Guten TagX,
fahren wir nun fort mit der rechtlichen Vernichtung dieses RBS TV-Werkes des Zensus, der regelmäßigen Rasterfahndung, Überwachung des Wohnungs- und Meldewesens, der Auspähung des Privatlebens (mit wem lebst du wo und warum?) etc ...
Zur Vorbereitung des fiktiven Teils 76 von ... hmmm ... vermutlich 1500 ist es erforderlich, auch die neueste "Gesetzesentwicklung" zu berücksichtigen.
Siehe hierzu in Einstiegsbeitrag dieses Threads bzw. der dortigen Verlinkung zu
Unterrichtung SN: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStVhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.0.htmlErneut hat die Presseabteilung des gallischen Dorfes hervorragende Arbeit geleistet und uns einen geeigneten Rohhinkelstein geliefert, der übrigens die Größe des Matterhorns hat.
Daaaaanke ChrisLPZ! VIVA GEZ Boykott-Forum! Ein Hoch auf die vielen Helfer_innen des gallischen Dorfes die sich hier am gerechten Kampf gegen die GEZ - völlig kostenlos - beteiligen.
Rein fiktiv also:
Von Interesse in diesem bundesweiten intraföderalem Staatsvertragsentwurf ist auch
§ 10a:
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
Zum Vergleich die Vorschrift
§ 35a des VwVfG (Bund) lautet (kurz und knapp)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35a.html§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
Ob nun der Regierende Bürgermeister von Berlin annimmt, Bescheide des BeitraXservus seien keine Verwaltungsakte, da der rbb vom Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung gemäß § 2 Abs. 4 ausgenommen ist, kann er später dem VerfGH Berlin oder einem Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus erklären. Die neue "Norm" § 10 a RBS TV spricht von
"rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide".
Offensichtlich ist dem BeitraXservus, nach satten 6 Jahren, aufgefallen das u.a. die sog. Festsetzungsbescheide allesamt mindestens rechtswidrig sind, da gar keine Rechtsvorschrift eXistiert, die ein vollautomatisches Verfahren gestattet (Art. 22 DSGVO und vorher Art. 15 RL 95/46/EG sowie § 6a BDSG [alt]).
Ick behaupte mal die sind einfach nur nichtig und nur zum Beheizen von Ferienwohnungen geeignet. Jaja, die Ferienwohnung und anmeldepflichtige Rundfunkempfangesgeräte zu Gebührenzeiten, Datensätze die in die BeitraXdatei rechtwidrig überführt wurden, weil der angebliche BeitraXschuldner gar nicht dort gemeldet war. Na Lupus, wird dir grad kotzübel? Jaja geliebter Erzfeind wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.
Im Rahmen der laienhaften rechtswissenschaftlichen Untersuchung ist es nun erforderlich auf die Bibel des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu verweisen:
Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35a!Den habt ihr doch in Kölle beim BeitraXservus, waa? Lupus! Totes Recht (Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG §37 Rn. 131 - 132! Sehr Geil!
Der geniale Prof. Dr. Stelkens führt unter Rn. 55 - 57 zu § 35 a aus:
2. Rechtsfolgen unzulässiger Vollautomatisierung des Verwaltungsverfahrens
55
Auch wenn nach dem Wortlaut des § 35a die Behörde nur bei Beachtung des Rechtsvorschriftenvorbehalts einen VA vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen „kann“, heißt dies nicht, dass bei Nichtbeachtung des Rechtsvorschriftenvorbehalts ein dennoch vollständig durch automatische Einrichtungen erlassener VA mangels Zurechenbarkeit zu einer Behörde als Schein-VA zu behandeln wäre (zum Vorliegen eines Schein-VA bei fehlender Zurechnungsmöglichkeit zu einer Behörde s. § 35 Rn. 62, § 44 Rn. 5). Da der Gesetzgeber mit Einfügung des § 35a auch klarstellen wollte, dass der „vollständig durch automatische Einrichtungen erlassene VA“ in jeder Hinsicht ein VA i. S. des § 35 ist (Rn. 1, 28), ist das „kann“ in § 35a als „darf“ zu lesen.85 Daher sind auch unter Verstoß gegen § 35a „vollständig durch automatische Einrichtungen erlassene VA“ als VA i. S. des Verwaltungsprozessrechts mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechtbar, s. Rn. 48, 63.
56
Wird ein vollautomatisiertes VwVf unter Nichtbeachtung des Rechtsvorschriftenvorbehalts und sonstiger Grenzen eingeführt, sind die so erlassenen VA jedoch allein deshalb rechtswidrig. Wegen der fließenden Grenzen zwischen der nicht dem Rechtsvorschriftvorbehalt des § 35a unterfallenden Teilautomatisierung des VwVf und seiner Vollautomatisierung dürfte dagegen Nichtigkeit i. S. des § 44 Abs. 1 kaum anzunehmen sein86 (vgl. § 44 Rn. 103 ff.). Auch insoweit sind die Rechtsfolgen rechtswidrig vollständig durch automatische Einrichtungen erlassener VA mit den Rechtsfolgen des Erlasses eines VA unter Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft vergleichbar, s. § 35 Rn. 60.
57
Die rechtswidrige Vollautomatisierung eines VwVf kann für sich allein keine Verletzung einer drittschützenden Amtspflicht sein, die Amtshaftungsansprüche begründet. Drittschützende Amtspflicht ist jedoch etwa die Pflicht des Unterlassens rechtswidriger Verfahrensverzögerungen; sofern diese durch rechtswidrige Verwaltungsautomation eintreten (etwa auf Grund einer Verweigerung einer „Aussteuerung“), sind die hierdurch entstehenden Schäden bei Verschulden zu ersetzen.87 Hinsichtl. des Verschuldens ist auf die Vorwerfbarkeit der Entscheidung der Behördenleitung abzustellen, ein ungeeignetes VwVf vollautomatisiert durchzuführen.88
85 So i. E. auch Luthe SGb 2017, 250, 251; Schmitz/Prell NVwZ 2016, 1273, 1276.
86 Luthe SGb 2017, 250, 252 ff.; Schmitz/Prell NVwZ 2016, 1273, 1276.
87 Vgl. U. Stelkens DVBl 2010, 1078, 1082.
88 U. Stelkens in Hill/Schliesky (Hrsg.), Auf dem Weg zum digitalen Staat – auch ein besserer Staat?, 2015, 191, 212 ff. (dort auch zur Frage der Passivlegitimation und des internen Ausgleichs bei mehreren verantwortl. Behörden).
Tja Lupus, Alter, ditt iss jetzt echt dumm gelaufen! Vollautomatische Festsetzungsbescheide sind allesamt mindestens rechtswidrig! Jetzt nachweislich! Seit dem 01.01.2013 keine Rechtsvorschrift. Eingeständnis aller 16 Staatsvertragsländer durch den Entwurf des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag! Daaaanke Malu! Klasse gemacht!
Sag mal Lupus, dir iss schon klar, dass du eine Schadensersatzpflicht gegenüber der juristischen Person, der Anstalt des öffentlichen Rechtes, der Rechtsträger Land Berlin und Brandenburg, dem Rundfunk Berlin-Brandenburg hast? Nur weil du Chef einer nichtsrechtsfähigen "GIM-Anstalt" (GIM auch bekannt als "der Irre") bist du eine natürliche Person. Du hast deinen Wohnsitz und damit zweifelsfrei deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland (§ 7 BGB). Bei der Gelegenheit kannst du mal über § 9 BGB nachdenken! Soldaten_innen haben ihren Wohnsitz am Standort! Wer iss den jetzt Wohnungsinhaber und wo hat der seinen gesetzlichen Lebensmittelpunkt? Gibt es gar die gesetzliche BeitraXfreiheit für Soldaten_innen nach § 9 BGB? Na Alter? Da raucht dein Schädel, waa?
Dein "Landesgesetz", das in erheblichem Umfang in die Privatheit eingreift, da ihr im Lebensmittelpunkt rumschnüffelt, ist glasklar verfassungswidrig! Jetzt kommst du bestimmt mit ... aber das BVerfG hat doch ... Schickschnack Lupus! Trennung der Verfassungsräume! Die Verfassungsgerichtshöfe der Länder Berlin und Brandenburg sind zuständig!
Also Lupus: Willkommen in den östlichen gallischen Provinzen an der Oder, Havel, Dahme und Spree!
Art. 8 EMRK und Brandenburg!
Hey Mühh! Alter! Regierender Bürgermeister! Du hast doch nicht tatsächlich vor diesen Staatsvertragswisch zu unterzeichnen? Ick ziehe ernsthaft in Erwägung eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die dir deine Hand an den Kopf bindet. Sieht zwar blöd aus, wenn du die ganze Zeit mit der Hand am Kopf rumläuftst, aber hey hau einfach raus: ick zeig dem NSA-BeitraXservus die ganze Zeit nen Vogel!
Huhu ARD-NSA-Agent des BeitraXservus, der du das social Web beobachtest, los wechsel die Seite!
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230Los! Schaff alle Unterlagen zum Projekt PROOPT, Optimierung der operativen und organisatorischen Prozesse der Vorgangsbearbeitung der GEZ (Geschäftsbericht GEZ 2008) und zu allen Nachfolgeprojekten raus und leak die an die Presse!
Na los! Werde geschützter Informant der Presse! Keine Sorge die richtige Presse schützt dich vor dem ARD-NSA-Wächteramt!
Huhu! Presse! Also die richtige Presse!
Datenschutzskandal! Datenschutzskandal! Datenschutzskandal!
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x ARD-NSA-Rasterfahndung kommt!
Und BeitraXgerechtigkeit jibbet nicht! Seht euch mal die alte Gebührenregelung an! Für Zweitwohnungen in denen Rundfunkgeräte bereitgehalten wurden, mussten früher GEZ-Gebühren bezahlt werden!
Jetzt zahlen Radio Oma und Opa das DREIFACHE in ihrer Wohnung! Alleinerziehende Mamis und Papis ohne Geräte drücken 17,50 ab!
Der Bonze mit acht Neben-Loft´s, einer beitraXfreien LuXusjacht uffm Wannsee mit der neusten TV-Radio-Internet-Anlage zahlt nur einmal!
Das gilt auch für Verfassungsrichter in Karlsruhe! Ja genau du! Du denkst och du bist besonders schlau und befreist dich mal kurz per "BVerfG-Bundesgesetz" von der BeitraXpflicht in der Nebenwohnung!?! In deiner Nebenbuchte stehen doch seit Jahren TV und Radio, waa? Jahrzehntelang GEZahlt für Geräte außerhalb der eigentlichen Wohnung (Neben-/Ferienwohnung) und jetzt ein auf "späte Rache des BVerfG für GEZahler" machen? Schon klar, Alter!
BeitraXgerechtigkeit?
ARD-ZDF-Bonzen-BeitraX! ARD-ZDF-Bonzen-BeitraX! ARD-ZDF-Bonzen-BeitraX!
Dies ist ein kostenloser, völlig glutenfreier Service der GallMeiHiHa AG!
Ey DU jahrelange(r) GEZahler_in!
Anmeldepflichtige Zweitgeräte außerhalb der Wohnung? Bupp! Atomisiert!
Brauchst DICH nicht bei NIE-GEZahlt bedanken!
Wir die Schwarzbewohner_in NIE-GEZahlt haben doch gerne für diese "RBS TV-Reform" gesorgt! Ham waa echt aus einem innern Bedürfnis heraus gemacht!
Ditt war jetzt Schritt 1! Jetzt kommt Schritt 2!
Wir die Schwarzbewohner_innen-NIE-GEZahlt verfolgen nämlich einen genialen langfristigen Plan:
NiX GEZahlt FÜR ALLE!