Guten TagX,
rein fiktiv natürlich:
Ahhh, die herbstliche VolXstreckungsaktion des römischen Imperiums in den östlichen gallischen Provinzen!
Huhu! Neuer Chef des NSA-BeitraXservice Dr. OIM (Old-IBM-Man)!
Willkommen an der Havel, Oder, Dahme und Spree!
Ey yoo Dr. OIM! Wir haben och den
Pink Panther - (painting); Pink:
https://www.youtube.com/watch?v=Z17S2Hyg78Eund sind och ne
Pink-Farm! (Link-Farm).
Wer hat an der Uhr gedreht ... ist es wirklich schon zu spät?
Nöö! Keine Frage! Klarer Fall von:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.0.html23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.htmlZur Frist sagt der fiktive
Pink Panther, fiktiv zum fiktiven X, folgendes:
Ihr beabsichtigtes Verwaltungsvollstreckungsverfahren habe ich am Sonntag, den 17. November 2019 zum Anlass genommen, mich im Internet
(Anmerkung: bei der Nummero Uno Plattform des GEZ-Boykott´s; GEZ-Boykott-Forum; Pink:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
Hier werden Sie fiktiv geholfen)
zu informieren.
Dabei habe ich vom 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfahren.
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStVhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.15.htmlIch habe daher beim rbb mit Antrag vom gleichen Tag ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. § 51 Abs. 1 VwVfG beantragt, da eine Rechtsvorschrift die vollautomatische Verwaltungsakte gestattet (§ 10 a [neu] RBS TV) seit dem 01.01.2013 im RBS TV fehlt.
Ferner habe ich der Drucksache 16/7026 des Landtages Baden-Württemberg entnommen, dass der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice alle Festsetzungsbeide und Vollstreckungsersuchen vollautomatisch "abwickelt".
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32538.msg199879.html#msg199879So und dann werfen wir mal einen Blick auf:
Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 03.03.1995, Az.: BVerwG 8 C 32/93https://research.wolterskluwer-online.de/document/81c9ed85-152f-4df5-803f-5d6cfd0e4c80Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Vollstreckungsunterwerfung; Behördenvertretung; Fachaufsichtliche
Genehmigung; Teilnichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Zitat
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Behörde muß nach § 61 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann von dem Behördenleiter, seinem allgemeinen Vertreter oder einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllt, vertreten werden, wenn sich ein Bürger der sofortigen Vollstreckung aus einem mit der Behörde geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterwirft.
2. Die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung ist auch in diesem Falle nach § 61 Abs. 1 Satz 3 VwVfG nur dann wirksam, wenn sie von der fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde der vertragschließenden Behörde genehmigt worden ist.
...
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Hinzu kommen folgende Überlegungen: Die Zwangsvollstreckung steht als Eingriff in die privaten Rechte des Schuldners unter dem Gebot strenger Gesetzmäßigkeit. Namentlich muß der Vollstreckungstitel als Grundlage der Zwangsvollstreckung so beschaffen sein, daß ein Mißbrauch staatlicher Vollstreckungsgewalt zur Durchsetzung nicht bestehender Rechte möglichst verhindert wird (vgl. Baur, Festschrift für Demelius, 1973, S. 316 f.). Soweit Urteile sowie sonstige gerichtliche Erkenntnisse und auch Verwaltungsakte Grundlage der Vollstreckung sind, ist ihnen eine gewisse "Richtigkeitsgewähr" zumindest im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung zuzubilligen (vgl. Baur, a.a.O. S. 317). Beim gerichtlichen Vergleich und der vollstreckbaren Urkunde bildet die beurkundete Parteierklärung die Grundlage der Zwangsvollstreckung. Die gesetzliche Zulassung dieser Vollstreckungstitel mag zwar auf der Erwägung beruhen, der Betroffene könne seine Rechtsverhältnisse selbst beurteilen, es geschehe ihm kein Unrecht, wenn er sich in sofort vollstreckbarer Form zu einer Leistung verpflichte (vgl. Baur, a.a.O. S. 317). Der Gesetzgeber hat jedoch gleichwohl durch die Notwendigkeit der Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs und der gerichtlichen oder notariellen Aufnahme einer vollstreckbaren Urkunde Sicherungen zugunsten des Schuldners vorgesehen. Die Schaffung von Vollstreckungstiteln ohne Mitwirkung von Personen mit Rechtskenntnissen ist dem deutschen Rechtssystem dagegen fremd. Soweit es sich nicht um streng formalisierte vereinfachte Vollstreckungstitel - wie namentlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide (vgl. § 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 104 ZPO in Verb. mit § 21 RPflG, §§ 642 a - d, 643 Abs. 2 ZPO in Verb. mit § 20 Nr. 11 RPflG, §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4, 60 KJHG; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1990, Rdnrn. 83 ff. (99)) - handelt, ist sogar die Mitwirkung mindestens eines "Volljuristen" notwendig. Das gilt insbesondere für vollstreckbare Urkunden und Prozeßvergleiche.
Daraus hämmern und meißeln wir dann fiktiv:
Die Zwangsvollstreckung steht als Eingriff in die privaten Rechte des Schuldners unter dem Gebot strenger Gesetzmäßigkeit. Der Vollstreckungstitel muß als Grundlage der Zwangsvollstreckung so beschaffen sein, daß ein Mißbrauch staatlicher Vollstreckungsgewalt möglichst verhindert wird. Die Schaffung von Vollstreckungstiteln ohne Mitwirkung von Personen mit Rechtskenntnissen ist dem deutschen Rechtssystem fremd. Soweit es sich nicht um streng formalisierte vereinfachte Vollstreckungstitel - wie namentlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide - handelt, ist sogar die Mitwirkung mindestens eines "Volljuristen" notwendig.
Die Ihrem Verwaltungsvollstreckungsverfahren zugrunde liegenden "vollstreckbaren Titel einer Maschine", bei denen gar keine natürliche Person mitwirkt, sind für eine Zwangsvollstreckung völlig untauglich und Verstoßen zudem gegen Art. 22 DSGVO (Art. 15 RL95/46/EG [alt]; § 6 a BDSG [alt] und § 4 Abs. 4 BBgDSG [alt].
Der rbb mißbraucht auch die staatliche Vollstreckungsgewalt, indem er durch eine Maschine um "Amtshilfe" ersucht.
Antrag:
Ich beantrage hiermit die kostenlose Übersendung einer Ablichtung des Ihnen vorliegenden Vollstreckungsersuchen (Datenkopie) und bitte mir schriftlich mitzuteilen, wie Ihnen dieses (elektronische) - von einer Maschine erstellte und übermittelte - Amtshilfeersuchen zugegangen ist (über X-Amtshilfe.net?).
Diesen Antrag stütze ich auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO (Herausgabe einer Datenkopie) sowie auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG).
Anmerkung:
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/aig
Zwar handelt es sich bei einem Vollstreckungsersuchen nicht um einen Verwaltungsakt, dennoch ist ein wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf möglich (Art. 79 DSGVO), da diese verbotene automatisierte Einzelentscheidung unzweifelhaft erhebliche Nachteile für mich hat.
Anmerkung:
Art. 79 DSGVO Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
https://dsgvo-gesetz.de/art-79-dsgvo/
Teilen Sie mir daher bitte ebenfalls schriftlich mit, bei welchem Gericht ich Klage gegen den Verantwortlichen (rbb) und den Auftragsverarbeiter, das wäre dann Ihre Behörde, erheben kann.
Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass ich mich in dieser Angelegenheit an:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Frau
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
wenden werde.
MfG
Pink Panther Erzfeind des GIM und Dr. OIM!
Yoo, so wäre ditt in dieser fiktiven Geschichte möglich.
Dann hämmern und meißeln wir noch fiktiv:
Adresskopf:
Pink Panther Erzfeind des GIM und Dr. OIM!
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
-persönlich, verschlossen, vertraulich -
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Sehr geehrte Frau Hartge,
mit großen Erschrecken habe ich am Sonntag, den 17.11.2019 aus dem Internet erfahren, dass das Bundesland Brandenburg die Einführung eines regelmäßigen Meldedatenabgeleichs (§ 11 Abs. 5 neu; 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) plant. Ich beabsichtige hiergegen Verfasssungsbeschwerde zu erheben, sofern dieses "Machwerk des Datenschutz-Bösen" gesetzeskraft erlangt.
Mit Verwunderung habe ich ferner zur Kenntnis genommen, dass der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vollautomatische Festsetzungsbescheide massenhaft abwickelt, obwohl die hierzu erforderliche Rechtsvorschrift erst mit 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich eingeführt wird.
Auch die "Amtshilfeersuchen" werden vollautomatisch maschinell abgewickelt.
Hiervon bin ich unmittelbar betroffen.
Beiliegenden Schriftsatz mache ich daher zum Gegenstand einer Beschwerde.
MfG
Pink Panther Erzfeind des GIM und Dr. OIM!
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Ey DU! Ja jenau DU! Come to the
pink side of life! Join the pink-Link-Farm!
Hier werden Sie fiktiv geholfen! Pink:https://gez-boykott.de/Forum/index.phpSo und noch ein wenig Öhmermann-ZDF-Grundrechte-Schmähkritik:
Sag mal ihr Intendancers habt ihr noch alle Latten am blauen-ARD-Zaun?
GEZnoch? Ein gesamtes VolX einer Maschine zu unterwerfen?
Watt iss los mit euch?
Zu wenig Kohle um 5000 Sachbearbeiter_innen einzustellen?
Geht von eurem RentenbeitraX ab, waa?
Und wo iss eigentlich eure "ausgewogene Berichterstattung" zu diesem epochalem Datenschutz-, Jusitz- und Politikskandal?
Pfffffffffft ... heiße blaue ARD-Luft, waa?
Macht euch endlich vom BeitraX-Acker!
Tretet sofort zurück!
Ihr seid eine Schande für Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und habt die Landesverfassungsgerichte und das BVerfG verarscht!
Weg mit euch!
Haut ab!
Raus aus unseren Wohnungen!
Ihr ... piep ... zensiert ... Rasterfahnder!
Skynet-Typen!
VolX-Vollstreckungs-Terminatoren_innen (VVT´s)!
Big-Brother-23. Ätz-Vertrag-Skynet-NSA-Bande!
NDRngehta-Clan!
Cosa Nostra (unsere ARD Sache)!
Ihr seid die BeitraX-Big-Data-Mafia!
Kehren wir nun zurück zum Thema, welches da lautet:
RBB Vollstreckungsankündigung Amt Amtskasse Biesenthal-Barnim>Gegenwehr