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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: art18GG am 04. Oktober 2019, 14:34

Titel: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 04. Oktober 2019, 14:34
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung vom 18. Juli 2018 die Rundfunkbeitragserhebung auf Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt und den Landesregierungen aufgegeben, bis zum 30. Juni 2020 den RBStV diesbezüglich zu ändern, weshalb in allen Landtagen der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wieder auf der Tagesordnung steht. Siehe hierzu u.a. unter

Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31736.0
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.html
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197844.html

Der Änderungsvertrag geht mit dem neuen § 10a RBStV über die gestellte Aufgabe jedoch hinaus, weil er versucht, den umstrittenen Versand von vollautomatischen Festsetzungsbescheiden nachträglich zu regeln, weshalb ich hier zum Versand von Protestmails oder Protestbriefen an Landtagsabgeordnete aufrufen möchte. Den viele Abgeordnete wissen häufig nicht, worum es bei solchen Paragraphen eigentlich geht, weshalb es der Aufklärung bedarf.

Ein möglicher Brief oder eine möglich E-Mail könnte beispielsweise so aussehen:   
Zitat
Betr.: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
         
             
Sehr geehrtes Mitglied des Landtages,

es wird ihnen vielleicht bekannt sein, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, weshalb ihnen in nächster Zeit der 23. RÄStV zur Abstimmung vorgelegt werden wird. Über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neureglung hinaus stimmen Sie damit auch über den § 10a RBStV ab. Es handelt sich dabei um den folgenden Sachverhalt:

§ 10a RBStV: Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
„Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.“

Es dürfte ihnen wie vielen Bürgern dieses Landes wahrscheinlich nicht bewusst sein, dass ein solcher Bescheid bereits ein vollstreckbarer Titel ist, weshalb es sich eigentlich schon grundsätzlich verbietet, dass ein solcher Bescheid wie Reklamekataloge erstellt und versandt wird. Denn dieses Spiel mit der Unwissenheit ist nur eine der vielen problematischen Konsequenzen, die sich ergeben, wenn vollstreckbare Verwaltungsakte über ein vollständig automatisiertes Verfahren erlassen werden. Gerichtskassen, Gerichtsvollzieher oder Finanzämter sind häufig die Leidtragenden dieser Praxis, weil diese Einrichtungen sich mit der Rechtsmäßigkeit dieser Bescheide auseinandersetzen müssen, weil ein Roboter dies zuvor nicht wirklich prüft. Es ist nicht selten, dass Bürger darüber berichten, dass Sie solche Bescheide gar nicht erhalten haben (vgl. z. B. den Beschluss 5 T 232/16 des LG Tübingen vom 16.9.2016). Viele Bürger werden zudem nicht verstehen, weshalb sie sich plötzlich mit Vollstreckungsmaßnahmen auseinandersetzen müssen, weil sie die Rechtskraft eines automatisch erstellten und nicht unterzeichneten Bescheides nicht erkannt haben. Es besteht in diesem Kontext durchaus der Verdacht, dass der Beitragsservice solche automatisierten Bescheide auch ohne Gesetz oder andere rechtliche Grundlage bereits seit Jahren erstellt und versendet.   

Ich möchte Sie daher bitten, dass Sie dem § 10a RBStV ihre Zustimmung im Landtag verweigern.

Schon jetzt kann man den Jahresberichten des Beitragsservice entnehmen, dass die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag dazu geführt hat, dass sich die Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Einzuges einer Abgabe für den Rundfunk seit 2013 verdoppelt haben, und zwar auf jährlich mehr als 1,4 Millionen Ersuchen, was Sie sich graphisch dargestellt, auch in einem Bericht des Beitragsservice ansehen können (cf. Beitragsservice Jahresbericht 2015, S. 25).         

Der Beitragsservice erklärt in seinen Berichten selbst, dass ein von den Intendantinnen und Intendanten beschlossenes Verfahren der Direktanmeldung für diesen enormen Anstieg verantwortlich ist (cf. Beitragsservice Jahresbericht 2015, S. 33). Auch diese Direktanmeldung, die auch automatische Anmeldung genannt wird (cf. Beitragsservice Jahresbericht 2018, S. 18), wird per automatisierte Mitteilung bereits vorgenommen, weshalb die Bürger schon hier kein Recht auf ein wirksames Rechtsmittel haben. Diese Direktanmeldungen, die in den Jahren von 2014 bis 2018 in einem vollautomatischen Verfahren zu insgesamt 8,9 Millionen Anmeldungen von Haushalten durch ein Robotersystem beim Beitragsservice geführt haben (cf. Zahlen in den Jahresberichten des Beitragsservice 2014-2018), sind nach meiner Ansicht der Hauptgrund dafür, weshalb sich viele Bürger in Deutschland sogar bis zur Inhaftierung gegen der Rundfunkbeitrag wehren.   

Es ist zudem nicht akzeptabel, dass versucht wird, den Mitgliedern der Landtage in Deutschland den § 10a RBStV als Mogelpackung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unterzujubeln, was nur aufzeigt, dass die Befürworter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten meinen, damit durchzukommen, ohne dass sie hier auf eine Gegenwehr stoßen. Als Bürger dieses Landes frage ich mich sowieso, wie es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Landtage geschafft hat, ohne dass die mittlerweile bekannten Verwerfungen und Unzulänglichkeiten aufgedeckt wurden. Es entsteht in diesem Zusammenhang durchaus der Eindruck, dass Entscheidungen in Landtagen bereits im automatischen Verfahren erfolgen, wo nur noch per Fraktionszwang entschieden wird. Ich hoffe, dass dies nicht so ist, weil dies bedeuten würde, dass alle Mitglieder der Landtage durch einen Funktionschip ersetzt werden könnten, der immer das gewünschte Stimmverhalten abgibt.

Ein Parlament sollte anders funktionieren, weshalb ich Sie dazu animieren will, sich mehr mit den Änderungen zum RBStV auseinanderzusetzen, als es jene Kollegen getan haben, die das Unrecht des RBStV im Jahre 2010 etabliert haben. Danach werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass es notwendig ist, Nein zu einem Gesetz zu sagen, das der automatischen Erstellung von fragwürdigen Vollstreckungstiteln dienen soll.

Mit freundlichen Grüßen 

Es wäre schön, wenn sich viele an der Aktion beteiligen würden. Der Text ist so allgemein gehalten, dass er an Mitglieder von Landtagen aus allen Bundesländern versendet werden kann. Er kann natürlich auch weiter ergänzt werden. Die Mailadresse der Mitglieder der Landtage findet man auf der Webseite der Landtage und der jeweiligen Landtagsfraktionen. Die Mail-Adressen aller Mitglieder des Landtages in Nordrhein-Westfalen findet man beispielsweise auf der folgenden Seite:
Landtage NRW: Wer sitzt im Landtag?
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Jugend/Ueber_den_Landtag/Wer_sitzt_im_Landtag.jsp

Ähnliche Seiten wird es für andere Bundesländer geben. Es ist dann möglich über die einzelnen Fraktionen, sich ein paar nette Gesichter auszusuchen, an die man eine Mail schreibt. Vorzugsweise schreibt man natürlich an den Abgeordneten oder die Abgeordnete des Wahlkreises, in dem man selbst wohnt, wobei es besser ist, dieses Landtagsmitglied per Brief zu schreiben, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass man dann eher eine Antwort erhält.
Bei der Mail-Variante sollten man vielleicht auch mehre Mitglieder des Landtages anschreiben, da es letztendlich auch darum geht, über die Abgründe des Rundfunkbeitrages aufzuklären. Der Aufwand für diese Aufklärungsaktion hält sich also in Grenzen, weshalb ich hoffe, dass viele bei dieser Aktion mitmachen.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: volkuhl am 04. Oktober 2019, 15:26
Für die Bremische Bürgerschaft gibt es sogar eine Adressliste als *.csv-Datei auf der Seite der Bürgerschaft:

https://www.bremische-buergerschaft.de/abgdb/index.php?format=csv
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Kurt am 04. Oktober 2019, 15:38
im Anhang: NRW Abgeordnete des Landtags Stand 2017

als txt, excel und word


Gruß Kurt

Anm.Mod. seppl: Dank für die mühevolle Listenerstellung an "Lucarello"!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Frühlingserwachen am 04. Oktober 2019, 21:07
Auch für BW

http://www.landtag-bw.de/

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2019/2019-10-16_100_Plenarsitzung.pdf
16. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
 
Stand: 25.09.2019
 
100. Sitzung 
 
Mittwoch, 16. Oktober 2019, 10:00 Uhr   
 
T A G E S O R D N U N G

Unter anderem:
5. Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion  der AfD Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich- rechtlicher Medien durch freie Bürger Drucksache 16/6486
 
Beschlussempfehlung und Bericht des  Ständigen Ausschusses Drucksache 16/........
 
Wird voraussichtlich wieder per LIvestream anzuschauen sein.
 
101. Sitzung 
 
Donnerstag, 17. Oktober 2019, 9:30 Uhr   
 
T A G E S O R D N U N G – ergänzte Fassung
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2019/2019-10-17_101_Plenarsitzung.pdf
Unter anderem:
12. Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen  Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom  9. Juli 2019 Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Dreiundzwanzigsten Staatsvertrags  zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Drucksachen 16/6539, 16/........

Zitat
3. Weitere wesentliche Inhalte des 23. RÄStV
Mit dem 23. RÄStV sollen zudem datenschutzrechtliche Anpassungen nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im RBStV erfolgen. Dies betrifft vor allem Auskunftsrechte und Informationspflichten sowie die Sicherstellung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bei der Verarbeitung der Daten durch die Landesrundfunkanstalten (vgl. § 11 Absatz 7 bis 9 RBStV-E). Darüber hinaus soll eine Rechtsgrundlage für den Erlass automatisierter Beitragsbescheide durch den Beitragsservice geschaffen werden (vgl. § 10 a RBStV-E).
Ist und war also von 2012 bis zum 17.Oktober 2019 keine Rechtsgrundlage für den Erlass automatisierter Beitragsbescheide des Beitragsservice vorhanden.

Wurde von Markus KA schon herausgearbeitet.

Noch ein Tip: Wer eine Mail schreiben möchte, keine Anhänge anfügen, die werden meistens nicht geöffnet. Am besten alles gleich in die Mail rein.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: FKupp am 06. Oktober 2019, 21:15
Wenn "nur 10%" von den angemeldeten Usern mitmachen würden, wäre das super,
also macht mit!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. Oktober 2019, 21:56
Und die Abgeordneten bitte oben mit Namen persönlich anschreiben.
Und spätestens jetzt aus der Anonymität herauskommen, und die Mail unten mit Namen unterschreiben.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: FKupp am 06. Oktober 2019, 22:06
Genau, wie Frühlingserwachen schreibt: aus der Anonymität herauskommen.
Was soll schon geschehen? Nichts.
Also macht bitte mit und versteckt euch nicht!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: NichtzahlerKa am 06. Oktober 2019, 23:26
Ich könnte mir trotzdem gut vorstellen eine Mail von einem fiktiven vorname.nachname@maildienstleister.de zu schreiben, damit man genau zurückverfolgen kann, wenn die Adresse woanders hinsickert. Was auch ein Versuch wert sein könnte, wäre die FDP in ihren Regierungsländern gezielt anzuschreiben. Die sollen sich mal ehrlich machen und ohne die ständig selbst geforderten Reformen nicht zustimmen. Wenn in dem gelben Pudel auch nur ein winziger echter liberaler Kern steckt, dann sind vollautomatisierte Zwangsmaßnahmen gegen Bürger schlicht nicht hinnehmbar.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Frühlingserwachen am 07. Oktober 2019, 09:20
Alle 47 Abgeordneten der grünen Landtagsfraktion von BW einschließlich des Ministerpräsidenten wurden schon mal vorab informiert, um sich rechtzeitig bis zur Plenarsitzung am 17.10.19 in die Zwangs-Rundfunkbeitrags-Unrechtsthematik einzuarbeiten.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Frühlingserwachen am 08. Oktober 2019, 11:51
Auch alle 19 SPD und die 12 FDP/DVP Abgeordneten des BW-Landtages wurden angeschrieben.
Berichten andere Mitstreiter auch über ihre Aktionen, oder bleibe ich hier der Einzige der schreibt ?
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Tarudi am 08. Oktober 2019, 14:36
Berichten andere Mitstreiter auch über ihre Aktionen, oder bleibe ich hier der Einzige der schreibt ?
Sicher nicht mein Lieber!
Grüssle, Tarudi
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Profät Di Abolo am 08. Oktober 2019, 15:29
Guten TagX,

hervorragend!

Icke der AdF (Admiral der Flotte) gebe hiermit bekannt:

Wir die GEZ-Boykott-Piraten_innen-Flotte, der "laienhafte" juristische Arm des GEZ-Boykott-Forums unterstützen diese politische Aktion!
Alle die freie (Zeit-)Kapazitäten haben, bitten wir um Beteiligung!

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

:)

Der "laienhafte" juristische Arm des GEZ-Boykott-Forums bereitet in der zwischenzeit die VolX-Verfassungsbeschwerden gegen die regelmäßige NSA-Rasterfahndung und vollautomatische Verwaltungsakte des NSA-BeitraXservus-Rechenzentrum vor!
Ditt nennt Mensch arbeitsteiliges Vorgehen!

Solltet ihr mit eurem politischen Widerstand scheitern jibbet also Plan V!
V wie VolXverfassungsbeschwerde.

V och wie VENDETTA!
Rache für jahrelange digitale vollautomatische GEZ-Knechtschaft und völlige Taubheit der Politik und Gerichte!

>:(

Ey DU! Ja jenau DU! DU liest nur mit? Mach mit bei dieser Aktion!
Na los trau DICH!
Werde och Teil des GEZ-Boykott-Forum! Na los log DICH ein!
Hier jibbet viele Aktionen! Da kannste mitmachen!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: volkuhl am 08. Oktober 2019, 18:22
Berichten andere Mitstreiter auch über ihre Aktionen, oder bleibe ich hier der Einzige der schreibt ?
Die Bremische Bürgeschaft habe ich komplett erledigt.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Blackhand am 08. Oktober 2019, 21:02
Zitat
Es dürfte ihnen wie vielen Bürgern dieses Landes wahrscheinlich nicht bewusst sein, dass ein solcher Bescheid bereits ein vollstreckbarer Titel ist, weshalb es sich eigentlich schon grundsätzlich verbietet, dass ein solcher Bescheid wie Reklamekataloge erstellt und versandt wird.

Ich bin mit diesem implizit bestätigenden Wortlaut nicht einverstanden.

Eine treffendere Formulierung wäre
Zitat
..., dass ein solcher Bescheid ohne klare Rechtsgrundlage als vollstreckbarer Titel gehandhabt wird, ist schon schlimm genug. Diesen Vorgang nun offiziell zu automatisieren... (geht natürlich gar nicht usw.)
wobei es ja vielleicht auch aufs Bundesland ankommt.

In Schleswig-Holstein haben Gericht und Vollstreckungsbehörde jedenfalls bisher versagt, mir die rechtliche Grundlage dazu eindeutig darzulegen und lassen mich wohl lieber in Ruhe.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: FKupp am 08. Oktober 2019, 21:17
Der Landtag von Baden-Württemberg wurde ebenfalls freundlich informiert.

Würde vorschlagen, am 14.10. selbes Spiel nochmals, warum nicht!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Dopser am 08. Oktober 2019, 22:38
Berichten andere Mitstreiter auch über ihre Aktionen, oder bleibe ich hier der Einzige der schreibt ?
Habe heute auch an meine 3 Landtagsabgeordneten aus dem PLZ 76 eine Email geschrieben.
2 davon sitzen sogar im Rundfunkrat!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: volkuhl am 09. Oktober 2019, 09:10
Ich bin mit diesem implizit bestätigenden Wortlaut nicht einverstanden.
Nichts und niemand hindert Dich daran, das entsprechend zu ändern.
Einfach machen!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Blackhand am 09. Oktober 2019, 13:45
Trotzdem muss das ja nicht so in der Vorlage bleiben.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: nichtmitmirunddir am 09. Oktober 2019, 14:55
Ich fänds so besser: ...dass ein solches Schreiben ohne klare Rechtsgrundlage als Bescheid und als vollstreckbarer Titel gehandhabt wird, ist schon schlimm genug. Diesen Vorgang nun offiziell zu automatisieren...
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: HÖRby am 10. Oktober 2019, 00:50
Die bayerischen MDLs:
https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-von-a-z/

Ihre email-Adressen:
https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-von-a-z/?tx_stbltabgeordnete_pi1%5Baction%5D=showEmails&cHash=ace79fff54cf963aca46be7e54d1dbeb

Die bayerischen Abgeordneten -mit Fotos- lassen sich zu ihren Wahlkreisen HIER zuordnen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/bayern/profile

und HIER:
https://www.landtagswahl2018.bayern.de/gewaehlte.html

und HIER:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(18._Wahlperiode)

ABGEORDNETENWATCH macht auch alle anderen Bundesländer, hierhinein lohnt dazu ein Blick.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: ticuta am 10. Oktober 2019, 14:30
Alle 47 Abgeordneten der grünen Landtagsfraktion von BW einschließlich des Ministerpräsidenten wurden schon mal vorab informiert, um sich rechtzeitig bis zur Plenarsitzung am 17.10.19 in die Zwangs-Rundfunkbeitrags-Unrechtsthematik einzuarbeiten.

hallo Zusammen
gibt es eigentlich eine CSV Liste mit den Namen und Emails aller Abgeordneter ?

mfg,
ticuta
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Adeline am 10. Oktober 2019, 16:07
Nach Kontakten mit Abgeordneten kam es immer wieder zu der Frage: Wer hat überhaupt ein Mitspracherecht? Oder genauer: Wem wird die Möglichkeit der Mitsprache eingeräumt? In diesem Zusammenhang passt der Gedanke aus dem Eingangsschreiben besonders.
Zitat
Als Bürger dieses Landes frage ich mich sowieso, wie es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Landtage geschafft hat, ohne dass die mittlerweile bekannten Verwerfungen und Unzulänglichkeiten aufgedeckt wurden. Es entsteht in diesem Zusammenhang durchaus der Eindruck, dass Entscheidungen in Landtagen bereits im automatischen Verfahren erfolgen, wo nur noch per Fraktionszwang entschieden wird. Ich hoffe, dass dies nicht so ist, weil dies bedeuten würde, dass alle Mitglieder der Landtage durch einen Funktionschip ersetzt werden könnten, der immer das gewünschte Stimmverhalten abgibt.

Dieser Gedanke fand in ähnlicher Weise auch in anderen Schreiben an Parlamentarierinnen Ausdruck:
Für das Drama, das sich zur Zeit in Deutschland abspielt, scheinen die Regisseure ein Massenaufgebot an Statisten vorgesehen zu haben. Die Bevölkerung hat für ihr Dasein als Statisten zu zahlen, die Parlamentarier*innen sind durch ihre Wahl als Volksvertreter *innen zu bezahlten Statisten aufgestiegen.

Ist das das zur Zeit herrschende Modell für Demokratie in Deutschland? Für diese Spielart der Demokratie ist der ÖRR mit seinen überdimensionierten finanziellen Bedürfnissen nötig?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“Art.1, GG

Ist die lebenslange Statistenrolle, ob als Zahler oder gut honorierter Ja- Sager mit der Würde zu vereinbaren?

Deshalb:
Mögen die Parlamentarier*innen in Freiheit und im Bewusstsein der eigenen Würde dem 23.RÄStV ihre Zustimmung versagen.

(Wenn man ihnen die Möglichkeit nicht bietet, ist sie von ihnen einzufordern. Dazu müssen sie allerdings die Statistenrolle verlassen.)
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 11. Oktober 2019, 15:16
Ich habe gerade die Mitteilung erhalten, dass ein Bekannter alle Mitglieder des Landtags der freien Wähler in Bayern angeschrieben hat. Er hat dazu das Musterschreiben aus dem Eingangsbeitrag verwendet:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32232.0.html

Zuvor hatte ich bereits einige Abgeordnete aus dem Landtag in Schleswig-Holstein angeschrieben:
https://www.landtag.ltsh.de/abgeordnete/abgeordnete-alle/
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: FKupp am 13. Oktober 2019, 14:47
ERINNERUNG
Mail-Aktion:  Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV


Amtierende Ministerpräsidenten:
https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_Ministerpr%C3%A4sidenten_der_deutschen_L%C3%A4nder (https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_Ministerpr%C3%A4sidenten_der_deutschen_L%C3%A4nder)

In dieser Tabelle sind die amtierenden Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt (Stand: 12. Oktober 2019).

Also nochmals freundlich erinnern, mitmachen lohnt sich!
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: HÖRby am 13. Oktober 2019, 22:06
Ok, der gesamte bayerische Landtag ist nun angemailt.

Einige User haben sich hierzu abgesprochen.

Von 205 Abgeordneten sind derzeit 183 per E-Mail erreichbar
https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-von-a-z/?tx_stbltabgeordnete_pi1%5Baction%5D=showEmails&cHash=ace79fff54cf963aca46be7e54d1dbeb

Die Mail ist im Attachment und der Text in gelb ist geändert oder hinzugesetzt.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Markus KA am 16. Oktober 2019, 09:18
Vorsorglich könnte darauf hingewiesen worden sein, nicht zu vergessen, dass - neben dieser Mail-Aktion - durch Betroffene auch ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG gestellt werden könnte.

Zur Fristwahrung könnte darauf hingewiesen worden sein, dass die Bekanntgabe der Änderung zum 23. RBStV durch den Landtag für Baden-Würrttemberg am 19.07.2019 stattgefunden hat, somit die Frist am Freitag den 19.10.2019 enden könnte.

Hinweis: in Berlin war die Bekanntgabe des Abgeordnetenhauses von Berlin am 20.08.2019, somit könnte die Frist für Berlin am 20.11.2019 enden.

Weiterführende Informationen hierzu:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197844.html#msg197844 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197844.html#msg197844)

Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Diskussion] mit Umfrage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32126.msg197848.html#msg197848 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32126.msg197848.html#msg197848)
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Frühlingserwachen am 16. Oktober 2019, 12:48
Alle 47 Abgeordneten der grünen Landtagsfraktion von BW einschließlich des Ministerpräsidenten wurden schon mal vorab informiert, um sich rechtzeitig bis zur Plenarsitzung am 17.10.19 in die Zwangs-Rundfunkbeitrags-Unrechtsthematik einzuarbeiten.

Es kam heute eine Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx
 
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich kritisch mit automatisch erstellten Bescheiden im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags auseinandersetzen. Ich antworte Ihnen auch im Namen der ebenfalls angeschriebenen weiteren Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion.

Wir haben uns entschieden, die Angelegenheit einer näheren Prüfung zu unterziehen. Dies wird aus organisatorischen Gründen jedoch erst Ende November/Anfang Dezember möglich sein. Wir streben an, Ihnen bis Ende des Jahres eine Rückmeldung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
Justizminister a. D.
Medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion
(Hervorhebungen nicht im Original)
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: FKupp am 16. Oktober 2019, 21:36
Da bist nicht alleine:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich kritisch mit automatisch erstellten Bescheiden im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags auseinandersetzen. Ich antworte Ihnen auch im Namen der ebenfalls angeschriebenen weiteren Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion.

Wir haben uns entschieden, die Angelegenheit einer näheren Prüfung zu unterziehen. Dies wird aus organisatorischen Gründen jedoch erst Ende November/Anfang Dezember möglich sein. Wir streben an, Ihnen bis Ende des Jahres eine Rückmeldung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
Justizminister a. D.
Medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion
(Hervorhebungen nicht im Original)
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Frühlingserwachen am 17. Oktober 2019, 12:20
100. Sitzung vom 16. Oktober 2019
T A G E S O R D N U N G

Unter anderem:
5. Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion  der AfD Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich- rechtlicher Medien durch freie Bürger Drucksache 16/6486
 
Beschlussempfehlung und Bericht des  Ständigen Ausschusses Drucksache 16/........
 
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2019/20191016sitzung1002.html?t=0
Video:
Teil 2 von 2, 2:07:37
Ab 1:34:50 beginnt Herr Salomon von den Grünen (sitzt im Rundfunkrat des SWR)
                           Unter anderem Herr Binder SPD (sitzt im Rundfunkrat des SWR)

Und nachdem man Herrn Goll von der FDP gehört hat, wird es von der Seite wohl keine entscheidenden Eingebungen geben ::) - siehe Mail von weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32232.msg198767.html#msg198767
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Philosoph am 18. Oktober 2019, 13:50
Finde ich ja toll, daß man den 23. RÄStV jetzt endlich mal einer näheren Prüfung unterziehen will...

Zitat
"Die Länder nehmen in Aussicht, dass der Staatsvertrag bis zur Konferenz der Regieungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 23. bis 25. Oktober 2019 unter­zeichnet wird."
Quelle: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/unterrichtungen/00100/unterrichtung-19-00149.pdf, S. 4 des Dokuments
Wie wollen unsere Landtage da noch vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten dem 23. RÄStV zustimmen? Ach ja, vergessen: Wen interessiert schon die Landes-Verfassung? "Demokratie ist nur ein Wort."
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: pinguin am 18. Oktober 2019, 16:30
Wie wollen unsere Landtage da noch vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten dem 23. RÄStV zustimmen?
Wäre insbesondere die Frage, ob das im Land Brandenburg nicht ein Geschmäckle hätte? Auch wenn der neue MP der bisherige ist, so änderte sich doch die parlamentarische Landschaft, noch sind Sondierungsgespräche im Gange, noch ist die neue Regierungsbildung also nicht abgeschlossen.

Eigentlich dürften jetzt seitens der alten Landesregierung gar keine wichtigen Beschlüsse gefasst werden, die die neue Landesregierung bindet?
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 25. Oktober 2019, 14:06
Es wäre schon interessant zu erfahren, ob die Ministerpräsidenten den 23. RÄStV ohne Beanstandungen unterzeichnet haben. Damit ist der §10 a RBStV jedoch noch nicht in Kraft, da nach meinen Kenntnissen solche Verträge immer noch im Parlament ratifiziert werden müssen, was bedeutet, dass die Landtage der Sache noch zustimmen müssen, weshalb wir mit der Aufklärungsarbeit der Mitglieder der Landtage weiter machen sollten.

Es gibt noch einige Landtage, die bisher anscheinend noch nicht aufgeklärt wurden. Ich hätte da beispielsweise noch den Landtage in Hessen im Angebot, wo Mann/Frau/Divers die Mailadressen und Anschrift im Landtag aller Mitglieder dieses Landtages über die folgende Webseite findet:

Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Philosoph am 25. Oktober 2019, 14:25
Soweit ich es verstanden habe, geht es nach der Unterzeichnung durch die MP in den Landtagen dann bei den Lesungen um die Abstimmung, ob der jeweilige Staatsvertrag in Landesrecht transformiert wird oder nicht.
Es bleibt aber noch immer die Diskrepanz, daß die RStV von den MP unterschrieben (und damit abgeschlossen) wurden, bevor die Landtage zugestimmt haben. So steht es nicht in den Landesverfassungen. Das ist eine Aushebelung des Demokratieprinzips und sollte jedem zu denken geben.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2019, 15:25
Es bleibt aber noch immer die Diskrepanz, daß die RStV von den MP unterschrieben (und damit abgeschlossen) wurden, bevor die Landtage zugestimmt haben.
Oh, sorry, mit der Vorgehensweise bei einem zu ratifizierenden Staatsvertrag hast Du Dich nicht beschäftigt?

1.) Zuerst unterzeichnet der MP den Staatsvertrag;
2.) dann leitet der MP den Staatsvertrag, der von ihm bereits unterzeichnet worden ist, an den Landtag zur Zustimmung oder Ablehnung weiter;
3.) der Landtag stimmt diesem Staatsvertrag zu oder lehnt ihn ab;

3a.) wurde dieser Staatsvertrag vom Landtag abgelehnt, ist dieser Staatsvertrag gegenstandslos;

3b.) wurde dieser Staatsvertrag vom Landtag angenommen und diesem also zugestimmt,
muß der MP beide Vorgänge miteinander sichten, vergleichen und

4.) kraft Ratifizierung auf die für das Land vorgegebene Weise nochmals gegenzeichnen.

Die Ratifizierungsurkunde ist die Bestätigung des MP, daß der Landtag dem Staatsvertrag zugestimmt hat.

Ohne Ratifizierung ist der Staatsvertrag trotz Zustimmung des Landtages ungültig; Aussage ist Recht auf EU-Ebene, auf Ebene des Europarates, auf Bundesebene wie im Land Brandenburg.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 25. Oktober 2019, 15:38
Dies Vorgehensweise finde ich arbeitstechnisch jedoch sehr bedenklich, da hier scheinbar bewusst auf den Fraktionszwang gesetzt wird, was in meinem Musterschreiben auch explizit kritisiere wird.

Genau deshalb sollten wir diese Arbeitsweise zum Anlass nehmen, die Mitglieder der Landtage zu informieren. Ein anderer Landtag der bisher noch nicht aufgeklärt wurde, ist der Landtag des Saarlandes, wo Mann/Frau/Divers die Mailadressen und Anschriften aller Mitglieder dieses Landtages über die folgende Webseite findet:

Abgeordnete und Fraktionen
https://www.landtag-saar.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Philosoph am 25. Oktober 2019, 15:42
Oh, sorry, mit der Vorgehensweise bei einem zu ratifizierenden Staatsvertrag hast Du Dich nicht beschäftigt? [...]
Es geht nicht darum, wie bei der Ratifizierung vorgegangen wird (Ist-Zustand), sondern darum wie laut Landesverfassungen bei Staatsverträgen vorgegangen werden soll (Soll-Zustand). Darin liegt die Diskrepanz.
Erst sollen die Landtage abstimmen, dann werden die Staatsverträge unterzeichnet. So steht es in den Verfassungen. So wird es nicht gemacht.

Es stellt sich hier natürlich grundsätzlich die Frage, ob die Regelungen die Ratifizierung betreffend überhaupt in Einklang mit den Landesverfassungen stehen und nicht schon per se verfassungswidrig sind, was dann auch für die abgeschlossenen Staatsverträge gilt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier auf die Mail-Aktion konzentrieren
Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Vertiefungen zum Thema der Staatsverträge, Zustimmungen, Unterzeichnungen, Ratifizierungen usw. bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Vorher jedoch bitte zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen gleicher Themen immer erst per Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) prüfen, ob bereits ein geeigneter Thread dazu besteht.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 30. Oktober 2019, 16:30
Ich habe eine PN erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Mitglieder des Landtags in Niedersachsen teilweise mit dem Schreiben aus dem Eingangsbeitrag aufgeklärt wurden.

Hat sich jemand damit beschäftigt, die unaufgeklärten Mitglieder der Landtage in Hessen und im Saarland zu informieren? Hier noch einmal die Anschriften:

Landtag des Saarlandes: Abgeordnete und Fraktionen
https://www.landtag-saar.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/

Landtage in Hessen: Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: volkuhl am 30. Oktober 2019, 17:50
Schön wäre auch, wenn sich jemand um den neuen Thüringer Landtag kümmern könnte.

https://www.thueringer-landtag.de/

Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 15. November 2019, 13:35
Mein Bekannter, der die Landtagsfraktion der Freien Wähler in Bayern angeschrieben hatte, hat in der Zwischenzeit ein Antwortschreiben des Fraktionsvorsitzenden Florian Streibl dieser Partei erhalten, wonach ihm zugesichert wurde, dass die Fraktion der Freien Wähler in Bayern „vor einer Zustimmung zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Rechtmäßigkeit, aber auch Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Änderung genaustens prüft“. Er wurde zudem darüber informiert, dass in den Landtagen offensichtlich die Auffassung besteht, dass die Reglung durch den §10a RBStV notwendig sei, weil „im Gegensatz zu Bremen und Bayern eine Vielzahl von Ländern eine dem §35a VwVfG entsprechende Reglung haben. Hiernach kann ein Verwaltungsakt durch vollständig automatische Einrichtungen erlassen werden, allerdings nur, sofern dies durch Rechtsvorschriften zugelassen ist und weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum bestehen“. Darüber hinaus gab es noch ein deutliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Unabhängig von irgendwelchen fundamentalistischen (fast religiösen) Bekenntnissen zum Staatsfunk sollten wir also mit unserer Aufklärungsarbeit zum Problem eines automatisierten Rechtssystems weiter machen. Daher möchte ich noch einmal anfragen, ob hier wirklich niemand im Forum ist, der sich beispielsweise um die unaufgeklärten Mitglieder der Landtage in Hessen und dem Saarland kümmern könnte. Es handelt sich dabei lediglich um sehr kleine Landtage, weshalb sich der Arbeitsaufwand auch in Grenzen halten dürfte:   

Landtag des Saarlandes: Abgeordnete und Fraktionen
https://www.landtag-saar.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/

Landtage in Hessen: Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Markus KA am 18. November 2019, 06:00
Nach dem Wiederaufgreifen des Verfahrens könnte folgende Datenschutzbeschwerde eingeleitet worden sein:
Beschwerde gem. Art. 77 u. Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32552.msg199962.html#msg199962 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32552.msg199962.html#msg199962)
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 21. November 2019, 14:25
Zwischenzeitlich habe ich Mitteilung darüber erhalten, dass einige Mitglieder der Landtage in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland aufgeklärt wurden.

Hat sich eigentlich einer der vielen Berliner hier im Forum mal um die Mitglieder des Abgeordnetenhauses in Berlin gekümmert?

Abgeordnetenhaus von Berlin – Abgeordnete
https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Abgeordnete
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 29. November 2019, 14:10
Wo liegt das Problem, dass sich so wenige an dieser Aktion beteiligen?
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: Buntschuh am 29. November 2019, 14:46
Würde mich jetzt nicht erschrecken. Hier wird einiges im Hintergrund gemacht, was nicht so offen zu tage tritt.

Ich selber habe mich an einigen Aktionen hier im Forum beteiligt und das nicht gleich nach außen kommuniziert. Also sowas wie -  2 Petitionen an den Landtag, diverser Mails an Abgeordnete bzw. Parteien im Landtag, Anzeige bei Staatsanwaltschaft sowie Generalstaatsanwaltschaft, 2 abgelehnten VG-Klagen, 2 abgelehnten Verfassungsbeschwerden, einer abgewehrten Vollstreckung etc.

Ergo - weiter machen ....   ;D
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: FKupp am 03. Dezember 2019, 14:00
Wieder eine Antwort erhalten:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

in unserem Zwischenbescheid Mitte Oktober hatten wir Ihnen eine detailliertere Rückmeldung zum o. g. Thema zugesagt, die wir Ihnen heute gerne zukommen lassen.

Bei der anstehenden Beratung über den 23. RÄStV werden wichtige Themen tangiert, die den Persönlichkeitsschutz der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Dazu gehört insbesondere auch die von Ihnen angesprochene Problematik um die vollständig automatisiert erlassenen Feststellungsbescheide der Rundfunkanstalten, die durch den geplanten neuen § 10a RBStV nunmehr ausdrücklich in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgenommen werden soll.

Der verfassungsmäßige Grundrechts- und Persönlichkeitsschutz der Bürgerinnen und Bürger liegt uns in der FDP/DVP Fraktion sehr am Herzen. Daher blicken wir stets kritisch auf Eingriffshandlungen des Staates, insbesondere wenn durch behördliches Handeln im Massenverfahren mithilfe automatisierter Einrichtungen eine Vielzahl von Bürger zeitgleich ohne Prüfung des Einzelfalls betroffen sind. Insbesondere müssen stets vollumfängliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben sein und die Überprüfung zweifelhaft erlassener Bescheide durch eine Einzelfallprüfung der Behörden und Gerichte. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Ermessens- und Beurteilungsspielräume bewusst von der Behörde selbst wahrgenommen werden und nicht massenhaft im vollständig automatisierten Verfahren erfolgen.

Der Entwurf zu § 10a RBStV genügt diesen Maßgaben aus unserer Sicht. Dadurch, dass die derzeit gängige Praxis durch die Begrenzung auf gebundene Entscheidungen der Rundfunkanstalten zusätzlich sogar noch begrenzt und klaren normativen Vorgaben unterwirft, halten wir diese konkrete Regelung für tragbar. Es ist zu begrüßen und ausdrücklich erforderlich, Verwaltungsverfahren einer konkreten und stichhaltigen Regulierung zu unterwerfen, um übermäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu verhindern.

Wir begleiten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag weiterhin kritisch und setzen uns für einen maßvollen Umgang mit den Mitteln des Rundfunkbeitrags ein.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
Justizminister a. D.
Medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion

(Anmerkung: Die nächsten wichtigen Wahltermine sind 2020/21, es geht nur auf diesem Weg! Schade!)
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 06. Dezember 2019, 12:23
Zuvor sollte den Mitgliedern der Landtage jedoch im ausreichenden Maße die Möglichkeit gegeben werden über ihre Politik nachzudenken. Es gibt immer noch viele Abgeordnete, die bisher nicht aufgeklärt wurden. Wenn ich das richtig sehe, hat sich beispielsweise noch niemand um den Landtag in Hessen gekümmert:

Landtage in Hessen: Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 18. Dezember 2019, 14:37
Zwischenzeitlich habe ich eine Mitteilung aus Frankfurt erhalten, in der ich informiert wurde, dass die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion aufgeklärt wurden. Es wäre schön, wenn die übrigen Fraktionen ebenfalls Aufklärungsschreiben erhalten würden.

Solange der 23. Rundfunkbeitragsänderungsstaatsvertrag in einem Landtag noch nicht verabschiedet wurde, sollte die Mail-Aktion auch in anderen Landtagen weitergeführt werden.
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 10. Januar 2020, 15:33
Wie ist denn hier der Stand bezüglich der Kontaktaufnahme der Mitglieder des hessischen Landtages und haben wir schon einen Termin für Januar?
Es wurden bisher nur die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion angeschrieben. Nach meinen Kenntnissen hat sich dort aber bisher keine Abgeordnete und kein Abgeordneter dazu herabgelassen, auf die Mails zu antworten. Dies bedeutet nicht, dass sie nicht zur Kenntnis genommen wurden, weshalb es gut wäre, wenn mehr Frankfurter an der Aktion teilnehmen würden, um eine breite Diskussion bei allen Fraktionen anzuregen, solange der Prozess noch läuft:
 
Landtag in Hessen: Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete

Es geht letztendlich auch darum mal auszutesten, ob es solche Diskussion überhaupt noch gibt oder der Fraktionszwang tatsächlich so ist, dass die Abgeordneten durch Funktionschips ausgetauscht werden könnten, weil es ein parlamentarische Aussprache nicht mehr gibt. Dabei wäre es auch interessant zu erfahren, ob von den Fraktionen nur mit den üblichen Bekennerschreiben zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geantwortet wird oder ob es dort zumindest ansatzweise ein kritisches Umdenken in der Auseinandersetzung mit dem Unrechtsbeitrag gibt. 
Titel: Re: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Beitrag von: art18GG am 16. August 2021, 15:30
Tag 173 (noch 8 Tage):
Allen, die sich an dieser Aktion beteiligt haben, möchte ich an dieser Stelle meinen Dank aussprechen. Zur Zeit gibt es noch zwei weitere Mail-Aktionen, bei denen ich Unterstützung benötigen würde:

Appell-Briefe zur Inhaftierung von Georg Thiel an den Intendanten Tom Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35099.0
Schreiben an Mitglieder des Landtages in NRW zur Haft von Georg Thiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35530.0.html