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Autor Thema: 25. Bericht über die Tätigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutzbeauftragte  (Gelesen 845 mal)

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Niedersächsischer Landtag
Drucksache 18/7250
24.08.2020

25. Bericht über die Tätigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz

Zitat
[…]
E.7. Kritik an Änderung des Rundfunkbeitrags- Staatsvertrags
Im Berichtszeitraum wurde ein Referentenentwurf zur Änderung des Rundfunkbeitrags-Staatsvertrags veröffentlicht. Eine Regelung des Ent- wurfs sah vor, dass alle vier Jahre Meldedaten sämtlicher volljähriger Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt übermittelt werden. Damit sollte die Aktualität des dortigen Datenbestandes sicher- gestellt werden. Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden ver- öffentlichten dazu einen kritischen Beschluss.

Zu den Meldedaten, die im Abgleich übermittelt werden sollen, zählen neben Namen, gegenwärtiger und letzter Anschrift sowie dem Geburtsdatum auch Titel, Familienstand und die genaue Lage der Wohnung. Die Datenschutzkon- ferenz (DSK) reagierte auf den Referentenentwurf mit dem Beschluss „Ge- plante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs zum Zweck des Einzugs des Rundfunkbeitrags stoppen“ vom 26. April 2019. Darin betont sie, dass bereits gegen die in den Jahren 2013 und 2018 durchge- führten vollständigen Meldedatenabgleiche erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestanden hatten. Die DSK hatte damals ihre Bedenken nur deshalb teilweise zurückgestellt, weil lediglich ein einmaliger Abgleich vorgenommen werden sollte, um den Start in das neue Beitragsmodell zu erleichtern.

Trotz der eindeutigen Stellungnahme der DSK wurde der 23. Rundfunkände- rungs-Staatsvertrag, der die Änderung des Rundfunkbeitrags-Staatsvertrags umfasst, von der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Oktober 2019 unter- zeichnet. Er soll zum 1. Juni 2020 in Kraft treten.

Staatskanzlei lässt LfD Niedersachsen außen vor
Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den damit eingeführten regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich und sehe in den konkreten Regelungen einen massiven Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzrechts. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Niedersächsische Staatskanzlei es unterlassen hat, mich vor der Unterzeichnung des 23. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag ordnungsgemäß zu beteiligen. Dies schränkt meine Möglichkeiten erheblich ein, mich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger zur Durchsetzung ihrer informationellen Selbstbestimmung im erforderlichen Maße einsetzen zu können.
Link zum Originaldokument (PDF, 201 Seiten, ~7,2 MB)
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F07500/07001-07500/18-07250.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2020, 13:41 von Bürger«
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