Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen
nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]ARD-ZDF-GEZ scheinen verstärkt die seit 2013 aufgelaufenen Widersprüche zu bearbeiten und
im Akkord WiderspruchsBESCHEIDe auszustellen - nicht selten mit wortkargen Textbaustein-Begründungen und lediglichem
Verweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus März und Juni 2016.
Auch zwischenzeitlich ruhendgestellte oder "in Warteschleife" hängende
Klageverfahren werden wieder aufgerufen oder vorangetrieben - Kläger werden um Stellungnahme gebeten, ob diese ihr
Verfahren weiterverfolgen oder angesichts der
"geringen Erfolgsaussichten aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)" nicht doch besser
"zurückziehen" wollen usw.
Allem gemein ist, dass mit der Behauptung, das Bundesverwaltungsgericht habe bereits
"umfänglich entschieden" und den sog.
"Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) als "verfassungsgemäß" beurteilt, die
Widerspruchsführer und Kläger allesamt entmutigt werden sollen, indem ihnen
vorgegaukelt wird, dass ihre
Bemühungen um ihre Grundrechte letztendlich aussichtslos seien.
ABER:
Nein, dies wird uns nicht beirren... Für Verzagte sei hier verwiesen auf
Ich gebe auf...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265...woraus u.a. hervorgeht, dass bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichzusetzen oder gar die Anwälte als "unfähig", "befangen" oder "machtlos" zu stigmatisieren, nicht weiterhilft - und mit dieser Einstellung jeder schlecht beraten gewesen wäre, der auch
schon in der Vergangenheit HÖCHSTRICHTERLICH (vor dem Bundesverfassungsgericht) GEWONNEN hat
Wer sich auch nur ein bisschen mit den bisherigen Begründungen befasst und die (faktisch identischen!) Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in den bisher verhandelten Verfahren auch nur ansatzweise überflogen hat, muss erkennen, dass hier
von einer eingehenden Befassung mit den Argumenten der Kläger oder gar deren fundierter Widerlegung keinerlei Rede sein kann - bestärkend hierbei u.a. Artikel wie dieser
Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.0.htmlKay E. Winkler
Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
Kommunikation & Recht (K&R) 2016, 478 (Heft 07-08)
Das BVerwG hat den neuen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich als verfassungsgemäß eingeordnet. Dabei missachtet es jedoch den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlich grobem Maße. Im Ergebnis stimmt das Urteil nicht in einem Prüfungspunkt mit den bislang entwickelten Grundsätzen des Verfassungsrechts überein. Dieser Beitrag beleuchtet die teils widersprüchliche, teils unvollständige Analyse und zeigt, dass der Rundfunkbeitrag nicht mit dem Grundgesetz übereinzubringen ist.
http://www.ruw.de/suche/kur/Der-Rundfunkbeitrag-im-Konflikt-mit-der-Verfassung-f7e3a6d99943c15e7aa028991da7cb79/?OK=1&i_year=2016&crefresh=1
Weiterer, sehr interessanter Artikel, der in die gleiche Kerbe schlägt:
Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.0.htmlHinweis: "Martin Pagenkopf (* 1944 in Potsdam) ist ein deutscher Jurist und
ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht."
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_PagenkopfDer ehemalige leitende Ministerialrat
Dr. Frank Henneckehttps://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Henneckehat eine auch dem durchschnittlich Rechtskundigen
gut verständliche, umfangreiche Streitschrift verfasst, welche sowohl
verfassungsrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Aspekte betrachtet - und gleichzeitig eine Breitseite gegen die bisherige Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht liefert:
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbarhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.htmlEigentlich ein Muss für jeden Kläger - aber eigentlich auch für jeden Richter.
Ebenso hat der mit erkennbarem juristischen (und gleichzeitig auch menschlichem) Verstand arbeitende Richter am Landgericht Tübingen Herr
Dr. Sprißler nicht nur eine
EuGH-Vorlage erarbeitet
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGHhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.htmlwelche einige Argumente liefert, sondern ebenfalls einen Fachartikel veröffentlicht, der ein wahres
Feuerwerk an Argumenten zusammenfasst und ebenfalls fast schon eine "Abrechnung" mit der - vorsichtig ausgedrückt - kümmerlichen Arbeit der Verwaltungsgerichte ist
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.htmlmit besonderem Augenmerk auf die schier unermessliche Sammlung an Fußnoten unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg166065.html#msg166065Auch das Bundesverfassungsgericht liefert "Gründe" fast "frei Haus"...
siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.html
Aus aktuellem Anlass und aus den oben genannten Gründen soll hier eine lose
Auflistung von Anregungen zu weiteren
Klagegründen/ Argumenten/ Vorgehensweisenerfolgen, welche dem Einzelnen ermöglichen soll,
adäquat auf die
WiderspruchsBESCHEIDe und Anfragen der Gerichte bzgl. der
Aufrechterhaltung oder Rückziehung der Klagen reagieren zu können.
GUTES GELINGEN allseits!Allen voran einige sehr informative Links zum im Forum wohl bekanntesten und durch
Rechtsanwalt Bölck vertretenen Verfahren einschl. der von ihm angestrengten Gehörsrüge des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund dessen mangelhafter Auseinandersetzung mit den Argumenten des Klägers:
Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum
Copy&Paste-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „IM NAMEN DES VOLKES“(mit umfangreichen Auszügen aus der Gehörsrüge)http://online-boykott.de/buergerwehr/153-rundfunkbeitrag-gehoersruege-zum-copyapaste-urteil-des-bverwg-qim-namen-des-volkesqsowie der entsprechende Thread im Forum unter
Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwGhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.htmleinschl. Ausführungen von RA Bölck zur blitzartigen und ungeziemlichen
Abweisung der Gehörsrüge durch das Bundesverwaltungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.msg124843.html#msg124843sowie erste Auszüge aus der zwischenzeitlich eingereichten
Verfassungsbeschwerde vom 18. Juli 2016 gegen den Rundfunkbeitrag
Aktenzeichen 1 BvR 1675/16>> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag <<http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.0.htmlAuszug
"Verstoß gegen Art. 3 (1) GG (Belastungsgleichheit) wg. unzulässiger Typisierung"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127424.html#msg127424Auszug
"Keine Beitragspflicht der Allgemeinheit"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127778.html#msg127778Auszug
"Keine Gegenleistung / kein Leistungsaustausch"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127779.html#msg127779All dies entkräftet bereits im Ansatz die Behauptung, dass mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts die Angelegenheit quasi "erledigt" sei.Ganz im Gegenteil scheint die Angelegenheit dadurch erst recht an Brisanz zu gewinnen.
Von
"aufgeben" kann also
keine Rede sein...
Prinzipiell dürfte also gelten:
Argumente, die vom Bundesverwaltungsgericht entweder überhaupt nicht oder nur in unzureichenden Maße behandelt oder nicht schlüssig widerlegt wurden, bleiben nach wie vor Argumente, auf welche man sich berufen kann.
Ebenso Argumente, welche bislang mglw. noch gar nicht vorgebracht wurden, welche aber erkennbare Unzulänglichkeiten an der aktuellen Ausgestaltung des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) thematisieren oder auch nur mögliche "Kaskadeneffekte" auslösen könnten.
Siehe bitte auch
tangierende Diskussionen u.a. unter
Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.0.htmlEine fiktive Person F könnte aber theoretisch das Gericht gebeten haben die Argumente der Gehörsrüge bei der Entscheidung über die Klage zu berücksichtigen [...]
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg124567.html#msg124567Klagebegründung VerwG (VG Bremen)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.0.htmlganz aktuell Bezugnahme auf das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.msg128152.html#msg128152
Bislang wohl
noch nicht behandelte Argumente siehe u.a. unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216>>> Gruppe der
Beitragszahler trägt
keine besondere Verantwortung für die Ermöglichung der Teilhabe sozial Schwacher/ Bedürftiger - dies ist stattdessen
allgemeine Staatsaufgabe, wurde jedoch von den Ländern
bei der Gesetzgebung sträflicherweise und wissentlich(!) nicht umgesetzt.
Begünstigend bei diesem Argument dürfte sein, dass selbst die
Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ, Herr
Prof. Kirchhof sowie auch Herr
Prof. Kube,
gewichtige unterstützende Begründungen für dieses Argument liefern und eine richterlich angeordnete Änderung der jetzigen Regelung ggf. einen "Kaskadeneffekt" auslösen könnte...
Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.htmlDie Folgen könnten weitreichend sein - und die Zwangs-Anmeldung, Beitragsfestsetzung und Vollziehung ganz grundsätzlich erschüttern.
Dabei geht es
weniger um Grundrechtsverstöße, als vielmehr um ganz
"formale" Fragen der Ermächtigungsgrundlagen einschl. des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" selbst sowie auch der "Satzungen" der Rundfunkanstalten.
Diese "formale" Schiene könnte ggf. bereits auf unterer Instanzenebene die Gerichte zum Nachdenken anregen... und scheint noch ausbaufähig
Weitere aktuelle, sehr fundierte und sehr umfangreiche Argumentationen (Stand 04.03.2018) siehe u.a. unterStreitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbarhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html...sehr lesenswertes, kritisches, verständlich formuliertes Kompendium eines ehemaligen leitenden Ministerialrats - mit vielen klagerelevanten ArgumentenNeuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGHhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html...mit umfangreicher EuGH-Vorlage (~40 Seiten)Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html...ein wahres Feuerwerk an Argumenten - und ebenfalls fast schon eine "Abrechnung" mit der - vorsichtig ausgedrückt - kümmerlichen Arbeit der Verwaltungsgerichte.
Mit besonderem Augenmerk auf die schier unermessliche Sammlung an Fußnoten unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg166065.html#msg166065Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207...mit umfangreichem Fragenkatalog des BVerfG an über 40 Adressaten mit Gelegenheit zur Stellungnahme
...und incl. umfangreicher Anhänge (über 600 Seiten incl. hochprofessionelle Verfassungsbeschwerden von RA Bölck, Prof. Koblenzer, Prof. Degenhart/Jacobj + nochmals EuGH-Vorlage vom LG Tübingen die man sich allesamt dem eigenen Schriftsatz beifügen und "zu Eigen machen" kann)
Bitte bei diesbezüglichen allgemeinen Fragen immer erst die Suchfunktion und den Schnelleinstieg nutzen.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
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