Guten TagX,
nanu, huch, wo bin ick denn hier gelandet? Ahhhh! Schleswig-Holstein! Sehr hübsch hier!
Alles in einem Gesetz! Wunderschön! So geordnet. Eine wahre frische Brise Meeresluft!
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-HolsteinNa Mensch, wo hab ick denn in meinem Hinkelstein-Streitwagen ... ahhh hier!
Pust (Staub fliegt hoch ... hust ... hust)
Amtliches Verzeichnis der Landesbehördenhttp://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/docs/anlage/VVSH/pdf/vvsh-2000.6-0001-A001.pdfMüsst ihr mal rein fiktiv schauen, ob ihr was aktuelleres findet.
Wo war denn noch ... ahhh ... hier issa:
Bestimmtheitsanforderungen für Pfändungs- und Überweisungsverfügung,Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 4. Kammer, Beschluss vom 23.03.2017, Az.: 4 B 38/17
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/hl1/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE170005347&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspointLeitsatz
Das Bestimmtheitsgebot erfordert die Angabe des zu vollstreckenden Leistungsbescheides in einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung
[...]
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Antragsgegners vom 08.02.2017 wird angeordnet.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig
3. Der Streitwert wird auf 70,26 € festgesetzt.
Na Mensch, damit lässt sich doch was anfangen, waa?
13
Mit Schriftsatz vom 31.01.2017 legte die Antragstellerin Widerspruch gegen die Pfändungs- und Überweisungsverfügung ein führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass diese nicht hinreichend bestimmt sei. Es fehle die Angabe des zu vollstreckenden Leistungsbescheides.
...
22
Der Antragstellerin fehlt auch nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Dem Rechtsschutzbegehren der Antragstellerin steht insbesondere nicht entgegen, dass sie gegen die streitgegenständlichen Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide keine Klage erhoben hat und diese somit bestandskräftig geworden sind. Bei der Pfändungs- und Überweisungsverfügung handelt es sich um einen eigenständig überprüfbaren und anfechtbaren Verwaltungsakt, der lediglich in dem Sinne im Zusammenhang mit den Festsetzungsbescheiden steht, als deren Vorliegen eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist. Für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung bestehen jedoch weitere formelle und materielle Anforderungen, deren Vorliegen mit den entsprechenden Rechtsbehelfen überprüfbar ist.
Einfach Widerspruch bei der Vollstreckungsbehörde einlegen und das Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO eröffnen. Nicht vergessen, vorsorglich die aufschiebende Wirkung zu beantragen.
Es liegen dem Verwaltungsvollstreckungverfahren keine Verwaltungsakte (Festsetzungsbescheide) nach § 106 LVwG zugrunde, sondern gesetzlich in Schleswig-Holstein nicht geregelte Verwaltungsakte nach § 35 a VwVfG
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35a.htmlDie Festsetzungbescheide stellen durch eine automatische Einrichtung (Datenverarbeitungsanlage) erlassene "Akte hoheitlicher Gewalt des NDR" dar. Es handelt sich dabei nicht um Verwaltungsakte sondern unwirksame Realakte. Der NDR ist keine Behörde. Er wird auch im amtlichen Verzeichnis der Landesbehörden ... hust ... hust ... hust ... nicht aufgeführt.
Als Anhaltspunkt für das automatische Verfahren dient eine Widerspruchsentscheidung des NDR-BeitraXservus, Seite 4 letzter Absatz
http://matrixhacker.de/pdf/20170206_Antwortschreiben_GEZ_sw.pdfDie Erstellung von Festsetzungsbescheiden erfolgt in einem vollautomatisiertem Verfahren, welches die Datenverarbeitungsanlage selbstständig ....
Dazu noch ein Aufsatz:
Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutzhttp://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdfNicht vergessen, sich die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Akte im hübschen Schleswig-Holstein anzusehen!
Noch der Hinweis auf
VG Wiesbaden · Urteil vom 20. Januar 2015 · Az. 6 K 1567/14.WIhttps://openjur.de/u/765496.htmlDie elektronische BeitraXakte des NDR ist Papier-Müll.
Die "automatischen Festsetzungsbescheide" sind Post-Spam.
Kostenlose EuGH Vorlage für vollautomatische Verfahren jibbet hier:
Stadt K - Abweisung Widerspruch gg. Vollstreckungsankündigung Erfahrungsberichthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23634.msg153820.html#msg15382Fiktive Anmerkungen zu "GIM", Sonderbriefe und
vollautomatische Vollstreckungsersuchen (VE 330) dann kurz darauf im gleichen Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23634.msg153871.html#msg153871Diss iss ein kostenloser fiktiver vollautomatischer Service der Gall Mei Hi Ha AG (Gallische Meißel Hinkelstein Hammer AG)
Nicht zu verwechseln mit den Schalmei Dancer´s der ARD Intendancer´s die jetzt in den RBS TV Sonnenuntergang tanzen dürfen!
Alles so blau plötzlich! Und die goldenen Sterne! Dddditt sieht ja aus wie ne EU-Flagge!
So muss weiter an die Havel, Dahme, Oder und Spree, tschööö
P.S. irgendwann nächsten Monat, so hörte ich fiktiv, da jibbet wieder eine fiktive
Sendung mit der gallischen Maus im GEZ-Boykott-Forum!
Titel:
Die Wiederaufnahme bereits abgeschlossener Verfahren wegen neuer Beweise!
Beiträge zum Stichwort
"Wiederaufnahmeverfahren", Rechtslupehttps://www.rechtslupe.de/stichworte/wiederaufnahmeverfahren§ 153 VwGO i.v.m. § 586 ZPO Klagefrist:
Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben.