Südwestrundfunk droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und ZwangshaftDas Unternehmen, der Radiosender und die Anstalt des öffentlichen Rechts, der Südwestrundfunk hat sich in Baden-Württemberg wohl zur Aufgabe gemacht, Bürgerinnen und Bürgern, gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg, mit der Zwangsvollstreckung, d.h. der
Vermögensauskunft, mit einem
Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und
Zwangshaft zu drohen.
Aus einer
Zwangsabgabe wird die
Zwangsvollstreckung und endet mit einer
Zwangshaft.
Unter anderem heißt es gemäß § 7 Satz 1 VwVG-BW:
"Der Vollstreckungsbeamte ist bei Widerstand gegen eine Vollstreckungshandlung befugt, Gewalt anzuwenden."Erst folgt eine Mahnung mit dem uns bekannten Satz:
„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution.“dann landet die Vorladung des Gerichtsvollziehers zur Vermögensauskunft im Briefkasten.
Nachdem der Südwestrundfunk bereits seinen Zwangsbeitragskritikern, wie dem Betreiber von GEZ-boykott.de René Ketterer mit der Zwangsvollstreckung gedroht hat, Dr. Sprißler Richter am LG Tübingen mit einem Befangenheitsantrag konfrontiert hat, nachdem dieser gesetzeskonform eine Vorlage beim EuGH nach Artikel 267 AEUV eingereicht hat, schreckt das Unternehmen und Radiosender auch nicht davor zurück,
gegen Verfassungsbeschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Zwangsvollstreckung vorzugehen.
Am 24.11.2017 wurde der Südwestrundfunk via Email durch den beauftragten Rechtsanwalt eines Verfassungsbeschwerdeführers darüber informiert, dass der Kläger die Verfassungsbeschwerde einlegen wird:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 23.11.2017.
Hierin wird erwähnt, dass der VGH Baden-Württemberg den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hat. Dieses ist zwar zutreffend. Jedoch hat Herr XXXX mich am 21.11.2017 beauftragt, gegen diesen Beschluss u. gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes die Verfassungsbeschwerde zu erheben. Das Baden-Württemberg Zustimmungsgesetz zum RBStV ist verfassungswidrig. Aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes kann von Herrn XXXX keine Zahlung gefordert werden."
Am 21.12.2017 wurde die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angenommen.
Am selben Tag, den 21.12.2017, wurde die Vorladung des Gerichtsvollziehers dem Verfassungsbeschwerdeführer zugestellt.
Man stellt sich die Frage:
Wie dringend benötigt der Südwestrundfunk den Zwangsbeitrag, dass er schon Verfassungsbeschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht (aktuell 150 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag) mit Zwangsvollstreckung droht?
Entspricht es nicht den Werten des Südwestrundfunks, die Meinungsfreiheit, den Rechtsweg, die Justiz, die Verfassungsbeschwerde zu respektieren und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten?
Oder gibt es beim Südwestrundfunk Befürchtungen, dass der Rundfunkbeitrag doch nicht recht- und verfassungsmäßig sein könnte?
Der Verfassungsbeschwerdeführer hat den Intendanten und gesetzlichen Vertreter des Südwestrundfunks Peter Boudgoust um Stellungnahme und Rücknahme des Vollstreckungsersuchens gebeten.
Der Verfassungsbeschwerdeführer hat zur Klärung des Sachverhaltes ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und Klage gegen den Südwestrundfunk beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingeleitet.