gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: oceano am 24. September 2019, 14:08
-
Hallo an alle Mitleidenden
Am Freitag hat Person A ohne Vorwarnung folgende Zahlungsaufforderung der Stadt Münster erhalten:
Die ganze Akte bestand aus 3 Blätter.
Unter "Amtshilfeersuchen" ist lediglich: Abk. WDR Köln Beitragsservice Köln
Was soll:
auf der Grundlage geprüfter Programme erstellt und ist ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam.
Kann jemand was dazu sagen und evtl. auch was Person A tun kann?
Danke Vorab
oceano
Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema wurde zur Präzisierung angepasst.
-
@oceano
In der Forderungsaufstellung ist kein "Leistungsbescheid" genannt. Person A kann keinen Hinweis auf einen "Leistungsbescheid" finden
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG NRW gilt:
Voraussetzungen für die Vollstreckung sind:
1. der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist;
dieser ist auch dann erforderlich, wenn er gegen den Schuldner wirkt, ohne ihm bekanntgegeben zu sein,
Somit liegt nach Ansicht von Person B ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr.1 VwVG NRW vor.
Des Weiteren muß die Stadt Münster die VV VwVG NRW beachten. Nach 6.1.2.1 VV VwVG NRW gilt:
Der Leistungsbescheid muss die ausdrückliche Aufforderung an den Vollstreckungsschuldner enthalten, die geschuldete, der Höhe und dem Grunde nach genau zu bezeichnende Leistung bei einer ebenfalls genau zu bezeichnenden Zahlstelle zu bewirken.
Nachdenkender
-
Die Beträge sehen aber stark verjährt aus ("2016").
Kann gut sein, dass die Einrede der Verjährung alles zunichtemachen können wird. Bitte Suchfunktion im Forum bemühen.
Und im übrigen ultracool, ein Amtshilfeersuchen zu sehen. Das hatten wir hier, glaube ich, noch nicht sonderlich oft. Eigentlich gehört dieser Wisch auch gar nicht in Deine Hände.
Keine Rechtsberatung.
-
ope23,
wenn die 2015er Festsetzungsbescheide "bekannt gegeben" wurden und formelle Bestandskraft erlangt haben sind sie doch auch >heute< noch zu vollstrecken?
Was ist an einem Vollstreckungsersuchen ultracool? Ein flüchtig Bekannter fordert die Dinger immer sowohl bei der Stadtkasse als auch bei seiner LRA an; bislang kamen die anstandslos.
Anhängend eines welches auf der Straße gefunden wurde:
-
@oceano
Du solltest Dich umgehend hier einlesen:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197868/topicseen.html#msg197868
Gruß
Kurt
-
Zwischen 2015 und 2019 passen drei komplette Jahre (2016, 2017, 2018). Da greift doch eine Verjährungsfrist. Die Forderungen für 2016: da wäre die Frage, ob die Termine der Fälligkeiten der einzelnen Beträge gelten oder das Datum des Festsetzungsbescheids. Mir kommt es vor, dass die Fälligkeitstermine (jeden Monat zum 15.) relevant wären.
Und wenn die Festsetzungsbescheide bestandskräftig sind, heißt das nur, dass der Beitragsschuldner die Höhe nicht mehr anfechten kann. Dann kann die Vollstreckung erfolgen, aber da müsste erstmal eine ordentliche Mahnung kommen. Ohne Mahnung kann nicht vollstreckt werden.
Ich glaube, im vorliegenden fiktiven Fall gäbe es mehrere Angriffspunkte.
Keine Rechtsberatung.
Und diese Amtshilfewische habe ich hier in der virtuellen Straße nicht so oft gesehen, und ich weiß, dass da auch immer gerätselt wurde, wer jetzt wem helfen darf. Daher mein "ultracool". Tut jetzt nichts weiter zu Sache.
-
Danke für die Aufmunterung hinsichtlich der Angriffspunkte.
Würde gerne näheres erfahren auf welchem Weg auch immer.
-
Das Amtshilfeersuchen ist schon ein wenig merkwürdig.
Man könnte daraus ableiten, dass für das Jahr 2015, 5 sog. Festsetzungsbescheide einer LRA ergangen sind. Allerdings scheint sich dann eine Lücke von 2015 bis 2019 (4 Jahre) ergeben zu haben.
Fragen an @oceano:
- Wurden diese 5 sog. Festsetzungsbescheide vor dem 01.01.2019 bekannt gegeben? Falls nicht, könnte die Einrede der Verjährung hier erfolgsversprechend sein. Es gibt hier einige Fälle wo die MASCHINE aus Köln solche Bescheide zu spät oder doppelt ausgespuckt hat und Betroffene mittels Widerspruch die Forderungen zurückweisen konnten (hierzu Suche benutzen). Oder auch hier mal nachlesen:
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg194516.html#msg194516
- Wie läßt sich diese Lücke von 2015 bis 2019 erklären?
-
So, wie ich das sehe, ist der Vollstreckungsauftrag von der Stadtkasse erstellt worden. Dies ist nicht das "Amtshilfeersuchen" des WDR!
Fordere das doch bitte an.
Desweiteren stimmt es, dass die Auflistung im Vollstreckungsauftrag keine Leistungsbescheide benennt. Von denen muss natürlich jeder einzelne vollstreckbar sein, ansonsten muss die Gesamtforderung von der Stadtkasse an den WDR zurückgegeben werden.
Der Satz mit der ADV könnte wichtig werden. Ich nehme an, die ADV gehört der Stadtkasse. Es könnte aber auch sein, dass dieser Satz dem Vollstreckungsersuchen des WDR entnommen wurde. Dies sollte geprüft werden, weil vollautomatisch erstellte Verwaltungsakte des WDR mindestens rechtswidrig, wenn nicht sogar nichtig sind!
-
In fiktiven Fällen könnte Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO beim Bürgermeister gestellt worden sein. Antrag auf Rechtschutz und Klage gegen die Stadtkasse könnten im späteren Verlauf nicht ausgeschlossen worden sein.
Siehe hierzu auch:
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463)
Weitere Hinweise:
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838)
Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214)
Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665)
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252)
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413)
SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448)
Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg181429.html#msg181429 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg181429.html#msg181429)
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641)
HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595)
Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599)
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124)
NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667)
Pfändungsverfügung wegen "Rundfunkgebühren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399)
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415)
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516)
Stellungnahme an AG nach eingereichter Erinnerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31081.msg193379.html#msg193379 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31081.msg193379.html#msg193379)
Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.msg182993.html#msg182993 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.msg182993.html#msg182993)
Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16528.msg109291.html#msg109291 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16528.msg109291.html#msg109291)
-
Vorsicht bei Anforderung der Bescheide!
Wenn Person A die Bescheide nie bekommen hat und auch nie Widerspruch gegen diese Bescheide eingelegt hat aber jetzt anfordert, läuft ab da die Widerspruchsfrist auf diese Bescheide, da die Person A ab da Kenntnis von den Bescheiden erhält.
Das ist einer fiktiven Person X so ergangen. Diese wusste das nicht und hat dagegen keinen Widerspruch eingelegt weil sie der Meinung war, dass die LRA gefälligst einen ordentlich per Post zugestellten Festsetzungsbescheid braucht um zu vollstrecken. DEM IST NICHT SO!!!
Die Bescheide die Person X nie per Post erreicht haben und dann als Kopie einer Fax Seite der LRA an die Gemeinde und von dieser dann an Person X verschickt worden, reichen aus, dass der Festsetzungsbescheid ab da Gültigkeit erreicht. Ab hier ist also Widerspruch einzulegen und parallel die Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Absatz 4 VwGO gegen die Vollstreckung zu beantragen.
-
...es scheint hier immer noch nicht die Brisanz dieses >vollautomatisiertes Erlassen Festsetzungsbescheid< ohne gültige Rechtsvorschrift durchgedrungen zu sein?
Die Dinger sind nichtig; hilfsweise rechtswidrig.
-
Interessant auch der Widerspruch im Vollstreckungsauftrag:
Die unten näher bezeichneten fälligen Beiträge wurden trotz Mahnung nicht gezahlt.
Kurz darunter im Aushilfeersuchen unter "gemahnt am" ....?? keine Angaben??
Weiter darunter:
Nebenforderung laut Mahnung vom 00.00.0000
Etwas zu behaupten ist das eine, aber dann noch den Nachweis liefern, dass die Behauptung falsch sein könnte, zeugt von einer gewissen Dreistigkeit und nicht gerade von ordentlicher Verwaltung einer Stadtkasse oder seinen automatisierten Umgang mit persönlichen Daten.
Möglicherweise sollte man hierzu den Bürgermeister als Behördenleiter schriftlich befragen und um Stellungnahme bitten, wann genau gemahnt worden sein soll.
Möglicherweise übersteigt schon der Kostenaufwand für die Stellungnahme des Bürgermeisters die Einnahme durch den Vollstreckungsbonus.
Möglicherweise auch ein Fehler in der ADV?
Hierzu könnte noch vorsorglich § 68 Abs. 1 Satz1 DSG NRW erwähnt werden:
"Wird der betroffenen Person durch eine nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein Schaden zugefügt, ist der Träger der verantwortlichen Stelle ihr zum Schadensersatz verpflichtet.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275)
evtl. noch eine Beschwerde an die Fachaufsicht der Stadtkasse und an den Landesdatenschutzbeauftragten... so langsam sollte es spannend werden.
-
Hallo zusammen und insbesondere Markus
A hat Heute die Antwort von der Stadt Münster erhalten. A wertet es als Erfolg. Vermutlich ist der
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO" absichtlich verschwiegen wegen der weitreichenden Brisanz. Mit der fiktiven Unterstützung scheint A genau ins Schwarze getroffen zu haben. Dies sollte zum Nachdenken anregen.
-
So ein Schreiben hat auch mal jemand von der Kämmerei Köln bekommen und dann war ein Jahr lang Ruhe.
"Ich habe Ihr Schreiben dorthin weitergeleitet. Bitte setzen Sie sich zu Klärung des Sachverhalts unmittelbar mit dieser Stelle in Verbindung. Da ich von der Vollstreckbarkeit der Forderungen ausgehen muss, werde ich nach Ablauf des 10.9.2018 die Vollstreckung ohne erneute Rückfrage fortsetzen, wenn die oben genannte Anordnungsbehörde (sic) nicht eine Beschränkung der Vollstreckung verfügt."
Also offensichtlich hat der WDR eine Beschränkung verfügt und dann über ein Jahr liegen gelassen. Man kann es also als Teilerfolg sehen, denn irgendwas stimmt mit den Forderungen nicht (wahrscheinlich verjährt).
Dann trudelte nach 14 Monaten erneut die gleiche Vollstreckung wieder ein, diesmal jedoch mit (unebgründeter) erhöhter Kosten in Höhe von 4,83 € gegenüber 0,70 € vom Vorjahr.
-
Person X könnte in einem fiktiven Fall von der Stadtkasse ein Vollstreckungsverfahren angekündigt bekommen haben.
-
Person X könnte in einem fiktiven Fall von der Stadtkasse ein Vollstreckungsverfahren angekündigt bekommen haben.
Interessant sind aber die weiteren Dokumente, aus denen hervorgeht, als was LRA bzw. BS seitens der Stadtkasse behandelt werden.
-
Person X könnte in einem fiktiven Fall von der Stadtkasse ein Vollstreckungsverfahren angekündigt bekommen haben.
Interessant sind aber die weiteren Dokumente, aus denen hervorgeht, als was LRA bzw. BS seitens der Stadtkasse behandelt werden.
Ok, andere Frage an TE:
Wurden dem verlinkten Dokument weitere Dokumente beigefügt, bspw. in Form einer Forderungsaufstellung?
-
Unter der Übersicht, 5 Zeile: WDR/Stadtkasse Münster Zahlungsaufforderung...
Sind alle Elemente von der Stadtkasse ersichtlich.
-
Wird da etwas schon wieder im Namen des öRR Erzwingungshaft angedroht?
-
Unter der Übersicht, 5 Zeile: WDR/Stadtkasse Münster Zahlungsaufforderung....
Im Eingangsbeitrag?
Seltsam, aber es wird immer was von "Amtshilfe" gelesen; kann das sein?
Bei einem Unternehmen im Sinne des Kartellrechts; siehe BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 & 47?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=75099&pos=9&anz=593
Rn 2
Die Beklagte zu 1 und die Beklagten zu 3 bis 10 (nachfolgend: die Rundfunkanstalten) sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die sich gemeinsam mit der Deutschen Welle zu der Beklagten zu 2, der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD), zusammengeschlossen haben. [...]
Rn 29
aa) Die Beklagten zu 1 und 3 bis 10 sind als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts anzusehen (BGHZ 205, 355 Rn. 35 ff. -Einspeiseentgelt).
Rn 47
[...] Soweit es nicht um dievon den Beklagten gemäß § 11b Abs. 4 RStV mit dem ZDF veranstalteten Gemeinschaftsprogramme geht, stehen die Beklagten mit dem ZDF, nicht anders als mit den privaten Programmveranstaltern, in Wettbewerb nicht nur um Zuschauer, sondern auch um Werbekunden.
Interessant auch noch ein Teil aus Rn. 59 der gleichen Entscheidung BGH KZR 31/14:
[...] Als marktbeherrschendes Unternehmen ist es ihnen verwehrt, Geschäftsbedingungen zu fordern, die von denen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB) [...]
-
@ALLE
!!! Mal rüberschauen, hochinteressant !!!:
Art 2 VwVfG schliesst die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die gesamte Verwaltungstätigkeit der LRAs aus!
Art 2 VwVfG schliesst die Verwaltungsgerichtsbarkeit eben NICHT NUR für die "journalistische Tätigkeit" aus.
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.msg197664.html#msg197664
++++ by querkopf: Gesetzentwurf zum VwVfG NRW vom 13.10.1976, Drucksache 8/1396
(Ein äußerst hilfreicher Beitrag, mit diesem Ticket kann man schon mal wieder Karussel fahren (maikl_nait).
-
In dem vorliegenden fiktiven Fall wird im automatisch erstellten Vollstreckungsantrag (siehe Eingangsbeitrag) von Amtshilfeersuchen gesprochen.
Zur Überprüfung des Amtshilfeersuchens könnte Antrag auf Akteneinsicht bei der Stadt gestellt worden sein.
-
So, wie ich das sehe, ist der Vollstreckungsauftrag von der Stadtkasse erstellt worden. Dies ist nicht das "Amtshilfeersuchen" des WDR!
Schon die Darstellung (Briefkopf Stadtkasse) und der Begriff "Vollstreckungsauftrag" könnten darauf hinweisen, dass es sich hier offensichtlich nicht um das Vollstreckungs- oder Amtshilfeersuchen des WDR handelt.
Auch die fehlerbehaftete Ergänzung oder Einfügung einer "Pseudo-Amtshilfeersuchen" in einen Vollstreckungsauftrag könnten auf Mängel im Vollstreckungs- oder Amtshilfeersuchen hinweisen.
Möglicherweise hat die Stadtkasse aus Gründen der "Verwaltungsvereinfachung" einfach den Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung übernommen.
gemäß § 5a Abs. 4 VwVG NRW:
"Beauftragt die Vollstreckungsbehörde den Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung mit der Vollstreckung, tritt die schriftliche Erklärung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckbarkeit, die Höhe und den Grund der Forderung gegenüber dem Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung an die Stelle der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 284 der Abgabenordnung . Wird der Vollstreckungsauftrag mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt, ist der Auftrag mit einem Dienstsiegel und dem Namen des für die Beauftragung zuständigen Bediensteten zu versehen."
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146966,7 (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146966,7)
Dies würde wohl auch die Darstellung erklären.
-
Auf dem mir vorliegenden Vollstreckungsauftrag der Stadt Münster ist weder ein Siegel noch eine Unterschrift.
-
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass bei der Stadtkasse Akteneinsicht und mehrmals unter Fristsetzung die Zusendung einer beglaubigte Ablichtung dieses Vollstreckungsersuchens beantragt worden ist.
Bei der Akteneinsicht könnte kein Vollstreckungsersuchen oder Amtshilfeersuchen des WDR, weder in schriflicher noch in elektronischer Form, vorgelegen haben.
Es könnte der Verdacht bestehen, dass fiktive Vollstreckungsmaßnahmen gegen DSGVO, VwVG und VwVfG NRW verstoßen. Aus diesen Gründen könnte Beschwerde gegen die Stadtkasse bei der Landesdatenschutzbeauftragten NRW eingelegt und Untätigkeitsklage gegen die Stadtkasse beim zuständigen VG eingereicht worden sein.
Hierzu auch:
Vollstreckungsersuchen Anforderung Ablichtung (Berlin)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.msg128239.html#msg128239 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.msg128239.html#msg128239)
-
Bei der Akteneinsicht könnte kein Vollstreckungsersuchen oder Amtshilfeersuchen des WDR, weder in schriflicher noch in elektronischer Form, vorgelegen haben.
Es könnte der Eindruck entstehen, daß das woanders auch so ist und die Stadt damit versucht, ihr Stadtsäclel aufzuhübschen. Denn freilich darf vermutet werden, daß derart eingezogene Mittel auch nicht an den Rundfunk durchgereicht werden.
-
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass der Betroffene Klage gegen die Stadtkasse eingereicht hat. Nachdem das Gericht überraschend dem Betroffenen einen Gerichtsbescheid zugestellt haben könnte, in dem die Klage abgelehnt worden sein könnte, ohne die Klagebegründung abzuwarten, könnte mündliche Verhandlung beantragt worden sein. Damit könnte der Gerichtsbescheid aufgehoben worden sein.
Das Gericht könnte den WDR als Beigeladenen zur mündlichen Verhandlung eingeladen haben.
Da zwischenzeitlich der Kläger in eine andere Stadt umgezogen sein könnte, könnte der WDR das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen haben.
Die erfolglose Vollstreckung könnte den WDR 28,50 EUR gekostet haben. Nicht mitgerechnet sind Kosten und Arbeitsaufwand für die Abwehr der Klage, die der Kläger für erledigt erklären und beantragen könnte die Kosten auf den Beklagten und seinen Beigeladenen aufzuerlegen.