft
2016-10-14++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20547
 .
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
2017-01-08++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138287/topicseen.html#msg138287   
 .
"Gemeinnützigkeit" der Rundfunkanstalten: "Selbstlos" gemäß Abgabenordnung?"
2017-02-16++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22121.msg141310.html#msg141310
 .
Grundrechte-Effekte Art 1-17 GG, insbes. Art.5 (ARD,ZDF,...)
2017-01-03++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21498.msg137894.html#msg137894
2017-01-03++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21512.msg137954/topicseen.html#msg137954
 .
Über die Verfassungen der Länder, ihr Bekenntnis zu Grundgesetz und Europa
2017-01-31 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21886.msg139868/topicseen.html#msg139868
.
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform. Link ist zu Seite 3=Juli 2017.
2016-06-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg151397.html#msg151397
.
Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung..
2017-01-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.0.html
 .
Verfassungsbeschwerde Land Berlin... Teilnahme möglich: Berlin, Brandenburg.
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html
 .
 .
Wettbewerb, EU-Recht, Kartellrecht: Absurditäten-Kabinett
---------------------------------------------------
"Wer schaut - hört was? Mediendaten - grafisch dargestellt
2017-02 hier: http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/projekte/ardzdf-studie-massenkommunikation/
.
"Wer gehört wem" beim Staatsfernsehen (Verflechtungs-Diagramm Sozialismus, Kapitalismus.)
- nicht mehr öffentlich zugänglich - mehr auf Rückfrage -
rundfunk-reform-niedersachsen.de/unternehmensstruktur
rundfunk-reform-niedersachsen.de/images/unternehmensstruktur_des_oerr.pdf (5 MB!)
(Unvorstellbares! Für eure Gerichtsverfahren als Beweismittel herunterladen! Wer weiß, wie lange die Links nun noch klappen werden.)
 .
[Übersicht] EU-Recht (systematisch geordnete Übersicht)
2016-10-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134035/topicseen.html#msg134035
 .
Länder wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot ausnehmen
2017-01-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21519.msg137980.html#msg137980
 .
... EU-Ausschreibungen ... ARD etc... Beitragsservice  ... offenbart interne Funktionsweise.
2016-03-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg135957/topicseen.html#msg135957
 .
Erhebung...TV- Einschalt... bzw. Zuschauerquoten (Profi-Statisik-Fälschung?)   
2016-04-22++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18543.msg121275.html#msg121275
 .
 .
Statistiken / Mediennutzung, Werbung usw.
---------------------------------------------------
(Nicht laufend aktualisiert. Die Fundstellen ermöglichen das Finden von Neuem.)
 -
Daten und Diagramme zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahrzehnten
2016-10-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20637.msg134562/topicseen.html#msg134562
 .
Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland
http://www.nlm.de/fileadmin/slider/Wirtschaftliche_Lage_2014-2015_mitUmschlag.pdf
https://www.blm.de/files/pdf1/151210_Goldmedia_Wirtschaftliche_Lage_Deutschland_gesamt_neu2.pdf
(Identisch?) Privater Rundfunk und Telemedien – Arbeitsschwerpunkte der Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Publikationen/ALM-Jahrbuch/Jahrbuch_2016/Jahrbuch_2015-2016.pdf
 .
Das Rundfunkbeitragsaufkommen nach der Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf
28 Seiten, 2014 - Enthält NICHT eine detaillierte Liste für "Betriebsstättenabgaben.
 .
Aufmerksamkeits-Index (AIX) 2015 Medienbranchen im Aufmerksamkeits-Vergleich
https://www.goldmedia.com/fileadmin/goldmedia/2015/Studien/2016/Aufmerksamkeitsindex/160608_Goldmedia_Aufmerksamkeitsindex_AIX_2015.pdf
Demnach: Zeitungen haben den höchsten "Effekt pro Nutzungsdauer".
 .
Medien-Statistik: Wer nutzt welche Medien?
https://de.statista.com/statistik/suche/?statistics=1&q=Medien+Mediennutzung+Medienkonsum&itemsPerPage=25&accuracy=or
 .
 .
Institutionen und Funktionsweise an der Spitze
---------------------------------------------------
 .
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
2016-10-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416
 .
ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
2016-10-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg132916.html#msg132916
 .
Verbraucherzentralen  ... alimentiert durch Rundfunkabgabe. Großartige Faktensammlung.
2015-03-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90249.html#msg90249
 .
 .
Konkrete Maßnahmen
---------------------------------------------------
 .
Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639
Verwertungsweise: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg134212.html#msg134212
 .
Kurzanleitung "David verhaut Goliath": Für die, die nicht juristisch streiten wollen/können.
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
   2016-04-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
   2016-04-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html
 .
!_630_! Fragen an Landesregierung durch Landtagsfraktion / Sachsen
2016-11 http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7087&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0
Ideale Bausteintext-Vorlage für Ihre seitenlangen Schriftsatz-Fragen, die den Beitragsservice stilllegen, also möglicherweise Inkasso bei Ihnen. (Link auf !_keinen_! Fall als Parteiwerbung gemeint.)
 .
Humor als Waffe: Waffenkiste mit Witzen, Aphorismen und Schwarzem Humor
2016-09-11++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20184.msg130402.html#msg130402
Taktisch wichtig für Sympathie bei Richtern und Personal ist, ihnen den tristen Arbeitsalltag durch etwas Aphorismen, Satire und Humor fröhlicher zu machen. Hier feste Schriftsatz-Strategie - mindestens 1 pro Seite. 
 .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2018, 23:22 von Bürger«
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In Vorbereitung: Ein Embryo-Textbeispiel für die dringend nötige Verfassungsbeschwerde gegen die bereits eingeleitete Umwandlung von ARD, ZDF in ein Internet-Unternehmen.

Das ist von allen unseren Aufgaben zur Zeit ziemlich die Wichtigste: Zunächst gegen funk.net - aber dahinter steht ja eine fest geplante Übersiedlung des staatlichen Geldabschöpf-Netzwerks ARD, ZDF,... ins Internet.
Dafür wurde mit gutem Grund die Domain "funk".net teuer eingekauft... Damit legitimiert man schon mal linguistisch den Übergang von Rund"funk" ins Internet. Raffiniert!

Da offenbasiert sich sofort die Absicht; Den verfassungsrechtlich an das Rund"funk"recht angekoppelten Geld-Bildungsauftrag vom sterbenden Dinosaurier Staatsfernsehen übertragen ins Internet-Zeitalter.

Sobald die Embry-Beschwerde hier entstanden ist, können alle mitwirken und jeder kann übrigens solche Verfassungsbeschwerden einreichen.
Juristisch interessierte Mitwirkende für den Embryo-Text: Bitte Kontaktaufnahme über das Nachrichten-System.


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Embroy-Text der gemeinschaftlich zu gestaltenden Beschwerde
(die sodann jeder autonom ändern und dann einsenden kann)

Unverändert übernommen aus dem früheren gleichen Anlfauf (dort nun eingefroren - nach hier verlagert):
von "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151688.html#msg151688

Zitat
An den Verfassungsgerichtshof
des Landes _??
_??straße _??
_?? XXXstadt

Hiermit reiche ich Verfassungsbeschwerde ein gegen den
_?? Änderungsvertrag vom _?? bezüglich des _??staatsvertrages _??

Anträge:
-------------------

Antrag A1. Der für 2018 vorgesehene neue Meldedatenabgleich ist unzulässig.
----------------------------------------------------------------
Ausführliche Begründung: Siehe Abschnitt B..
Kurzbegründung vorab:
(1) Das Vorgesehene verstößt gegen übergeordnetes Bundesrecht und EU-Recht.
(2) Die Landesbeauftragten aller_?? Bundesländer haben widersprochen, betrachten das Vorgesehene also also als unzulässig.
(3) _?? _?? (weitere Gründe) _?? _??


Antrag A2. Die Ausweitung auf das Internet ist unzulässig und ist sofort zur schnellstmöglichen Beendigung zu veranlassen.
----------------------------------------------------------------
Ausführliche Begründung: Siehe Abschnitt C..
Kurzbegründung vorab:
(1) Diese Aktivität durchbricht die Begrenzung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Grenzziehung erfolgte durch das Bundesverfassungsgericht.
(2) Diese Aktivität ist mit Wettbewerbsrecht unvereinbar (Bundesrecht und EU-Recht).
(3) Diese Tätigkeit ist überflüssig  wegen der quasi unendlichen Angebotsmenge von Inhalten im Internet. Es legitimiert laut Darstellung im RR-Gutachten die Erörterung von Anfangsverdacht der Veruntreuung von Abgabengeld und wäre demnach rechtswidrig, also unzulässig. Ein eigenes Urteilt zu diesen Rechtsfragen maße ich als Rechtslaie mir nicht an. Ich muss auf das juristische Wissen des Gerichts vertrauen, hierüber zu befinden.
(4) _?? _?? (weitere Gründe) _?? _??


 C. (ausführlich:) Der für 2018 vorgesehene neue Meldedatenabgleich ist unzulässig.
-----------------------------------------------------------------------

C1. Grund.... _?? _??
--------------------------------
_?? _??

C2. Grund.... _?? _??
--------------------------------
 _?? _??

 D. (ausführlich:) Die Ausweitung auf das Internet ist unzulässig
-----------------------------------------------------------------------
und ist sofort zur schnellstmöglichen Beendigung zu veranlassen.

D1. Grund.... _?? _??
--------------------------------
 _?? _??

D2. Grund.... _?? _??
-----------------------------------
 _?? _??

D3.  Für das Internet fehlt es an Legitimation für einen öffentlich-rechtlichen aus Zwangsabgaben finanzierten Inhalte-Dienstleister.
------------------------------------------------------------
Das Internet hat ein quasi "unendliches" Inhalte-Angebot. Was der einzelne anschaut, ist infolgedessen "nachfrage-induziert": Er schaut nur, was zu seiner Mediennutzungs-Intention passt.
Das Privileg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (also einst noch ohne Internet) basiert auf dem Prinzip "angebots-induziert":  Da es nur sehr begrenzt viele Inhalte-Angebote im Echtzeit-Fernsehen gibt, werden die Bürger zwangsweise das Angebot schauen, was verfügbar ist. Nur in diesem Fall kann der öffentlich-rechtliche Anbieter seinen Bildungsauftrag und Demokratie-Auftrag erfüllen.
Unter den Rahmenbedingungen des "unendlich vielfältigen" Internets entfällt völlig diese Legitimation, nämlich wegen Unmöglichkeit einer solchen auf Bildung ausrichtenden Benutzerführung.

Unterschrift: _??                   
_?? Siegried   _??Siegermann

Anlage:
---------------
RR-Gutachten Version _??

Die anfängliche Kooperation könnte etwa wie folgt verlaufen:
Jedermann könnte zu den einzelnen noch ziemlich leeren Abschnittsnummern hier einen Beitrag mit Vorschlägen machen. Zu Beginn sollte es bei @pjotre liegen, dann rasch eine entsprechend erweiterte Zweitfassung in diesem Forumsthema zu liefern. Der weitere Ablauf würde sich dann vielleicht von selbst ergeben je nach Befund.


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Aus dem anderen Thread übertrage ich von
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151691.html#msg151691

einmal die nachstehende komplette Liste, die durchaus als solche im Anhang der Verfassungsbeschwerde stehen könnte.
Darüber hinaus gibt sie uns Anregungen für Berücksichtigung im Haupttext.

Dank am @pinguin dafür, dies erarbeitet zu haben:
Bundes- und EU-Gesetze innerhalb der Rundfunkstaatsverträge; eine Übersicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23742.0.html

Zitat
    1.1.) Europarecht
    Zitat

        Artikel 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; §1, Abs. 4, Ziffer 2, Satz 2;

        Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste; §1, Abs. 5, Ziffer 2;

        Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koodinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Kommission; §4, Abs. 3, Satz 1; §9b, Abs. 1, Satz 1;

        Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 9. September 1998; §4, Abs. 4, Satz 1; §7a, Abs. 4, Satz 1; §9, Abs. 1, Satz 1; §9, Abs. 2, Satz 1; §20, abs. 4, Ziffern 1 und 3;

        Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; §4, Abs. 4, Satz 2;

        Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum; §20a, Abs. 1, Ziffer 5;

        Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie); §53a;

        Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften; §61;

        Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. April 2007 in dem Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland; -> Programmkonzept Digitale Fernsehprogramme der ARD; kein §;




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Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151705.html#msg151705

Zitat
Es fehlt bisher im Textentwurf der Beleg des eigenen Betroffenseins.
--------------------------------------------------------------------------------
Wir sind hier im Sonderrecht der Normenkontroll-Beschwerde "innerhalb von 12 Monaten", nämlich dann ohne Pflicht der vorherigen Erschöpfung des Rechtsweges. Genau daraus ergibt sich der Zwang, dies bis Ende August zu schaffen.
Allerdings muss das eigene "Betroffensein" bezüglich des Beschwerdeanliegens belegt werden. Das fehlt noch im Mustertext.
Das muss also besser ausdrücklich gesagt werden:
- Datenschutz gegen unzulässigen Total-Datenabgleich legitimiert alle Bürger.
- funk.net legitimiert alle Bürger. Diese haben auf ihr Recht zu pochen, Minderwertiges nicht zwangs-subventionieren zu müssen und die Rechtslage (BVerfG) einzufordern. Sie können darauf verweisen, dass funk.net jedenfalls deutlich unterhalb des Bildungswertes liegt gegenüber kostenloser Nutzung von:
faz.net, welt.de, telepolis / heise.de , spiegelonline, ZEIT, SZ und all die vielen anderen von "gemäßigt rechts" über "Mitte" bis "gemäßigt links", von "liberal/libertär" bis "Staatswirtschaft"; denn auch die politischen Flügelbereiche rechnen zur Demokratie-Aufgabe, soweit grundgesetz-konform

Nun eine Besonderheit: Auch das Recht auf Härtefallantrag für Geringverdiener soll der Beschwerde hinzugefügt werden. Wie geht denn das?
--------------------------------------------------------------------------------
Es ist dies nicht eigentlicher Bestandteil des letzten Änderungsvertrages.
Sondern: Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits positiv entschieden: Ja, ist zu gewähren - 4 Millionen Bürger hätten demnach Rechtsanspruch auf Rückzahlung von je rund 1000 Euro (2013...2017).
Also erübrigt sich eine neue Beschwerde. Beschwerde geht dann vielmehr gegen die Verletzung von § 31 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz), nicht zu verwechseln mit dem Grundgesetz.

Dies besagt die Umsetzungspflicht durch Behörden und Gerichte. Gegen Verletzung gibt es keine Rechtsmittel. Der Rechtsweg bezüglich § 31  ist demnach ständig bereits erschöpft. Dem Mustertext wird also dieser ganz andere Beschwerdetyp hinzugefügt:
a) sowieso durch alle Bürger mit Niedrigeinkommen, weil selbst betroffen;
b) aber kann auch vorgetragen durch andere Bürger, "weil persönlich zutiefst verwurzelt dem Prinzip der Sozialpflicht verbunden" und sich zutiefst beschwert fühlend, dass eine "Behörde" wagt, mit diesem Massenunrecht die Prinzipien der Bürgergemeinschaft, der Gesellschaft, der Ethik, der Religionen zu verletzen.

b) ist juristisch nicht voll überzeugend... aber macht sich trotzdem noch vertretbar gut.
--------------------------------------------------------------
Und nun zur Menschenrechtskonvention bezogen auf Härtefallprüfung.
Was hat das miteinander zu tun?
Den Bürgern mit Niedrigeinkommen wird die Härtefallprüfung verweigert, weil sie sich weigern, Antrag auf das Geld anderer Leute zu stellen. Für diese jährliche Geldstrafe von 200 Euro für derartige "Unbotmäßigkeit" fehlt es am vorherigen "Straf"-Gesetz. Dessen Notwendigkeit  aber rechnet zu den Grundprinzipien der Menschenrechtskonvention und ist autonom einklagbar (insoweit nur durch selbst Betroffene).
Ohnehin geht Strafrecht nur über Bundesrecht. Die Landesgesetze der Rundfunkabgabe können also nicht als Legitimation wirken für die Verweigerung der Härtefallanträge.

Dies berechtigt dann sogleich zum auxiliären Beschwerdegrund gegen "soziale Diskriminierung":
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Niemand darf gezwungen werden, sich durch einen Sozialhilfe-"Leerantrag" als "staatlich akkreditierter Armer" mit einem "digitalen Armutsstern" ausstatten zu lassen. Wir würden dann die Grenze zur erst recht untersagten "Kastenbildung" überschreiten.
Außerdem verweigern die Sozialbehörden strikt das kostspielige Tätigwerden für "Leeranträge", dies belegt durch die gesetzgeberische Abschaffung dieses Konzepts etwa 2005.

Besonders interessant wird das für Brandenburg: Das Landesverfassungsgericht ist dann besonders unmittelbar verpflichtet, hierüber zu befinden, ohne dass dem Anliegen des Entscheids so ohne weiteres Verfahrensgesichtspunkte entgegengesetzt werden können.

Auch Nichtzuschauer haben Anspruch auf Härtefallprüfung.
--------------------------------------------------------------
Das ist weniger sauber juristisch argumentierbar, ist aber im Prinzip bereits so als bereits entschieden belegbar.
Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht aber bereits ausdrücklichere Entscheide angekündigt.
Also kann es beantragt werden auch in der Landesverfassungsbeschwerde, aber verbunden mit der Information, dass insoweit bereits der Entscheid durch ein übergeordnetes Gericht gewährleistet erscheint.
Die Landesverfassungsbeschwerde könnte dann aber in eigener Sache des Beschwerdeführers Aussetzung der Verfahren bei den Verwaltungsgerichten und OVGn beantragen, ferner die Aussetzung von Vollstreckungen.
Bei diesen Stellen könnte unter Verweis auf die eingereichte Beschwerde das gleiche unmittelbar beantragt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2017, 19:10 von pjotre«
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Zitat
"Leeranträge" auf Sozialbescheide  sind nicht ohne Weiteres möglich; denn - bezogen auf Wohngeld / Hartz IV:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wäre als Substantiierung der Aussage »Niemand darf gezwungen werden...« nebst der Feststellung der Abschaffung der »Leeranträge« - und damit des Wegfalls jedweder Rechtsgrundlage -
was meiner Erinnerung nach auch in VK 27 35.13 vom VG Berlin so stehen müsste -
für die seitens des »Beitragsservice«, der Anstalten bis hin zu den Verwaltungsgerichten/OVG von Bedürftigen verlangte Antragstellung auf HartzIV-Bezug -
evtl. das Nachstehende brauchbar, was speziell Wohngeldbezieher am Existenzminimum betrifft?

Als Konsequenz dessen, dass »Leeranträge« abgeschafft sind, passiert nämlich denen, die gem. § 12a SGBII sich gesetzlich verfügt mit dem Bezug von HartzIV übergeordneten Wohngeld in entsprechender Höhe begnügen müssen, wenn damit ihre Bedürftigkeit behoben werden kann, dass sie mit dem Augenblick der Antragstellung auf HartzIV (einzig, um dem Willen des ÖRR Genüge zu tun) mit sofortiger Wirkung ihren Wohngeldanspruch verlieren.
Das wäre ja zusätzlich zum diskriminatorischen Aspekt überdies ein handfestes materielles Problem, nämlich bereits seine nächste Miete nicht mehr bezahlen zu können?

Abgesehen von der beschriebenen Kalamität, seinen Wohngeldanspruch zu verlieren, wenn man trotz Wohngeldbezuges HartzIV beantragt, wäre ja evtl. noch folgendes zu erwähnen... :
Dass nämlich zu vollständigen, also amtlich bearbeitbaren HartzIV-Antragsunterlagen in jedem Fall ein Ablehnungsbescheid eines vorher gestellten Wohngeldantrags gehöre - so eine zuständige ARGE-Mitarbeiterin...

Die Nichtberücksichtigung von Wohngeldbescheiden beim Beitragsservice ist nicht mehr legitimierbar.
------------------------------------------------------------------------------
Laut kurzer Notiz FAZ - wohl gestern - gilt inzwischen - wohl seit 2016 - ein intensivstes Kontrollabgleich-Recht der Wohngeldbehörden. Die Wohngeldbescheide schließen jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus:
- verheimlichte Einkunftsquellen;
- verheimlichtes Vermögen;
- und anderes mehr.
Im Gegensatz zu anderen Hilfebereichen kennen die Wohngeldstellen kaum Gnade:
Bei Falschangaben wird nicht zur zurückgefordert, sondern es geht heftig zu mit Bußgeld, Strafverfahren und anderem mehr. Pro Jahr zur Zeit gegen knapp 10 % der Wohngeldbezieher solche Verfahren.



Bezüglich Meldedatenabgleich ist viel unter
-------------------------------------------------------------
[Übersicht] Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html
und Meldedatenabgleich 2018:
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html


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Zitat
Vermögensprüfung schon seit langem (also Zusatz-UInformation)
------------------------------------------------------------------
...wo die FAZ *das* her hat, dass  im Rahmen der Antragsverfahren zum Bezug von Wohngeld angeblich *erst seit 2016* eine entsprechende Vermögensprüfung stattfindet? Sollten die Ämter für Wohnungswesen in ihrer Eigenschaft als erstrangige Sozialbehörde etwa nicht *zeitgleich mit u. a. der Gesamtheit deutscher Sozialbehörden, also auch der ARGEn* auch das Recht zur Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben? Ein fiktiver Besucher meint sich zu erinnern, dass dies auch im Jahre 2014 bereits der Fall und in den einschlägigen Unterlagen vermerkt war. Im WoGG in der Fassung von 2008 ist ferner bereits unter § 21, 3 als einer der Gründe für das Nichtbestehen eines Wohngeldanspruchs der Besitz erheblichen Vermögens formuliert, zzgl. dessen, dass gemäss BMVBS-36-20090429-KF01-A002.pdf (Durchführungsverordnung Antragsverfahren Wohngeld von 2009, S. 60 ff. ) dortselbst als anzugebende, anrechenbare Gegenstände aufgezählt sind:

(4) Zum Vermögen im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG gehören:
1. Geld und Geldeswerte, z. B. Bargeld (gesetzliche Zahlungsmittel) und Schecks,
2. bewegliche Sachen, z. B. Schmuckstücke, Gemälde und Möbel,
3. unbewegliche Sachen, z. B. bebaute und unbebaute Grundstücke,
4. auf Geld gerichtete Forderungen, z. B. Ansprüche auf Darlehensrückzahlung,
5. sonstige Rechte, z. B. Rechte aus Wechseln, Aktien und anderen Gesellschaftsanteilen,
Rechte aus Wohnungseigentum, Rechte aus Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbar-
keiten, Altenteil, auch Urheberrechte, soweit es sich bei der Nutzung um ein in Geld
schätzbares Gut handelt.

Dass diesbzgl. eine konkrete amtliche Überprüfung erst seit 2016 möglich sein soll und erfolgt, erscheint schwer vorstellbar.


Wichtige BVerfG-Urteile - ziemlich allgemein bekannt, aber hier nochmals genannt:
-------------------------------------------------------------------------------------------
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html
1 BvR 3269/08
1 BvR 665/10

Dem zufolge hatte das BVerfG schon im Jahre 2011 die Befreiungsverweigerung ggü. Wohngeldempfängern bei einem dem HartzIV-Satz vergleichbaren materiellen Lebensniveau als gg. Art. 3, 1 GG verstoßend und damit als verfassungswidrig eingestuft.


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Zitat
Die fortschreitende Automatisierung des Datenabgleichs für Wohngeldbezieher
------------------------------------------------------------------------------------
 führte dazu, dass Wohngeldbescheide inzwischen zu den zuverlässigsten Analysen der Einkommensverhältnisse zählen. Die Verweigerung von deren Berücksichtigung ist deshalb nicht mehr legitimierbar.
In § 4 Abs. 6 ...Staatsvertrag... wird nicht festgelegt, wie der Nachweis zu erbringen sei.
Der Anregung des Bundesverfassungsgerichts aus BvR 1 xxx/2010 von Ende 2011 war, eine Formalisierung des Verfahrens zu erwägen. Diese ist nie erfolgt.
Also muss dem Antragsteller freistehen, wie er sein Niedrigeinkommen belegt. Ein Nichts kann man nach den Denkgesetzen nicht als existierend beweisen. Also muss ein "vernünftiges Glaubhaftmachen" von nicht vorhandenen weiteren Einkunftsquellen genügen.
Die Zurückweisung des Wohngeldbescheides für diesen Zweck kann nicht gebilligt werden. Dies gilt erst recht, da diese Bescheide seit 2016 einem weitgehend automatisierten Abgleich mit einkommens-korrelierten Daten unterliegen.



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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151762.html#msg151762

Zitat
"Keine Rechtsberatung". Von nun an ist der übliche Disclaimer nötig.
---------------------------------------------------------------------------------
Keiner der hier kooperativ am Konzept Mitwirkenden will dies als "Rechtsberatung" oder sonstige Rechtsdienstleistung interpretiert sehen. Nun, da die Überlegungen sich bald einer umsetzbaren Form einer Beschwerde-Beispieltext-Idee nähern, soll jedes mal ab jetzt klargestellt werden bei der jeweils neuesten Textversion, dass es sich um eine kooperative Ideensammlung handelt usw..

Zur beiläufigen Frage: Wer textete die Urteile des BVerwG?
--------------------------------------------------------------------
Die Frage ist auch allgemeiner stellbar: Wer textet(e) die mehrseitigen Urteile der Gerichte, Ebene VG, OVG, BVerwG?
Das ist eine extrem sensible Frage und wurde zu Recht in diesen Tagen hier hinterfragt. In der Tat bestehen Grenzen der Öffentlichkeit. Im eigenen Gerichtsverfahren oder in noch eindeutiger "nicht-öffentlichen" Auseinandersetzungen darf man im Rahmen der Interessenwahrnehmung oder der Dialog-Empfehlung mehr vortragen und diese Vorgänge werden durchaus aktuell sehr streitig behandelt.
Immerhin ist hierzu in anderen Thementhreads des Forums bereits deutlich mehr gesagt worden. Wen es sehr interessiert, der kann einmal beim Benutzerkonto @pjotre die Beiträge der letzten Wochen, vielleicht der letzten 2 Monate, sichten.
Hier in diesem Thementhread ist dies zur Zeit kein Kernthema. Ob es im Rahmen des kooperativ zu entwickelnden Beispieltextes für Landesverfassungsbeschwerden vielleicht wieder als Gesichtspunkt auftaucht, ist noch nicht ganz überschaubar.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151782.html#msg151782

Zitat
In Bundesländern ohne Recht der Bürgerbeschwerde beim Landesverfassungsgericht:
------------------------------------------------------------------------
Die Beschwerde kann von dortigen Bürgern dann unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht erfolgen auf Grundlage von
§ 90 Absatz 2 BVerfGG: Trotz fehlender Erschöpfung des Rechtsweges?
§ 93 Absatz 3 BVerfGG: Frist 12 Monate.
§ 94 Abs. 4 / § 77 Stellungnahme-Anforderung der zuständigen politischen Instanzen.

Wir müssen hinzuziehen: Übersicht aller Bundesländer / mit/ohne Recht der Landesverfassungsbeschwerde der Einzelbürger.
-------------------------------------------------------------------
Für die Bundesländer "mit": Bleibt noch zu klären, ob Beschwerde auch gegen Rechtsnormen zulässig ist und ob dafür besondere Bedingungen bestehen.
(Vermutlich immer zulässig mit einer Frist von 12 Monaten. Aber Sonderfall Popularklage in Bayern.)

Zu berücksichtigen auch in Bundesländern ohne Recht der Bürgerbeschwerde:
-----------------------------------------------------------------------
Sofern die dort zuständige ARD-Anstalt ihren Sitz in einem anderen Bundesland "mit" solchem Recht hat, kommt in Betracht, beim dortigen Landesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Diese Bürger hätten dann (vielleicht) ein Wahlrecht des anzusprechenden Landesverfassungs-Gerichts. Das bedarf der näheren Klärung zu gegebener Zeit.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151784.html#msg151784

Es gilt wohl bundesweit - und jedenfalls für Berlin und Brandenburg - als Konkurrenzregel:
Wer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht macht, kann in gleicher (oder ähnliocher?) Sache nicht mehr Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen. Es kann Vorteile haben, immer beim Landesverfassungsgericht zu beginnen, weil weniger überlastet. Aber die optimale Strategie kann immer nur von Fall zu Fall bestimmt werden.

Nachstehend ein Text von @pinguin - aus dem anderen Themen-Thread - , der es für den Fall Brandenburg beispielhaft darlegt:
Zitat
Für das Land Brandenburg kann hier gesagt werden, daß keine Beschwerde vor dem Landesverfassungsgericht zulässig ist, wenn sachlich das Bundesverfassungsgericht zuständig wäre, bzw. dort bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

Es darf davon ausgegangen werden, daß dieses "pro Bürger" gilt, d.h., ein und derselbe Bürger muß sich zwischen Landesverfassungsgericht und Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Gesetz über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
(Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg- VerfGGBbg)
http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.176839.de

Zitat

 
Zitat
   § 45 Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde

    (1) Jeder kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt des Landes Brandenburg in einem in der Verfassung gewährleisteten Grundrecht verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht erheben, soweit nicht in derselben Sache Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben ist oder wird.

    (2) Ist gegen die behauptete Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges erhoben werden. Das Verfassungsgericht kann jedoch im Ausnahmefall über eine vor Erschöpfung des Rechtsweges eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen wird.

Ja, ok, für jene Bürger, die in der selben Sache Beschwerde beim BVerfG eingelegt haben, ist der Gang zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg versperrt.

Die meisten Beschwerden werden aber anscheinend nicht zur Entscheidung angenommen;

Entscheidungen des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=bbo_verfassungsgericht_su


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151813.html#msg151813
- nachstehend gekürzt und ein wenig geändert -

Zitat
Thread im Forum zum gleichen Anliegen, aber nur bezüglich Meldedaten-Abgleich:
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.0.html

Dort sind viele hilfreiche Informationen. Ob der dortige Ansatz konkretisiert werden wird, ist dem Autor hier nicht näher bekannt.

Die schiere Menge der Bürgerproteste ist durchaus etwas, was Verfassungsgerichte beeinflusst,
----------------------------------------------------------------------------
weil die Tragweite der Probleme dann besser durchscheint; hierfür aber vorausgesetzt, dass die Beschwerden überlegt und verantwortungsbewusst erfolgen. Die Messlatte für juristische Nachweise wird bei anwaltlichen Eingaben vielleicht höher sein. Aber auch bei anwaltlosen persönlichen Bürgerbeschwerden wird ein Belegen der Argumente durch Verweis auf juristische Quellen erwartet.

Kritischer Monat: Oktober 2017 (wegen Inkrafttreten vor 1 Jahr)
--------------------------------------------------------------------
Das wird im anderen Thread zutreffend angegeben. Hier aber wurde der August benannt. Was stimmt?
Na klar, hier der August 2017, um 1 Monat September als Reserve zu haben für das Drumherum der Umsetzung der konkreten diversen Beschwerden.
funk.net - laut Staatsvertrag und also bis Ende Oktober anfechtbar.

Annahmewahrscheinlichkeit / Landesverfassungsgerichte?
-----------------------------------------------------------
Sofern man sich die Themenkreise von abgelehnten Landesverfassungsbeschwerden anschaut, ist meist sofort verständlich, dass die Ablehnung der Annahme gut nachvollzogen war.
Es wird hier vermutet, dass Landesverfassungsgerichte gerne mehr Bearbeitungen haben würden, vorausgesetzt, dass die Beschwerden Sinn abgeben.
Es wird vermutet, dass die Annahmehürde beim Bundesverfassungsgericht deutlich schwerer zu schaffen ist, weil das Bundesverfassungsgericht reichlich überlastet ist.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151831.html#msg151831
- nachstehend abgeändert -

Zitat
funk.net hat seine Rechtsgrundlage im 19. Änderungsvertrag
-----------------------------------------------------------------------------
"Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)"
Volltext-Fundstelle beispielsweise:
.  fsf.de/data/user/Dokumente/Downloads/19_RfAeStV_mit_Begruendung.pdf
Bezüglich funk.net dort ein ausführlicher Text unter "§ 11g  Jugendangebot"

Also ist Verfassungsbeschwerde ohne(!) Erschöpfung des Rechtsweges gegen funk.net möglich.
Ferner: Bis zum Entscheid aller angesprochenen Verfassungsgerichte ist die Fortdauer von funk.net nicht gewährleistet.

Persönliche Meinung:
--------------------------------------
In Kenntnis dieser rechtlichen Verwundbarkeit, die allen Beteiligten bekannt war oder bekannt gewesen sein musste, durften langfristig bindende Produktionsvereinbarungen nicht abgeschlossen werden. Wurden sie es dennoch, wäre eine beiden Seiten insoweit als bekannt anzusehende Nichtigkeit (§ .... BGB) anzunehmen mit entsprechendem Umdeutungsbedarf auf kürzere Dauer, soweit rechtlich zukünftig geboten. Das Vorliegen einer salvatorischen Klausel wird für alle Verträge angenommen, weil üblicher Mindeststandard von Verträgen.

Weiterer Beitrag dort anschließend:
Zitat
    \"Wer gehört wem\" beim Staatsfernsehen (Verflechtungs-Diagramm Sozialismus, Kapitalismus.)
----------------------------------------------------------
    rundfunk-reform-niedersachsen.de/unternehmensstruktur
    undfunk-reform-niedersachsen.de/images/unternehmensstruktur_des_oerr.pdf (5 MB!)
    (Unvorstellbares! Für eure Gerichtsverfahren als Beweismittel herunterladen! Wer weiß, wie lange die Links nun noch klappen werden.)

Das gehört natürlich hinein in die Verfassungsbeschwerde.

Beides bringt inzwischen eine Fehlermeldung. Glücklicherweise war jemand ausreichend vorausschauend, das baldige Verschwinden zu ahnen und hat vorgesorgt.
Wir benötigen das aber mit freier Verfügbarkeit für alle für die Verfassungsbeschwerde.
Wer mit entsprechender Routine übernimmt es, die neue Fundstelle zu erfragen bei fragdenstaat ?
Diese mit diversen 1000 Euro Beitragsgeld oder Steuereinnahme - also Bürgergeld - erstellte Übersicht muss dementsprechend "Almende" sein und allen Bürgern zur Verfügung stehen - dauerhaft "mindestens die nächsten 3000 Jahre."


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von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151844.html#msg151844

Die Statistik-Quellen gehören jedenfalls in den Anhang der Beschwerden. Man kann dann im Haupttext möglicherweiswe gezielt darauf Bezug nehmen.
Zitat
Statistiken / Mediennutzung, Werbung usw.
---------------------------------------------------
(Nicht laufend aktualisiert. Die Fundstellen ermöglichen das Finden von Neuem.)
 -
Daten und Diagramme zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahrzehnten
2016-10-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20637.msg134562/topicseen.html#msg134562
 .
Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland
http://www.nlm.de/fileadmin/slider/Wirtschaftliche_Lage_2014-2015_mitUmschlag.pdf
https://www.blm.de/files/pdf1/151210_Goldmedia_Wirtschaftliche_Lage_Deutschland_gesamt_neu2.pdf
(Identisch?) Privater Rundfunk und Telemedien – Arbeitsschwerpunkte der Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Publikationen/ALM-Jahrbuch/Jahrbuch_2016/Jahrbuch_2015-2016.pdf
 .
Das Rundfunkbeitragsaufkommen nach der Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf
28 Seiten, 2014 - Enthält NICHT eine detaillierte Liste für "Betriebsstättenabgaben.
 .
Aufmerksamkeits-Index (AIX) 2015 Medienbranchen im Aufmerksamkeits-Vergleich
https://www.goldmedia.com/fileadmin/goldmedia/2015/Studien/2016/Aufmerksamkeitsindex/160608_Goldmedia_Aufmerksamkeitsindex_AIX_2015.pdf
Demnach: Zeitungen haben den höchsten "Effekt pro Nutzungsdauer".
 .
Medien-Statistik: Wer nutzt welche Medien?
https://de.statista.com/statistik/suche/?statistics=1&q=Medien+Mediennutzung+Medienkonsum&itemsPerPage=25&accuracy=or

Weitere Übertragung aus dem anderen Thread / anschließende Beiträge: 

Zitat
Worum geht es? Die Gefahr eine bundesweiten Kopfsteuer als "Internet-Demokratie-Abgabe".
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Das Bundesverfassungsgericht wird mit fast 100-%-iger Gewissheit eine Neuordnung bezüglich des Bisherigen einfordern. Es geht also bereits um die Frage der Rückzahlung des Fehlinkassos. Darüber wird zur Zeit nicht-öffentlich heftig gestritten.
 
Den Sendern geht es aber auch bereits um das Danach: Ist das Ziel, das Internet als Fäkalien-Arena zu diskriminieren und sich mit dieser Heuchelei ein Monopol für ein Facebook-Imitat zwangs-finanzieren zu lassen? Also wie in China, wie in Russland den nationalen Markt durch staatsnahe Internet-Dominanz nach außen abzuschotten?

Dann aber kommt kein Bürger mehr an der Mitzahlpflicht vorbei. Alle eure Streite waren dann vergebens. Aber es geht ja um viel mehr. Das wäre ein entscheidener Schritt zur Ermöglichung eines "totalitären Gutmenschen-Staats". In diese Richtung geht unser Republik seit Jahrzehnten. Es geschieht in so vielen kleinen Einzelschritten, dass es von der Bürger-Mehrheit überhaupt nicht als die aktuell extremste Bedrohung unserer Freiheitswerte durchschaut wird.

Also: Nicht der Meldedatenabgleich ist das Wichtigste - bringt sowieso nicht mehr viel Neues an Daten. Das Wichtigste ist der Streit gegen funk.net. Insoweit sind die besten Argumente auf Grundlage von ökonomischer Fachkunde und nicht ureigentlich Jura. Da müsst ihr dem von vielen von euch finanzierten Anwalt gegenüber dann die Auftraggeber-Pflicht erfüllen, nämlich wie jeder Unternehmer-Auftraggeber dem Juristen den Ökonomie-Teil des Verfahrens strategisch zu definieren.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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