Von einem Mitstreiter der Runden Tische:
Die Fortsetzung des Beitrages:VG Hannover, Unternehmen klagen gegen den Rundfunkbeitrag! 22.10.2014, 13:30h, VG Hannover, eine neue Runde in Sachen Rundfunkbeitrag für Unternehmen wurde eingeläutet
Die mündliche Verhandlung von vier klagenden Unternehmen wurde gemeinsam abgehalten. Für den NDR war dessen Justiziar erschienen. Von den Klageparteien ließen sich drei Unternehmen gemeinsam vertreten. (Der vierte Kläger war der Inhaber einer Kanzlei, der persönlich erschienen war. Er konnte im späteren Verlauf eine Einigung erzielen. Die wichtige Info aus diesem Verfahren ist aber, alle Unternehmen mit einem Auto, lassen sich nicht durch BS Vordrucke in die Irre führen. Ein Auto ist frei. BS bekommt die Anzahl der Firmenfahrzeuge – 1 freies Auto!!!)
Zur Einführung in die Verhandlung verwies der Vorsitzende Richter auf eine Vielzahl von Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. So auch auf die bereits am Vormittag stattgefundene Verhandlung für Kläger im privaten Bereich. Weiterhin auf die nicht einheitliche Praxis der Gerichte bei der Zulassung von Berufung.
Die zahlreichen, dick gefüllten Aktenordner, deuteten schon auf die bislang schriftlich erfolgte Auseinandersetzung der Unternehmen mit dem Rundfunkbeitrag hin. Eins, aus dem Dreierverbund, der klagenden Unternehmen hatte ja schon einmal die bayerische Justiz, per Popularklageverfahren (
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm), zum Rundfunkbeitrag bemüht. Leider waren dabei aber die eingeklagten Rechte nicht zugestanden worden.
Gefragt vom Vorsitzenden, weshalb denn nun erneut geklagt wurde, gab der Prozessbevollmächtigte an, nach einem längeren Entscheidungsprozess nun doch den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.
Dazu wurden folgende Gründe benannt:
- Die alleinige bindende Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichtes
- Ein Anzweifeln der Gesetzgebungskompetenz der Länder, weil der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei
- Die Einschränkung der Handelsfreiheit
- Die Nichtbeachtung des Gleichheitssatzes
- Ein Vollzugsdefizit, das Firmen bestraft, die richtige Angaben machen und die Nichtkontrollierbarkeit unehrlicher Firmen
- Der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag für eine staatliche Aufsichtstätigkeit
- Die degressive Staffelung der Beiträge
- Das in den Filialen des Unternehmens vorhandene Intranet, ohne Zugang ins Internet
- Nicht vorhandener kommunikativer Nutzen, da keine Geräte in den Filialen vorhanden sind
Sehr korrekt führte das Gericht die Verhandlung nun in löblichster Art und Weise weiter. So wurde vom Vorsitzenden berichtet, dass in ca. 1/3 aller bisherigen Verfahren zum Rundfunkbeitrag die Berufung zugelassen wurde. Selbst sieht das Gericht eine grundsätzliche Bedeutung als gegeben an. Er gab auch zwei Verfahren aus dem privaten Bereich an, wo die Verfahren in die nächste Instanz gehen werden. (Verfahren aus Osnabrück, Verfahren aus
)
Auf Grund der Vorgeschichte mit dem bayerischen Urteil, sowie des Zieles der Kläger, eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen, betrachte sich das Gericht schließlich selber eher als „Durchgangsstation“.
Weiterhin gibt es wohl speziell in Niedersachen Unklarheiten zum Widerspruchsverfahren. Irgendetwas ist da eventuell mit dem Gesetz? Steht da noch Gebühr drin? Das ging aber leider zu fix um da hinterherzukommen.
Dazu äußerte sich der NDR Justiziar in etwa so … Als dies vor Jahren einmal zwischenzeitlich abgeschafft wurde, hatte der NDR täglich einen Eingang von 40 Klagen …
Zu den Geldern für die Landesmedienanstalten hatte der NDR Justiziar den Einwurf: „politische Entscheidung“
Als gangbare Lösung zur Vermeidung eines Vollzugsdefizits bei den Firmen, verwies der NDR Justiziar auf die „Direktanmeldung“. (Umgangssprachlich auch Zwangsanmeldung. Firmen droht also auch diese Variante!) So richtig mit der Sprache wollte er aber dennoch nicht heraus, wie die notwendigen Informationen beschafft werden sollen. Den „Beauftragtendienst“ soll es aber nicht mehr geben!
Irgendwann kamen die Anträge. Der NDR wollte das Abweisen der Klagen. Die Kläger wollten ihr Recht.
Bereits zuvor hatte das Gericht, die Möglichkeit einer Sprungrevision angesprochen, da es dagegen nichts einzuwenden hätte. Da für eine Sprungrevision aber beide Seiten zustimmen müssten, der NDR diese Zustimmung aber versagte, wird es keine Sprungrevision geben können.
Das Urteil soll nun am 24.10.2014, 11:00h, verkündet werden. Was dann kommt, ….
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