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Autor Thema: WDR/Stadtkasse Münster Zahlungsaufforderung Vollstreckungsankündigung>Gegenwehr  (Gelesen 11045 mal)

o
  • Beiträge: 7
Hallo an alle Mitleidenden

Am Freitag hat Person A ohne Vorwarnung folgende Zahlungsaufforderung der Stadt Münster erhalten:

Die ganze Akte bestand aus 3 Blätter.
Unter  "Amtshilfeersuchen" ist lediglich: Abk.  WDR Köln  Beitragsservice Köln

Was soll:
Zitat
auf der Grundlage geprüfter Programme erstellt und ist ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam.

Kann jemand was dazu sagen und evtl. auch was Person A tun kann?

Danke Vorab
oceano

Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema wurde zur Präzisierung angepasst.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2019, 10:06 von Markus KA«

N
  • Beiträge: 40
  • Es lohnt sich nachzudenken.
@oceano

In der Forderungsaufstellung ist kein "Leistungsbescheid" genannt. Person A kann keinen Hinweis auf einen "Leistungsbescheid" finden

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG NRW gilt:
Zitat
Voraussetzungen für die Vollstreckung sind:
1. der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist;
dieser ist auch dann erforderlich, wenn er gegen den Schuldner wirkt, ohne ihm bekanntgegeben zu sein,

Somit liegt nach Ansicht von Person B ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr.1 VwVG NRW vor.

Des Weiteren muß die Stadt Münster die VV VwVG NRW beachten. Nach 6.1.2.1 VV VwVG NRW gilt:
Zitat
Der Leistungsbescheid muss die ausdrückliche Aufforderung an den Vollstreckungsschuldner enthalten, die geschuldete, der Höhe und dem Grunde nach genau zu bezeichnende Leistung bei einer ebenfalls genau zu bezeichnenden Zahlstelle zu bewirken.

Nachdenkender


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2019, 22:37 von DumbTV«

o
  • Beiträge: 1.565
Die Beträge sehen aber stark verjährt aus ("2016").

Kann gut sein, dass die Einrede der Verjährung alles zunichtemachen können wird. Bitte Suchfunktion im Forum bemühen.

Und im übrigen ultracool, ein Amtshilfeersuchen zu sehen. Das hatten wir hier, glaube ich, noch nicht sonderlich oft. Eigentlich gehört dieser Wisch auch gar nicht in Deine Hände.

Keine Rechtsberatung.


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K
  • Beiträge: 2.239
ope23,

wenn die 2015er Festsetzungsbescheide "bekannt gegeben" wurden und formelle Bestandskraft erlangt haben sind sie doch auch >heute< noch zu vollstrecken?

Was ist an einem Vollstreckungsersuchen ultracool? Ein flüchtig Bekannter fordert die Dinger immer sowohl bei der Stadtkasse als auch bei seiner LRA an; bislang kamen die anstandslos.

Anhängend eines welches auf der Straße gefunden wurde:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2019, 10:31 von seppl«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.239
@oceano

Du solltest Dich umgehend hier einlesen:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197868/topicseen.html#msg197868

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2019, 22:19 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

o
  • Beiträge: 1.565
Zwischen 2015 und 2019 passen drei komplette Jahre (2016, 2017, 2018). Da greift doch eine Verjährungsfrist. Die Forderungen für 2016: da wäre die Frage, ob die Termine der Fälligkeiten der einzelnen Beträge gelten oder das Datum des Festsetzungsbescheids. Mir kommt es vor, dass die Fälligkeitstermine (jeden Monat zum 15.) relevant wären.

Und wenn die Festsetzungsbescheide bestandskräftig sind, heißt das nur, dass der Beitragsschuldner die Höhe nicht mehr anfechten kann. Dann kann die Vollstreckung erfolgen, aber da müsste erstmal eine ordentliche Mahnung kommen. Ohne Mahnung kann nicht vollstreckt werden.

Ich glaube, im vorliegenden fiktiven Fall gäbe es mehrere Angriffspunkte.

Keine Rechtsberatung.

Und diese Amtshilfewische habe ich hier in der virtuellen Straße nicht so oft gesehen, und ich weiß, dass da auch immer gerätselt wurde, wer jetzt wem helfen darf. Daher mein "ultracool". Tut jetzt nichts weiter zu Sache.



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o
  • Beiträge: 7
Danke für die Aufmunterung hinsichtlich der Angriffspunkte.
Würde gerne näheres erfahren auf welchem Weg auch immer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2019, 20:38 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Das Amtshilfeersuchen ist schon ein wenig merkwürdig.

Man könnte daraus ableiten, dass für das Jahr 2015, 5 sog. Festsetzungsbescheide einer LRA ergangen sind. Allerdings scheint sich dann eine Lücke von 2015 bis 2019 (4 Jahre) ergeben zu haben.

Fragen an @oceano:

  • Wurden diese 5 sog. Festsetzungsbescheide vor dem 01.01.2019 bekannt gegeben? Falls nicht, könnte die Einrede der Verjährung hier erfolgsversprechend sein. Es gibt hier einige Fälle wo die MASCHINE aus Köln solche Bescheide zu spät oder doppelt ausgespuckt hat und Betroffene mittels Widerspruch die Forderungen zurückweisen konnten (hierzu Suche benutzen). Oder auch hier mal nachlesen:
    Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
    https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg194516.html#msg194516
  • Wie läßt sich diese Lücke von 2015 bis 2019 erklären?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2019, 23:44 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 687
So, wie ich das sehe, ist der Vollstreckungsauftrag von der Stadtkasse erstellt worden. Dies ist nicht das "Amtshilfeersuchen" des WDR!
Fordere das doch bitte an.

Desweiteren stimmt es, dass die Auflistung im Vollstreckungsauftrag keine Leistungsbescheide benennt. Von denen muss natürlich jeder einzelne vollstreckbar sein, ansonsten muss die Gesamtforderung von der Stadtkasse an den WDR zurückgegeben werden.

Der Satz mit der ADV könnte wichtig werden. Ich nehme an, die ADV gehört der Stadtkasse. Es könnte aber auch sein, dass dieser Satz dem Vollstreckungsersuchen des WDR entnommen wurde. Dies sollte geprüft werden, weil vollautomatisch erstellte Verwaltungsakte des WDR mindestens rechtswidrig, wenn nicht sogar nichtig sind!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2019, 13:36 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.154
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In fiktiven Fällen könnte Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO beim Bürgermeister gestellt worden sein. Antrag auf Rechtschutz und Klage gegen die Stadtkasse könnten im späteren Verlauf nicht ausgeschlossen worden sein.

Siehe hierzu auch:

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463

Weitere Hinweise:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448

Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg181429.html#msg181429

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595

Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599

NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124
NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667
 Pfändungsverfügung wegen "Rundfunkgebühren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516

Stellungnahme an AG nach eingereichter Erinnerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31081.msg193379.html#msg193379

Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.msg182993.html#msg182993

Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16528.msg109291.html#msg109291


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2019, 13:32 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

h
  • Beiträge: 7
Vorsicht bei Anforderung der Bescheide!

Wenn Person A die Bescheide nie bekommen hat und auch nie Widerspruch gegen diese Bescheide eingelegt hat aber jetzt anfordert, läuft ab da die Widerspruchsfrist auf diese Bescheide, da die Person A ab da Kenntnis von den Bescheiden erhält.
Das ist einer fiktiven Person X so ergangen. Diese wusste das nicht und hat dagegen keinen Widerspruch eingelegt weil sie der Meinung war, dass die LRA gefälligst einen ordentlich per Post zugestellten Festsetzungsbescheid braucht um zu vollstrecken. DEM IST NICHT SO!!!
Die Bescheide die Person X nie per Post erreicht haben und dann als Kopie einer Fax Seite der LRA an die Gemeinde und von dieser dann an Person X verschickt worden, reichen aus, dass der Festsetzungsbescheid ab da Gültigkeit erreicht. Ab hier ist also Widerspruch einzulegen und parallel die Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Absatz 4 VwGO gegen die Vollstreckung zu beantragen.


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K
  • Beiträge: 2.239
...es scheint hier immer noch nicht die Brisanz dieses >vollautomatisiertes Erlassen Festsetzungsbescheid< ohne gültige Rechtsvorschrift durchgedrungen zu sein?

Die Dinger sind nichtig; hilfsweise rechtswidrig.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.154
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Interessant auch der Widerspruch im Vollstreckungsauftrag:

Zitat
Die unten näher bezeichneten fälligen Beiträge wurden trotz Mahnung nicht gezahlt.

Kurz darunter im Aushilfeersuchen unter "gemahnt am" ....?? keine Angaben??

Weiter darunter:
Zitat
Nebenforderung laut Mahnung vom 00.00.0000

Etwas zu behaupten ist das eine, aber dann noch den Nachweis liefern, dass die Behauptung falsch sein könnte, zeugt von einer gewissen Dreistigkeit und nicht gerade von ordentlicher Verwaltung einer Stadtkasse oder seinen automatisierten Umgang mit persönlichen Daten.

Möglicherweise sollte man hierzu den Bürgermeister als Behördenleiter schriftlich befragen und um Stellungnahme bitten, wann genau gemahnt worden sein soll.

Möglicherweise übersteigt schon der Kostenaufwand  für die Stellungnahme des Bürgermeisters die Einnahme durch den Vollstreckungsbonus.

Möglicherweise auch ein Fehler in der ADV?

Hierzu könnte noch vorsorglich  § 68 Abs. 1 Satz1 DSG NRW erwähnt werden:

Zitat
"Wird der betroffenen Person durch eine nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein Schaden zugefügt, ist der Träger der verantwortlichen Stelle ihr zum Schadensersatz verpflichtet.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275

evtl. noch eine Beschwerde an die Fachaufsicht der Stadtkasse und an den Landesdatenschutzbeauftragten... so langsam sollte es spannend werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2019, 13:38 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

o
  • Beiträge: 7
Hallo zusammen und insbesondere Markus

A hat Heute die Antwort von der Stadt Münster erhalten. A wertet es als Erfolg. Vermutlich ist der
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO" absichtlich verschwiegen wegen der weitreichenden Brisanz. Mit der fiktiven Unterstützung scheint A genau ins Schwarze getroffen zu haben. Dies sollte zum Nachdenken anregen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2019, 22:17 von Bürger«

M
  • Beiträge: 112
So ein Schreiben hat auch mal jemand von der Kämmerei Köln bekommen und dann war ein Jahr lang Ruhe.

"Ich habe Ihr Schreiben dorthin weitergeleitet. Bitte setzen Sie sich zu Klärung des Sachverhalts unmittelbar mit dieser Stelle in Verbindung. Da ich von der Vollstreckbarkeit der Forderungen ausgehen muss, werde ich nach Ablauf des 10.9.2018 die Vollstreckung ohne erneute Rückfrage fortsetzen, wenn die oben genannte Anordnungsbehörde (sic) nicht eine Beschränkung der Vollstreckung verfügt."

Also offensichtlich hat der WDR eine Beschränkung verfügt und dann über ein Jahr liegen gelassen. Man kann es also als Teilerfolg sehen, denn irgendwas stimmt mit den Forderungen nicht (wahrscheinlich verjährt).

Dann trudelte nach 14 Monaten erneut die gleiche Vollstreckung wieder ein, diesmal jedoch mit (unebgründeter) erhöhter Kosten in Höhe von 4,83 € gegenüber 0,70 € vom Vorjahr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2019, 22:15 von Bürger«

 
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