Guten TagX,
das ist
KEIN VERWALTUNGSVERFAHREN!Im privaten Bereich handelt es sich um personenbezogene BeitraX(BANK)konten mit vollautomatischer Zahlungsüberwachung (ZÜ) und Rechnungsstellung (RS).
Rutscht das Konto ins Soll wird der
VOLLAUTOMATISCHE MAHNPFAD ausgelöst.
Im Verlauf des
VOLLAUTOMATISCHEN MAHNPFADES erstellt die Maschine
"VOLLSTRECKBARE TITEL" und
ERSUCHT UM AMTSHILFE!
Das ist also ein "vollautomatisches staatsfernes Verfahren Mahnpfad"!
Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 03.03.1995, Az.: BVerwG 8 C 32/93; Link:
https://research.wolterskluwer-online.de/document/81c9ed85-152f-4df5-803f-5d6cfd0e4c80Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Vollstreckungsunterwerfung; Behördenvertretung; Fachaufsichtliche
Genehmigung; Teilnichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Behörde muß nach § 61 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann von dem Behördenleiter, seinem allgemeinen Vertreter oder einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllt, vertreten werden, wenn sich ein Bürger der sofortigen Vollstreckung aus einem mit der Behörde geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterwirft.
2. Die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung ist auch in diesem Falle nach § 61 Abs. 1 Satz 3 VwVfG nur dann wirksam, wenn sie von der fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde der vertragschließenden Behörde genehmigt worden ist.
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Hinzu kommen folgende Überlegungen: Die Zwangsvollstreckung steht als Eingriff in die privaten Rechte des Schuldners unter dem Gebot strenger Gesetzmäßigkeit. Namentlich muß der Vollstreckungstitel als Grundlage der Zwangsvollstreckung so beschaffen sein, daß ein Mißbrauch staatlicher Vollstreckungsgewalt zur Durchsetzung nicht bestehender Rechte möglichst verhindert wird (vgl. Baur, Festschrift für Demelius, 1973, S. 316 f.). Soweit Urteile sowie sonstige gerichtliche Erkenntnisse und auch Verwaltungsakte Grundlage der Vollstreckung sind, ist ihnen eine gewisse "Richtigkeitsgewähr" zumindest im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung zuzubilligen (vgl. Baur, a.a.O. S. 317). Beim gerichtlichen Vergleich und der vollstreckbaren Urkunde bildet die beurkundete Parteierklärung die Grundlage der Zwangsvollstreckung. Die gesetzliche Zulassung dieser Vollstreckungstitel mag zwar auf der Erwägung beruhen, der Betroffene könne seine Rechtsverhältnisse selbst beurteilen, es geschehe ihm kein Unrecht, wenn er sich in sofort vollstreckbarer Form zu einer Leistung verpflichte (vgl. Baur, a.a.O. S. 317). Der Gesetzgeber hat jedoch gleichwohl durch die Notwendigkeit der Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs und der gerichtlichen oder notariellen Aufnahme einer vollstreckbaren Urkunde Sicherungen zugunsten des Schuldners vorgesehen. Die Schaffung von Vollstreckungstiteln ohne Mitwirkung von Personen mit Rechtskenntnissen ist dem deutschen Rechtssystem dagegen fremd. Soweit es sich nicht um streng formalisierte vereinfachte Vollstreckungstitel - wie namentlich Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide (vgl. § 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 104 ZPO in Verb. mit § 21 RPflG, §§ 642 a - d, 643 Abs. 2 ZPO in Verb. mit § 20 Nr. 11 RPflG, §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4, 60 KJHG; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1990, Rdnrn. 83 ff. (99)) - handelt, ist sogar die Mitwirkung mindestens eines "Volljuristen" notwendig. Das gilt insbesondere für vollstreckbare Urkunden und Prozeßvergleiche.
Aus der Antwort der "Rechtsaufsicht" (fachlich zuständige Aufsichtsbehörde):
3. Wie viele Festsetzungsbescheide des Südwestrundfunks wurden inzwischen vollständig automatisiert erlassen?
Unter Berücksichtigung der Antwort auf Frage 2 hat der Südwestrundfunk für die zurückliegenden drei Jahre folgende Zahlen mitgeteilt. In den Blick genommen wurde Baden-Württemberg.
- Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 1.173.565
- Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 1.494.095
- Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 1.079.313
2017: 1.173.565, 2018: 1.494.095, 2019 bis einschl. September 1.079.313 vollstreckbare Titel (angebliche Verwaltungsakte) EINER MASCHINE!Die Schaffung von Vollstreckungstiteln ohne Mitwirkung von Personen mit Rechtskenntnissen ist dem deutschen Rechtssystem dagegen fremd.
Vermutlich kommt jetzt die ARD-ZDF-Deutschlandradio-SWR-Skynet "Umkehrschlusstheorie":
Im Umkehrschluss heißt ditt, dass dem deutschen autonomen UnfuXbeitraX-Rechtssystem die Schaffung von VolXstreckungstiteln einer Maschine bekannt ist! Seit wann kann nicht mit einer genauen Jahreszahl beantwortet werden. Die auch im Namen des Südwestrundfunks tätige ARD-ZDF-Deutschlandradio-Skynet-Maschine arbeitet in allen Bereichen kontinuierlich an einer Verbesserung des elektronischen Workflows:
2017: 161.498 mal, 2018: 143.682 mal und 2019 bis einschließlich September: 103.597 mal ersucht ARD-ZDF-Deutschlandradio-SKYNET um AMTSHILFE durch eine Maschine!
Und der Skynet-Award 2019 geht an ....
Winfried Kretschmann – der Mann an der Spitze der
1Regierung; Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/regierung/ministerpraesident/1Skynet-
Der größte Datenschutz-, Politik- und Justizskandal kommt jetzt langsam ans Tageslicht!
Ey DU! Ja jenau DU! Hier erfährst DU die Wahrheit über deine Skynet-Länderregierung, vollstreckbare Titel einer Maschine und Amtshilfe für den GEZ-Terminator aus Kölle!
Come to the bright side of life! Log DICH ein und werde Teil des GEZ-Widerstandes gegen ARD-ZDF-Deutschlandradio-Skynet! Wir haben och John Connor den Chef des GEZ-Widerstandes und erklärter Erzfeind des GEZ-Skynet-Rechners und der GEZ-Terminatoren!