DIe Zitate im Einstiegsbeitrag von @pinguin :
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sind vom 9. Mai 1972 -- 1 BvR 518/62 und 308/64 --
Volltext für BVerfGE 33, 125 (? 1962?) wurde bei sehr rascher Suche nicht gefunden. Wegen der Bedeutung müsste der Volltext aber irgendwo kostenfrei zugängiich sein?
SOS! SOS!
Aktuelle Bedeutung:
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Nichtzuschauerquote bis Alter 30 für "ARD, ZDF etc." dürfte 95 % sein. Damit wird der Nutzen aus der "Möglichketi der Nutzung" gegenstandslos.
Die Zahlungspflicht ist damit mindestens für diese Alterskategorie nur noch ein "Aufdrängen von Meinungsmanipulierung", also nicht nur "info-rechtlich", sondern auch "freiheitsrechtlich" ein Verstoß.
Zitat aus dem Zitat laut Entscheid:
Das Bedürfnis, eine Macht zu zügeln, die versucht sein könnte, praktisch-effiziente Regelungen auf Kosten der Freiheit der Bürger durchzusetzen, ist, wie die geschichtliche Erfahrung bestätigt, im ersterwähnten Fall ungleich fühlbarer.
Was wird benötigt für Schriftsatznutzung, sofern gut findbar:
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Weitere kurze Zitate BVerfG im Seinn von:
- Durch BVerfG durchgesetzte Verbote gegen staatliche Versuche, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken.
- Ausdrücklicher Hinweis des BVerfG: Wegen Erfahrung von NS-Zeit-Propaganda darf dies oder jenes nicht sein.
Wofür nötig?
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In Vorbereitung befindliche Pilotverfahren für Befreiung der 30 % Nichtzuschauer (und bis Alter 50 sind nur zu 15 % unter den Zuschauern). Das Märchen der nur 3 % der "Fernsehfernen" ist von 2016 bis 2018 von "unseren" Anwälten nicht aktiv widerlegt worden - siehe Einheitsurteil BverwG, dort fast am Ende, und blieb unwidersprochen auch beim BVerfG - wie konnte das pasieren?
Das muss einer Art "Revision" zugeführt werden.
Ferner gerade anhängige Verfahren: Gegen Medienstaatsvertrag 2020 (ARD wird Internet-Staatskonzern, Internet-Zensur ab 2021).