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Autor Thema: RBB Vollstreckungsankündigung Amt Amtskasse Biesenthal-Barnim>Gegenwehr  (Gelesen 19636 mal)

r
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Liebe Forengemeinde,

Person X könnte eine Vollstreckungsankündigung vom Amt Biesenthal - Barnim erhalten haben.

Kurzfassung:
- gegen die fraglichen Bescheide wurde Klage erhoben (sind demnach bekanntgegeben)
- Klage wurde kurz vor der mündlichen Verhandlung (09/2019) von Person X zurückgezogen, um anteilige Gerichtskosten wiederzubekommen
- Vollstreckungsankündigung landete per einfachem Brief am 15.11. im Briefkasten

Person X würde sich jetzt schriftlich an die Amtskasse wenden und folgendes einbringen:
- rechtliche Grundlage für Vollstreckungsersuchen einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung aus Köln
- zusätzlich Verweis auf die Landesverfassung: öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen keine Behördeneigenschaft --> keine Amtshilfe
- Verweis auf Art. 10 EMRK, Teil der Landesverfassung

Was könnte Person X noch tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2019, 01:13 von seppl«

P
  • Beiträge: 4.009
Zuerst beachten, dass die Ankündigung nicht auf Beitragsservice läuft, sondern scheinbar RBB ... mit Postadresse c/o.
Natürlich kann das Ersuchen aus Köln kommen. Es soll aber wahrscheinlich im Namen RBB erfolgen. Somit müsste sich alles an Gegenwehr gegen den RBB richten. Mit dem Argument Köln wird kein Punkt zu machen sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2019, 17:36 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Was für eine Amtskasse oder Gemeindekasse gilt, könnte auch für Stadtkassen gelten, bitte hierzu die Suchfunktion nutzen.

Weitere Hinweise hierzu z.B.:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595

Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599

NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124

NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667

 Pfändungsverfügung wegen "Rundfunkgebühren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399

Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415

Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516

Stellungnahme an AG nach eingereichter Erinnerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31081.msg193379.html#msg193379

Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.msg182993.html#msg182993

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463

Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16528.msg109291.html#msg109291

WDR/Stadtkasse Münster Zahlungsaufforderung Vollstreckungsankündigung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32141.msg197887.html#msg197887


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.376
- zusätzlich Verweis auf die Landesverfassung: öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen keine Behördeneigenschaft --> keine Amtshilfe
Was falsch wäre, denn das geht aus dem Datenschutzgesetz und der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Datenschutzgesetzes hervor.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.656
  • This is the way!
Guten TagX,
rein fiktiv natürlich:
Ahhh, die herbstliche VolXstreckungsaktion des römischen Imperiums in den östlichen gallischen Provinzen!
Huhu! Neuer Chef des NSA-BeitraXservice Dr. OIM (Old-IBM-Man)!
Willkommen an der Havel, Oder, Dahme und Spree!

Ey yoo Dr. OIM! Wir haben och den Pink Panther - (painting); Pink:
https://www.youtube.com/watch?v=Z17S2Hyg78E
und sind och ne Pink-Farm! (Link-Farm).

Wer hat an der Uhr gedreht ... ist es wirklich schon zu spät?
Nöö! Keine Frage! Klarer Fall von:

Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.0.html

23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.html

Zur Frist sagt der fiktive Pink Panther, fiktiv zum fiktiven X, folgendes:

Zitat
Ihr beabsichtigtes Verwaltungsvollstreckungsverfahren habe ich am Sonntag, den 17. November 2019 zum Anlass genommen, mich im Internet

(Anmerkung: bei der Nummero Uno Plattform des GEZ-Boykott´s; GEZ-Boykott-Forum; Pink:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
Hier werden Sie fiktiv geholfen
)


zu informieren.
Dabei habe ich vom 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfahren.

Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.15.html

Zitat
Ich habe daher beim rbb mit Antrag vom gleichen Tag ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. § 51 Abs. 1 VwVfG beantragt, da eine Rechtsvorschrift die vollautomatische Verwaltungsakte gestattet (§ 10 a [neu] RBS TV) seit dem 01.01.2013 im RBS TV fehlt.

Ferner habe ich der Drucksache 16/7026 des Landtages Baden-Württemberg entnommen, dass der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice alle Festsetzungsbeide und Vollstreckungsersuchen vollautomatisch "abwickelt".

Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32538.msg199879.html#msg199879

So und dann werfen wir mal einen Blick auf:

Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 03.03.1995, Az.: BVerwG 8 C 32/93
https://research.wolterskluwer-online.de/document/81c9ed85-152f-4df5-803f-5d6cfd0e4c80

Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Vollstreckungsunterwerfung; Behördenvertretung; Fachaufsichtliche
Genehmigung; Teilnichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Zitat
Zitat

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Behörde muß nach § 61 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann von dem Behördenleiter, seinem allgemeinen Vertreter oder einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllt, vertreten werden, wenn sich ein Bürger der sofortigen Vollstreckung aus einem mit der Behörde geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterwirft.
2. Die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung ist auch in diesem Falle nach § 61 Abs. 1 Satz 3 VwVfG nur dann wirksam, wenn sie von der fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde der vertragschließenden Behörde genehmigt worden ist.


...

35
Hinzu kommen folgende Überlegungen: Die Zwangsvollstreckung steht als Eingriff in die privaten Rechte des Schuldners unter dem Gebot strenger Gesetzmäßigkeit. Namentlich muß der Vollstreckungstitel als Grundlage der Zwangsvollstreckung so beschaffen sein, daß ein Mißbrauch staatlicher Vollstreckungsgewalt zur Durchsetzung nicht bestehender Rechte möglichst verhindert wird (vgl. Baur, Festschrift für Demelius, 1973, S. 316 f.). Soweit Urteile sowie sonstige gerichtliche Erkenntnisse und auch Verwaltungsakte Grundlage der Vollstreckung sind, ist ihnen eine gewisse "Richtigkeitsgewähr" zumindest im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung zuzubilligen (vgl. Baur, a.a.O. S. 317). Beim gerichtlichen Vergleich und der vollstreckbaren Urkunde bildet die beurkundete Parteierklärung die Grundlage der Zwangsvollstreckung. Die gesetzliche Zulassung dieser Vollstreckungstitel mag zwar auf der Erwägung beruhen, der Betroffene könne seine Rechtsverhältnisse selbst beurteilen, es geschehe ihm kein Unrecht, wenn er sich in sofort vollstreckbarer Form zu einer Leistung verpflichte (vgl. Baur, a.a.O. S. 317). Der Gesetzgeber hat jedoch gleichwohl durch die Notwendigkeit der Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs und der gerichtlichen oder notariellen Aufnahme einer vollstreckbaren Urkunde Sicherungen zugunsten des Schuldners vorgesehen. Die Schaffung von Vollstreckungstiteln ohne Mitwirkung von Personen mit Rechtskenntnissen ist dem deutschen Rechtssystem dagegen fremd. Soweit es sich nicht um streng formalisierte vereinfachte Vollstreckungstitel - wie namentlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide (vgl. § 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 104 ZPO in Verb. mit § 21 RPflG, §§ 642 a - d, 643 Abs. 2 ZPO in Verb. mit § 20 Nr. 11 RPflG, §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4, 60 KJHG; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1990, Rdnrn. 83 ff. (99)) - handelt, ist sogar die Mitwirkung mindestens eines "Volljuristen" notwendig. Das gilt insbesondere für vollstreckbare Urkunden und Prozeßvergleiche.

Daraus hämmern und meißeln wir dann fiktiv:

Zitat
Die Zwangsvollstreckung steht als Eingriff in die privaten Rechte des Schuldners unter dem Gebot strenger Gesetzmäßigkeit. Der Vollstreckungstitel muß als Grundlage der Zwangsvollstreckung so beschaffen sein, daß ein Mißbrauch staatlicher Vollstreckungsgewalt möglichst verhindert wird. Die Schaffung von Vollstreckungstiteln ohne Mitwirkung von Personen mit Rechtskenntnissen ist dem deutschen Rechtssystem fremd. Soweit es sich nicht um streng formalisierte vereinfachte Vollstreckungstitel - wie namentlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide - handelt, ist sogar die Mitwirkung mindestens eines "Volljuristen" notwendig.

Die Ihrem Verwaltungsvollstreckungsverfahren zugrunde liegenden "vollstreckbaren Titel einer Maschine", bei denen gar keine natürliche Person mitwirkt, sind für eine Zwangsvollstreckung völlig untauglich und Verstoßen zudem gegen Art. 22 DSGVO (Art. 15 RL95/46/EG [alt]; § 6 a BDSG [alt] und § 4 Abs. 4 BBgDSG [alt].
Der rbb mißbraucht auch die staatliche Vollstreckungsgewalt, indem er durch eine Maschine um "Amtshilfe" ersucht.

Antrag:
Ich beantrage hiermit die kostenlose Übersendung einer Ablichtung des Ihnen vorliegenden Vollstreckungsersuchen (Datenkopie) und bitte mir schriftlich mitzuteilen, wie Ihnen dieses (elektronische) -  von einer Maschine erstellte und übermittelte - Amtshilfeersuchen zugegangen ist (über X-Amtshilfe.net?).

Diesen Antrag stütze ich auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO (Herausgabe einer Datenkopie) sowie auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG).

Anmerkung:
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/aig


Zwar handelt es sich bei einem Vollstreckungsersuchen nicht um einen Verwaltungsakt, dennoch ist ein wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf möglich (Art. 79 DSGVO), da diese verbotene automatisierte Einzelentscheidung unzweifelhaft erhebliche Nachteile für mich hat.

Anmerkung:
Art. 79 DSGVO Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
https://dsgvo-gesetz.de/art-79-dsgvo/


Teilen Sie mir daher bitte ebenfalls schriftlich mit, bei welchem Gericht ich Klage gegen den Verantwortlichen (rbb) und den Auftragsverarbeiter, das wäre dann Ihre Behörde, erheben kann.

Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass ich mich in dieser Angelegenheit an:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Frau

Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

wenden werde.

MfG
Pink Panther Erzfeind des GIM und Dr. OIM!

Yoo, so wäre ditt in dieser fiktiven Geschichte möglich.
Dann hämmern und meißeln wir noch fiktiv:

Zitat
Adresskopf:
Pink Panther Erzfeind des GIM und Dr. OIM!

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
-persönlich, verschlossen, vertraulich -
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow


Sehr geehrte Frau Hartge,

mit großen Erschrecken habe ich am Sonntag, den 17.11.2019 aus dem Internet erfahren, dass das Bundesland Brandenburg die Einführung eines regelmäßigen Meldedatenabgeleichs (§ 11 Abs. 5 neu; 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) plant. Ich beabsichtige hiergegen Verfasssungsbeschwerde zu erheben, sofern dieses "Machwerk des Datenschutz-Bösen" gesetzeskraft erlangt.

Mit Verwunderung habe ich ferner zur Kenntnis genommen, dass der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vollautomatische Festsetzungsbescheide massenhaft abwickelt, obwohl die hierzu erforderliche Rechtsvorschrift erst mit 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich eingeführt wird.

Auch die "Amtshilfeersuchen" werden vollautomatisch maschinell abgewickelt.
Hiervon bin ich unmittelbar betroffen.
Beiliegenden Schriftsatz mache ich daher zum Gegenstand einer Beschwerde.

MfG
Pink Panther Erzfeind des GIM und Dr. OIM!

Dies ist ein kostenloser, fiktiver und glutenfreier Service der GallMeiHiHaAG (gallische-Meißel-Hinkelstein-Hammer-AG).

Ey DU! Ja jenau DU! Come to the pink side of life! Join the pink-Link-Farm!
Hier werden Sie fiktiv geholfen! Pink:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php

So und noch ein wenig Öhmermann-ZDF-Grundrechte-Schmähkritik:

Sag mal ihr Intendancers habt ihr noch alle Latten am blauen-ARD-Zaun?
GEZnoch? Ein gesamtes VolX einer Maschine zu unterwerfen?
Watt iss los mit euch?
Zu wenig Kohle um 5000 Sachbearbeiter_innen einzustellen?
Geht von eurem RentenbeitraX ab, waa?
Und wo iss eigentlich eure "ausgewogene Berichterstattung" zu diesem epochalem Datenschutz-, Jusitz- und Politikskandal?
Pfffffffffft ... heiße blaue ARD-Luft, waa?
Macht euch endlich vom BeitraX-Acker!
Tretet sofort zurück!
Ihr seid eine Schande für Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und habt die Landesverfassungsgerichte und das BVerfG verarscht!

Weg mit euch!
Haut ab!
Raus aus unseren Wohnungen!
Ihr ... piep ... zensiert ... Rasterfahnder!
Skynet-Typen!
VolX-Vollstreckungs-Terminatoren_innen (VVT´s)!
Big-Brother-23. Ätz-Vertrag-Skynet-NSA-Bande!
NDRngehta-Clan!
Cosa Nostra (unsere ARD Sache)!
Ihr seid die BeitraX-Big-Data-Mafia!

 >:(

Kehren wir nun zurück zum Thema, welches da lautet:
RBB Vollstreckungsankündigung Amt Amtskasse Biesenthal-Barnim>Gegenwehr


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Noch ergänzend könnten entsprechende Beschwerdeverfahren gegen die LRA und Amtskasse eingeleitet werden, siehe hierzu auch:
Beschwerde gem. Art. 77 u. Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32552.msg199962.html#msg199962


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es könnte einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass zur Prüfung des Sachverhalts, hier die Nutzung ausschließlich auf Basis einer automatisierten Verarbeitung und der dabei rechtlich oder anderweitig erheblichen Beeinträchtigung des Betroffenen, gemäß Art. 22 Abs. 1 DSGVO gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde und Datenschutzbeschwerde gegen den Behördenleiter und die Amtskasse eingelegt worden sein könnte.


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r
  • Beiträge: 55
Vielen lieben Dank für die tolle Hilfe :D :D :D

PersonX könnte jetzt drei Briefe losgeschickt haben. Einen ans Amt (automatisierte Bescheide und Vollstreckungsersuchen, DSGVO), einen an den RBB (Wiederaufgreifen des Verfahrens) und einen an die Datenschutzbeauftragte (23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag).

PersonX würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde & Datenschutzbeschwerde gegen das Amt bzw. die Mitarbeiter erwägen, wenn sie die Vollstreckung fortsetzen. Das Thema Wettbewerbsunternehmen und fehlende Amtshilfe könnte PersonX dann auch noch einbringen. Man muss sein Pulver ja nicht gleich auf einmal verschießen.


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  • Beiträge: 55
Werte Widerstandstandskämpfer,

PersonX hat fiktiv Post vom Amt bekommen. Leider wurde nicht wirklich auf die Argumente (Vollstreckungsersuchen vollautomatisch erstellt) eingangen.

Was PersonX interessant fand:

- ersuchende Behörde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung --> Amt ist nach deren Auffassung also nicht haftbar  ::)
- Gericht für Klageerhebung wird nicht benannt, obwohl doch klar ist, wogegen man klagen möchte --> die anstehende Vollstreckung
- auf dem Vollstreckungsersuchen steht unten, dass eine "Datenverarbeitungsanlage" den Wisch erstellt hat

Die fiktiven gezahlten 458,93 Euro sind übrigens vom Berliner Finanzamt (PersonX wohnte damals in Berlin) gepfändet worden. Eine Klage wegen der Pfändung beim Finanzgericht Cottbus ging leider verloren. PersonX zahlt nichts freiwillig und gibt nicht auf.

Wie könnte man weiter vorgehen? Sollte man weiter auf der automatisierten Verarbeitung rumreiten und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen? Oder ist das Thema "Wettbewerbsunternehmen" besser?


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s
  • Beiträge: 65
Gibt es überhaupt einen Titel vom Gericht?

In meinem Fall aus Wustermark* wusste das Verwaltungsgericht von nichts.

Da würde ich mal ansetzen.

Viel Erfolg!

Gruss
Thomas

* Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27419.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2019, 11:48 von DumbTV«

v
  • Beiträge: 1.202
Es wäre zunächst zu prüfen, ob, wo und wann die Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt wurden...

Davon ausgehend, dass es in diesem Fall wie in jedem anderen auch ist, fällt die Antwort knapp aus: nirgendwo und niemals.

Ergo: Mindestens für den Teil der angekündigten Vollstreckung existiert kein Titel, demzufolge ist die gesamte Vollstreckung unzulässig!

Meinung eines juristischen Laien - keine Rächtsberatung!!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

T
  • Beiträge: 19
Was PersonX interessant fand:
- ersuchende Behörde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung --> Amt ist nach deren Auffassung also nicht haftbar  ::)
- Gericht für Klageerhebung wird nicht benannt, obwohl doch klar ist, wogegen man klagen möchte --> die anstehende Vollstreckung
- auf dem Vollstreckungsersuchen steht unten, dass eine "Datenverarbeitungsanlage" den Wisch erstellt hat
Diese Themen könnte PersonX auch direkt mit der zuständigen Vollsteckungsberatungsstelle diskutieren: https://www.amt-biesenthal-barnim.de/vollstreckung

Wie könnte man weiter vorgehen? Sollte man weiter auf der automatisierten Verarbeitung rumreiten und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen? Oder ist das Thema "Wettbewerbsunternehmen" besser?
- automatisierte Verarbeitung: Dürfte am erfolgversprechendsten sein.
- Dienstaufsichtsbeschwerde: Gegen wen und warum?
- Wettbewerbsunternehmen: Man muss nicht jeder Sau hinterherlaufen, die durchs Forum getrieben wird!

PersonX könnte z.B. nach Prüfung des Schreibens der Vollstreckungsbehörde zum dem Schluss gekommen sein, dass hier kein rechtskonformes Vollstreckungsersuchen seitens der LRA vorliegt und bei der Vollstreckungsbehörde beantragen, dass Ersuchen zurückzuweisen und die Vollstreckung einzustellen. Zur Begründung könnte PersonX noch einmal deutlich machen, dass es sich bei dem Ersuchen nicht um ein "mit Hilfe automatischer Einrichtungen" erstelltes Schriftstück gemäß. §37 Abs. 5 VwVfG, sondern um ein i.S.d. BVerwG-Urteil 8 C 32/93 / 03.03.1995 rechtswidrig, vollautomatisch erstelltes Schreiben handelt. Sollte die Vollstreckungsbehörde dem Antrag nicht stattgeben (dürfen), sollte aus der Rechtsmittelbelehrung in dem Ablehnungbescheid auf das für den nächsten Rechtszug zuständige Gericht automatisch hingewiesen werden.


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n
  • Beiträge: 1.456
Die Vollstreckung verstösst gegen Europarecht:

Festsetzungsbescheid -> kein Leistungsgebot, bzw. das Leistungsgebot ist nichtig nach Europarecht, damit gibt es keine Grundlage zur ZV.

Europäische Charta Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung:
   
Zitat
  ...  ohne behördliche Ein­griffe  ...

Die ZV ist ein behördlicher Eingriff in meine garantierte Meinunungsfreiheit


siehe

SWR Zwangsvollstreckung nach Urteil 1. Instanz > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32483.msg199733.html#msg199733

Ein übinger Urteil beschäftigt sich auch damit, dass die Vorraussetzungen zur ZV nicht gegeben sind:
Beschluss 5 T 127/18, LG Tübingen, 07.05.2019 - Vollstreckungvoraussetzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31919.msg196685.html#msg196685


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

K
  • Beiträge: 2.246
[..]
PersonX könnte z.B. nach Prüfung des Schreibens der Vollstreckungsbehörde zum dem Schluss gekommen sein, dass hier kein rechtskonformes Vollstreckungsersuchen seitens der LRA vorliegt und bei der Vollstreckungsbehörde beantragen, dass Ersuchen zurückzuweisen und die Vollstreckung einzustellen. Zur Begründung könnte PersonX noch einmal deutlich machen, dass es sich bei dem Ersuchen nicht um ein "mit Hilfe automatischer Einrichtungen" erstelltes Schriftstück gemäß. §37 Abs. 5 VwVfG, sondern um ein i.S.d. BVerwG-Urteil 8 C 32/93 / 03.03.1995 rechtswidrig, vollautomatisch erstelltes Schreiben handelt. Sollte die Vollstreckungsbehörde dem Antrag nicht stattgeben (dürfen), sollte aus der Rechtsmittelbelehrung in dem Ablehnungbescheid auf das für den nächsten Rechtszug zuständige Gericht automatisch hingewiesen werden.

Im BVerwG-Urteil 8 C 32/93 / 03.03.1995 geht es um öffentlich-rechtliche Verträge.
Das ist jedoch etwas völlig anderes als der hier - bei Rundfunkbeiträgen - zu Grunde liegende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
IMHO wäre also die empfohlene Argumentation nicht zielführend.
Hierzu siehe: BVerwG-Urteil 8 C 32/93 / 03.03.1995 https://research.wolterskluwer-online.de/document/81c9ed85-152f-4df5-803f-5d6cfd0e4c80
Zitat
Daraufhin bot die Beklagte ihm und seiner Ehefrau den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an. Nachdem der Vertragsentwurf auf Wunsch des Klägers ergänzt worden war, unterzeichneten er (auch in Vertretung seiner Ehefrau) und der stellvertretende Amtsleiter des Amtes für Wohnungswesen der Beklagten am 3. Februar 1988 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der u.a. lautet:
§ 1
Der Oberstadtdirektor der Stadt E. - Amt für Wohnungswesen - erteilt hiermit den Antragstellern die Genehmigung zum Zweckentfremden von Wohnraum durch Leerstehenlassen für das Objekt .... Die Genehmigung endet mit Ablauf eines Jahres nach Abschluß dieses Vertrages.
§ 2
Die Antragsteller verpflichten sich, [..]


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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- Wettbewerbsunternehmen: Man muss nicht jeder Sau hinterherlaufen, die durchs Forum getrieben wird!
Das ist nur keine Sau, sondern im Land Brandenburg aus BFH V R 32/97, Rn. 12, und BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 und 47, resultierendes Landesrecht, welches mit

Zitat
VV-BbgDSG
2.3
[...]keine Behördeneigenschaft besitzen, zum Beispiel öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen. [...]

landesrechtlich bindend fixiert worden ist.

Zudem:

Zitat
Zugleich gilt für die Koalition: Unsere Regeln müssen - egal von wem - eingehalten werden. [...]

Regierungserklärung am 11. Dezember 2019

Ministerpräsident Dietmar Woidke zu Beginn der 7. Legislaturperiode im Landtag Brandenburg

https://www.brandenburg.de/de/ministerpraesident/bb1.c.654769.de


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