Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung vom 18. Juli 2018 die Rundfunkbeitragserhebung auf Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt und den Landesregierungen aufgegeben, bis zum 30. Juni 2020 den RBStV diesbezüglich zu ändern, weshalb in allen Landtagen der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wieder auf der Tagesordnung steht. Siehe hierzu u.a. unter
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStVhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31736.023. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.htmlWiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread] https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197844.htmlDer Änderungsvertrag geht mit dem neuen § 10a RBStV über die gestellte Aufgabe jedoch hinaus, weil er versucht, den umstrittenen Versand von vollautomatischen Festsetzungsbescheiden nachträglich zu regeln, weshalb ich hier zum Versand von Protestmails oder Protestbriefen an Landtagsabgeordnete aufrufen möchte. Den viele Abgeordnete wissen häufig nicht, worum es bei solchen Paragraphen eigentlich geht, weshalb es der Aufklärung bedarf.
Ein möglicher Brief oder eine möglich E-Mail könnte beispielsweise so aussehen:
Betr.: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Sehr geehrtes Mitglied des Landtages,
es wird ihnen vielleicht bekannt sein, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, weshalb ihnen in nächster Zeit der 23. RÄStV zur Abstimmung vorgelegt werden wird. Über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neureglung hinaus stimmen Sie damit auch über den § 10a RBStV ab. Es handelt sich dabei um den folgenden Sachverhalt:
§ 10a RBStV: Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
„Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.“
Es dürfte ihnen wie vielen Bürgern dieses Landes wahrscheinlich nicht bewusst sein, dass ein solcher Bescheid bereits ein vollstreckbarer Titel ist, weshalb es sich eigentlich schon grundsätzlich verbietet, dass ein solcher Bescheid wie Reklamekataloge erstellt und versandt wird. Denn dieses Spiel mit der Unwissenheit ist nur eine der vielen problematischen Konsequenzen, die sich ergeben, wenn vollstreckbare Verwaltungsakte über ein vollständig automatisiertes Verfahren erlassen werden. Gerichtskassen, Gerichtsvollzieher oder Finanzämter sind häufig die Leidtragenden dieser Praxis, weil diese Einrichtungen sich mit der Rechtsmäßigkeit dieser Bescheide auseinandersetzen müssen, weil ein Roboter dies zuvor nicht wirklich prüft. Es ist nicht selten, dass Bürger darüber berichten, dass Sie solche Bescheide gar nicht erhalten haben (vgl. z. B. den Beschluss 5 T 232/16 des LG Tübingen vom 16.9.2016). Viele Bürger werden zudem nicht verstehen, weshalb sie sich plötzlich mit Vollstreckungsmaßnahmen auseinandersetzen müssen, weil sie die Rechtskraft eines automatisch erstellten und nicht unterzeichneten Bescheides nicht erkannt haben. Es besteht in diesem Kontext durchaus der Verdacht, dass der Beitragsservice solche automatisierten Bescheide auch ohne Gesetz oder andere rechtliche Grundlage bereits seit Jahren erstellt und versendet.
Ich möchte Sie daher bitten, dass Sie dem § 10a RBStV ihre Zustimmung im Landtag verweigern.
Schon jetzt kann man den Jahresberichten des Beitragsservice entnehmen, dass die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag dazu geführt hat, dass sich die Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Einzuges einer Abgabe für den Rundfunk seit 2013 verdoppelt haben, und zwar auf jährlich mehr als 1,4 Millionen Ersuchen, was Sie sich graphisch dargestellt, auch in einem Bericht des Beitragsservice ansehen können (cf. Beitragsservice Jahresbericht 2015, S. 25).
Der Beitragsservice erklärt in seinen Berichten selbst, dass ein von den Intendantinnen und Intendanten beschlossenes Verfahren der Direktanmeldung für diesen enormen Anstieg verantwortlich ist (cf. Beitragsservice Jahresbericht 2015, S. 33). Auch diese Direktanmeldung, die auch automatische Anmeldung genannt wird (cf. Beitragsservice Jahresbericht 2018, S. 18), wird per automatisierte Mitteilung bereits vorgenommen, weshalb die Bürger schon hier kein Recht auf ein wirksames Rechtsmittel haben. Diese Direktanmeldungen, die in den Jahren von 2014 bis 2018 in einem vollautomatischen Verfahren zu insgesamt 8,9 Millionen Anmeldungen von Haushalten durch ein Robotersystem beim Beitragsservice geführt haben (cf. Zahlen in den Jahresberichten des Beitragsservice 2014-2018), sind nach meiner Ansicht der Hauptgrund dafür, weshalb sich viele Bürger in Deutschland sogar bis zur Inhaftierung gegen der Rundfunkbeitrag wehren.
Es ist zudem nicht akzeptabel, dass versucht wird, den Mitgliedern der Landtage in Deutschland den § 10a RBStV als Mogelpackung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unterzujubeln, was nur aufzeigt, dass die Befürworter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten meinen, damit durchzukommen, ohne dass sie hier auf eine Gegenwehr stoßen. Als Bürger dieses Landes frage ich mich sowieso, wie es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Landtage geschafft hat, ohne dass die mittlerweile bekannten Verwerfungen und Unzulänglichkeiten aufgedeckt wurden. Es entsteht in diesem Zusammenhang durchaus der Eindruck, dass Entscheidungen in Landtagen bereits im automatischen Verfahren erfolgen, wo nur noch per Fraktionszwang entschieden wird. Ich hoffe, dass dies nicht so ist, weil dies bedeuten würde, dass alle Mitglieder der Landtage durch einen Funktionschip ersetzt werden könnten, der immer das gewünschte Stimmverhalten abgibt.
Ein Parlament sollte anders funktionieren, weshalb ich Sie dazu animieren will, sich mehr mit den Änderungen zum RBStV auseinanderzusetzen, als es jene Kollegen getan haben, die das Unrecht des RBStV im Jahre 2010 etabliert haben. Danach werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass es notwendig ist, Nein zu einem Gesetz zu sagen, das der automatischen Erstellung von fragwürdigen Vollstreckungstiteln dienen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Es wäre schön, wenn sich viele an der Aktion beteiligen würden. Der Text ist so allgemein gehalten, dass er an Mitglieder von Landtagen aus allen Bundesländern versendet werden kann. Er kann natürlich auch weiter ergänzt werden. Die Mailadresse der Mitglieder der Landtage findet man auf der Webseite der Landtage und der jeweiligen Landtagsfraktionen. Die Mail-Adressen aller Mitglieder des Landtages in Nordrhein-Westfalen findet man beispielsweise auf der folgenden Seite:
Landtage NRW: Wer sitzt im Landtag?https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Jugend/Ueber_den_Landtag/Wer_sitzt_im_Landtag.jsp Ähnliche Seiten wird es für andere Bundesländer geben. Es ist dann möglich über die einzelnen Fraktionen, sich ein paar nette Gesichter auszusuchen, an die man eine Mail schreibt. Vorzugsweise schreibt man natürlich an den Abgeordneten oder die Abgeordnete des Wahlkreises, in dem man selbst wohnt, wobei es besser ist, dieses Landtagsmitglied per Brief zu schreiben, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass man dann eher eine Antwort erhält.
Bei der Mail-Variante sollten man vielleicht auch mehre Mitglieder des Landtages anschreiben, da es letztendlich auch darum geht, über die Abgründe des Rundfunkbeitrages aufzuklären. Der Aufwand für diese Aufklärungsaktion hält sich also in Grenzen, weshalb ich hoffe, dass viele bei dieser Aktion mitmachen.