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  • Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen: 22. Oktober 2014

Autor Thema: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen  (Gelesen 22148 mal)

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Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
Autor: 21. Oktober 2014, 15:00
Mittwoch, 22.10.14 ab 9.30 Uhr

Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag

beim Verwaltungsgericht Hannover


Am Vormittag (Beginn: 9.30 Uhr) verhandelt die Kammer in der Halle des Verwaltungsgerichts die Klagen von elf Wohnungsinhabern gegen den NDR wegen des seit 1.1.2013 erhobenen Rundfunkbeitrags. Die Kläger halten den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.
Am Nachmittag (Beginn: 13.30 Uhr) verhandelt die Kammer im Sitzungssaal 3 die Klagen von vier Unternehmen und einem Rechtsanwalt als Inhaber einer Kanzlei ebenfalls wegen des Rundfunkbeitrags, der im „nicht privaten Bereich" abhängig von der Zahl der Betriebsstätten und gestaffelt nach der Anzahl der jeweils dort Beschäftigten erhoben wird. Auch diese Kläger halten den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.
Termin zur Verkündung von Entscheidungen hat die Kammer bereits auf Freitag, dem 24.10.2014 um 11.00 Uhr im Sitzungssaal 3 anberaumt.


http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128690&_psmand=126


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

L
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#1: 22. Oktober 2014, 19:19
War jemand da und kann berichten?


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#2: 22. Oktober 2014, 21:34
Ein Mitstreiter, den ich von den Runden Tische kenne war da und hat mir einige Infos mitgeteilt, weitere werden nach Auswertung der Notizen folgen:

Anmerkung dazu von mir:
Hervorhebungen habe ich vorgenommen, damit bestimmte Infos besser ins Auge fallen
.

Hier der Beitrag:

Welche Rundfunkanstalt hat mehr Klagen?

Bislang hatten wir alle mit 600 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gerechnet. So wie hier berichtet wurde:

Artikel: Bereits 600 Klagen-gegen-neue-Rundfunkgebuehr-eingereicht


http://www.derwesten.de/wirtschaft/bereits-600-klagen-gegen-neue-rundfunkgebuehr-eingereicht-id8694192.html
 
Da diese Informationen aber schon ziemlich alt sind, war es an der Zeit einmal genaueres zu erfahren. Und dazu gab es eine sehr gute Gelegenheit, denn Heute fanden beim Verwaltungsgericht Hannover Klageverfahren gegen den Rundfunkbeitrag statt

Am Nachmittag waren die Unternehmensklagen dran. Kurz vor Beginn dieser Verhandlungen wurde der NDR Justiziar,  nach den beim NDR vorliegenden Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gefragt. Zunächst bestätigte er die 750 Klagen beim WDR. Dann gab er für den NDR 590 Klagen an. Anwesend waren bei diesen Äußerungen ca. 10 Zuschauer der Verfahren. Der NDR Justiziar ist übrigens ein ganz umgänglicher Mensch.
 
Also Leute worauf wartet ihr noch? Wir brauchen noch die Zahlen von den anderen Landesrundfunkanstalten. Macht euch bitte auf zu weiteren Verhandlungen in den Bundesländern! Fragt einfach den ÖRR! Er soll doch schließlich seinem Informationsauftrag nachkommen können!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#3: 23. Oktober 2014, 04:48
Von einem Mitstreiter der Runden Tische:

Die Fortsetzung des Beitrages:


VG Hannover, Unternehmen klagen gegen den Rundfunkbeitrag!
 
22.10.2014, 13:30h, VG Hannover, eine neue Runde in Sachen Rundfunkbeitrag für Unternehmen wurde eingeläutet
Die mündliche Verhandlung von vier klagenden Unternehmen wurde gemeinsam abgehalten. Für den NDR war dessen Justiziar erschienen. Von den Klageparteien ließen sich drei Unternehmen gemeinsam vertreten. (Der vierte Kläger war der Inhaber einer Kanzlei, der persönlich erschienen war. Er konnte im späteren Verlauf eine Einigung erzielen. Die wichtige Info aus diesem Verfahren ist aber, alle Unternehmen mit einem Auto, lassen sich nicht durch BS Vordrucke in die Irre führen. Ein Auto ist frei. BS bekommt die Anzahl der Firmenfahrzeuge – 1 freies Auto!!!)
 
Zur Einführung in die Verhandlung verwies der Vorsitzende Richter auf eine Vielzahl von Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. So auch auf die bereits am Vormittag stattgefundene Verhandlung für Kläger im privaten Bereich. Weiterhin auf die nicht einheitliche Praxis der Gerichte bei der Zulassung von Berufung.
Die zahlreichen, dick gefüllten Aktenordner, deuteten schon auf die bislang schriftlich erfolgte Auseinandersetzung der Unternehmen mit dem Rundfunkbeitrag hin. Eins, aus dem Dreierverbund, der klagenden Unternehmen hatte ja schon einmal die bayerische Justiz, per Popularklageverfahren (http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm), zum Rundfunkbeitrag bemüht. Leider waren dabei aber die eingeklagten Rechte nicht zugestanden worden.
Gefragt vom Vorsitzenden, weshalb denn nun erneut geklagt wurde, gab der Prozessbevollmächtigte an, nach einem längeren Entscheidungsprozess nun doch den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.
 
Dazu wurden folgende Gründe benannt:
-          Die alleinige bindende Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichtes
-          Ein Anzweifeln der Gesetzgebungskompetenz der Länder, weil der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei
-          Die Einschränkung der Handelsfreiheit
-          Die Nichtbeachtung des Gleichheitssatzes
-          Ein Vollzugsdefizit, das Firmen bestraft, die richtige Angaben machen und die Nichtkontrollierbarkeit unehrlicher Firmen
-          Der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag für eine staatliche Aufsichtstätigkeit
-          Die degressive Staffelung der Beiträge
-          Das in den Filialen des Unternehmens vorhandene Intranet, ohne Zugang ins Internet
-          Nicht vorhandener kommunikativer Nutzen, da keine Geräte in den Filialen vorhanden sind
Sehr korrekt führte das Gericht die Verhandlung nun in löblichster Art und Weise weiter. So wurde vom Vorsitzenden berichtet, dass in ca. 1/3 aller bisherigen Verfahren zum Rundfunkbeitrag die Berufung zugelassen wurde. Selbst sieht das Gericht eine grundsätzliche Bedeutung als gegeben an. Er gab auch zwei Verfahren aus dem privaten Bereich an, wo die Verfahren in die nächste Instanz gehen werden. (Verfahren aus Osnabrück, Verfahren aus ???)
 
Auf Grund der Vorgeschichte mit dem bayerischen Urteil, sowie des Zieles der Kläger, eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen, betrachte sich das Gericht schließlich selber eher als „Durchgangsstation“.
 
Weiterhin gibt es wohl speziell in Niedersachen Unklarheiten zum Widerspruchsverfahren. Irgendetwas ist da eventuell mit dem Gesetz? Steht da noch Gebühr drin? Das ging aber leider zu fix um da hinterherzukommen.
 
Dazu äußerte sich der NDR Justiziar in etwa so … Als dies vor Jahren einmal zwischenzeitlich abgeschafft wurde, hatte der NDR täglich einen Eingang von 40 Klagen …
 
Zu den Geldern für die Landesmedienanstalten hatte der NDR Justiziar den Einwurf: „politische Entscheidung“
 Als gangbare Lösung zur Vermeidung eines Vollzugsdefizits bei den Firmen, verwies der NDR Justiziar auf die „Direktanmeldung“. (Umgangssprachlich auch Zwangsanmeldung. Firmen droht also auch diese Variante!) So richtig mit der Sprache wollte er aber dennoch nicht heraus, wie die notwendigen Informationen beschafft werden sollen. Den „Beauftragtendienst“ soll es aber nicht mehr geben!

Irgendwann kamen die Anträge. Der NDR wollte das Abweisen der Klagen. Die Kläger wollten ihr Recht.
 
Bereits zuvor hatte das Gericht, die Möglichkeit einer Sprungrevision angesprochen, da es dagegen nichts einzuwenden hätte. Da für eine Sprungrevision aber beide Seiten zustimmen müssten, der NDR diese Zustimmung aber versagte, wird es keine Sprungrevision geben können.
 
Das Urteil soll nun am 24.10.2014, 11:00h, verkündet werden. Was dann kommt, ….
 
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#4: 23. Oktober 2014, 09:35
Danke für den Bericht! !

750 WDR und 590 NDR,  sehr gut  >:D >:D


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wtfacow

Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#5: 23. Oktober 2014, 09:49
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht.  :)


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#6: 23. Oktober 2014, 16:34
Bereits zuvor hatte das Gericht, die Möglichkeit einer Sprungrevision angesprochen, da es dagegen nichts einzuwenden hätte. Da für eine Sprungrevision aber beide Seiten zustimmen müssten, der NDR diese Zustimmung aber versagte, wird es keine Sprungrevision geben können.
Der sogenannte "öffentlich-rechtliche Rundfunk" entpuppt sich ein weiteres Mal als
Verhinderer einer möglichst schnellen grundsätzlichen Entscheidung.

Wenn man daran dessen "Glaubwürdigkeit" sowie grundsätzliches
"Demokratie- und Rechtsverständnis" festmachen würde...
...dann Gute Nacht.


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Von einem Teilnehmer der Runden Tische an mich geschickte Beitrag zu den Verhandlungen in Hannover am 22.10.14.

Die kursiven und hervorgehobenen Abschnitte habe ich hinzugefügt.

Beitrag des emsigen Teilnehmers der Runden Tische: (vielen Dank für Dein Engagement  ;) >:D)


Zitat:


ein wie hier:

Text des Urteils:
 
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128842&_psmand=126
 
mitgeteilter Ausgang der Verfahren beim VG Hannover, hatte sich schon am Mittwoch abgezeichnet.
 
Wenn ihr die PM lest, lest bitte besonders den letzten Abschnitt. Hierin wollte das Gericht scheinbar sein eigenes Missfallen gegen den Rundfunkbeitrag kundtun. Diese Punkte sind im vorstehenden Text auch fett angelegt worden! Mehr konnte man von einem Verwaltungsgericht wohl kaum erwarten, angesichts der schon bestehenden Urteile. Also bloß nicht die Hoffnung aufgeben!

(von mir ergänzend hinzugefügt)
wichtiger Textauszug aus dem Urteil:


Die Kammer hat die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zugelassen, weil sie den Fragen,
- ob dem Land Niedersachsen die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung eines an die Wohnung bzw. an die Betriebsstätte und die Anzahl der dortigen Mitarbeiter gekoppelten Rundfunkbeitrag zusteht,
- ob der Rundfunkbeitrag gegen die Informationsfreiheit verstößt,
- ob er gleichheitswidrig ausgestaltet ist und
- ob seit 1.1.2013 in Niedersachsen noch ein Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten nach dem RBStV durchzuführen ist,

grundsätzliche Bedeutung beimisst.


Urteil vom 24.10.2014 - 7 A 6504/13 u.a. - Wohnungsinhaber
Urteil vom 24.10.2014 - 7 A 6514/13 u.a. - Unternehmen


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  • Beiträge: 285
Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#8: 24. Oktober 2014, 19:49
Was die Substanz der Begründungen angeht wieder einmal olle Kamellen und zudem ein geradezu abstruser Vergleich.

Zitat
Eine Überfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann derzeit noch nicht festgestellt werden, zumal die Beitragshöhe der früheren Fernsehgebühr entspricht und der Ausgangsbeitrag für eine Betriebsstätte mit bis zu acht Beschäftigten nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags beträgt. Zudem wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Regelungen des RFinStV und die Protokollerklärung Nr. 2 aller Länder zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Nds. GVBl. 2011, S. 195) ausreichend überwacht.

Natürlich nicht, kriegen noch zu wenig.

Zitat
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, eine Beitragsbefreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinen Gebrauch machen. Zutreffend hat der Gesetzgeber darauf abgestellt, dass bereits der strukturelle Vorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunkempfangs eine Befreiungsmöglichkeit ausschließt.

Genau, warum sehen wir Trottel das nur nicht ein?


Aufgepasst, jetzt wird's abenteuerlich!

Zitat
Der Rundfunkbeitrag verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

...

Ein Präzedenzfall besteht in Gestalt des Semestertickets für den öffentlichen Personenverkehr für Studierende der Universitäten, das von diesen über den Semesterbeitrag unabhängig davon finanziert wird, ob der Studierende, mit dem Kfz, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Universität gelangt und unabhängig davon, ob er lediglich im Nahverkehr eine Kurzstrecke fährt oder den Fahrschein für eine längere Fahrstrecke nutzt (s. hierzu: Nds. OVG, Urteil vom 15.10.1998 - 10 L 7904/95).

Der Semesterbeitrag (inkl. Ticket) wird fällig durch die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft, die durch Immatrikulation zu Stande kommt und mit Exmatrikulation endet.

Der Vorteil kommt zudem einer genau definierten Gruppe zu.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

i
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#9: 24. Oktober 2014, 19:55
auf FAZ.net gute Berichterstattung

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verwaltungsgericht-weist-14-rundfunkbeitrag-klagen-ab-13228460.html

Wenn man den Artikel anklickt, sieht man unten auf der Seite noch einen guten Artikel über Jugendfernsehen und Leser-Meinungen!!!

Edit "Bürger": Linkfehler behoben; Text aus Folgekommentar eingefügt


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#10: 24. Oktober 2014, 20:20
Auf der FAZ.net Webseite sind auf jedenfall eine Menge kritischer Artikel gegen den Rundfunkbeitrag. Vor allem die Lesermeinungen sind sehr interessant und zeigen uns auf, daß wir eben nicht allein sind mit unserer Kritik!!! Sehr sehr interessant. So habe ich das noch bei keiner großen Zeitung gesehen. Gratulation an die FAZ!


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#11: 28. Januar 2015, 23:43
Hier ein weiteres Urteil aus Hannover, gefunden von einem eifrigen Mitstreiter der runden Tische:
VG Hannover 7. Kammer, Urteil vom 24.10.2014, 7 A 8085/13
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE150000114&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#12: 29. Januar 2015, 09:31
VG Hannover 7. Kammer, Urteil vom 24.10.2014, 7 A 8085/13

DAS BESTE IMMER ZUM SCHLUSS:

44
Die Berufung war durch das Verwaltungsgericht gemäß §§ 124a Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, weil die Kammer den Fragen,

45
- ob dem Land Niedersachsen die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung eines an die Wohnung gekoppelten Rundfunkbeitrages zusteht,

46
- ob der Rundfunkbeitrag gegen die Informationsfreiheit verstößt und

47
- ob er gleichheitswidrig ausgestaltet ist,

48
grundsätzliche Bedeutung beimisst und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht diese Rechtsfragen bereits aufgrund der im Urteil des VG Osnabrück vom 1.4.2014 (aaO) zugelassenen Berufung zur Entscheidung vorliegen (4 LC 126/14).

Hier noch ein Ausschnitt aus dem Urteil zur Betriebsstättenabgabe:

Zitat:

„Denn zu berücksichtigen ist, dass das an der Betriebsstätte nutzbare öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nur während der Arbeitszeit erfolgen kann, die regelmäßig ein Drittel der Tageszeit ausmacht.“


Anmerkung von mir:

Also ich arbeite während meiner Arbeitszeit mit Konzentration auf mein Aufgabengebiet!
Habe seit über 1 Jahr auch mal gezielt in Betriebsstätten auf die Nutzung des ÖrR
geachtet. Selbst die unterstellte Nutzung in den Pausen (wäre ja dann garnicht mehr bezogen auf
die Betriebsstättenabgabe, da privat) erfolgt nicht, da vorhandene Geschäftscomputer von den nicht Pausemachenden Kollegen für geschäftliche Tätigkeiten, oh wie erstaunlich, (zweckentfremdet?, nicht der ÖrR-Nutzung unterliegend) verwendet werden.
Weitere Anmerkung: bei den mir bekannten Geschäftscomputern sind auch keine Lautsprecher vorhanden, also selbst bei einer evtl. möglichen Nutzung (Nacht-/Notdienst) alles nur in Stummfilmqualität.


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Und als Ergänzung auch noch die Berufung zu den Verhandlungen am 24.10.2014 beim VG Hannover

Urteil vom 24.10.2014 - 7 A 6504/13 u.a. - Wohnungsinhaber
Urteil vom 24.10.2014 - 7 A 6514/13 u.a. - Unternehmen

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- ob dem Land Niedersachsen die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung eines an die Wohnung bzw. an die Betriebsstätte und die Anzahl der dortigen Mitarbeiter gekoppelten Rundfunkbeitrag zusteht,

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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#13: 29. Januar 2015, 09:36
So spontan durchgeflogen...

In der Rn 19 steht:
Zitat
Dagegen sind Gebühren das Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme besonderer Leistungen der öffentlichen Hand durch den Einzelnen und Beiträge dessen Beteiligung an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, die ihm besondere Vorteile gewährt, ohne dass es darauf ankommt, ob er diese auch tatsächlich wahrnimmt. Gebühren und Beiträge dienen damit dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile (Vorzugslasten).

Also ich dachte dass der ö-r. Rundfunk eben staatsfern sein soll... Wenn einem der Staat diesen Vorteil gewährt, dann kann er das gleich ohne Rundfunkanstalten machen. Aber dann ist sowieso das ganze hinfällig!

Und dieser Satz macht genau die Anbindung an eine Wohnung unwirksam!
Zitat
Konnte zur Typisierung dieses Sachverhalts herkömmlich an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts angeknüpft werden, spiegelt dies den typischen Tatbestand im privaten Bereich angesichts der Konvergenz der Medien nicht mehr hinreichend wider, zumal Empfangsgeräte zunehmend an Mobilität gewinnen. Damit hat der Gerätebezug seine normative Abgrenzungskraft verloren.

Denn die Medienkonvergenz, also explosionsartiger Anstieg der Smartphones, lässt die Nutzung mehr auf das mobile gehen, also draussen und nix mit der "Raumeinheit".


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I
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#14: 29. Januar 2015, 10:43
Ich wäre gern damals im stillen Kämmerlein, als die Richter den Vergleich des Rundfunkbeitrages ziwschen privaten und nicht privaten Bereich erörtert haben. Da muss man wirklich sehr viel Phantasie aufbringen, um da einen Unterschied zu erkennen.

Wieso soll der Firmeninhaber, der selbst Rundfunkbeitrag bezahlen im privaten bezahlen muss, auch nochmals für seine Mitarbeiter zahlen, die ebenfalls schon im privaten den Rundfunkbeitrag bezahlen???

VGH Bayern oder RP hatte eigentlich schonmal indirekt geäußert, dass der Rundfunkbeitrag eine Art Flatrate ist und man deswegen die Pauschale von 17,98 € bezahlt. Wenn ich also den super Vorteil der Angebote des örR 24 h lang zu Hause genieße und dafür die Flaterate bezahle, wieso muss dann mein Chef nochmal für mich am Arbeitsplatz bezahlen, obwohl ich den Vorteil habe und nicht mein Chef?????????????? Wenn die ganze Geschichte halbwegs durchdacht aufgebaut wäre, müsste ich doch 17,98 € für privat und 17,98 € zusätzlich dafür zahlen, dass ich am Arbeitsplatz auch den Vorteil genießen kann. Der Chef der Betriebsstätte genießt doch keinen Vorteil, wenn seine Mitarbeiter die Angebote des örR genießen.

Wo steckt mein Denkfehler? Ich kapiere nicht ganz die Herangehensweise der Gerichte an die Sache....


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