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Autor Thema: 23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?  (Gelesen 66629 mal)

P
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Von Interesse an den im 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (23. RÄStV) enthaltenen Änderungen sind insbesondere auch die Worte
"vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden"
sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen, welche hier im Thread diskutiert werden sollen.

Siehe u.a. unter
Landesregierung Niedersachsen gibt grünes Licht für 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31733.msg195645.html#msg195645
Unterrichtung SN: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
Vorunterrichtung zu: Dreiundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
(Stand: 05.06.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736..html

[...]
Dreiundzwanzigster Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
– Entwurf – Stand: 05.06.2019

Zitat
[...] schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1
Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. bis 21. Dezember 2010, zuletzt geändert durch den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 5. bis 18. Dezember 2017, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
[...]
b) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe angefügt:
„§ 10 a Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden“.
[...]
5. Nach § 10 wird folgender § 10 a eingefügt:
§ 10 a
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden

Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.”
[...]


Weitere Threads zu diesem Thema siehe u.a. unter
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31736.0
Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32232.0.html
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32123.0
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32126.0.html


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Guten TagX,

fahren wir nun fort mit der rechtlichen Vernichtung dieses RBS TV-Werkes des Zensus, der regelmäßigen Rasterfahndung, Überwachung des Wohnungs- und Meldewesens, der Auspähung des Privatlebens (mit wem lebst du wo und warum?) etc ...

Zur Vorbereitung des fiktiven Teils 76 von ... hmmm ... vermutlich 1500 ist es erforderlich, auch die neueste "Gesetzesentwicklung" zu berücksichtigen.

Siehe hierzu in Einstiegsbeitrag dieses Threads bzw. der dortigen Verlinkung zu
Unterrichtung SN: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.0.html

Erneut hat die Presseabteilung des gallischen Dorfes hervorragende Arbeit geleistet und uns einen geeigneten Rohhinkelstein geliefert, der übrigens die Größe des Matterhorns hat.

Daaaaanke ChrisLPZ! VIVA GEZ Boykott-Forum! Ein Hoch auf die vielen Helfer_innen des gallischen Dorfes die sich hier am gerechten Kampf gegen die GEZ - völlig kostenlos - beteiligen.

Rein fiktiv also:

Von Interesse in diesem bundesweiten intraföderalem Staatsvertragsentwurf ist auch § 10a:
Zitat
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.

Zum Vergleich die Vorschrift § 35a des VwVfG (Bund) lautet (kurz und knapp)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35a.html
Zitat
§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.

Ob nun der Regierende Bürgermeister von Berlin annimmt, Bescheide des BeitraXservus seien keine Verwaltungsakte, da der rbb vom Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung gemäß § 2 Abs. 4 ausgenommen ist, kann er später dem VerfGH Berlin oder einem Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus erklären. Die neue "Norm" § 10 a RBS TV spricht von "rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide".

Offensichtlich ist dem BeitraXservus, nach satten 6 Jahren, aufgefallen das u.a. die sog. Festsetzungsbescheide allesamt mindestens rechtswidrig sind, da gar keine Rechtsvorschrift eXistiert, die ein vollautomatisches Verfahren gestattet (Art. 22 DSGVO und vorher Art. 15 RL 95/46/EG sowie § 6a BDSG [alt]).
Ick behaupte mal die sind einfach nur nichtig und nur zum Beheizen von Ferienwohnungen geeignet. Jaja, die Ferienwohnung und anmeldepflichtige Rundfunkempfangesgeräte zu Gebührenzeiten, Datensätze die in die BeitraXdatei rechtwidrig überführt wurden, weil der angebliche BeitraXschuldner gar nicht dort gemeldet war. Na Lupus, wird dir grad kotzübel? Jaja geliebter Erzfeind wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.
Im Rahmen der laienhaften rechtswissenschaftlichen Untersuchung ist es nun erforderlich auf die Bibel des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu verweisen:

Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35a!

Den habt ihr doch in Kölle beim BeitraXservus, waa? Lupus! Totes Recht (Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG §37 Rn. 131 - 132! Sehr Geil!

Der geniale Prof. Dr. Stelkens führt unter Rn. 55 - 57 zu § 35 a aus: 

Zitat
2.   Rechtsfolgen unzulässiger Vollautomatisierung des Verwaltungsverfahrens

55
Auch wenn nach dem Wortlaut des § 35a die Behörde nur bei Beachtung des Rechtsvorschriftenvorbehalts einen VA vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen „kann“, heißt dies nicht, dass bei Nichtbeachtung des Rechtsvorschriftenvorbehalts ein dennoch vollständig durch automatische Einrichtungen erlassener VA mangels Zurechenbarkeit zu einer Behörde als Schein-VA zu behandeln wäre (zum Vorliegen eines Schein-VA bei fehlender Zurechnungsmöglichkeit zu einer Behörde s. § 35 Rn. 62, § 44 Rn. 5). Da der Gesetzgeber mit Einfügung des § 35a auch klarstellen wollte, dass der „vollständig durch automatische Einrichtungen erlassene VA“ in jeder Hinsicht ein VA i. S. des § 35 ist (Rn. 1, 28), ist das „kann“ in § 35a als „darf“ zu lesen.85 Daher sind auch unter Verstoß gegen § 35a „vollständig durch automatische Einrichtungen erlassene VA“ als VA i. S. des Verwaltungsprozessrechts mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechtbar, s. Rn. 48, 63.

56   
Wird ein vollautomatisiertes VwVf unter Nichtbeachtung des Rechtsvorschriftenvorbehalts und sonstiger Grenzen eingeführt, sind die so erlassenen VA jedoch allein deshalb rechtswidrig. Wegen der fließenden Grenzen zwischen der nicht dem Rechtsvorschriftvorbehalt des § 35a unterfallenden Teilautomatisierung des VwVf und seiner Vollautomatisierung dürfte dagegen Nichtigkeit i. S. des § 44 Abs. 1 kaum anzunehmen sein86 (vgl. § 44 Rn. 103 ff.). Auch insoweit sind die Rechtsfolgen rechtswidrig vollständig durch automatische Einrichtungen erlassener VA mit den Rechtsfolgen des Erlasses eines VA unter Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft vergleichbar, s. § 35 Rn. 60.

57   
Die rechtswidrige Vollautomatisierung eines VwVf kann für sich allein keine Verletzung einer drittschützenden Amtspflicht sein, die Amtshaftungsansprüche begründet. Drittschützende Amtspflicht ist jedoch etwa die Pflicht des Unterlassens rechtswidriger Verfahrensverzögerungen; sofern diese durch rechtswidrige Verwaltungsautomation eintreten (etwa auf Grund einer Verweigerung einer „Aussteuerung“), sind die hierdurch entstehenden Schäden bei Verschulden zu ersetzen.87 Hinsichtl. des Verschuldens ist auf die Vorwerfbarkeit der Entscheidung der Behördenleitung abzustellen, ein ungeeignetes VwVf vollautomatisiert durchzuführen.88

85   So i. E. auch Luthe SGb 2017, 250, 251; Schmitz/Prell NVwZ 2016, 1273, 1276.
86   Luthe SGb 2017, 250, 252 ff.; Schmitz/Prell NVwZ 2016, 1273, 1276.
87   Vgl. U. Stelkens DVBl 2010, 1078, 1082.
88   U. Stelkens in Hill/Schliesky (Hrsg.), Auf dem Weg zum digitalen Staat – auch ein besserer Staat?, 2015, 191, 212 ff. (dort auch zur Frage der Passivlegitimation und des internen Ausgleichs bei mehreren verantwortl. Behörden).

Tja Lupus, Alter, ditt iss jetzt echt dumm gelaufen! Vollautomatische Festsetzungsbescheide sind allesamt mindestens rechtswidrig! Jetzt nachweislich! Seit dem 01.01.2013 keine Rechtsvorschrift. Eingeständnis aller 16 Staatsvertragsländer durch den Entwurf des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag! Daaaanke Malu! Klasse gemacht!

Sag mal Lupus, dir iss schon klar, dass du eine Schadensersatzpflicht gegenüber der juristischen Person, der Anstalt des öffentlichen Rechtes, der Rechtsträger Land Berlin und Brandenburg, dem Rundfunk Berlin-Brandenburg hast? Nur weil du Chef einer nichtsrechtsfähigen "GIM-Anstalt" (GIM auch bekannt als "der Irre") bist du eine natürliche Person. Du hast deinen Wohnsitz und damit zweifelsfrei deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland (§ 7 BGB). Bei der Gelegenheit kannst du mal über § 9 BGB nachdenken! Soldaten_innen haben ihren Wohnsitz am Standort! Wer iss den jetzt Wohnungsinhaber und wo hat der seinen gesetzlichen Lebensmittelpunkt? Gibt es gar die gesetzliche BeitraXfreiheit für Soldaten_innen nach § 9 BGB? Na Alter? Da raucht dein Schädel, waa?

Dein "Landesgesetz", das in erheblichem Umfang in die Privatheit eingreift, da ihr im Lebensmittelpunkt rumschnüffelt, ist glasklar verfassungswidrig! Jetzt kommst du bestimmt mit ... aber das BVerfG hat doch ... Schickschnack Lupus! Trennung der Verfassungsräume! Die Verfassungsgerichtshöfe der Länder Berlin und Brandenburg sind zuständig!

Also Lupus: Willkommen in den östlichen gallischen Provinzen an der Oder, Havel, Dahme und Spree!
Art. 8 EMRK und Brandenburg!

Hey Mühh! Alter! Regierender Bürgermeister! Du hast doch nicht tatsächlich vor diesen Staatsvertragswisch zu unterzeichnen? Ick ziehe ernsthaft in Erwägung eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die dir deine Hand an den Kopf bindet. Sieht zwar blöd aus, wenn du die ganze Zeit mit der Hand am Kopf rumläuftst, aber hey hau einfach raus: ick zeig dem NSA-BeitraXservus die ganze Zeit nen Vogel!

 :)

Huhu ARD-NSA-Agent des BeitraXservus, der du das social Web beobachtest, los wechsel die Seite!

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230

Los! Schaff alle Unterlagen zum Projekt PROOPT, Optimierung der operativen und organisatorischen Prozesse der Vorgangsbearbeitung der GEZ (Geschäftsbericht GEZ 2008) und zu allen Nachfolgeprojekten raus und leak die an die Presse!
Na los! Werde geschützter Informant der Presse! Keine Sorge die richtige Presse schützt dich vor dem ARD-NSA-Wächteramt!

Huhu! Presse! Also die richtige Presse!
Datenschutzskandal! Datenschutzskandal! Datenschutzskandal!

3 - 100x ARD-NSA-Rasterfahndung kommt!

Und BeitraXgerechtigkeit jibbet nicht! Seht euch mal die alte Gebührenregelung an! Für Zweitwohnungen in denen Rundfunkgeräte bereitgehalten wurden, mussten früher GEZ-Gebühren bezahlt werden!
Jetzt zahlen Radio Oma und Opa das DREIFACHE in ihrer Wohnung! Alleinerziehende Mamis und Papis ohne Geräte drücken 17,50 ab!
Der Bonze mit acht Neben-Loft´s, einer beitraXfreien LuXusjacht uffm Wannsee mit der neusten TV-Radio-Internet-Anlage zahlt nur einmal!
Das gilt auch für Verfassungsrichter in Karlsruhe! Ja genau du! Du denkst och du bist besonders schlau und befreist dich mal kurz per "BVerfG-Bundesgesetz" von der BeitraXpflicht in der Nebenwohnung!?! In deiner Nebenbuchte stehen doch seit Jahren TV und Radio, waa? Jahrzehntelang GEZahlt für Geräte außerhalb der eigentlichen Wohnung (Neben-/Ferienwohnung) und jetzt ein auf "späte Rache des BVerfG für GEZahler" machen? Schon klar, Alter!
 
BeitraXgerechtigkeit?

ARD-ZDF-Bonzen-BeitraX! ARD-ZDF-Bonzen-BeitraX! ARD-ZDF-Bonzen-BeitraX!

>:(

Dies ist ein kostenloser, völlig glutenfreier Service der GallMeiHiHa AG!
Ey DU jahrelange(r) GEZahler_in!
Anmeldepflichtige Zweitgeräte außerhalb der Wohnung? Bupp! Atomisiert!
Brauchst DICH nicht bei NIE-GEZahlt bedanken!
Wir die Schwarzbewohner_in NIE-GEZahlt haben doch gerne für diese "RBS TV-Reform" gesorgt! Ham waa echt aus einem innern Bedürfnis heraus gemacht!

Ditt war jetzt Schritt 1! Jetzt kommt Schritt 2!

Wir die Schwarzbewohner_innen-NIE-GEZahlt verfolgen nämlich einen genialen langfristigen Plan:

NiX GEZahlt FÜR ALLE!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2020, 21:51 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Tja, lieber @ Profät...

...
Im Rahmen der laienhaften rechtswissenschaftlichen Untersuchung ist es nun erforderlich auf die Bibel des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu verweisen:

Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35a!

Den habt ihr doch in Kölle beim BeitraXservus, waa? Lupus! Totes Recht (Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG §37 Rn. 131 - 132! Sehr Geil!

Der geniale Prof. Dr. Stelkens führt unter Rn. 55 - 57 zu § 35 a aus: 

...

...wie schon seit Jahr & Tag immer wieder spannend zu lesen ist, was so ein @Profät "ausgräbt" & fundiert zu präsentieren versteht, so klar dürfte - zumal bei Betrachtung der jüngsten Geschichte dieses Landes i. Sachen "Rundfunkbeitrag" & der darauf bezogenen Rechtsprechung - trotzdem sein, was noch 10 mal "biegsamer" und "elastischer" ist als Gummi. Recht und Rechtsprechung in "unserem" Rechtsstaat®.

Wohl nicht nur ein fiktiver Besucher fürchtet insofern, dass auch im obigen Zusammenhang Deine bzw. die Ausführungen eines Prof. Stelkens & seiner Verfasserkollegen den Staat bzw. seine Verwaltungsgerichte zum Wohle seiner medialen Hilfselite - wie sonst auch - nicht mal einen feuchten Kehricht interessieren werden.

Ein sich darauf beziehender Kläger bekäme, wenn gar nichts anderes hülfe, vielleicht selbst dazu den Hahn, Binder Vesting'schen "Kommentar zum Rundfunkrecht" über die Rübe gezogen (wo natürlich zum Thema §35 VwVfG & insbsd. automatisierten "Verwaltungsakten" überhaupt nichts drinsteht - aber das wäre ja gerade der Clou :->>), und dann wäre das Thema für sicher 90 % der Damen und Herren Verwaltungsrichter gegessen.

Allein wenn man sich bezogen auf einen anderen Kontext überlegt, wie das eindeutig als Schikane und zur Abschreckung von der eigenen Rechteverfolgung betriebene Anheuern externer Kanzleien seitens der "Anstalten" durch die unabhängigen® Verwaltungsgerichte durchgewunken wird, weiß man eigentlich schon Bescheid.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2019, 13:37 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Hat jemand meine Brille gesehen?

b) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe angefügt:
„§ 10 a Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden“.
[...]
5. Nach § 10 wird folgender § 10 a eingefügt:
§ 10 a
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden

Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.”

Leben die etwa seit 6 Jahren in einem rechtswidrigen Zustand?

Das würde ja bedeuten:
Wenn nur ein Bundesland nicht mitzieht, kann der Beitragsservice zumachen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 03:33 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.009
[...] rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide [...]
Hier stellt sich die Frage, was das für Bescheide werden sollen, denn möglicherweise sind Feststellungsbescheide "Festsetzungsbescheide" keine "rundfunkbeitragsrechtlichen" Bescheide.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 03:34 von Bürger«

  • Beiträge: 691
Es gibt eine neue Drucksache in Bremen über den 23. RÄStV, die explizit den § 10 a begründet, den die anderen Bundesländer bisher verschwiegen haben:

Bremische Bürgerschaft, Drs. 20/34, 20.08.2019 [PDF, 8 Seiten, ~50kB], Seite 1
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2019-08-21_Drs-20-34_0322b.pdf
Zitat
Zudem ist im Rahmen eines 23. RÄStV beabsichtigt, mit einem neuen § 10a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Rechtsgrundlage zum vollständig automatisierten Erlass von Bescheiden zu erlassen. Die Regelungsnotwendigkeit ergibt sich daraus, dass im Gegensatz zu Bremen und Bayern eine Vielzahl von Ländern eine § 35a BundesVwVfG entsprechende Regelung haben. Nach diesen Regelungen kann ein Verwaltungsakt durch vollständig automatische Einrichtungen nur erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Die entsprechende Rechtsvorschrift soll nunmehr für den Einzug von Rundfunkbeiträgen geschaffen werden.

Die schießen sich gerade mit der eigenen Kanone beide Beine weg  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2019, 18:17 von Bürger«

  • Beiträge: 1.656
  • This is the way!
... und die GEZ-Boykott-Piraten_innen-Flotte versammelt sich!  >:D

Mork vom Ork! Hervorragend!

Bärlin führt "ergänzend" aus:

Drucksache 18/209820.08.2019;
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2098.pdf
Zitat
Daneben  wird  mit  der  Aufnahme  der  Regelung  in  §  10a  RBStV  eine  eigenständige Rechtsvorschrift geschaffen,  die  es  den Landesrundfunkanstalten  generell  gestattet, rundfunkbeitragsrechtliche  Bescheide (Festsetzungs-und  Befreiungsbescheide) in einem  automatisierten  Verfahren  zu  erlassen. Solche  Bescheide  ergehen  üblicherweise auf Grundlage einfach strukturierter Sachverhalte, bei denen weder Ermessens-noch Beurteilungsspielraum besteht.

Ick hab´s immer geahnt! Bestimmte Befreiungen macht och GIM (GEZ; Intern; maschinell).

Der Nachweis für die automatisierte Erstellunge der Festsetzungsbescheide ist in einem fiktiven NDR-Widerspruchsbescheid vom 06.02.2017
https://matrixhacker.de/pdf/20170206_Antwortschreiben_GEZ_sw.pdf
Sicherungsabbild: https://web.archive.org/web/20190821155654/https://matrixhacker.de/pdf/20170206_Antwortschreiben_GEZ_sw.pdf

Dort Seite 4 von 5 letzter Absatz:
Zitat
Die Erstellung von Festsetzungsbescheiden erfolgt in einem vollautomatisierten Verfahren, welches die Datenverarbeitungsanlage selbständig, ohne menschliches Mitwirken und ohne manuelle Eingaben abwickelt. Mit über 40 Millionen Beitragskonten zählt der Rundfunkbeitragseinzug zweifelstrei zu den Massenverfahren, die nur mithilfe automatisierter Verfahren bewältigt werden können (vgl. Amtsgericht Dresden, Beschluss vom 27.11.2014, Az. 501 M11711/14). Einer Unterschrift bedarf es daher nicht.

Viva MatriXhacker!

Höhö! Schön selbst in den Skandal gekickt! Ick pack mich weg!

Das Verfahren ist für eine Vollautomatisierung völlig ungeeignet, da der BeitraXservus die Direktanmeldung vollautomatisch abwickelt und somit schon bei der Heranziehung zu UnfuXbeiträXen gar kein Ermessen ausübt. Der meldet vollautomatisch wahllos Leute an und verschickt massenhaft vollautomatisch Zahlungsaufforderung, Mahnungen und Festsetzungsbescheide. Auch die VolXstreckungsersuchen werden vollautomaitsch abgewickelt. Dieses "Verwaltungsverfahren" betrifft jede Wohnung in DE! Und ditt janze läuft schon seit dem 01.01.2013!

Klasse gemacht ARD, ZDF und Deutschlandradio!
Komisch das die Presse nicht drüber berichtet.
Ach ... ja ick Trottel!
Ditt iss ja das größte "Presse-Organ" das diesen Skandal verursacht hat.

 :)


Ergänzend noch mal zu oben bzw. gekürzt aus
Landesregierung Niedersachsen gibt grünes Licht für 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31733.msg195664.html#msg195664
§ 10 a iss verfassungswidrig + Verstoß Art. 8 EMRK!
Ick verweise uff Stelkens in Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35a Rn:
Zitat
1.   Notwendigkeit einer Zulassung durch Rechtsvorschrift (Rn. 30-36)
2.   Eignung des Verfahrens zur vollständigen Automatisierung (Rn. 37-47)
a)   Formelle Reichweite der Begrenzungsfunktion des § 35a (Rn. 38, 39)
b)   (Keine) Vollautomatisierung bei Ermessens- und Planungsentscheidungen (Rn. 40-43)
c)   (Keine) Vollautomatisierung bei Beurteilungsspielräumen und unbestimmte Rechtsbegriffen (Rn. 44-46)
d)   Zulässigkeit des Einsatzes „selbstlernender Algorithmen“? (Rn. 47)
Naja und irgendwie gesteht der "Landesgesetzgeber" gerade ein, dass alle Festsetzungsbescheide mindestens rechtswidrig sind.
Och hier verweise ick uff den genialen Stelkens!
Zitat
Rechtsfolgen unzulässiger Vollautomatisierung des Verwaltungsverfahrens (Rn. 55-57).


Herzlichen Glückwunsch ARD, ZDF und Deutschlandradio und willkommen zur Siegesserie des GEZ-Boykott-Forums und dem Ende des BeitraXservus!


 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 03:43 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

alle 16 Landesverwaltungsverfahrensgesetze durchforstet; Übersicht unten anhängend.
Quelle: Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvfg_laender.htm

Nach meinen Recherchen könnten Betroffene in diesen Bundesländern dagegen angehen:
Baden-Württemberg
Bayern
Bremen
Hamburg
Hessen (bis 24.09.2018 ohne 35a)
Saarland
Schleswig-Holstein
Thüringen

Bei den anderen ist der 35a entweder direkt im jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetz definiert oder es wird auf das (Bundes)VwVfG verwiesen - siehe Anhang.
 
Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 02:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.656
  • This is the way!
Guten TagX,

Für den Erlass vollautomatischer Verwaltungsakte nach § 35 a VwVfG bedarf es einer Rechtsvorschrift!

Eine solche Rechtsvorschrift eXistiert weder im RBS TV noch in der BeitraXsatzung.
§ 10 a neu RBS TV könnte als eine Rechtsvorschrift - sofern der verfassungskonform ist - "durchgehen". Wenn aber z.B. im Bundesland Bremen VwVfG § 35 a nicht geregelt ist, dann ist § 10 a neu RBS TV offensichtlich unvereinbar mit der Landesverfassung Bremens.

Falls jetzt die Staats- und Senatskanzleien angenommen haben § 10 a neu RBS TV wäre die unfuXspezifische "gesetzliche Bestimmung" kommt der 6 Jahre zu spät. Ferner müsste in den BeitraXsatzungen näher ausgeführt werden, für welche "Bescheide" vollautomatische Verwaltungsakte zugelassen werden.

Alle die bereits einen Anwalt eingeschaltet hatten oder haben, empfehle ick dringend den oder die RA(in) auf den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die einschlägigen Kommentare zum Verwaltungsverfahrensgesetz wie z.B. Stelkens/Bonk/Sachs hinzuweisen.

Derzeit ist das betriebene Verfahren (vollautomatische Festsetzungsbescheide) ein Verstoß gegen Art. 22 DSGVO (vorher Art. 15 Rl 95/46/EG; § 6 a BDSG [alt]).
Ferner müsste die vollautomatische Datenverarbeitung den Betroffenen mit der "(Direkt)Anmeldung" und Zuweisung der BeitraXnummer mitgeteilt und ein Rechtbehelf bezeichnet werden.
Es handelt sich derzeit um verbotene automatisierte Einzelentscheidungen.

Hierzu siehe auch Thema (alte Rechtslage RL 95/46/EG BDSG alt):
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html

Jetzt sind insbesondere die Volljuristen und Datenschützer gefragt. Wenn das nicht verhindert wird, dann haben wir den Sündenfall für ein zentrales Rechenzentrum das bundesweit zu jeder Wohnung personenbezogene Daten vollautomatisch verarbeitet und Bescheide vollautomatisch abwickelt.

Wie wir mit der "verwaltungsgerichtlichen Sachaufklärung" umgehen werden, dazu kommen wir dann im weiteren Verlauf dieses Skandals.
Wir schreiben nicht das Jahr 2100 in dem vollautomatische Urteile einer Datenverarbeitungsanlage gesetzlich geregelt wurde, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk 90 Jahre lang den Volljuristen, Datenschützern, der Richterschaft und den Politikern eine Gehirnwäsche verpasst hat.

6 Jahre lang wurden wir verarscht!


Hier noch ein Aufsatz:
Wenn Maschinen entscheiden... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz
NvWZ Heft 10, 36. Jahrgang, 15. Mai 2017

https://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf

Und zu Folgen einer fehlenden Rechtsvorschrift siehe nochmals weiter oben in hiesigem Thread
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.msg195686.html#msg195686

Dort findet ihr Ausführungen des genialen Prof. Dr. Stelkens aus der Bibel zum Verwaltungsverfahrensgesetz Stelkens/Bonk/Sachs.

 :)



So noch meine öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten!

An das VolX!
Stellt jede GEZahlung ein!
Keine personenbezogene Daten an die GEZ!
Keine Angaben zur Privatheit Art. 8 EMRK!

TeXtbaustein Auskunftsverweigerung:
Zitat
Hiermit mache ich gem. § 55 StPO von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und verweigere alle Angaben.

M antiGEZ Grüßen
L(e)MAA (nicht zu verwechseln mit dem spuckendem Lama)

OT, weil jetzt fröhliche Zeiten bei uns im GEZ-Boykott-Forum angebrochen sind:

Wisst ihr warum die Ndrangheta Ndrangheta heißt?
Wiki Ndrangheta
https://de.wikipedia.org/wiki/%E2%80%99Ndrangheta

Weil diese kriminielle Vereinigung der kalabrischen Mafia ein Ableger des NDR ist!
Wenig bekannt ist, dass es auch weitere kriminelle Ableger der Mafia gibt:
die Swrangheta, Rbbangheta, Mdrangheta, Wdrangheta, Brangheta usw. gibt.

Ups! I did it again! ARD-verarsche iss geil!
 
 :)

Hihi! Daaanke ChrisLPZ!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 03:46 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.009
Da es den §35a VwVfG in 2013 noch nicht gab, weil dieser erst 2016 beschlossen wurde und wohl erst zum Jahreswechsel 2017 aktiv werden sollte, kann wahrscheinlich in allen Bundesländern in allen Verfahren, die seit 2013 bis zur Aktivierung von §35a VwVfG liefen, geklagt werden.

Link zur einer PDF (12 Seiten, ~115kB), in welcher Anmerkungen stehen, welche vielleicht dazu beitragen es zu verstehen.

Nadja Braun Binder
Weg frei für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren in Deutschland
in: Jusletter IT 22. September 2016
Der Bundesgesetzgeber hat den Weg für vollständig automatisierte Verwaltungsverfahren und die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über Behördenportale frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2017 können Verwaltungsverfahren ohne jegliche personelle Bearbeitungsschritte durchgeführt werden. Jedenfalls theoretisch. Die Autorin skizziert die in der Abgabenordnung, im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen neuen Bestimmungen und unterzieht sie einem kritischen Vergleich.
http://www.foev-speyer.de/files/de/downloads/Jusletter-IT_22.09.2016.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 04:46 von Bürger«

U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Alle auf einen nichtigen Verwaltungsakt folgende Verwaltungsakte sind ebenfalls von Anfang an nichtig.

Zitat
Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Er entfaltet von Anfang an keinerlei Rechtswirkungen gegenüber dem Adressaten des Verwaltungsaktes oder einem Dritten.
...
Als besonders schwerwiegende Fehler werden u. a.

    Verfahrensfehler,
    Verstoß gegen die Rechtsordnung und
    widersprüchlicher, unsinniger oder unbestimmter Inhalt

angesehen.
Quelle:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/nichtigkeit-von-verwaltungsakten_idesk_PI434_HI523864.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 17:10 von Bürger«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

P
  • Beiträge: 4.009
Es gilt zu prüfen, inwieweit bis zur Verabschiedung vom 23. Änderungsstaatsvertrag vollautomatisierte Verwaltungsverfahren geführt wurden.

Die genauere Betrachtung muss sich darauf richten, ob das reine automatisierte Erstellen "Drucklegung" eines "Beitrags/Gebührenbescheid"/"Festsetzungsbescheid" gleichzusetzen ist mit der Durchführung eines "vollautomatisierten Verwaltungsverfahrens".

Herauszuarbeiten sind dabei mögliche Unterschiede, insbesondere im Ablauf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 17:12 von Bürger«

  • Beiträge: 886
Aber bei fiktiv fraglicher Vollautomatisierung müssten doch auch sämtliche Rundfunkurteile wieder neu aufrollbar sein, weil sie auf einer "fälschlich angefertigten Urkunde" beruhen?
§580 Abs.1 Nr.2  ZPO (Restitutionsklage)
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__580.html

Und außerdem wäre nach § 51 VwVfG (Wiederaufgreifen des Verfahrens) Abs. 1 Nummer 3 ein Antrag bei der Rundfunkanstalt zu stellen?
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__51.html

Jetzt aber mal ganz blöd und fiktiv gefragt:
Wäre jemand, der nichts über die Vollautomatisierung wüsste nicht besser dran, wenn er es erst in einigen Jahren erfährt und dann § 51 VwVfG zückt? Die Rundfunkanstalten können ja bis zu drei jahren rückwärts neu bescheiden, wenn der alte Bescheid ungültig war. Je später es wird, desto weniger Bescheide können die neu ausstellen, oder funktioniert das so nicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 17:13 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.376
oder es wird auf das (Bundes)VwVfG verwiesen - siehe Anhang.
Da bestehen ernstlich Zweifel; einerseits, weil:

Eine landesrechtliche Bestimmung ist nach Landesrecht zu beurteilen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23914.msg152069.html#msg152069

BVerfGE 114, 196 - Landeseigenverwaltung ist nicht länderübergreifend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29991.msg187767.html#msg187767

BVerfG 1 BvR 699/06 - Absolute Bindung des Staates an sein eigenes Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31023.msg193064.html#msg193064

andererseits, wegen:

Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden

1.
    des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
2.
    der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht im Auftrag des Bundes ausführen,

soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.
[...]
(3) Für die Ausführung von Bundesrecht durch die Länder gilt dieses Gesetz nicht, soweit die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist.
[...]

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/BJNR012530976.html#BJNR012530976BJNG002100310

Zur Erinnerung: Die Rundfunkverträge mit ihren Zustimmungsgesetzen sind Landesrecht; das VwVfG des Bundes findet nur bei Bundesrecht Anwendung, das die Länder im Auftrag des Bundes anwenden, sofern sie kein eigenes Landes-VwVfG haben.

Das Land Brandenburg hat ein eigenes Landes-VwVfG, deswegen greift der Verweis auf Art. 35a Bundes-VwVfG wegen vom Bund ausgeschlossener Anwendbarkeit bei Landesrecht ins Leere.

@Profät Di Abolo
Zitat
Eine solche Rechtsvorschrift eXistiert weder im RBS TV noch in der BeitraXsatzung.
Beide "Regelwerke" dürften dafür auch gar nicht in Frage kommen?

BVerfGE 33, 125 - Facharzt -> Grenzen der Normgebung kraft Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30482.msg190923.html#msg190923

Nur der Gesetzgeber selber, also das Parlament, darf in die Grundrechte eingreifen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2019, 12:26 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 886
Nachdem die Anstalten ja nun definitiv wissen, dass sie keine vollautomatisierten Bescheide erlassen dürfen, ist bei zukünftigem vollautomatisierten Vorgehen ein Vorsatz anzunehmen und damit
§ 267 StGB
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Zitat
(1) Wer [vorsätzlich] zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
   1.    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
   2.    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
   3.    durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
   4.    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.


Ich bin mir nur nicht sicher, ob eine "fälschlich angefertigte" Urkunde im Sinne §580 ZPO auch eine "unechte Urkunde" ist, denke aber der Rahmen für "fälschlich angefertigt" ist weiter und "Urkundenfälschung" enger gefasst. Für den Einstieg in die Thematik Urkundenfälschung empfehle ich folgende Links:
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/falschbeurkundung-und-der-anschliessende-gebrauch-der-falschen-urkunde-3140339
https://www.strafrechtsblogger.de/die-urkunde-im-rahmen-der-urkundenfalschung/2012/10/

Aus meiner naiven Einschätzung heraus, wird durch die vollautomatisierte Bescheidung entweder der Urheber (ein Mensch) verschleiert oder zumindest die "Beweisfunktion" der Urkunde (z.B. für Zwangsvollstreckungen) fälschlich hergestellt. Selbst wenn eine menschengemachte Urkunde exakt gleich ausgesehen hätte, ist nur eine rechtlich zulässig erzeugte Urkunde mit Beweiskraft ausgestattet. Alles andere täuscht Beweiskraft nur vor.
Keine Rechtsberatung, keine Rechtsinformation, lediglich Gedanken.


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