@ViSa und andere Verzagte:
Das ist alles richtig, aber mal ehrlich was genau hat man damit gewonnen ?
Im besten Fall doch nur etwas Zeit ... sollten die höheren Gerichte die bereits gefällten Urteile bestätigen (Wovon ich nach der bisherigen "Rechtssprechung" sehr stark ausgehe) musste trotzdem löhnen ...
...bzw. kann sich dann immer noch dem rein zivilen Ungehorsam widmen
Zeit gewinnen kann manchmal schon recht effektiv sein...
...und mittels Klage "Zeit zu gewinnen" bedeutet - neben dem damit einhergehenden "legalen" Zahlungsentzug - gleichzeitig eine
unmissverständliche und öffentlich nachweislich dokumentierte Ansage an die Entscheidungsträger, die für diesen Bockmist verantwortlich sind.
Und welchen Zweck hätte bitte die Einstellung,
jetzige Urteile mit
zukünftigen gleichzusetzen...?
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat Hier wäre u.a. an folgende juristische Auseinandersetzungen zu erinnern:
-
Entfernungspauschale-
Rückmeldegebühren Unis Berlin-
Feuerwehrabgabeusw.
ALLE bisherigen Klagen diesbezüglich wurden abgeschmettert, meint hier wirklich jemand ernsthaft das ausgerechnet die höheren Gerichte (Ich denke da hauptsächlich an die Kirchhof-Sippe) da anders entscheiden werden ?
Über "Erfolge" oder "Misserfolge" zum jetzigen Zeitpunkt zu spekulieren verkommt zur Kaffeesatzleserei.
Auf "absehbare Zeit" wird es auch keine "Erfolge" geben - was dadurch ja sozusagen den Instanzenweg überhaupt erst "ausschöpft".
Der Klageweg ist darauf ausgerichtet, die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit des sog. "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) festzustellen - und das kann *nur* das BVerfG.Der Weg durch die Instanzen ist dabei nur (aufgezwungenes) "Mittel" zum Zweck...
...und bis zum BVerfG wird noch so manches "abgeschmettert" - ist aber letztendlich vollkommen *irrelevant*.
Relevant wird erst das BVerfG (oder gar erst die europäische Ebene).
Alles vorher ist lediglich "Aufwärmen"...
Und ich wiederhole:
Bis zum Ende des Verfahrens hat man üblicherweise Ruhe vor GV/ Vollstreckung, da diese Maßnahmen bei laufenden Verfahren bis zum Verfahrensende nach bisheriger Kenntnis *ausgesetzt* werden...
...wohingegen sich jeder, der keine Rechtsmittel einlegt und es "darauf anlegt", vermutlich mehrfach mit GV/ Vollstreckung auseinandersetzen muss, da es sich ja um eine sich wiederholende Abgabe handelt.
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg770591. Instanz ohne Anwaltspflicht
~105€Gerichtskosten
schriftliches Verfahren auf Antrag vermeidet Kosten der Gegenseite
(ohne Gewähr/ keine Rechtsberatung)
Und selbst für diejenigen, die aus den verschiedensten Gründen doch nicht klagen können/ wollen:
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237Es gibt also genug Gründe und Möglichkeiten, nicht einfach so und dann auch noch in vorauseilendem Gehorsam zu zahlen....und dass ausgerechnet die familiären Verbindungen der Kirchhofs nicht unbedingt nachteilig sein müssen, dazu siehe bitte am Ende noch mal
Allenfalls das EuGH wäre eine Option, aber welcher Privatmann(!) kann sich eine Klage bis dahin leisten ? Ich kann's nicht.
...muss ja auch nicht "jeder" - reicht ja *einer*
Mich würde interessieren in was genau ihr eure Hoffungen setzt ? Irgendwie sehe ich anscheinend den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ...
...z.B. in die zunehmende Aufklärung
...und in die stark gestiegene Anzahl der Klagen
Denn auch *das* sind durchaus "Erfolge":
Allein beim WDR sollen bislang ~750 Klagen anhängig sein, beim NDR ~590 > das macht hochgerechnet auf die ~10 Sendeanstalten in Summe geschätzte 5.000-7.500 Klagen bundesweit... Tendenz steigend
Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11656.msg78701.html#msg78701...was schon eine ganz andere Hausnummer ist, als die zum Jahresende 2013 durch die Medien kursierenden ~600 Klagen
WAZ, 23.11.2013
Bereits 600 Klagen gegen neue Rundfunkgebühr eingereichthttp://www.derwesten.de/wirtschaft/bereits-600-klagen-gegen-neue-rundfunkgebuehr-eingereicht-id8694192.htmlUND:
...darin, dass der "Urvater" des dem RBStV zugrundegelegten Gutachtens höchstselbst bemängelt, dass
wesentliche Aspekte des zugrundeliegenden Gutachtens nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind. Ganz so einfach wird es also auch durchs BVerfG nicht durchgewunden werden können - wir erinnern uns: dessen Bruder sitzt dort (noch).
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist eine handwerkliche, sozialstaatliche, rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche, (un)demokratische und überbürokratische Farce.
Hier noch der ehem. Verfassungsrichter Prof. Kirchhof, auf dessen "Gutachten" der RBStV beruht, mit einer kurzen persönlichen Stellungnahme...
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html"[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"