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Autor Thema: Ich gebe auf...  (Gelesen 32566 mal)

a
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Re: Ich gebe auf...
#30: 20. November 2014, 09:54

Nach dem Bescheid kam Widerspruch und dann Mahnung und jetzt müsste Verwaltungsgericht kommen. Wie's dann weiter geht und wie oft ich das Spiel noch mitmachen müsste steht in den Sternen.

Kleines Beispiel zum Spiel: ;)

Person A hat  den normalen Weg eingeschlagen.

Zahlung ab 1.1.13 eingestellt.

„Tausend“ Bettelbriefe von der „GEZ“ erhalten

Rechtsbehelfsbelehrungen beachtet, Widersprüche geschrieben,

Rechtsbehelfsbelehrung beim Widerspruchsbescheid/neu jetzt Festsetzungsbescheid der Rundfunkanstalt.

Einreichen der Klage im April 2014 beim zuständigen Verwaltungsgericht

Dann:


Person A hat am 14.11.14  vom Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Schreiben bekommen:

„Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hält eine Ruhensanordnung in Ihrem Verfahren für zweckmäßig.“


Muss von beiden Parteien beantragt werden. Ein vorformulierter Antrag zur Unterschrift anbei.

Es wird dabei auf die noch ausstehenden Berufungsverfahren VG Freiburg 2.4.14 (wie schön ) und auf die 2 Verfahren vom 1.10.14 in Stuttgart hingewiesen.

D.h. Person A kann sich nun entspannt zurücklehnen und in Ruhe die Urteile höhergerichtlicher Verfahren abwarten. ;) ;D >:D


@Karlsruhe... Wie meinst du das Widerspruchsbescheid / jetzt neu Festsetzungsbescheid ?

Im Festsetzungsbescheid steht Widerspruch bei LRA und oder BS... Und nicht beim zuständigen VG.

Demnach ist ein Festsetzungsbescheid doch nicht dem Widerspruchsbescheid gleich zu setzen.. Oder ?


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Re: Ich gebe auf...
#31: 20. November 2014, 10:01
Demnach ist ein Festsetzungsbescheid doch nicht dem Widerspruchsbescheid gleich zu setzen.. Oder ?

Der Festsetzungsbescheid ist dem Gebühren-/Beitragsbescheid gleichzusetzen.


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n
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Re: Ich gebe auf...
#32: 20. November 2014, 15:27
Wenn du so willst, ist der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag auch einfach mein Hobby. Meine Frau witzelt deswegen schon. Andere würden angeln gehen, ich hingegen würde gegen den Rundfunkbeitrag kämpfen. Du meine Güte ja, ich stehe dazu, der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag macht mir Spaß!  :)

Naja, was an Angeln "spaßig" sein soll, war mir immer ein Rätsel (genauso Jagd). Liegt aber wohl daran, dass ich jahrelang Aquarianer war. Ich mag es generell nicht wenn Tiere unnötig leiden. Das ist beim Angeln der Fall. Von daher ist das Hobby "GEZ" dann doch erheblich sinnvoller und auch im Sinne des Tierschutzes anzuraten für jedermann.

Dasselbe gilt mE. auch für zB. das Hobby Motorsport (Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung etc.). Aber jedem das seine an Hobbies natürlich :)

Es ist aber nicht nur Hobby, auch ein Lackmustest inwieweit D schon verdorben ist.....wenn wirklich alles abgeschmettert wird, zusammen mit anderen Klöpsen die in Zukunft noch kommen werden, dann wäre wohl das Zitat von Deutschland in der Nacht angebracht (das reimt sich :P)


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Re: Ich gebe auf...
#33: 22. November 2014, 17:34
@ViSa und andere Verzagte:

Das ist alles richtig, aber mal ehrlich was genau hat man damit gewonnen ?
Im besten Fall doch nur etwas Zeit ... sollten die höheren Gerichte die bereits gefällten Urteile bestätigen (Wovon ich nach der bisherigen "Rechtssprechung" sehr stark ausgehe) musste trotzdem löhnen ... ::)
...bzw. kann sich dann immer noch dem rein zivilen Ungehorsam widmen ;)
Zeit gewinnen kann manchmal schon recht effektiv sein... ;)
...und mittels Klage "Zeit zu gewinnen" bedeutet - neben dem damit einhergehenden "legalen" Zahlungsentzug - gleichzeitig eine unmissverständliche und öffentlich nachweislich dokumentierte Ansage an die Entscheidungsträger, die für diesen Bockmist verantwortlich sind.

Und welchen Zweck hätte bitte die Einstellung, jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen...?
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Hier wäre u.a. an folgende juristische Auseinandersetzungen zu erinnern:
- Entfernungspauschale
- Rückmeldegebühren Unis Berlin
- Feuerwehrabgabe
usw.


ALLE bisherigen Klagen diesbezüglich wurden abgeschmettert, meint hier wirklich jemand ernsthaft das ausgerechnet die höheren Gerichte (Ich denke da hauptsächlich an die Kirchhof-Sippe) da anders entscheiden werden ?

Über "Erfolge" oder "Misserfolge" zum jetzigen Zeitpunkt zu spekulieren verkommt zur Kaffeesatzleserei.
Auf "absehbare Zeit" wird es auch keine "Erfolge" geben - was dadurch ja sozusagen den Instanzenweg überhaupt erst "ausschöpft".
Der Klageweg ist darauf ausgerichtet, die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit des sog. "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) festzustellen - und das kann *nur* das BVerfG.
Der Weg durch die Instanzen ist dabei nur (aufgezwungenes) "Mittel" zum Zweck...
...und bis zum BVerfG wird noch so manches "abgeschmettert" - ist aber letztendlich vollkommen *irrelevant*.
Relevant wird erst das BVerfG (oder gar erst die europäische Ebene).
Alles vorher ist lediglich "Aufwärmen"... ;)
Und ich wiederhole:
Bis zum Ende des Verfahrens hat man üblicherweise Ruhe vor GV/ Vollstreckung, da diese Maßnahmen bei laufenden Verfahren bis zum Verfahrensende nach bisheriger Kenntnis *ausgesetzt* werden...
...wohingegen sich jeder, der keine Rechtsmittel einlegt und es "darauf anlegt", vermutlich mehrfach mit GV/ Vollstreckung auseinandersetzen muss, da es sich ja um eine sich wiederholende Abgabe handelt.

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059

1. Instanz ohne Anwaltspflicht
~105€Gerichtskosten
schriftliches Verfahren auf Antrag vermeidet Kosten der Gegenseite
(ohne Gewähr/ keine Rechtsberatung)

Und selbst für diejenigen, die aus den verschiedensten Gründen doch nicht klagen können/ wollen:
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Es gibt also genug Gründe und Möglichkeiten, nicht einfach so und dann auch noch in vorauseilendem Gehorsam zu zahlen.

...und dass ausgerechnet die familiären Verbindungen der Kirchhofs nicht unbedingt nachteilig sein müssen, dazu siehe bitte am Ende noch mal ;)


Allenfalls das EuGH wäre eine Option, aber welcher Privatmann(!) kann sich eine Klage bis dahin leisten ? Ich kann's nicht. :(
...muss ja auch nicht "jeder" - reicht ja *einer* ;)


Mich würde interessieren in was genau ihr eure Hoffungen setzt ? Irgendwie sehe ich anscheinend den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ...  :-[
...z.B. in die zunehmende Aufklärung ;)

...und in die stark gestiegene Anzahl der Klagen ;)
Denn auch *das* sind durchaus "Erfolge":
Allein beim WDR sollen bislang ~750 Klagen anhängig sein, beim NDR ~590 > das macht hochgerechnet auf die ~10 Sendeanstalten in Summe geschätzte 5.000-7.500 Klagen bundesweit... Tendenz steigend ;)
Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11656.msg78701.html#msg78701

...was schon eine ganz andere Hausnummer ist, als die zum Jahresende 2013 durch die Medien kursierenden ~600 Klagen
WAZ, 23.11.2013
Bereits 600 Klagen gegen neue Rundfunkgebühr eingereicht
http://www.derwesten.de/wirtschaft/bereits-600-klagen-gegen-neue-rundfunkgebuehr-eingereicht-id8694192.html


UND:
...darin, dass der "Urvater" des dem RBStV zugrundegelegten Gutachtens höchstselbst bemängelt, dass wesentliche Aspekte des zugrundeliegenden Gutachtens nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind. Ganz so einfach wird es also auch durchs BVerfG nicht durchgewunden werden können - wir erinnern uns: dessen Bruder sitzt dort (noch).
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist eine handwerkliche, sozialstaatliche, rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche, (un)demokratische und überbürokratische Farce.
Hier noch der ehem. Verfassungsrichter Prof. Kirchhof, auf dessen "Gutachten" der RBStV beruht, mit einer kurzen persönlichen Stellungnahme... ;)
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Zitat
"[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"


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Re: Ich gebe auf...
#34: 25. November 2014, 15:05
Zitat
Du meine Güte ja, ich stehe dazu, der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag macht mir Spaß!  :)
... aber wer kann schon Spass vertragen?   ..Spass beiseite!
Nee, das macht mir keinen Spass und kann gut verstehen dass man aufgeben will!
Ich arbeite auch jeden Tag 10-12Sdt am Tag, habe Familie und eigentlich nicht die Zeit und den Kopf Widerstand zu leisten!

Sofern zu bedenken ist, welchen Gegner man hier vor sich hat!

Dennoch gehe ich kaputt daran, dass ich diese/r quasi erpresste Gebühr/Beitrag, definitiv gleichzusetzen ist als ein "Überbleibsel" von den Allierten, welcher noch einen fragwürdigen Bestand hat
und zudem nun als eine Geldmaschinerie und zugleich für Propagandazwecken weiterhin  NUTZLOS im 21.Jahrhundert missbraucht wird und ich diese BIS ZUM ENDE MEINES LEBENS zahlen soll...
Von unseren Grundrechten, welche SCHWARZ AUF WEISS IN DER VERFASSUNG NIDERGESCHRIEBEN SIND, von Richtern (!) gemäß Ihren "Urteilen" bereits mit Füssen getreten werden, mal ganz abgesehen...

Warum ich mir das antue? ... ich habe die Hoffnung noch nicht verloren und werde NIEMALS diesen eingeschlagenen Weg aufgeben! Eher gehe ich in den Knast!
EINER (wie bereits erwähnt) wird bestimmt bis zum EuGH vordringen!
Das wird passieren!
 


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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Re: Ich gebe auf...
#35: 18. Dezember 2015, 02:20
...
Warum ich mir das antue? ... ich habe die Hoffnung noch nicht verloren und werde NIEMALS diesen eingeschlagenen Weg aufgeben! Eher gehe ich in den Knast!
EINER (wie bereits erwähnt) wird bestimmt bis zum EuGH vordringen!
Das wird passieren!

Und damit das passieren kann muss leider zwangsläufig als Einzelperson der nationale Weg ausgeschöpft sein, wobei ich bis jetzt noch "etwas" Vertrauen ins BVerfG habe....

Somit bleibt es aber beim alten Spruch "Wer nicht kämpft hat schon verloren"


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Re: Ich gebe auf...
#36: 18. Dezember 2015, 14:02
@ungefähr

Sei stolz, dass Du gekämpft hast. Allein das hat ein dickes Lob verdient. Und zusätzlich die Grösse zu sagen: Ich gebe auf lässt... lässt mich auf eine starke Persönlichkeit schliessen.

Wieviel an emotinalem, zeitraubenden, die Laune verderbenden Gefühlen in diesem Kampf stecken kann, kann nur der ermessen, der es mitgemacht hat oder noch mitmacht. Jeder kann nur anhand seiner persönlichen Belastungsgrenzen entscheiden, wie lange er die Kraft hat und er darf auch entscheiden, wenn er sie nicht mehr hat.

Es ist nicht aller Tage Abend, wenn -ungefähr- will, kann die neue Runde jederzeit losgehen, und zwar mit dem nächsten Bescheid >:D.
Und wenn er nicht will, dann eben nicht. Auf jeden Fall hat -ungefähr- viel Einblick in unseren Staat und unsere Rechtsprechung und natürlich das ganze Geflecht bekommen, vielleicht mehr, als ihm und uns allen lieb ist...

Aber entscheiden muss das jeder für sich allein.

Person A ist  dagegen, solch negativen Urteile gegen ungefähr auszusprechen. Am Kampfgeist von Person A hat sich aufgrund seiner Erfahrungen nichts geändert und das wird Person A von Ihrem Entschluss, diesen Zwangsbeitrag zu boykottieren, nicht abbringen.  >:D



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Re: Ich gebe auf...
#37: 18. Dezember 2015, 20:08
Es ist nicht aller Tage Abend, wenn -ungefähr- will, kann die neue Runde jederzeit losgehen, und zwar mit dem nächsten Bescheid >:D.
nächster Bescheid ?
Was ist wenn dieser vorenthalten wird, ausbleibt und stattdessen das volle Programm weiter läuft ?
Gibt es einen Anspruch auf weitere neue Bescheide ? Dieser wäre schließlich die Voraussetzung um von neuem zu beginnen.


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Re: Ich gebe auf...
#38: 18. Dezember 2015, 20:12
Das "volle Programm" läuft ja erst nach einem Bescheid an... ;)
...insofern: JA, solange die Zahlung verweigert wird und man in Rückstand ist, ergehen Bescheide.
Der Rechtsweg dürfte jedesmal offenstehen - insbesondere auch mit neuen Erkenntnissen.


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Re: Ich gebe auf...
#39: 18. Dezember 2015, 20:26
Ok, wenn man die Chance auf Klage aufgrund abgelehnten Widerspruchsbescheid wegen Fristversäumnis vermasselt hat, mittlerweile widerwillig teilweise auf Vollstreckungsdruck hin gezahlt hat, es nun aber doch richtig angehen will und man einfach keinen neuen Bescheid bekommt. Welche Kriterien für den Erhalt eines neuen weiteren aktuellen Bescheides gelten denn ?


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Re: Ich gebe auf...
#40: 18. Dezember 2015, 20:52
Zwischenzeitlich vielleicht zuviel gezahlt? ;)
Vielleicht bringen "Raten-Zahlungen auf Vollstreckungsdruck" hin das Prozedere auch ein wenig durcheinander.
Dies mag vom individuellen Zahlungsverhalten abhängen, das hier in diesem Thread der Thementreue wegen aber bitte nicht weiter thematisiert werden soll.

Grundsätzlich gilt:
Sobald man im Rückstand ist, sollte i.d.R. über kurz oder lang ein Bescheid ergehen.
Weshalb so "erpicht" auf einen Bescheid und aufs Klagen?
Ohne Bescheid keine (erneute) Zahlungspflicht und somit keine Klage-Notwendigkeit.


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Re: Ich gebe auf...
#41: 18. Dezember 2015, 21:03
Einfach nicht zahlen. Dann kommt entweder ein Bescheid, oder man ist raus.


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Re: Ich gebe auf...
#42: 20. Dezember 2015, 21:08
Grundsätzlich gilt:
Sobald man im Rückstand ist, sollte i.d.R. über kurz oder lang ein Bescheid ergehen.
Person A ist trotz zwischenzeitlicher Zahlung trotzdem weiterhin im Rückstand. Es wurde "lediglich" der angemahnte Betrag überwiesen, also nicht die aktuell laufend fällige Summe.
Kann es sein, wer häppchenweise die zur Vollstreckung fälligen Mahnbeträge zahlt, bekommt eh keinen Bescheid mehr, weil aus dem harten widerspenstigen Raster heraus gefallen.
So wie es ausschaut, bekommt A nur noch weitere Vollstreckungsandrohungen ohne den Hauch des Ansinnens eines aktuellen Bescheides.
Was wäre zu tun, einen weiteren Bescheid zu bekommen ohne ständig weitere Kosten einer übereifrigen Vollstreckungstussi zu provozieren ?


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte (und erst recht Langzeit-Foren-Mitglieder!) immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Es ist nicht Aufgabe der Moderatoren, ständig darauf hinzuweisen oder Beiträge anzupassen, denn es gibt weit Wichtigeres und Dringlicheres zu tun.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Re: Ich gebe auf...
#43: 20. Dezember 2015, 21:12
Ohne bestandskräftig gewordenen Bescheid kann nicht vollstreckt werden. Aber "Altbescheide" beachten.


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Re: Ich gebe auf...
#44: 20. Dezember 2015, 21:28
Ja, und wie weiter ?
Ein "Altbescheid" wurde nicht konsequent im Widerspruch und Klage ausgereizt.
So weit so gut und so weit so schlecht.
Also wäre dieser bestandskräftig ? Auf immer und ewig oder wie ?
Folgt daraufhin die alleinige und bei Erreichen eines gewissen Rückstrandes sich ständig wiederholende Vollstreckungsprozedur mit open End und ohne den Hauch eines neuen Bescheides ?
Kann das so sein ?


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